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   OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96   

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https://dejure.org/1997,3702
OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 1997 - 4 U 90/96 (https://dejure.org/1997,3702)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gewährleistung für Grundstücksmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 Abs. 2 463
    Haftung nach Objektbeschreibung eines Hausgrundstücks im Makler-Exposé

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf eines Wohnhauses: Welche Aufklärungspflichten? (IBR 1998, 39)

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 926
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1979, 2243) allein die Tatsache der Ausführung von Handwerkerleistungen im Wege der Schwarzarbeit allein kein Mangel, über den der Verkäufer aufzuklären hat.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Hiervon kann nach der Rechtsprechung nur dann ausgegangen werden, wenn der Makler - vom Verkäufer zurechenbar veranlaßt - Aufgaben übernommen hat, die dem Pflichtenkreis des Verkäufers zuzuordnen sind, insbesondere wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer des Verkäufers aufgetreten ist und zu diesem erkennbar in engen Geschäftsbeziehungen steht (BGH NJW 1996, 451).
  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 8/91

    Belehrung der Miteigentümer bei lastenfreiem Grundstücksverkauf trotz Belastung

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.1997 - 4 U 90/96
    Der Beklagte hat mit dieser Formulierung lediglich eine Erklärung über seine Kenntnis abgegeben, nicht jedoch eine garantieähnliche Haftung übernehmen wollen (BGH NJW 1991, 1181; NJW-RR 1992, 393; NJW 1995, 1549).
  • OLG Hamm, 08.06.2000 - 22 U 172/99

    Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts aufgrund Angaben im Exposè des

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn aus der Sicht des Empfängers dem Exposé die Erklärung zu entnehmen ist, dass der Verkäufer über die normale Haftung hinaus für bestimmte Umstände einstehen will (vgl. OLG Celle, MDR 1997, 926).
  • OLG Celle, 13.05.2004 - 4 U 220/03

    Vollstreckung einer Kaufpreisforderung aus notarieller Urkunde; Auf ein

    Zwar sind bloße Beschreibungen des Kaufobjekts in Zeitungsannoncen oder im Maklerexposé keine Zusicherungen nach § 459 BGB a. F. und wohl auch nicht verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen i. S. v. § 434 BGB n. F. (OLG Celle - erkennender Senat - MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
  • OLG Celle, 01.08.2003 - 4 U 85/03

    Bindung des Verkäufers an einen Grundstückskaufvertrag ; Notarielle Beurkundung ;

    Denn da die fragliche Angabe bezüglich einer Bauvoranfrage lediglich im Exposé, nicht aber im Kaufvertrag enthalten war, stellt sie nach fester Rechtsprechung keine Zusicherung des Verkäufers dar (OLG Celle MDR 1997, 926; OLG Hamm NJW-RR 2001, 564).
  • OLG Hamm, 22.04.1999 - 22 U 70/98

    Begründet Angabe eines falsches Baujahres einen Mangel?

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn aus der Sicht des Empfängers dem Exposé die Erklärung zu entnehmen ist, daß der Verkäufer über die normale Haftung hinaus für bestimmte Umstände einstehen will (vgl. OLG Celle, MDR 97, 926).
  • OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 18/02

    Anforderungen an die Zusicherung einer Eigenschaft eines Hausgrundstücks

    Die Beschreibung des Objekts in einem Expose des Maklers ist keine Zusicherung (ebenso OLG Celle, MDR 1997, 926 f.; Palandt/Putzo, BGB , 61. Aufl., § 459 Rdn. 26).
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