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   OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97   

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OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97 (https://dejure.org/1997,3004)
OLG Jena, Entscheidung vom 03.12.1997 - 4 U 687/97 (https://dejure.org/1997,3004)
OLG Jena, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 4 U 687/97 (https://dejure.org/1997,3004)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von ärztlichen Aufklärungspflichten ; Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
    Schmerzensgeld bei nicht kausaler Aufklärungspflichtverletzung L. Mit Anmerkung: Dr. Michael Terbille

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
    Schmerzensgeld bei nichtkausaler Aufklärungspflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Gynäkologie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Erfurt - 5 (7) O 356/94
  • OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 536
  • VersR 1998, 586
  • VersR 1999, 235
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Für seine diesbezügliche Behauptung trägt der Arzt jedoch erst dann die volle Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; die Aufklärung muß den Patienten ernsthaft vor die Frage gestellt haben, ob er den Eingriff vornehmen läßt oder nicht (BGH, NJW 1994, 2414 [2415]; NJW 1992, 2351 [2353]; NJW 1991, 1543 ).

    Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).

  • BGH, 14.06.1994 - VI ZR 260/93

    Kausalität unterbliebener Aufklärung über die Risiken eines Eingriffs

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Für seine diesbezügliche Behauptung trägt der Arzt jedoch erst dann die volle Beweislast, wenn der Patient zur Überzeugung des Tatrichters plausibel macht, daß er - wären ihm rechtzeitig die Risiken des Eingriffs verdeutlicht worden - vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte; die Aufklärung muß den Patienten ernsthaft vor die Frage gestellt haben, ob er den Eingriff vornehmen läßt oder nicht (BGH, NJW 1994, 2414 [2415]; NJW 1992, 2351 [2353]; NJW 1991, 1543 ).

    Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).

  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 263/78

    Ersatz eines materiellen Schadens auf Grund einer Operation - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Bei all dem muß die Aufklärung um so intensiver erfolgen, je problematischer der Eingriff bzw. dessen Folgen und die vom Patienten zu treffende Entscheidung ist (zum Ganzen BGHZ 29, 46 [39 ff.]; BGH, NJW 1980, 1333; aus der Literatur statt aller Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 823 Rn. 423 ff.).

    Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 224/91

    Aufklärungspflicht bei Ausscheiden alternativer Heilbehandlung

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Das ist logisch, und auch nur diese Problematik hat der BGH in dem vom Beklagten angeführten Urteil (NJW 1988, 763 ) entschieden (vgl. auch BGH NJW 1992, 2353 ).

    Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).

  • BGH, 24.09.1991 - VI ZR 60/91

    Beschwer bei Unterschreitung der Schmerzensgeldforderung

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Doch hat die Klägerin durch ihren Sachantrag in 2. Instanz zu erkennen gegeben, daß sie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 45.000 DM für angemessen erachtet; da ihr nur 15.000 DM zugesprochen wurden, ist sie in Höhe der Differenz beschwert (vgl. dazu BGH NJW 1992, 311 und Zöller/Gummer a.a.O. Vor § 511 Rn. 15a m.w.N..).
  • OLG Dresden, 04.04.1997 - 8 U 1732/96

    Vorenthaltene Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Tilgungsbestimmung

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Bei Verletzung der Aufklärungspflicht gab es auch in der DDR haftungsrechtliche Konsequenzen; diese trafen jedoch nie den Arzt, sondern den entsprechenden Träger des Gesundheitswesens (vgl. die Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der Vereinigung der Juristen der DDR in NJ 1978, 434 ff. und in NJ 1989, 139 ff. sowie auch die Entscheidung des Senats vom 28.5.1995, OLG-NL 1997, 224/246).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81

    Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen fehlender Fahrerlaubnis -

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Die Beschwer des Beklagten richtet sich nach der Höhe der angesprochenen Verurteilung in 2. Instanz (BGH VersR 1982, 269); eine Beschwer der Klägerin wäre unter ausschließlicher Berücksichtigung ihres erstinstanzlichen, unbezifferten Sachantrages zu verneinen (vgl. dazu Zöller/Gummer a.a.O. § 546 Rn. 12).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Das ist logisch, und auch nur diese Problematik hat der BGH in dem vom Beklagten angeführten Urteil (NJW 1988, 763 ) entschieden (vgl. auch BGH NJW 1992, 2353 ).
  • BGH, 20.05.1992 - VIII ZR 240/91

    Stillschweigende Einwilligung des Patienten in Weitergabe von

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Der Senat vermag in den einzelnen Entscheidungen zumindest keine Ablehnung dieses Gedankens zu erkennen (vgl. BGH NJW 1994, 2414 ; 1992, 2351 [BGH 20.05.1992 - VIII ZR 240/91]; 1992, 2353 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]; 1980, 1333,VersR 1967, 495).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
    Bei all dem muß die Aufklärung um so intensiver erfolgen, je problematischer der Eingriff bzw. dessen Folgen und die vom Patienten zu treffende Entscheidung ist (zum Ganzen BGHZ 29, 46 [39 ff.]; BGH, NJW 1980, 1333; aus der Literatur statt aller Mertens, in: Münchener Kommentar zum BGB , 3. Aufl. 1997, § 823 Rn. 423 ff.).
  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 217/87

    grünes Fruchtwasser - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, Beweislast für

  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80

    Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der

  • BGH, 11.12.1990 - VI ZR 151/90

    Bereitstellen von Medikamenten durch den Krankenhausträger; Darlegung eines

  • BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87

    Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler

  • BGH, 26.01.1988 - VI ZR 120/87

    Begriff des Verhandelns

  • BGH, 04.11.1975 - VI ZR 226/73

    Ärztliche Aufklärung - Konsultationen - Patient - Verjährungsfrist -

  • BGH, 28.11.1972 - VI ZR 133/71

    Anspruch auf Schadensersatz - Kunstfehler eines Arztes bei einer Operation -

  • OLG Bamberg, 05.12.2011 - 4 U 72/11

    Arzthaftung wegen ruhigstellender (Zwangs-)Maßnahmen im Rahmen einer

    Die (frühere) Auffassung des OLG Jena (VersR 1998, 586, 588), wonach eine ärztliche Heilbehandlung ohne rechtfertigende Einwilligung in erster Linie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt und deshalb auch ohne einen nachweisbaren Gesundheitsschaden zu einer Haftung führt, ist eine Einzelmeinung geblieben, der inzwischen auch der Bundesgerichtshof eine klare Absage erteilt hat (BGHZ 176, 342, dort Rn.19).
  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Der gelegentlich vertretenen Auffassung, wonach eine ärztliche Heilbehandlung ohne rechtfertigende Einwilligung in erster Linie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstelle und deshalb auch ohne einen vom Arzt verursachten Gesundheitsschaden zu einer Haftung führe (vgl. OLG Jena, VersR 1998, 586, 588 m.w.N.; zur Problematik vgl. MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823 Rn. 662, 748, m.w.N.), vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Hat sich eine fehlerhafte Aufklärung nicht ausgewirkt, weil der Patient auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte, ist zwar sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt, ein Anspruch auf Geldentschädigung gemäß § 823 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG ist aber gleichwohl regelmäßig ausgeschlossen (entgegen OLG Jena VersR 1998, 586).

    Es erscheint daher gerechtfertigt, den Sanktionsgedanken auch in Bezug auf die Verletzung des Selbstbestimmungsrechts selbst aufzugeben, wenn festgestellt werden kann, dass der Patient bei ordnungsgemäßer Aufklärung in den Eingriff eingewilligt hätte (so Trebille VersR 1999, 235).

  • OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04

    Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und

    Der Senat schließt sich der Auffassung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03; entgegen Thüringer OLG MDR 1998, 536) an, wonach ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten bei unterbliebener Aufklärung nicht allein auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt werden kann.

    Gleichwohl hat der BGH (MDR 1998, 654) sich nicht der Auffassung des OLG Jena (vgl. MDR 1998, 536) angeschlossen, das bei unterbliebener Aufklärung den Schmerzensgeldanspruch einer Patientin auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt hatte.

  • OLG Koblenz, 01.04.2004 - 5 U 844/03

    Schmerzensgeldanspruch wegen mangelnder Aufklärung über Operationsrisiken

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  • OLG Saarbrücken, 06.03.2013 - 1 U 368/11

    Haftung des Arztes für Impfschäden

    Entgegen der von ihr unter Berufung auf eine Entscheidung des Thüringer OLG (Urt. v. 03.12.1997 - 4 U 687/97 - MDR 1998, 536 ff. Rn. 22 f., zit. nach juris) vertretenen Auffassung setzt eine Haftung des Arztes nämlich auch bei einer ohne wirksame Einwilligung des Patienten durchgeführten Behandlung einen Gesundheitsschaden voraus (so BGHZ 176, 342 ff. Rn. 19 f.; OLG Köln VersR 2012, 1178 f. Rn.6, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung

    Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt.
  • LG Memmingen, 23.12.2013 - 23 O 1547/11

    Diagnosefehler - unterbliebener Hinweis auf Behandlungsmöglichkeiten

    Denn als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sichert das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten für diesen auch, dass ihm für seine Entscheidung eine nach vernünftigen Maßstäben vollständige Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht (vgl. auch Thüringer OLG, MDR 1998, 536).

    Während etwa bei der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (MDR 1998, 536) die Klägerin ihre Gebärmutter verloren hatte und bei einer Entscheidung des OLG Koblenz aus jüngster Zeit (OLG Koblenz, GesR 2013, 612) - die allerdings die Frage der Persönlichkeitsrechtsverletzung offen gelassen hat - eine unzulässige, zum Ausbruch einer Depression führende Information über eine beim anderen Elternteil vorliegende, tödlich verlaufende und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % auf die gemeinsamen Kinder weitergegebene Erbkrankheit erfolgt war, ist für den hier zu entscheidenden Fall Folgendes festzuhalten:.

  • OLG Koblenz, 24.06.2004 - 5 U 331/04

    Zur Frage, ob die Voraussetzungen für ein Grundurteil vorliegen;

    Zur Begründung ist ausgeführt, der im Aufklärungsversäumnis liegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ergebe einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (OLGR Jena 1998, 33-35 = MDR 1998, 536 - 538).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03

    Schadensersatz wegen eines ärztlichen Heileingriffs bei hypothetischer

    Einer Stellungnahme zum Urteil des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 3. Dezember 1997 (Versicherungsrecht 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist, bedarf es hiernach nicht.
  • OLG Koblenz, 02.09.2004 - 5 U 844/03
  • OLG Köln, 10.01.2001 - 5 U 142/00

    Anforderungen an die Substantiierung arzthaftungsrechtlicher Schadensersatz- und

  • OLG Köln, 10.11.1999 - 5 U 162/97

    Voraussetzungen eines arzthaftungsrechtlichen Ersatzanspruchs wegen ärztlicher

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