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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97   

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LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97 (https://dejure.org/1998,3105)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97 (https://dejure.org/1998,3105)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - 9 (13) Sa 1726/97 (https://dejure.org/1998,3105)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch in Form des Erfüllungsanspruchs bei Annahmeverzug des Arbeitgebers; Im Anschluss an den Zugang der Kündigungserklärung arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer; Notwendigkeit des arbeitnehmerseitigen Angebots der Arbeitskraft; Wahrung tarifvertraglicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahmeverzug: Wiederaufleben von Ansprüchen nach erfolgreichem Restitutionsverfahren - Hemmung der Verjährung - Verwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 784
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91

    Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Anhaltspunkte für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer wolle im Falle seines Obsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen, ohne die Vergütung für die Zwischenzeit zu verlangen, auf die er angewiesen ist, liegen regelmäßig nicht vor (vgl. nur BAG DB 1991, 498 ; BAG NZA 1992, 521).

    Fehlt diese, wie im Streitfall, dann verfallen tarifliche Ansprüche nicht, wenn sie einmal rechtzeitig geltend gemacht worden sind (BAG NZA 1991, 226 ; BAG NZA 1992, 521).

    Nach zutreffender Annahme des BAG kann damit nur eine Leistungs- oder Feststellungsklage gemeint sein, die sich auf einen Anspruch im Sinne des § 194 BGB bezieht, dessen Verjährung durch die Klageerhebung unterbrochen werden soll (BAG NZA 1992, 521; MünchArbR/Boewer § 76 Rdn. 50; a. A. Hueck, Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 209 BGB ; KR-Friedrich, § 4 KSchG , Rdn. 30).

    In diesen Fällen verstößt die Rechtsausübung gegen Treu und Glauben und ist daher unzulässig (BAG NZA 1992, 521).

  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Anhaltspunkte für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer wolle im Falle seines Obsiegens das Arbeitsverhältnis fortsetzen, ohne die Vergütung für die Zwischenzeit zu verlangen, auf die er angewiesen ist, liegen regelmäßig nicht vor (vgl. nur BAG DB 1991, 498 ; BAG NZA 1992, 521).

    Fehlt diese, wie im Streitfall, dann verfallen tarifliche Ansprüche nicht, wenn sie einmal rechtzeitig geltend gemacht worden sind (BAG NZA 1991, 226 ; BAG NZA 1992, 521).

    Der Ausschluß der Verwirkung bedeutet somit, dass der Arbeitnehmer in der Regel mit der Geltendmachung seiner Ansprüche bis zum Schluß der Verjährungsfrist jedenfalls dann warten kann, wenn diese wie Lohn- und Gehaltsansprüche der kurzen Verjährungsfrist von zwei Jahren unterliegen (BAG NZA 1991, 226 ).

  • BGH, 26.10.1983 - IVa ZR 21/82

    Aufnahme eines Kredits wegen Zahlungsverzugs bei einer Versicherung - Abstrakte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 1984, 371; NJW-RR 1991, 1406), dass ein Kaufmann, der mit laufenden Krediten arbeitet, regelmäßig die eingehenden Gelder zur Tilgung des Kreditvolumens einsetzen wird.

    Insoweit genügt auch die Vorlage einer Erklärung des Kreditinstituts, in der dem Verzugsgläubiger die Aufnahme von Krediten zu dem dargelegten Zinssatz in Höhe der Klagesumme bescheinigt wird (BGH NJW 1984, 371; OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 944).

  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 112/91

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Nach nunmehr gefestigter Spruchpraxis des BAG ist im Falle einer unwirksamen Kündigung des Arbeitgebers für die Beurteilung des Annahmeverzugs auf § 296 BGB zurückzugreifen, weil den Arbeitgeber eine Mitwirkungshandlung, deren Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, trifft, die in der Einrichtung eines funktionsfähigen Arbeitsplatzes und der Zuweisung der Arbeit besteht, damit der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (vgl. nur BAG NZA 1985, 119; BAG NZA 1992, 403 ; BAG NZA 1994, 840 ; BAG DB 1995, 1181 ; zum Ganzen näher MünchArbR/Boewer § 76, 16 ff., 21 ff.).

    Zuvor ist bereits dargelegt worden, dass es sich bei § 297 BGB um eine Einwendung handelt, für die der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast trägt (BAG AP Nr. 1 zu § 297 BGB ; BAG 30.04.1987 - 2 AZR 299/86 - n. v.; BAG 28.04.1988 - 2 AZR 740/87 - n. v.; BAG DB 1992, 586 ).

  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Dies wird insbesondere bei fehlerhafter Behandlung einer Angelegenheit durch das Gericht angenommen (vgl. die zahlreichen Nachweise bei BGH NJW 1990, 176 ff.).
  • BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95

    Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Eine Bezifferung des Anspruchs war ebenfalls nicht erforderlich, weil die Beklagte die Höhe der Forderung aus dem einschlägigen Tarifvertrag bestimmen konnte (BAG NZA 1996, 986 = EzA § 4 TVG Ausschlußfrist Nr. 123).
  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 79/94

    Sozialplanabfindung - Tarifliche Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    b) Die Zahlungsansprüche des Klägers sind auch nicht durch die von Amts wegen (BAG NZA 1994, 274; BAG NZA 1995, 643 ) zu beachtende Ausschlußfrist des auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrages untergegangen.
  • BGH, 24.09.1981 - IX ZR 93/80

    Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (vgl. nur BGHZ 81, 353, 355; BAG AP Nr. 2 zu § 203 BGB ).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 39/90

    Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung; Anspruch auf Zahlung von mehr

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Es entspricht der Rechtsprechung des BGH (NJW 1984, 371; NJW-RR 1991, 1406), dass ein Kaufmann, der mit laufenden Krediten arbeitet, regelmäßig die eingehenden Gelder zur Tilgung des Kreditvolumens einsetzen wird.
  • LG Koblenz, 07.09.1990 - 14 S 240/89
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.02.1998 - 9 (13) Sa 1726/97
    Wenn auch bei einem Kaufmann eine tatsächliche Vermutung dafür besteht, dass er eingehende Zahlungen zur Rückführung des Kredits verwendet, muß ein Privatgläubiger substantiiert dartun, dass eine Verringerung des Kreditvolumens möglich und beabsichtigt war (LG Koblenz NJW-RR 1991, 171).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.1989 - 17 U 90/89
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 24.11.1994 - 2 AZR 179/94

    Annahmeverzug und Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93

    Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene

  • BGH, 07.04.1976 - IV ZR 70/74

    Scheidung einer türkischen Ehe - Internationale Zuständigkeit eines deutschen

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 299/86

    Annahmeverzug nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Erfordernis eines

  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87

    Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Es ist anerkannt, daß auch Fehler amtlicher Stellen sich als höhere Gewalt gegenüber einer rechtzeitigen Rechtsverfolgung darstellen können (vgl. BAG 29. November 1990 - 2 AZR 312/90 - AP BGB § 203 Nr. 2 und 27. Februar 1991 - 5 AZR 316/90 - nv.: irrtümliche Löschung der Gemeinschuldnerin im Handelsregister; LAG Düsseldorf 13. Februar 1998 - 9 (13) Sa 1726/97 - MDR 1998, 784: objektiv fehlerhafte Abweisung einer Kündigungsschutzklage und spätere Aufhebung der Entscheidung auf Restitutionsklage).

    Auch in dem vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf (13. Februar 1998 - 9 (13) Sa 1726/97 - MDR 1998, 784) entschiedenen Fall hatte die Klagepartei offenbar auf die Richtigkeit der Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren vertraut.

  • LAG Hessen, 15.03.2012 - 9 Sa 1910/10

    Ausschlussfristen - Hemmung - Höhere Gewalt - Restitutionsklage Urlaubsansprüche

    49 Die Verjährung von Vergütungsansprüchen ist nach §§ 206, 209 BGB gehemmt, solange der Berechtigte durch höhere Gewalt, hier die fehlerhafte Abweisung der Kündigungsschutzklage und spätere Aufhebung der Entscheidung im Wege des Restitutionsverfahrens, an der Rechtsverfolgung gehindert war (LAG Düsseldorf Urteil vom 13. Febr. 1998 - 9 (13) Sa 1726/97 - Juris).
  • LAG Sachsen, 26.02.2001 - 2 Sa 106/99

    Verweigerung der Leistung wegen Verjährung eines Nachzahlungsanspruches/Hemmung

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  • LAG Sachsen, 07.08.2000 - 10 Sa 509/99
    unüberwindliches Hindernis entgegensteht (LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.1998 ­ 9 (13) Sa 1726/97 ­ MDR 1998, 784).
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Rechtsprechung
   LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6078
LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
LAG München, Entscheidung vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
LAG München, Entscheidung vom 26. Februar 1998 - 3 Ta 1/98 (https://dejure.org/1998,6078)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage in einem sic-non-Fall

  • rechtsportal.de

    Rechtsweg: "sic-non-Fall" - Zusammenhangsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 784
  • NZA-RR 1999, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG München, 26.02.1998 - 3 Ta 1/98
    Die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen sei nicht bereits deshalb zu bejahen, weil ein Fall der sogenannten doppelrelevanten Tatsachen (BAG vom 24.4.1996 - 5 AZB 25/95 = NZA 1996/1005ff.) vorliege.

    Wenn der prozessuale Anspruch mit Erfolg ausschließlich auf eine arbeitsrechtliche Grundlage gestützt werden kann, jedoch fraglich ist, ob deren Voraussetzungen vorliegen (die Fallgestaltung wird als sic-non-Fall bezeichnet), reicht nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts (BAG vom 24.4.1996 - 5 AZB 25/95 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) die nicht offensichtlich unrichtige Rechtsbehauptung des Klägers, er sei Arbeitnehmer, zur Bejahung des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen aus.

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 43/02

    Rechtswegzuständigkeit, Zusammenhangsklage

    Ein sic-non-Antrag kann für Zusammenhangsklagen nicht die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen begründen (Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 1 Rn. 175; ErfK/Koch 3. Aufl. § 2 ArbGG Rn. 35; wohl auch Ostrowicz/Künzl/Schäfer Der Arbeitsgerichtsprozeß 2. Aufl. 1.2.13.1 und Reinecke ZfA 1998, 359, 386 f.; aA LAG München 26. Februar 1998 - 3 Ta 1/98 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 28; Hessisches LAG 20. Januar 2000 - 2 Ta 739/99 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 35; LAG Köln 5. März 1997 - 4 Ta 253/96 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 22; 2. Juli 1996 - 4 Ta 90/96 - LAGE ArbGG 1979 § 2 Nr. 21; GK-ArbGG/Wenzel Stand März 2003 § 2 Rn. 207; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 2 Rn. 199).
  • LAG Hamm, 18.03.2015 - 2 Ta 662/14

    Zuständiger Rechtsweg für Klagen eines selbständigen Handelsvertreters

    Das gleiche gilt auch für den Weiterbeschäftigungsantrag, weil dieser ebenfalls das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwingend voraussetzt (vgl. BAG, Beschluss vom 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, NJW 2015, 570; LAG München, Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98, MDR 98, 784; BAG, Beschluss vom 17.01.2001 - 5 AZB 18/00, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.01.2009 - 7 Ta 33/08, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 27.01.2010 - 2 Ta 630/09, juris).
  • LAG Hamburg, 23.03.2000 - 5 Ta 1/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Charakter von Franchise-Verträgen unter den

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2004 - 8 Ta 127/04

    Rechtsweg

    Mehr und Anderes verlangt § 2 Abs. 3 ArbGG und der Sinn und Zweck der Zusammenhangsklage nicht (vgl. zutreffend LAG München Beschluss vom 26.02.1998 - 3 Ta 1/98).
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