Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.05.2000

Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99   

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https://dejure.org/2000,933
BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,933)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2000 - VIII ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,933)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 (https://dejure.org/2000,933)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführer - GmbH - Auslegung - Widerspruch gegen einen Mahnbescheid - Persönliche Inanspruchnahme - Verbindlichkeiten der GmbH - Zustellung

  • Judicialis

    ZPO § 694

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 694
    Widerspruch des Geschäftsführers einer GmbH gegen einen Mahnbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3216
  • ZIP 2000, 1358
  • MDR 2000, 1092
  • WM 2000, 1512
  • DB 2000, 1506
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86

    Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
    Dieser Auslegung, die der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (vgl. BGHZ 101, 134, 136), da der Widerspruch eine Prozeßhandlung darstellt, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Um nachträglichen Einwendungen, die auslösende Prozeßhandlung habe nicht oder nicht so oder jedenfalls nicht von dieser Person vorgenommen werden sollen, vorzubeugen, müssen die Verfahrensvorschriften sicherstellen, daß der Inhalt der Erklärung, die abgegeben werden soll, und die Person, von der sie ausgeht, hinreichend zuverlässig feststehen (BGHZ 101, 134, 137).

  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
    Wie auch sonst bei der Ausdeutung von Prozeßerklärungen sind alle Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98, NJW 1999, 291 unter II 2 b).

    Diese Absicht war den Beteiligten, die mit den äußeren Umständen vertraut waren, bei verständiger Würdigung des gesamten Vorgangs auch erkennbar, so daß Gründe der Rechtssicherheit einer Auslegung in dem genannten Sinne nicht entgegenstehen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1998 aaO).

  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
    Auch sie dienen letztlich der Wahrung der materiellen Rechte der Prozeßbeteiligten, sollen also eine einwandfreie Durchführung des Rechtsstreits unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten sicherstellen und nicht behindern (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, BGHZ 75, 340).
  • BGH, 22.05.1995 - II ZB 2/95

    Klageschrift - Auslegung - Auskunft - Beschlussverfahren - Berufung -

    Auszug aus BGH, 17.05.2000 - VIII ZR 210/99
    Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, daß sie im Zweifel mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1995 - II ZB 2/95, NJW-RR 1995, 1183 unter 2).
  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Vielmehr ist zu ihren Gunsten stets davon auszugehen, daß sie im Zweifel mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschl. vom 22. Mai 1995, II ZB 2/95, NJW-RR 1995, 1183 f; Urt. v. 18. Juni 1996, VI ZR 325/95, NJW-RR 1996, 1210; Urt. v. 17. Mai 2000, VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512, 1514).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Mit einem derartigen Verständnis der Klarstellung verstößt das Berufungsgericht gegen den Grundsatz, daß eine Partei mit ihrer Prozeßhandlung das bezweckt, was nach Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und ihrer recht verstandenen Interessenlage entspricht (BGH, Beschluß vom 22. Mai 1995 - II ZB 2/95 = NJW-RR 1995, 1183; Urteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99 = WM 1512, 1514; Urteil vom 19. Januar 2001 - V ZR 437/99 = NJW 2001, 1127).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 263/00

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bei Aufrechnung im Prozeß;

    Obwohl die Beklagte in ihrer Berufungsbegründung dies nicht ausdrücklich erklärt hat, läßt sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Berufungsanträge sowie des Vorbringens der Beklagten und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wohlwollenden Auslegung von Prozeßerklärungen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 210/99, WM 2000, 1512 = NJW 2000, 3216 unter II 1 m.w.Nachw.) auch hinreichend deutlich erkennen, daß der Hilfsantrag nur für den Fall gestellt sein sollte, daß die Klage auf Grund der Aufrechnung abgewiesen werden würde; diese Abhängigkeit von einer innerprozessualen Bedingung ist unschädlich.
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99   

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https://dejure.org/2000,1515
BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99 (https://dejure.org/2000,1515)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - VII ZB 25/99 (https://dejure.org/2000,1515)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 (https://dejure.org/2000,1515)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3286
  • MDR 2000, 1092
  • BB 2000, 1701 (Ls.)
  • BauR 2000, 1525
  • ZfBR 2000, 435 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 537
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1958 - VI ZB 20/57
    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99
    Die Berufungsbegründung enthält damit zugleich eine Wiederholung der Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1958 - VI ZB 20/57, VersR 1958, 180; vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61, VersR 1962, 218).

    Es bedeutete eine überflüssige Förmelei, eine Prozeßhandlung nachzuholen, wenn der hierauf bezogene Schriftsatz dem Gericht bereits vorliegt (BGH, Beschluß vom 7. Januar 1958, aaO).

  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99
    Die versäumte Prozeßhandlung ist dann nicht nachzuholen, wenn sie bereits vor Stellung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber dem Gericht vorgenommen worden ist (BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - VIII ZB 34/91, VersR 1992, 1023).
  • BGH, 02.05.1962 - V ZB 10/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99
    Es macht für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied, ob die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (BGH, Beschluß vom 2. Mai 1962 - V ZB 10, 11/96, NJW 1962, 1248).
  • BGH, 08.01.1962 - VII ZB 14/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - VII ZB 25/99
    Die Berufungsbegründung enthält damit zugleich eine Wiederholung der Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 1958 - VI ZB 20/57, VersR 1958, 180; vom 8. Januar 1962 - VII ZB 14/61, VersR 1962, 218).
  • BGH, 15.10.2019 - VI ZB 22/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erforderliche Nachreichung eines

    a) Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist kommt auch dann in Betracht, wenn die fristgebundene Prozesshandlung zwar rechtzeitig, jedoch unwirksam vorgenommen worden ist (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2002 - III ZB 44/02, NJW 2002, 3636, juris Rn. 4; vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286, juris Rn. 5).
  • BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung

    Es macht für die Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand keinen Unterschied, ob die Partei ohne ihr Verschulden verhindert war, die Berufungsfrist überhaupt oder in wirksamer Weise einzuhalten (BGH, Beschluß vom 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 = NJW 2000, 3286 m.w.N.).

    Es würde eine überflüssige Förmelei bedeuten, eine Prozeßhandlung nachzuholen, wenn der hierauf bezogene Schriftsatz dem Gericht bereits vorliegt (BGH, Beschluß vom 18. Mai 2000 aaO mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Oldenburg, 30.08.2016 - 8 W 62/16

    Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen ordnungsgemäß geladenen, nicht

    Die versäumte Prozesshandlung, die formgerecht innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 ZPO nachgeholt werden muss, kann dem Antrag auf Wiedereinsetzung - wie vorliegend - bereits vorangegangen sein (BGH, Beschluss vom 18.05.2000 - VII ZB 25/99 = NJW 2000, 3286).
  • BAG, 03.07.2019 - 10 AZR 498/17

    Beitragspflichten zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft -

    In der noch ordnungsgemäß unterzeichneten Berufungsbegründung ist zugleich die Prozesshandlung der Berufungseinlegung enthalten (BGH 3. Juni 2014 - VIII ZB 23/14 - Rn. 11; 26. September 2002 - III ZB 44/02 - zu II 1 b der Gründe; 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99 - zu 3 der Gründe) .
  • OLG Schleswig, 02.05.2003 - 13 U 2/03

    Unzulässigkeit der Berufung bei Unterzeichnung durch angestellten, nicht

    Zwar kommt grundsätzlich eine Wiedereinsetzung wegen Versäumung einer Frist auch dann in Frage, wenn die fristgebundene Prozesshandlung - wie hier - zwar rechtzeitig, jedoch unwirksam vorgenommen worden ist (BGH Beschluss vom 18.5.2000 - XIII ZB 25/99, MDR 2000, 1092 = NJW 2000, 3286).

    Die versäumte Prozesshandlung ist nur dann nicht nachzuholen, wenn sie bereits vor Stellung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegenüber dem Gericht vorgenommen worden ist (BGH Beschluss vom 18.5.2000 - VII ZB 25/99, MDR 2000, 1092 = NJW 2000, 3286 m.w.N.).

  • LAG Saarland, 22.11.2006 - 2 Sa 127/05

    Tarifauslegung - Verwaltungsangestellte in der Flugsicherung - Vorruhestand -

    Mit diesem Antrag mussten nicht noch einmal die Berufungsschrift und die Berufungsbegründungsschrift vorgelegt werden, denn die versäumte Prozesshandlung ist dann nicht nachzuholen, wenn sie bereits zuvor, wenn auch unwirksam, vorgenommen wurde (dazu etwa, BGH, Urteil vom 18. Mai 2000, VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Jena, 20.02.2006 - 4 U 1079/05

    Zur Auslegung einer Berufungseinlegung bei gleichzeitigem PKH-Gesuch

    Da aber kein vorangegangener Schriftsatz als Berufungsschrift aufgefasst werden konnte und den gleichzeitig eingereichten Schriftsätzen vom 26.01.2006 unter Bezugnahme auf die Schriftsätze vom 10.11.2005 der Wille der Beklagten zu entnehmen ist, eine Berufung durchzuführen, sind ihre Erklärungen in der Berufungsbegründung vom 26.01.2006 zugleich als Berufungseinlegung aufzufassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.05.200, Az: VII ZB 25/99 = NJW 2000, 3286).
  • OLG Frankfurt, 20.01.2009 - 11 U 28/08

    Berufungsbegründung: Bezugnahme auf einen in einem anderen Rechtsstreit

    Andererseits braucht die versäumte Prozesshandlung nicht nachgeholt zu werden, wenn sie bereits vor Stellung des Wiedereinsetzungsantrages gegenüber dem Gericht vorgenommen worden ist (BGH NJW 2000, 3286).
  • BGH, 17.06.2003 - IX ZR 400/00

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch Bezugnahme auf

    Die Berufung ist durch zulässige Bezugnahme (vgl. BGH, Beschl. v. 9. November 1988 - IVb ZB 154/88, NJW-RR 1989, 184; v. 18. Mai 2000 - VII ZB 25/99, NJW 2000, 3286) auf den den Anforderungen der §§ 518, 519 ZPO a.F. genügenden Schriftsatz gemäß Anlage 5 zum Prozeßkostenhilfegesuch des Klägers ordnungsgemäß eingelegt und begründet worden.
  • OLG Frankfurt, 05.11.2014 - 18 U 69/14

    Wiedereinsetzung: Fehlende Unterschrift auf Berufungsschrift

    Zwar muss eine innerhalb der Berufungsfrist mangels Unterschrift nicht wirksam eingelegte Berufung mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung als Prozesshandlung nicht nachgeholt werden, wenn aus der vorliegenden Berufungsbegründung klar ersichtlich ist, welches Urteil von welcher Partei angefochten wird (BGH MDR 2000, 1092, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 05.04.2005 - 21 UF 125/05

    Prüfung der Postulationsfähigkeit durch den Prozessbevollmächtigten; Lauf der

  • BPatG, 21.03.2005 - 20 W (pat) 16/05
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