Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 03.08.2001

Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99   

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https://dejure.org/2001,141
BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99 (https://dejure.org/2001,141)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2001 - II ZR 225/99 (https://dejure.org/2001,141)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2001 - II ZR 225/99 (https://dejure.org/2001,141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    §§ 76 Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 2 Satz 1, 124 Abs. 3 Satz 1, 243 Abs. 4 AktG
    Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Vorschläge des Vorstandes zur Beschlußfassung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hauptversammlung - Aktiengesellschaft - Vorstand - Leitungsaufgabe des Vorstandes - Vertretungsmacht

  • Judicialis

    AktG § 76 Abs. 2 Satz 2; ; AktG § 121 Abs. 2 Satz 1; ; AktG § 124 Abs. 3 Satz 1; ; AktG § 243 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbereitung der Hauptversammlung durch den Vorstand; Ausführung von Aufgaben des Gesamtvorstandes nach Ausscheiden eines von zwei Vorstandsmitgliedern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussvorschläge durch nicht satzungsgemäßen Vorstand

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 76 Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 2 Satz 1, 124 Abs. 3 Satz 1, 243 Abs. 4 AktG
    Wirksame Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen Unterbreitung der Beschlussvorschläge durch einzelnes Vorstandsmitglied und Vorenthaltung von Informationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Sachsenmilch-Urteil des OLG Dresden vom BGH bestätigt

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AktG §§ 76 Abs. 2 Satz 2, 121 Abs. 2 Satz 1, 124 Abs. 3 Satz 1, 243 Abs. 4
    Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft: Vorschläge des Vorstandes zur Beschlussfassung

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Aktionär, Anfechtungsgründe, Aufsichtsrat, Ausscheiden, Beschlussfassung, Beschlussmängel, Gesellschaftsrecht, Hauptversammlung, Hauptversammlungsbeschluss, Informationsrecht, Tagesordnung, Teilnahmerechte, Vorstand

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Vorstands einer Aktiengesellschaft; Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Hauptversammlung, die auf Vorschlag eines nicht ordnungsgemäß besetzten Vorstands ergehen

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 158
  • NJW 2002, 1128
  • ZIP 2002, 172
  • MDR 2002, 282
  • DNotZ 2002, 798
  • WM 2002, 179
  • BB 2002, 165
  • BB 2002, 847
  • DB 2002, 196
  • NZG 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Diese Rechtsprechung ist auf die Fälle offensichtlich gesetzwidriger Vorstandsberichte ausgedehnt worden (BGHZ 103, 184, 186; 107, 296, 307).

    Um diesem Schutzbedürfnis der Aktionäre gerecht zu werden, hat er im Fall der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht entsprechenden Verschmelzungsberichtes ausgesprochen, ein objektiv urteilender Aktionär werde unter diesen Umständen zu dem Ergebnis gelangen, daß es die Bedeutung, welche die in dem Bericht vorzunehmende rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung des Verschmelzungsvertrages und des Umtauschverhältnisses der Gesellschaftsanteile für die Minderaktionäre habe, grundsätzlich nicht rechtfertige, ihnen diese Informationen vorzuenthalten (BGHZ 107, 296, 307; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1989 - II ZR 254/88, ZIP 1990, 168, 171; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990 - II ZR 146/89, ZIP 1990, 1560, 1562).

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 75/87

    Anfechtbarkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Auflösung einer

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Diese Rechtsprechung ist auf die Fälle offensichtlich gesetzwidriger Vorstandsberichte ausgedehnt worden (BGHZ 103, 184, 186; 107, 296, 307).
  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Für die Beurteilung von Umfang und Inhalt der Auskunft kann der Kenntnisstand des Mehrheitsaktionärs nicht außer Betracht gelassen werden (BGHZ 36, 121, 140; 119, 1, 19; 122, 211, 239).
  • BGH, 15.06.1992 - II ZR 18/91

    Beitritt eines Unternehmens zu Beherrschungsvertrag durch Änderungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Für die Beurteilung von Umfang und Inhalt der Auskunft kann der Kenntnisstand des Mehrheitsaktionärs nicht außer Betracht gelassen werden (BGHZ 36, 121, 140; 119, 1, 19; 122, 211, 239).
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 254/88

    Anforderungen an Verschmelzungsbericht; Einwand des Rechtsmißbrauchs im Rahmen

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Um diesem Schutzbedürfnis der Aktionäre gerecht zu werden, hat er im Fall der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht entsprechenden Verschmelzungsberichtes ausgesprochen, ein objektiv urteilender Aktionär werde unter diesen Umständen zu dem Ergebnis gelangen, daß es die Bedeutung, welche die in dem Bericht vorzunehmende rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung des Verschmelzungsvertrages und des Umtauschverhältnisses der Gesellschaftsanteile für die Minderaktionäre habe, grundsätzlich nicht rechtfertige, ihnen diese Informationen vorzuenthalten (BGHZ 107, 296, 307; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1989 - II ZR 254/88, ZIP 1990, 168, 171; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990 - II ZR 146/89, ZIP 1990, 1560, 1562).
  • BGH, 29.10.1990 - II ZR 146/89

    Erläuterung und Begründung eines Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand;

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Um diesem Schutzbedürfnis der Aktionäre gerecht zu werden, hat er im Fall der Vorlage eines den gesetzlichen Anforderungen offensichtlich nicht entsprechenden Verschmelzungsberichtes ausgesprochen, ein objektiv urteilender Aktionär werde unter diesen Umständen zu dem Ergebnis gelangen, daß es die Bedeutung, welche die in dem Bericht vorzunehmende rechtliche und wirtschaftliche Erläuterung des Verschmelzungsvertrages und des Umtauschverhältnisses der Gesellschaftsanteile für die Minderaktionäre habe, grundsätzlich nicht rechtfertige, ihnen diese Informationen vorzuenthalten (BGHZ 107, 296, 307; BGH, Urt. v. 18. Dezember 1989 - II ZR 254/88, ZIP 1990, 168, 171; BGH, Urt. v. 29. Oktober 1990 - II ZR 146/89, ZIP 1990, 1560, 1562).
  • BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60

    Auskunftsrecht des Aktionärs

    Auszug aus BGH, 12.11.2001 - II ZR 225/99
    Für die Beurteilung von Umfang und Inhalt der Auskunft kann der Kenntnisstand des Mehrheitsaktionärs nicht außer Betracht gelassen werden (BGHZ 36, 121, 140; 119, 1, 19; 122, 211, 239).
  • BGH, 06.10.2021 - XI ZR 234/20

    Revisionen im Musterfeststellungsverfahren zu Prämiensparverträgen

    Unter den Bezugsgrößen des Kapitalmarkts ist dabei diejenige oder eine Kombination derjenigen auszuwählen, die dem konkreten Geschäft möglichst nahe kommt (Senatsurteile vom 17. Februar 2004 - XI ZR 140/03, BGHZ 149, 158 und vom 13. April 2010, aaO Rn. 21).
  • BGH, 19.02.2013 - II ZR 56/12

    Fortsetzung der Anfechtungsklage gegen Aufsichtsratswahlen nach Rücktritt des

    Relevant ist der Beschlussvorschlag eines nicht ordnungsgemäß besetzten Organs, weil damit ein Bekanntmachungsmangel vorliegt und Bekanntmachungsmängel nach der gesetzlichen Wertung für das Teilhaberecht des Aktionärs grundsätzlich von Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 12. November 2001 - II ZR 225/99, BGHZ 149, 158, 164 f.).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

    Entsprechend der Funktion des Auskunftsrechts, das auch zur Meinungs- und Urteilsbildung anderer Aktionäre, insbesondere der Minderheitsaktionäre, in der Hauptversammlung beitragen soll (vgl. BGHZ 149, 158, 164; weitergehend Zöllner in Kölner Komm.z.AktG § 131 Rdn. 3, 81; Kubis in Münch.Komm.z.AktG 2. Aufl. § 131 Rdn. 3, 41), ist Maßstab für die "Erforderlichkeit" bzw. "Beurteilungserheblichkeit" (vgl. Kubis aaO Rdn. 44) eines Auskunftsverlangens der Standpunkt eines objektiv urteilenden Aktionärs (vgl. BGHZ 149, 158, 164), der die Gesellschaftsverhältnisse nur aufgrund allgemein bekannter Tatsachen kennt und daher die begehrte Auskunft als nicht nur unwesentliches Beurteilungselement benötigt (vgl. Decher aaO § 131 Rdn. 141; Hüffer, AktG 6. Aufl. § 131 Rdn. 12 jew. m.w.Nachw.).

    Diese Rechtsprechung, die auch das Berufungsgericht zugrunde gelegt hat, hat der Senat jedoch schon im Urteil vom 12. November 2001 (II ZR 225/99, BGHZ 149, 158, 164 f.) aufgegeben (vgl. auch BGHZ 153, 32, 36 f.: gesetzwidrige Bekanntmachung der Tagesordnung).

    Werden einem Aktionär Auskünfte vorenthalten, die aus der Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs in der Fragesituation zur sachgerechten Beurteilung des Beschlußgegenstandes in dem oben (zu 2 a) dargelegten Sinne "erforderlich" sind, so liegt darin zugleich ein "relevanter" Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht des betreffenden Aktionärs (vgl. BGHZ 149, 158, 164), ohne daß es darauf ankommt, ob der tatsächliche Inhalt der in der Hauptversammlung verweigerten und später - evtl. erst im Anfechtungsprozeß - erteilten Auskunft einen objektiv urteilenden Aktionär von der Zustimmung zu der Beschlußvorlage abgehalten hätte (mißverständlich § 243 Abs. 4 Satz 1 AktG-RefE UMAG; dazu Seibert/Schütz, ZIP 2004, 252, 256).

    Soweit in BGHZ 149, 158, 164 f. noch Kausalitätserwägungen als notwendiges Relevanzkriterium anklingen, wird daran nicht festgehalten.

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Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5213
LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2001 - 11 Sa 215/01 (https://dejure.org/2001,5213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch bei Betriebsübergang nach betriebsbedingter Kündigung durch den früheren Arbeitgeber; Betriebsübergang nach Stillegung des Betriebes durch den früheren Inhaber; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 613a Abs. 4; InsO § 113 Abs. 2
    Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstilllegung; Betriebsübernahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 234
  • MDR 2002, 282
  • NZI 2002, 52
  • NZA-RR 2002, 240
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 265/97

    Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

    Das genügt nach der zitierten Rechtsprechung (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 ).

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Davon ist auszugehen, wenn eine dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Kündigung auf Betriebsstilllegung gestützt wird, dieser Grund aber tatsächlich nicht vorliegt (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1985, 379 (Bauer) ).

    Dies ist hier anzunehmen: Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben, wobei dieser Entschluss im Zeitpunkt des Kündigungszugangs gefasst sein muss (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

    Kommt es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang nach § 613a BGB, so spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht des Unternehmers im Zeitpunkt der Kündigung (BAG, Urt. v. 27.9.1984 -- 2 AZR 309/83, ZIP 1985, 698 =AP Nr. 39 zu § 613a BGB).

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Nach der Rechtsprechung reicht dies für die Annahme eines Betriebsübergangs -- zumindest in Form eines auf den produktiven Bereich beschränkten Betriebsteilübergangs (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666 =AP Nr. 172 zu § 613a BGH, dazu EWiR 1998, 445 (Plander) ).

    Ein Vertrag zwischen den Auftragnehmern ist nicht erforderlich (BAG, Urt. v. 11.12.1997 -- 8 AZR 729/96, ZIP 1998, 666= AP Nr. 172 zu § 613a BGB).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Ein solcher Anspruch ist gegenüber einem Betriebserwerber nämlich auch dann gegeben, wenn es nach Ausspruch einer auf Betriebsstilllegung gestützten wirksamen Kündigung noch während des Laufs der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt (BAG, Urt. v. 13.11.1997 -- 8 AZR 295/95, ZIP 1998, 167, in AP Nr. 169 zu § 613a BGB; BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung unter B II 1 c und C III 1, dazu EWiR 1999, 207 (Junker) ).

    Sollte sie an die Rechtsprechung denken, wonach der Arbeitnehmer ein Fortsetzungsverlangen gegenüber dem Betriebserwerber kurzfristig zu erklären hat (BAG, Urt. v. 12.11.1998 -- 8 AZR 265/97, ZIP 1999, 670 =AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung), so stützte sie sich auf nicht einschlägige Entscheidungen, da in ihnen von einer Pflicht zur Klageerhebung überhaupt nicht die Rede ist -- schon gar nicht zu einer fristgebundenen.

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2001 - 11 Sa 215/01
    Entgegen der von ihm geäußerten Rechtsansicht muss der Arbeitnehmer im Falle des Betriebsübergangs nicht den neuen Betriebsinhaber verklagen oder seine Klage gegen ihn umstellen (BAG v. 27.1.2000 -- 8 AZR 106/99 gegen LAG Hamm, Urt. v. 26.11.1998 -- 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    84; LAG Hamm v. 26.11.1998 - 4 Sa 384/98, ZInsO 1999, 302; offengelassen: BAG v. 04.07.1979 - 5 AZR 8/78, AP Nr. 10 zu § 611 BGB Rotes Kreuz [Mayer-Maly]; a.A. Grunsky, SAE 1977, 224, 225; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 132; LAG Köln v. 03.08.2001 - 11 Sa 215/01, MDR 2002, 282 = NZA-RR 2002, 240 = ZInsO 2001, 1176 = ZIP 2002, 234).
  • ArbG Cottbus, 07.11.2006 - 6 Ca 1350/06
    Grundsätzlich spricht eine tatsächliche Vermutung gegen eine ernsthafte und endgültige Stilllegungsabsicht, wenn es noch innerhalb der Kündigungsfrist zu einem Betriebsübergang kommt ( BAG vom 27.09.1984 - 2 AZR 309/83 , Juris; LAG Köln vom 03.08.2001 - 11 Sa 215/01 , Juris; Ascheid-Stephan, Kündigungsrecht, 2. Auflage, § 613a BGB, Rn. 179).
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