Weitere Entscheidungen unten: LAG Hamm, 19.09.2001 | OLG Hamburg, 24.11.2000

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 01.10.2001 - 17 Ta (Kost) 6136/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2823
LAG Berlin, 01.10.2001 - 17 Ta (Kost) 6136/01 (https://dejure.org/2001,2823)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01.10.2001 - 17 Ta (Kost) 6136/01 (https://dejure.org/2001,2823)
LAG Berlin, Entscheidung vom 01. Oktober 2001 - 17 Ta (Kost) 6136/01 (https://dejure.org/2001,2823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigungsschutzklage; Gesonderte Streitwertfestsetzung Freistellungsvereinbarung; Höhe des Streitwert einer Freistellungsvereinbarung; Umfang des Freistellungszeitraums

  • Judicialis

    BRAGO § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 8
    Wert einer Freistellungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nomos.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    § 8 BRAGO
    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Kündigungsrechtsstreit - Freistellungsvereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wert einer Freistellungsvereinbarung, Susppendierung, Gegenstandswert, Freistellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 8
    Wert einer Freistellungsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 59
  • NZA 2002, 406 (Ls.)
  • NJ 2002, 111 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.1997 - 4 Ta 110/96

    Prozessvergleich; Streitwertfestsetzung für Zeugnisformulierung über

    Auszug aus LAG Berlin, 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01
    So soll nach einer Auffassung eine Erhöhung des Streitwertes nicht in Betracht kommen, weil die Freistellung des Arbeitnehmers bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Element der Bestandsstreitigkeit darstelle, das nicht gesondert bewertet werden könne ( LAG Schleswig-Holstein, MDR 1999, 814 ).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.2007 - 6 Ta 99/07

    Streitwertfestsetzung für "Schleppnetzantrag" und Mehrvergleich in einem

    Entsprechende Überlegungen hat die Beschwerdekammer schon in dem Beschluss vom 05.12.2006 6 Ta 583/06 angestellt, ohne dass diese in dem dortigen Fall streitentscheidend waren und im Beschluss vom 28.03.2007 - 6 Ta 67/07 - begründet (vergleiche insoweit auch LAG Berlin vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01-).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2007 - 6 Ta 67/07

    Streitwert für Kündigungsschutzverfahren bei variablem Vergütungsbestandteil -

    Entsprechende Überlegungen hat die Beschwerdekammer schon in dem Beschluss vom 05.12.2006 - 6 Ta 583/06 - angestellt, ohne dass diese in dem dortigen Fall streitentscheidend waren (vergleiche insoweit auch LAG Berlin vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01-).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2008 - 1 Ta 49/08

    Gegenstandswert - Freistellung des Arbeitnehmers ohne Anrechnung während des

    Vielmehr erscheint im Streitfalle dem Beschwerdegericht ein "Zuschlag" zum Regelsatz in Höhe von 15 % ausreichend und angemessen, so dass insgesamt für jeden Monat der Freistellung ein Viertelmonatsgehalt zur Anrechnung gelangt (ebenso LAG Berlin, Beschluss vom 01.10.2001 - 17 Ta 6136/01 (Kost), NZA 2002, 406; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.1997 - 7 Ta 191/97; strenger LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.05.1998 - 3 Ta 37/98, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 113 (5 %-Zuschlag)).
  • LAG Berlin, 13.03.2003 - 17 Ta 6013/03

    Bewertung einer Freistellungsvereinbarung in einem gerichtlichen Vergleich

    Nach der Rechtssprechung der Beschwerdekammer, der das Arbeitsgericht gefolgt ist, bestimmt sich der Wert einer Freistellungsvereinbarung nach der Dauer der tatsächlichen Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung ( LAG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 17 Ta 6136/01 (Kost) - ).
  • LAG Berlin, 30.01.2004 - 17 Ta 6147/03

    Zur Berechnung des Arbeitsentgelts i.S.d. § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG

    Der Wert der in Nr. 2 des Vergleichs vom 25. September 2003 Freistellungsvereinbarung beträgt nach der Rechtsprechung der Beschwerdekammer 10 v.H. der für den Freistellungszeitraum geschuldeten Vergütung (Beschluss vom 1. Oktober 2001 - 17 Ta 6136/01 (Kost) -).
  • AG Berlin-Mitte, 03.07.2015 - 124 C 30/14

    Rechtsschutzversicherung - Schadenminderungspflicht bei Mandatierung eines

    Ein weiterer Betrag von 233, 60 EUR ergibt sich wie folgt: Da neben der 1, 3 Verfahrensgebühr aus einem Streitwert von 26.000,00 EUR eine weitere Verfahrensgebühr in Höhe von 0, 8 gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG aus einem Streitwert von 13.000,00 EUR (Vergleich über nicht rechtshängige Ansprüche bzgl. Zeugniserteilung und Freistellung; für die Richtigkeit des Streitwerts vgl. LAG Berlin vom 01.10.2001 17 Ta 6136/01) in Höhe von 420, 80 EUR angefallen ist, greift die Regelung des § 15 Abs. 3 RVG.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.09.2001 - 9 Ta 27/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,17815
LAG Hamm, 19.09.2001 - 9 Ta 27/01 (https://dejure.org/2001,17815)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.09.2001 - 9 Ta 27/01 (https://dejure.org/2001,17815)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. September 2001 - 9 Ta 27/01 (https://dejure.org/2001,17815)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen; Festsetzung der anwaltlichen Vergütung nach § 19 Bundesgebührenordnung für Anwälte (BRAGO); Zweck des Kostenfestsetzungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 59
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 18.11.2004 - 8 AR 35/04

    Kostenfestsetzungsverfahren gegen den eigenen Mandanten: Zuständiges Gericht bei

    Während das dem Verfahren nach §§ 103 ff. ZPO entsprechende, als Nachverfahren des Hauptverfahrens ausgestaltete Kostenfestsetzungsverfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO der Abwicklung der Kostenerstattung im Verhältnis der Verfahrensgegner zueinander dient, ist im Verfahren nach § 19 BRAGO die Vergütung des Honorars für den Rechtsanwalt, das diesem aus dem Anwaltsvertrag und damit aus einem anderen Rechtsverhältnis mit anderen Beteiligten zusteht, zu titulieren (LAG Hamm MDR 2002, 59; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 3.11.2003, AZ: 1 AR 32/03).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10423
OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00 (https://dejure.org/2000,10423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.11.2000 - 8 W 253/00 (https://dejure.org/2000,10423)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. November 2000 - 8 W 253/00 (https://dejure.org/2000,10423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 234
  • MDR 2002, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 09.02.1999 - 11 W 3176/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergleich über nicht rechtshängige Gegenstände

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).

    Die mitverglichenen nicht rechtshängigen Ansprüche haben sich schon begrifflich nicht im Berufungsverfahren befunden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302).

  • OLG Nürnberg, 07.06.1999 - 8 W 1353/99

    Anwaltsgebühren: Vergleichsgebühr bei Mitvergleich nicht rechtshängiger Ansprüche

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • OLG Hamburg, 31.10.2000 - 8 W 231/00

    Höhe der Vergleichsgebühr bei Erledigung nicht rechtshängiger Ansprüche in der

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Der Senat hat in einer kürzlich zu dieser Frage ergangenen Entscheidung (8 W 231/00) festgestellt, daß die Vergleichsgebühr in Fällen dieser Art nach § 23 Abs. 1 BRAGO in Höhe von 15/10 verdient ist und daß eine weitere Erhöhung um 3/10 nicht vorzunehmen ist.
  • OLG Stuttgart, 04.06.1998 - 8 W 60/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LG Berlin, 05.08.1997 - 84 T 492/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
  • LG Köln, 14.08.1996 - 10 T 188/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.11.2000 - 8 W 253/00
    Gemäß Absatz 1 Satz 4 dieser Vorschrift erhöhen sich die Beträge der sich aus Satz 1 und 2 ergebenden Gebühren zwar im Berufungsverfahren um 3/10. Eine solche Erhöhung kann für den vorliegenden Fall, in dem nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen worden sind, jedoch nicht angesetzt werden (vgl. OLG München JurBüro 1999, 302; OLG Stuttgart JurBüro 1998, 585 ; LG Berlin JurBüro 1997, 639 ; LG Köln JurBüro 1997, 414; Gerold/Schmidt/v. Eicken, BRAGO , 14. Aufl., § 23 , Rnr. 53; Hansens, BRAGO , 8. Aufl., § 23 , Rnr. 15; a. A. zuletzt OLG Nürnberg und Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 1999, 586 m.w.N.; Norbert Schneider, MDR 1998, 197 ff.; Enders JurBüro 1996, 618 f.).
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