Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03   

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https://dejure.org/2003,8881
OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 3 U 39/03 (https://dejure.org/2003,8881)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Sekundärverjährung mit Entstehung des Anspruchs nach § 326 BGB a.F. auch ohne enstprechende Kenntnis; Entfallen der Belehrungspflicht des Anwalts nach Mandatierung eines neuen Anwalts vor Ablauf der Primärverjährung

  • BRAK-Mitteilungen

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Amtshaftung-Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis bei Haftplfichtversich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAO § 51b; BGB § 208 (a.F.)
    Anerkenntnis der Haftung eines Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 38 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Kein Anerkenntnis durch Einschaltung der Haftpflichtversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1384
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Für den Fall, dass der Anwalt eine Forderung des Mandanten verjähren lässt, ist mit Verjährungseintritt der Schaden entstanden, nicht erst mit Klagabweisung deswegen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

    Dieses Schreiben allein genügt aber zur Begründung der Arglisteinrede nicht, zumal der Zweck der Verjährungsregelung des § 51 b BRAO es nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung erfordert, strenge Anforderungen an den Vorwurf der Treuwidrigkeit zu stellen (vgl. BGH, IX ZR 73/00 vom 21. Juni 2001).

  • LG Hannover, 22.06.1998 - 20 S 201/97
    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2003 - 3 U 39/03
    Zutreffend geht die Berufung davon aus, dass der Schaden in Form der Verjährung der Ansprüche der Kläger gegen die Mieter und damit mit Ablauf des 16. März 1997 eingetreten ist (S. 3 des Urteils in 20 S 201/97, LG Hannover).

    Die Vollmacht der Kläger an die neuen Prozessbevollmächtigten lautete auf "Einsichtnahme in die Akte des LG Hannover zum Az: 20 S 201/97" (BA Bl. 189).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 1/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 37/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 38/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10

    Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine

    Vielmehr werden die Regeln des Privatrechts durch Bestimmungen des öffentlichen Rechts überlagert und modifiziert (z.B. BGH, MDR 2010, 228; BGH, MDR 2003, 1384).

    In jedem Fall aber bestand eine Bindung an die Grundrechte, insbesondere den Gleichheitssatz des Art. 3 GG und das daraus folgende Willkürverbot (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, WM 1994, 351).

    Vielmehr gehen diese - auch, wenn es sich nicht um einen mit hoheitlichen Befugnissen Beliehenen handelt - auf den privaten Rechtsträger über (BGH, MDR 2003, 1384; BGH, NJW 2000, 1042).

  • OLG Rostock, 05.03.2009 - 3 U 112/08

    Subventionsrecht: Abgrenzung zwischen einem privatrechtlichen und einem

    Es ist daher anerkannt, dass zu den zu berücksichtigenden Grundsätzen des Verwaltungsprivatrechts zumindest das aus Artikel 3 GG folgende Willkürverbot, das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Übermaßverbot und das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gehören (vgl. BGH, Urt. v. 17.06.2003, XI ZR 195/02, MDR 2003, 1384).
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