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   OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - I-24 W 24/05 (1)   

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https://dejure.org/2005,3746
OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - I-24 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,3746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2005 - I-24 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,3746)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2005 - I-24 W 24/05 (1) (https://dejure.org/2005,3746)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Abrechnung von Mahnverfahren und streitigem Verfahren; Gleichheit von Prozessgebühr und Verfahrensgebühr; Anrechnung der Widerspruchsgebühr des Mahnverfahrens auf Prozessgebühr und Verfahrensgebühr

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    BRAGO § 43 Abs. 1 Nr. 2; ; BRAGO § 43 Abs. 2; ; RVG § 61 Abs. 1; ; RVG § 2 Abs. 2; ; RVG-VV Nr. 3100; ; RVG-VV Nr. 3307

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Widerspruchsgebühr im Mahnverfahren gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO auf Gebühr des streitigen Verfahrens nach RVG ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gebührenanrechnung - Anrechnung der BRAGO-Widerspuchsgebühr auf die RVG-Verfahrensgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1078
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2000 - 10 W 57/00

    Erstattungsfähigkeit der Mahnanwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 24 W 24/05
    Diese Klarstellung ist in das RVG aufgenommen worden (Hartung/Römermann, RVG § 17 Rn. 10) Das war zuvor aber nicht nur für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf herrschende Auffassung, sondern wurde auch sonst überwiegend vertreten(vgl. 10. Zivilsenat, RPfleger 2000, 566 = OLGR 2000, 480, 481 m.w.N.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl. § 43 Rn. 11; a.A. KG RPfleger 2000, 238 m.w.N.).
  • KG, 08.02.2000 - 1 W 9657/98

    Rechtsanwaltsvergütung: Verhandlungsgebühr bei Stellung eines Sachantrags ohne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 24 W 24/05
    Diese Klarstellung ist in das RVG aufgenommen worden (Hartung/Römermann, RVG § 17 Rn. 10) Das war zuvor aber nicht nur für den Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf herrschende Auffassung, sondern wurde auch sonst überwiegend vertreten(vgl. 10. Zivilsenat, RPfleger 2000, 566 = OLGR 2000, 480, 481 m.w.N.; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert BRAGO, 15. Aufl. § 43 Rn. 11; a.A. KG RPfleger 2000, 238 m.w.N.).
  • OLG Köln, 13.01.2006 - 17 W 10/06

    Unbedingtheit der Auftragserteilung im Mahnverfahren - gebührenrechtliche

    Vorsorglich wird auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in JB 2005, 474 f. = MDR 2005, 1078 f. hingewiesen.
  • OLG Bamberg, 04.03.2009 - 4 W 75/08

    Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung der im Mahnverfahren

    Ein Rechtsanwalt, der bereits im Rahmen seiner vorgerichtlichen Tätigkeit bzw. des Mahnverfahrens mit der Sache befasst gewesen ist, bedarf in der Regel für die Prozessvertretung selbst eines geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwandes (vgl. zum einen BGH, NJW 2008, 878 und 1323; OLG Oldenburg OLGR 2009, 41 = JurBüro, 2008, 527 und zu Nr. 3307 etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 474; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18.Aufl., Rdnr.41 zu Nr. 3305 - 3308 RVG VV; Mock in: AnwaltKommentar zum RVG, 4. Aufl., Rdnr.31 zu Nr. 3307).
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