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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08   

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OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.02.2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 4 U 79/08 (https://dejure.org/2009,8399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der bedingten Rücknahme einer Prozessaufrechnung

  • Judicialis

    BGB § 389

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 389
    Wirksamkeit der bedingten Rücknahme einer Prozessaufrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bedingte Rücknahme einer Prozessaufrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessaufrechnung: Rücknahme für Widerruf eines Vergleichs wirksam! (IBR 2009, 1186)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 216
  • MDR 2009, 889
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 80/07

    Zulässigkeit der bedingten Rücknahme eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Dem steht auch nicht die von der Klägerin zitierte Entscheidung BGH NJW-RR 2008, 85 entgegen.
  • BGH, 10.11.1983 - VII ZR 72/83

    Zulässigkeit einer bedingten unselbstständigen Anschlussberufung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine bedingt eingelegte unselbständige Anschlussberufung zulässig ist, sofern sie von einem sog. innerprozessualen Vorgang abhängt (vgl. BGH NJW 1984, 1240).
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 135/88

    Rechtsmittel gegen Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht in einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Die Rücknahme eines Rechtsmittels ist jedoch nach allg. Meinung bedingungsfeindlich; sie darf nicht, was in Bezug auf andere Prozesshandlungen ausnahmsweise zulässig sein kann, von einer innerprozessualen Bedingung abhängig gemacht werden (BGH NJW-RR 1990, 67, mwN; Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 516 Rn 9).
  • OLG Zweibrücken, 14.11.2003 - 2 UF 95/03

    Zinsanspruch aus Zugewinnausgleichsforderung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BayObLG, 05.02.1987 - BReg. 1 Z 60/86

    Sofortige Beschwerde gegen die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Entscheidend ist, dass für das Gericht vollständige Gewissheit über die Verfahrenslage besteht, die Wirksamkeit der Prozesshandlung muss spätestens bei Abschluss des Verfahrens feststehen (BayObLG aaO; BayObLGZ 1987, 46; BGH NJW 1984, aaO.).
  • BayObLG, 07.07.1989 - BReg. 1a Z 45/88

    Streit um die Erteilung eines Alleinerbscheines für den Tierschutzverein bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Auch ein Rechtsmittel darf hilfsweise und damit unter einer Bedingung eingelegt werden, wenn diese sich auf einen Vorgang innerhalb desselben Verfahrens bezieht (so BayObLG für eine Beschwerde, NJW-RR 1989, 1286).
  • OLG Hamburg, 12.10.1972 - 6 U 36/72
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.02.2009 - 4 U 79/08
    Eine Prozessaufrechnung kann als Prozesshandlung nach überwiegender Meinung, der der Senat sich anschließt, wieder zurückgenommen werden und hat zur Folge, dass die Aufrechnung auch materiellrechtlich unwirksam wird (BGH NJW-RR 1991, 156; HansOLG Hamburg MDR 1973, 57; OLG Zweibrücken NJW-RR 2004, 651; MünchKomm/ Schlüter, § 387 Rn 42; Staudinger/Gursky (2006) vor §§ 387 ff. Ziff. 3).
  • BGH, 28.07.2020 - VI ZR 300/18

    Bestreiten nicht berücksichtigt: Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt!

    Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen, die etwa den Vorgang bestimmter Ereignisse betreffen, nicht verlangt werden (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2010 - VIII ZR 212/07, NJW-RR 2010, 216, juris Rn. 11).
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   OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07   

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OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 W 56/07 (https://dejure.org/2009,23821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    § 321a Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Frist für die Erhebung der Gegenvorstellung bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a Abs. 2 S. 1 Hs. 1
    Frist für die Erhebung der Gegenvorstellung bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs in der Beschwerdeinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 4 O 1658/07
  • OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 889
  • MDR 2010, 711
  • FamRZ 2010, 483
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.2007 - VII ZB 28/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Verletzung von Verfahrensgrundrechten

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Will der in der Beschwerdeinstanz unterlegene Prozesskostenhilfe nachsuchende Antragsteller nicht die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern die Verletzung eines anderen Verfahrensgrundrechts geltend machen (etwa einen Verstoß gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz des gesetzlichen Richters), steht ihm auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.04 der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung, die - anders als die außerordentliche Beschwerde (BGHZ 150, 133, 135 ff.) - in einem solchen Fall statthaft ist (BGH NJW-RR 2007, 1654).

    Mit dem Anhörungsrügengesetz sollte nämlich keine Aussage zu der Frage getroffen werden, wie die Gerichte künftig mit Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte als des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör umgehen sollten; insbesondere der bisher in diesen Fällen zur Anwendung gekommene außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung sollte durch das Anhörungsrügengesetz nicht ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 2007, 1654 unter Hinweis auf BT-Dr 15/3706, S. 14).

    Nach zutreffender höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die für die Erhebung der Gegenvorstellung in den vorgenannten Fällen einzuhaltende Frist der analogen Anwendung des § 321 a Abs. 2 ZPO zu entnehmen (BGH NJW-RR 2007, 1654); sie beträgt also 2 Wochen.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Will der in der Beschwerdeinstanz unterlegene Prozesskostenhilfe nachsuchende Antragsteller nicht die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, sondern die Verletzung eines anderen Verfahrensgrundrechts geltend machen (etwa einen Verstoß gegen das Willkürverbot oder den Grundsatz des gesetzlichen Richters), steht ihm auch nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes vom 09.12.04 der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung zur Verfügung, die - anders als die außerordentliche Beschwerde (BGHZ 150, 133, 135 ff.) - in einem solchen Fall statthaft ist (BGH NJW-RR 2007, 1654).

    Für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung zu korrigieren, muss es aus Gründen der Rechtssicherheit nämlich eine zeitliche Grenze geben (BGHZ 150, 133, 137).

  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Mit dem Anhörungsrügengesetz sollte nämlich keine Aussage zu der Frage getroffen werden, wie die Gerichte künftig mit Verletzungen anderer Verfahrensgrundrechte als des Anspruchs einer Partei auf rechtliches Gehör umgehen sollten; insbesondere der bisher in diesen Fällen zur Anwendung gekommene außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung sollte durch das Anhörungsrügengesetz nicht ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 2007, 1654 unter Hinweis auf BT-Dr 15/3706, S. 14).
  • OLG Naumburg, 03.08.2006 - 14 WF 112/06

    Anhörungsrüge auch zulässig im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/07
    Die Anhörungsrüge des § 321 a ZPO findet auch auf Beschwerdeentscheidungen der Oberlandesgerichte in Prozesskostenhilfeverfahren statt, weil die Beschwerdeentscheidung des Oberlandesgerichts die Instanz abschließt und unanfechtbar ist, also keinem Rechtsmittel oder ordentlichem Rechtsbehelf unterliegt (OLG Naumburg, FamRZ 2007, 917 f.; Thomas/Putzo/Reichold, Komm. zur ZPO, 29. Aufl. 2008, § 321 a Rn. 2 m.w.N.).
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   OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/08   

Zitiervorschläge
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OLG Bremen, 23.03.2009 - 1 W 56/08 (https://dejure.org/2009,48539)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2009 - 1 W 56/08 (https://dejure.org/2009,48539)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2009 - 1 W 56/08 (https://dejure.org/2009,48539)
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Papierfundstellen

  • MDR 2009, 889
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