Weitere Entscheidung unten: OLG München, 30.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2008 - II-6 WF 400/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7345
OLG Hamm, 30.10.2008 - II-6 WF 400/08 (https://dejure.org/2008,7345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2008 - II-6 WF 400/08 (https://dejure.org/2008,7345)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - II-6 WF 400/08 (https://dejure.org/2008,7345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 3 Satz 3; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts bei Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Verfahrensführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 294
  • FamRZ 2009, 362
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 256/03

    Rechte des Mandanten bei unzureichender oder pflichtwidriger Leistung des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08
    Nur die Gebühren, die ohne das pflichtwidrige Verhalten angefallen wären, dürfen verlangt werden (BGH NJW 2004, 2817; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 3100 VV, Rn 241 ff).
  • BVerwG, 13.07.1994 - 5 KSt 1.93
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08
    Deshalb kann die Staatskasse dem Rechtsanwalt die Einwendungen entgegenhalten, die der Partei, wenn sie zahlen müsste, zustünden (BVerwG Rpfleger 1995, 75; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, § 55, Rn 46).
  • OLG Karlsruhe, 13.09.1991 - 17 W 40/91
    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 6 WF 400/08
    Ein Anspruch gegen die Staatskasse ist nämlich immer dann ausgeschlossen, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührenanspruch gegen die Partei - wäre nicht Prozesskostenhilfe bewilligt worden - aus Rechtsgründen nicht durchsetzen könnte (OLG Karlsruhe JurBüro 1992, 558; Musielak/Fischer, ZPO, § 121 Rn 29; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 3100 VV, Rn 187 ff).
  • SG Berlin, 24.02.2010 - S 164 SF 1396/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Kostenerstattung -

    Soweit dies vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht sein sollte, steht dies einer Kostenbegrenzung auf das notwendige Maß im Kostenerstattungsverfahren nicht entgegen (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 30.10.2008, 6 WF 400/08 - juris-).
  • OLG Hamm, 04.11.2016 - 6 WF 127/15

    Höhe der Vergütung des im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten

    Während insbesondere der erkennende Senat bislang die Ansicht vertreten hat, dass der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle einen derartigen Verstoß auch noch im Verfahren zur Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts berücksichtigen kann (Senat FamRZ 2009, 362; MDR 2014, 286; ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 433), ist nach der Gegenansicht eine solche Prüfung im Festsetzungsverfahren nicht mehr vorzunehmen (BAG NJW 2011, 1161; LAG Hamburg RVG-Report 2016, 344; OLG Schleswig FamRZ 2009, 537; OLG Bremen NZFam 2015, 770).
  • LAG München, 15.07.2009 - 10 Ta 386/08

    Prozesskostenhilfe - Pflicht zur kostensparenden Prozessführung auch bei mehreren

    36 (d) Vielmehr ist es gerade zutreffend, dass das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht daran hindert, im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten überhaupt notwendig waren (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 98 = MDR 2009, 294).
  • SG Berlin, 17.12.2013 - S 180 SF 7504/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vertretung in

    Selbst wenn und soweit dies vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht sein sollte, steht dies einer Kostenbegrenzung auf das notwendige Maß im Kostenerstattungsverfahren nicht entgegen (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 30. Oktober 2008, 6 WF 400/08 - Juris).
  • OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den

    Grundsätzlich kann ein solcher Verstoß nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn für die getrennten Verfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 30.10.2008, FamRZ 2009, 362).
  • LAG München, 08.01.2010 - 10 Ta 349/08

    Keine Kostenerstattung aus der Staatskasse bei Auftei-lung von Anträgen auf

    (d) Vielmehr ist es gerade zutreffend, dass das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht daran hindert, im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten überhaupt notwendig waren (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 98 = MDR 2009, 294).
  • OLG Hamm, 22.08.2013 - 6 WF 210/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Der Senat hat bereits in seinem grundlegenden Beschluss in dem Verfahren 6 WF 400/08 ausgeführt: "Die Beteiligte zu 1) hat dadurch, dass sie die Regelung der elterlichen Sorge für das Kind der Antragstellerin und die Regelung des Umgangs des Vaters mit dem Kind zum Gegenstand getrennter Verfahren gemacht hat, eindeutig gegen den Grundsatz kostensparender Prozessführung verstoßen.
  • LAG München, 23.07.2012 - 10 Ta 284/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    bb) Vielmehr ist es gerade zutreffend, dass das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht daran hindert, im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten überhaupt notwendig waren (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 98 = MDR 2009, 294 ).
  • LAG München, 17.07.2012 - 10 Ta 281/11

    Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe - Pflicht zur subjektiven Klagehäufung -

    bb) Vielmehr ist es gerade zutreffend, dass das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht daran hindert, im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten überhaupt notwendig waren (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 98 = MDR 2009, 294 ).
  • LAG Sachsen, 15.04.2010 - 4 Ta 55/10

    Korrektur rechtsmissbräuchlicher Kostensteigerung im Prozesskostenhilfeverfahren;

    (d) Vielmehr ist es gerade zutreffend, dass das Gericht die Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht daran hindert, im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen, ob die von der Partei bzw. ihrem Rechtsanwalt verursachten Kosten überhaupt notwendig waren (vgl. OLG Hamm JurBüro 2009, 98 = MDR 2009, 294 ).
  • OLG Hamm, 27.12.2012 - 6 WF 255/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den

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Rechtsprechung
   OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08   

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https://dejure.org/2008,13463
OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 31 Wx 151/08 (https://dejure.org/2008,13463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Geschäftswertbeschwerde: Festsetzung des Geschäftswerts in einem die Entlassung eines Nachlasspflegers betreffenden Verfahren

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    KostO § 131 Abs. 2; ; KostO § 30

  • rechtsportal.de

    KostO § 131 Abs. 2; KostO § 30
    Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Entlassung des Nachlasspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.12.1987 - BReg. 1 Z 61/87

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen eine Verfügung

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
    Insoweit liegt der Fall nicht anders als bei Verfahren, die auf die Entlassung des Testamentsvollstreckers oder des Nachlassverwalters gerichtet sind, für die nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig 10 % des Nachlasswertes als Geschäftswert festgesetzt werden (vgl. zur Entlassung des Testamentsvollstreckers BayObLG FamRZ 1990, 429; Hartmann Kostengesetze 35. Aufl. § 131 KostO Rn. 16; zur Entlassung des Nachlassverwalters BayObLG FamRZ 1988, 543/544).
  • BayObLG, 12.03.1996 - 1Z BR 122/95

    Geschäftswert einer Beschwerde, mit der ein Erbschein als Alleinerbe erstrebt

    Auszug aus OLG München, 30.12.2008 - 31 Wx 151/08
    Die in der Kostenordnung enthaltenen besonderen Vorschriften für die Festsetzung des Geschäftswerts im ersten Rechtszug können als Anhaltspunkte herangezogen werden (BayObLG FamRZ 1996, 1560/1562).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2011 - 20 W 25/11

    Zur Wirksamkeit einer zunächst zurückgehaltenen amtsempfangsbedürftigen

    Wegen der Bewertungsunsicherheiten hat der Senat letztlich für die Wertfestsetzung nur 5 Mio. und davon wiederum als Interesse der Beteiligten zu 2) nur 10 % angesetzt (vgl. zum Interesse am Wegfall der Nachlasspflegschaft auch OLG München, MDR 2009, 294 = FamRZ 2009, 1436).
  • KG, 04.06.2013 - 6 W 176/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Bemessung des Verfahrenswerts

    Dieses Interesse hat das Nachlassgericht im Grundsatz zutreffend, insbesondere im Einklang mit der Rechtsprechung (vgl. Kammergericht NJW-RR 2002, 58 - 60, zitiert nach juris, dort Rdz. 12 m.w.N.; Kammergericht, Beschluss vom 28. September 2010 zu 1 W 22/10 und 1 W 398/10; OLG München MDR 2009, 294, zitiert nach juris, dort Rdz. 4) und auch der Lehre (Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage § 131 KostO Rdnr. 16 "Testamentsvollstreckung", Lappe in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 18. Auflage § 109 Rdnr. 17) mit 10% des jeweiligen Nachlasswertes bemessen.
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