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   KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11   

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https://dejure.org/2011,23594
KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11 (https://dejure.org/2011,23594)
KG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 1 W 193/11 (https://dejure.org/2011,23594)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 1 W 193/11 (https://dejure.org/2011,23594)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung der Formulierung einer Gesellschaft über ihr Handeln "als Gesellschaft bürgerlichen Rechts" im Hinblick auf ihren Eigentumserwerb an einem Grundstück

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GbR-Eintragung im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Eintragung einer GbR: Benennung der Gesellschafter reicht aus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung einer GbR: Benennung der Gesellschafter reicht aus! (IMR 2012, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 194/10

    Erwerb von Grundstückseigentum durch eine GbR: Voraussetzungen für die Eintragung

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Erwirbt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Grundstücks- oder Wohnungseigentum, reicht es für die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch aus, wenn die GbR und ihre Gesellschafter in der notariellen Auflassungsverhandlung benannt sind und die für die GbR Handelnden erklären, dass sie deren alleinige Gesellschafter sind; weiterer Nachweise der Existenz, der Identität und der Vertretungsverhältnisse dieser GbR bedarf es gegenüber dem Grundbuchamt nicht (Anschluss an BGH, NJW 2011, 1958).*).

    Zwischenzeitlich hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Senats vom 22. Juni 2010, der ein mit dem vorliegenden Verfahren vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag, aufgehoben (BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 194/10 -, NJW 2011, 1958).

    Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer anderen Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit identischen Gesellschaftern (vgl. BGH, NJW 2011, 1958) liegen nicht vor.

  • BGH, 02.12.2010 - V ZB 84/10

    Grundstück einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Eine nähere Bezeichnung der Gesellschaft ist, da ihre Identifizierung über die - hier hinreichende, vgl. § 15 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit Buchstabe a GBV - notwendige Benennung ihrer Gesellschafter (BGH, NJW 2011, 615, 616; NZG 2011, 425, 426) erfolgt, nicht erforderlich.
  • BGH, 24.02.2011 - V ZB 253/10

    Zwangsversteigerungsverfahren über Grundstück einer GbR: Entsprechende Anwendung

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Eine nähere Bezeichnung der Gesellschaft ist, da ihre Identifizierung über die - hier hinreichende, vgl. § 15 Abs. 1 Buchstabe c in Verbindung mit Buchstabe a GBV - notwendige Benennung ihrer Gesellschafter (BGH, NJW 2011, 615, 616; NZG 2011, 425, 426) erfolgt, nicht erforderlich.
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Diese, der Rechtslage vor Anerkennung der Rechts- und Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 179, 102) entsprechende Formulierung ist dahin auszulegen, dass nicht die Gesellschafter in gesamthänderischer Verbundenheit als Rechtsinhaber, sondern die aus ihnen bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts das Eigentum an dem Grundstück erwerben soll.
  • BGH, 21.09.2009 - II ZR 264/08

    Kein schützenswertes Interesse der Mitgesellschafter untereinander auf Anonymität

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Danach musste im Anwendungsbereich des § 20 GBO dem Grundbuchamt die Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172; Beschluss vom 25. November 2010 - 1 W 417/10 -, NZG 2010, 61).
  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Danach musste im Anwendungsbereich des § 20 GBO dem Grundbuchamt die Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172; Beschluss vom 25. November 2010 - 1 W 417/10 -, NZG 2010, 61).
  • KG, 25.11.2010 - 1 W 417/10

    Grundstückserwerb durch eine GbR: Anforderungen an die Individualisierung einer

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 1 W 193/11
    Danach musste im Anwendungsbereich des § 20 GBO dem Grundbuchamt die Existenz, Identität und Vertretungsberechtigung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172; Beschluss vom 25. November 2010 - 1 W 417/10 -, NZG 2010, 61).
  • KG, 12.09.2017 - 1 W 326/17

    Grundbucheintragung: Nachweis der Vertretungsmacht durch Vorlage eines

    bb) Dem steht nicht entgegen, dass im Anwendungsbereich des § 20 GBO nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 2011, 1958), der sich der Senat zwischenzeitlich angeschlossen hat (vgl. Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 W 193/11 - MDR 2011, 1368), bei der Eintragung von Rechten für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber § 29 GBO Nachweiserleichterungen bestehen.
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