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   OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - I-20 U 196/07   

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https://dejure.org/2008,5724
OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - I-20 U 196/07 (https://dejure.org/2008,5724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.10.2008 - I-20 U 196/07 (https://dejure.org/2008,5724)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - I-20 U 196/07 (https://dejure.org/2008,5724)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Verneinte Störerhaftung des Server-Betreibers eines Peer-to-Peer-Systems

  • aufrecht.de

    EDonkey-Server-Betreiber haften nicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsverletzung durch Betreiben eines eDonkey-Servers als Bestandteil des Filesharing-Systems eDonkey 2000; Präsentieren eines Verzeichnisses von Dateien als täterschaftlicher Urheberrechtsverstoß in Form eines urheberrechtswidrigen öffentlichen Zugänglichmachens ...

  • kanzlei.biz

    Keine Haftung des eDonkey-Server-Betreibers

  • webhosting-und-recht.de

    Haftung eines eDonkey-Server-Betreibers

  • Judicialis

    UrhG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UrhG § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; UrhG § 19 a; ; UrhG § 97 Abs. 1

  • rewis.io
  • peter-kehl.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verantwortlichkeit für einen Filesharing Tracker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Missbräuchlich spätes Vorbringen muss unberücksichtigt bleiben - Zu den Voraussetzungen der Haftung des Betreibers eines sog. eDonkey Servers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG
    Betreiber eines eDonkey-Servers / Filesharing-Trackers haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Betreiber eines Servers, der Fundstellen für das Herunterladen von Musikstücken nachweist, haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter

  • offenenetze.de (Kurzinformation)

    Haftung des eDonkey-Server-Betreibers

  • heise.de (Pressebericht, 09.09.2008)

    Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht

  • heise.de (Pressebericht, 09.09.2008)

    Betreiber eines eDonkey-Servers haftet nicht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Niederlage für Musikindustrie

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Mitstörerhaftung eines eDonkey-Server-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Mitstörerhaftung eines eDonkey-Server-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

  • 123recht.net (Pressebericht, 18.9.2008)

    EDonkey-Server - keine Haftung des Betreibers

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 675
  • ZUM 2008, 866
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
    Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kommt nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten - das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden - Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben muss (BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II; OLG Köln, GRUR-RR 08, 35 - 37).

    Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 35 - 37).

  • OLG Köln, 21.09.2007 - 6 U 86/07

    Eingeschränkte Prüfungspflichten von Rapidshare.com

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
    Auch eine Haftung als Teilnehmer an Urheberrechtsverletzungen der Nutzer kommt nicht in Betracht, weil dies voraussetzt, dass der Anstifter oder Gehilfe zumindest bedingten - das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit umfassenden - Vorsatz in Bezug auf die jeweils konkrete Haupttat haben muss (BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II; OLG Köln, GRUR-RR 08, 35 - 37).

    Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 35 - 37).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
    Eine erhöhte Prüfungspflicht besteht für ihn immer dann, wenn er vom Rechtsinhaber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist; in diesem Fall muss er nicht nur den Zugang zu der konkreten Datei unverzüglich sperren, sondern darüber hinaus Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen kommt (BGH GRUR 2004, 860 - Internetversteigerung I; BGH GRUR 2007, 708 - Internetversteigerung II; OLG Köln, GRUR-RR 2008, 35 - 37).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
    Schließlich dürfen den Antragsgegnern aber keine Anforderungen auferlegt werden, die ihr von der Rechtsordnung an sich gebilligtes Geschäftsmodell gefährden oder ihre Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren (BGH GRUR 2007, 890 - 896 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 95/07

    Haftung des USENET-Providers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.10.2008 - 20 U 196/07
    Wie der Senat bereits entschieden hat (OLG Düsseldorf, MMR 2008, 254 - 256), muss der Aufwand für eine Prüfung verhältnismäßig sein.
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11

    Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGHZ 158, 236 = GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung; BGHZ 172, 119 = GRUR 2007, 708 Tz. 40 - Internet-Versteigerung II; GRUR 2008, 702 Tz. 50 - Internet-Versteigerung III; GRUR 2009, 841 Tz. 19 - Cybersky; GRUR 2011, 152 Tz. 45 - Kinderhochstühle im Internet; BGHZ 194, 339 = GRUR 2013, 370 Tz. 19 - Alone in the Dark; GRUR 2013, 1229 Tz. 34 - Kinderhochstühle im Internet II; GRUR 2013, 1030 Tz. 30 - File-Hosting-Dienst; Senat, GRUR-RR 2008, 35, 36 - Sharehoster-Dienst; OLG Düsseldorf, MMR 2008, 675, 676 - eDonkey-Server; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140, 143 - 3dl.am).
  • OLG Hamm, 09.07.2008 - 20 U 195/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rücktritt des Versicherers vom

    Äußerst vorsorglich beantragt sie die Akte 15 O 347/06 LG Münster (= 20 U 196/07 OLG Hamm) beizuziehen und macht alle dortigen Feststellungen des Landgerichts und des Senats zur mangelnden Glaubhaftigkeit von Erklärungen der Klägerin und zum Vorliegen schwerer degenerativer Veränderungen im Bereich der Wirbelsäule schon vor dem 24.10.2003 zum Bestandteil ihres Vortrages.

    Auch aus der beigezogenen Akte (20 U 196/07) ergibt sich nichts dafür, dass der Vortrag der Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit unrichtig wäre.

  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 51/10

    Drittunterwerfung im Urheberrecht

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG Düsseldorf MMR 2008, 675 [676f.]).
  • LG Düsseldorf, 26.08.2009 - 12 O 594/07

    Überwachungs- und Verhinderungspflicht des Inhabers eines Internetanschlusses für

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG Düsseldorf MMR 2008, 675 bis 677).
  • LG Düsseldorf, 27.05.2009 - 12 O 134/09

    Störerhaftung des Internetanschlussinhabers für Handlungen volljähriger

    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (OLG Düsseldorf MMR 2008, 675-677).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 20 W 146/08

    Störerhaftung des Inhabers eines ungesicherten WLAN-Anschlusses

    Dabei muss die Einhaltung der Prüfungspflichten im Einzelfall möglich und zumutbar (z. B. Senat, Urteil vom 15.1.2008 - I-20 U 95/07, veröffentlicht etwa in MMR 2008, 254 = OLGR 2008, 427), der Aufwand hierfür muss verhältnismäßig sein (z. B. Senat, Urteil vom 15.10.2008 - I-20 U 196/07, veröffentlicht in MMR 2008, 675).
  • LG Düsseldorf, 12.09.2008 - 12 O 621/07

    Betreiber eines eDonkey Peer-to-Peer-Netzwerks haftet nicht als Störer für

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung, die genau zu dem hier vorliegenden Einzelfall ergangen ist, ist den Beklagten eine aktive Suche nach dem oder den Namen von Alben und Samplern nicht zumutbar gewesen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.05.2008, Az. I-20 U 196/07).
  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2008 - 18 O 123/08

    Urheberrechtsverletzung: Betreiber eines eDonkey-Servers als Störer

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom OLG Düsseldorf am 20.5.2008 zu Az 1-20 U 196/07 entschiedenen (Anlage AG 1).
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