Rechtsprechung
OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grobe Organisationsmängel in einem Krankenhaus als Behandlungsfehler; Vorliegen eines Organisationsmangels in der Ambulanz einer Kinderklinik; Schadensersatz wegen Fehlverhalten bei der Nachsorge nach der Geburt eines Kindes; Sorgfaltspflichtverletzung durch fehlende ...
- Judicialis
- gesr.de
Grobe Organisationsmängel als grober Behandlungsfehler - Aufnahme Neugeborener
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung durch Organisationsmangel, Gynäkologie/Geburtshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 27.04.2005 - 1 O 88/01
- OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Papierfundstellen
- MedR 2007, 660
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
"Grob" ist ein Behandlungsfehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, das ärztliche Verhalten also eindeutig gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstößt (BGH NJW 1992, 754; VersR 2002, 1026, 1027; Martis/Winkhardt, Arzthaftungsrecht aktuell S. 302 m.w.N.).Dem Sachverständigen obliegt aber die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens (BGH NJW 2001, 2794, 2795; NJW 2002, 2944; Hausch, VersR 2002, 671 ff.).
Die Ärzte im Hause der Beklagten zu 2) haben damit eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln und gesicherte medizinische Erkenntnisse bei der Geburtsnachsorge verstoßen und einen Fehler begangen, der einem Geburtshelfer schlechterdings nicht unterlaufen darf (zur Definition des groben Behandlungsfehlers, vgl. BGH VersR 2002, 1026, 1027).
- OLG Stuttgart, 13.04.1999 - 14 U 17/98
Sichere Abklärung der Lage des Kindes bei der Eingangsuntersuchung einer vor der …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Auch Organisationsfehler können daher einen groben Behandlungsfehler darstellen (vgl. OLG Stuttgart VersR 2002, 1560, 1562; VersR 2000, 1108, 1109 m.w.N.; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1426, 1427). - BGH, 08.02.2000 - VI ZR 325/98
Garantenstellung des angestellten Arztes
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Denn der Fall einer abgrenzbaren Teilkausalität, dass also das ärztliche Versagen und ein weiterer, der Beklagten zu 1) nicht zurechenbarer Umstand abgrenzbar zu dem Schaden geführt haben (BGH NJW 2000, 2741, 2742, Martis/Winkhardt, a.a.O., S. 309), ist hier auszuschließen.
- BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87
Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Insoweit wird nach der Rechtsprechung ein Versagen im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers vorausgesetzt (BGH NJW 1989, 767; Deutsch NJW 1989, 769). - BGH, 20.09.1988 - VI ZR 37/88
Sorgfaltspflichten eines Arztes; Haftung für ärztliche Kunstfehler bei …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Insoweit wird nach der Rechtsprechung ein Versagen im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers vorausgesetzt (BGH NJW 1989, 767; Deutsch NJW 1989, 769). - BGH, 11.11.1999 - III ZR 98/99
Haftung des Hausverwalters für Frostschäden
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Der Schädiger haftet auch für Folgeschäden, die während der notwendig gewordenen Behandlung durch ärztliche Fehler entstehen (BGH NJW 2000, 947; BGH NJW 89, 768). - BGH, 19.06.2001 - VI ZR 286/00
Begriff des groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Dem Sachverständigen obliegt aber die medizinische Bewertung des Behandlungsgeschehens (BGH NJW 2001, 2794, 2795; NJW 2002, 2944; Hausch, VersR 2002, 671 ff.). - BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Ein grober Behandlungsfehler kann aber auch anzunehmen sein, wenn die Gesamtbetrachtung mehrerer für sich genommen einfacher Fehler dazu führt, dass das ärztliche Vorgehen insgesamt als grob behandlungsfehlerhaft zu werten ist (BGH VersR 2001, 1030, 1031; 1998, 495). - BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90
Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
"Grob" ist ein Behandlungsfehler, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem behandelnden Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, das ärztliche Verhalten also eindeutig gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse und Erfahrungen verstößt (BGH NJW 1992, 754; VersR 2002, 1026, 1027; Martis/Winkhardt, Arzthaftungsrecht aktuell S. 302 m.w.N.). - OLG Hamm, 21.03.1997 - 11 U 179/96
Sorgfaltspflichten des Führers eines Polizeihundes
Auszug aus OLG Bremen, 13.01.2006 - 4 U 23/05
Ein grober Behandlungsfehler kann aber auch anzunehmen sein, wenn die Gesamtbetrachtung mehrerer für sich genommen einfacher Fehler dazu führt, dass das ärztliche Vorgehen insgesamt als grob behandlungsfehlerhaft zu werten ist (BGH VersR 2001, 1030, 1031; 1998, 495). - OLG Karlsruhe, 20.06.2001 - 13 U 70/00
Grob fehlerhaft unterlassene Befunderhebung bei Verdacht einer Rötelninfektion …
- OLG Schleswig, 04.04.2008 - 4 U 172/07
Arzthaftung wegen Befunderhebungsfehler
Eine Ausnahme von der regelmäßig vorliegenden Zurechnung eines Schadens zu einem Behandlungsfehler ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Pflichtverletzung des Nachbehandlers im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers liegt (vgl. OLG Bremen MedR 2007, 660 ff; Deutsch NJW 1989, 769;… Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 2. Aufl. 2007, S. 509; vgl. auch zur mangelnden Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges durch grobe Behandlungsfehler OLG Hamm, GesR 2005, 70 ff, OLG München, VersR 2005, 89).