Rechtsprechung
   OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9732
OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06 (https://dejure.org/2006,9732)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2006 - 1 U 2438/06 (https://dejure.org/2006,9732)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2006 - 1 U 2438/06 (https://dejure.org/2006,9732)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers durch die vorwerfbare Nichterkennung einer Eileiterschwangerschaft; Anforderungen an die ärztliche Befunderhebung; Unterlassen einer medizinisch zweifelsfrei gebotenen Untersuchung; Beweisbarkeit eines ärztlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 412

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1 (a.F.)
    Arzthaftung: Schadenersatz gegen Frauenärztin wegen nicht erkannter Eileiterschwangerschaft - Frage nach Periodenblutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2007, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 U 77/01

    Nichterheben von medizinisch zweifelsfrei gebotenen Befunden

    Auszug aus OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
    Ein bestimmter medizinischer Befund ist nur dann hinreichend wahrscheinlich, wenn für ihn zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit im Sinne von mehr als 50 % besteht (Anschluss an OLG Köln VersR 2004, 247).

    Der Begriff "hinreichend" bedeutet zumindest überwiegend, das heißt mehr als 50 % Wahrscheinlichkeit (OLG Köln VersR 2004, 247).

  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
    b) Wenn sich durch die Frage nach der vorletzten Regelblutung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Hinweis auf eine Unregelmäßigkeit ergeben hätte, deren Verkennung fundamental und auf die nicht zu reagieren ein grober Fehler gewesen wäre (vgl. zum Beispiel BGH NJW 2004, 1871).
  • OLG Saarbrücken, 10.06.1987 - 1 U 97/85
    Auszug aus OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
    Da die Klärung möglicherweise eine invasive Diagnostik voraussetzt (Gutachten Prof. Dr. H. vom 06.05.2004 S. 8), ist die Zulässigkeit der Beweisaufnahme jedoch zweifelhaft (Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 8. Aufl. Rn 281 unter Hinweise auf OLG Saarbrücken VersR 1988, 831).
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1995 - 8 U 40/94
    Auszug aus OLG München, 10.08.2006 - 1 U 2438/06
    Laut OLG Düsseldorf NJW 1995, 1620 liegt es sogar im Verantwortungsbereich der Patientin, die "akute Schmerzen" verspürt, von sich aus über das Ausbleiben der Periode zu berichten.
  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 119/11

    MRSA-Infektion - Arzt- und Krankenhaushaftung: Infektion eines Diabetespatienten

    Zu entsprechenden Beweiserleichterungen kommt es darüber hinaus, wenn die Unterlassung die Erhebung oder Sicherung medizinisch gebotener Befunde betrifft und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne im Falle einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, also bei einer jedenfalls über 50 % liegenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen wäre (vgl. OLG Köln VersR 2004, S. 247; OLG München MedR 2007, S. 361; OLG Brandenburg, Urteil v. 26.04.2012, 12 U 166/10, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 12 U 166/10

    Vertragliches Schadensersatzrecht: Pflichtverletzung eines Tierarztes;

    Zu entsprechenden Beweiserleichterungen kommt es darüber hinaus, wenn die Unterlassung die Erhebung oder Sicherung medizinisch gebotener Befunde betrifft und der Befund mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein medizinisch positives und deshalb aus medizinischer Sicht reaktionspflichtiges Ergebnis gehabt hätte, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne im Falle einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit, also bei einer jedenfalls über 50 % liegenden Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist (OLG Köln VersR 2004, S. 247; OLG München MedR 2007, S. 361; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil B, Rn. 296).
  • OLG Hamm, 17.05.2010 - 3 U 132/09

    Abweisung der Arzthaftungsklage wegen unterbliebener Diagnostizierung einer

    Kommt ein Anspruch des Klägers somit bereits deshalb nicht in Betracht, weil kein Verstoß gegen eine Befunderhebungspflicht gegeben ist, so scheitert ein Anspruch des Klägers zusätzlich daran, dass keine hinreichende im Sinne einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG München, MedR 2007, 361; OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG Dresden, VersR 2004, 648) dafür besteht, dass eine sonographische Untersuchung am 09.12.2004 - deren Unterlassung nach den vorstehenden Ausführungen sicherlich nicht als grob fehlerhaft einzustufen wäre - den Riss der proximalen Bizepssehne gezeigt hätte.
  • LG Essen, 04.01.2012 - 1 O 120/08

    Schadensersatzanspruch und Zahlung von Schmerzensgeld wegen fehlerhafter

    Als hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dabei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit anzusehen, d.h. eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 50 % (OLG Köln, VersR 2004, 247; OLG München, MedR 2007, 361; OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2010, Az. 3 U 132/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht