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   BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08   

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BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08 (https://dejure.org/2008,32913)
BPatG, Entscheidung vom 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08 (https://dejure.org/2008,32913)
BPatG, Entscheidung vom 21. August 2008 - 3 ZA (pat) 44/08 (https://dejure.org/2008,32913)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • Mitt. 2008, 570
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Zu berücksichtigen ist auch, dass insoweit für die Beurteilung der Erstattungsfähigkeit der Kosten gemäß § 91 Abs. 1 ZPO eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I), wenn dies auch von einer Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht entbindet (vgl hierzu bereits Beschluss des Senats vom 11. Februar 2008 Az. 3 ZA (pat) 39/08; BPatG BlPMZ 2008, 62, 63 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren) und eine Erstattungsfähigkeit ausnahmsweise begründen kann.

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH GRUR 2005, 294; NJW 2003, 901, 902 - Auswärtiger Rechtsanwalt I).

  • BPatG, 21.08.2008 - 3 Ni 22/06
    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    3 ZA (pat) 44/08 zu 3 Ni 9/05 (EU) führend verb.m. 3 Ni 22/06 (EU) 3 Ni 54/06 (EU) und 3 Ni 13/06 (EU) _____________________==.
  • BPatG, 24.04.2007 - 24 W (pat) 31/06

    Teilzurückweisung

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Hieraus folgt, dass eine Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren nur in solchen besonders gelagerten Ausnahmefällen als notwendig i. S. v. § 91 Abs. 1 ZPO angesehen werden kann, in denen im Einzelfall - wie der angegriffene Beschluss zutreffend hervorhebt - "besondere rechtliche Schwierigkeiten" gegeben sind, denen der Patentanwalt ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts alleine nicht zu begegnen vermag (vgl. auch BPatG BlPMZ 2008, 22 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 4/04

    "Unterbevollmächtigter III"; Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines ständig

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Insoweit weist der angegriffene Beschluss zutreffend darauf hin, dass bei Prüfung der Notwendigkeit darauf abzustellen ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte, wobei die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf und lediglich gehalten ist, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH GRUR 2005, 271 m. w. N.).
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 23 W 290/01

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines innerprozessualen Privatgutachtens

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Ist danach bei der Prüfung der Notwendigkeit der Kosten auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (vgl. auch Bork in Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572) und ist jede Partei zudem verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 29; BVerfG NJW 1990, 3073; BGH FamRZ 2004, 866), so folgt daraus, dass es für die Beurteilung der zur vollen Wahrnehmung der eigenen Belange der Nebenintervenientin erforderlichen Schritte nicht darauf ankommt, welche einzelnen Umstände im Verlauf des Verfahrens aufgrund einer rückschauenden Betrachtung eine mitwirkende Beauftragung eines Rechtsanwalts hätten rechtfertigen können und ob die Mitwirkung tatsächlich Einfluss auf den Verfahrensverlauf genommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 31.01.1995 - 23 W 5/95

    Prozeßrecht; Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Bauprozeß

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Ist danach bei der Prüfung der Notwendigkeit der Kosten auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (vgl. auch Bork in Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572) und ist jede Partei zudem verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 29; BVerfG NJW 1990, 3073; BGH FamRZ 2004, 866), so folgt daraus, dass es für die Beurteilung der zur vollen Wahrnehmung der eigenen Belange der Nebenintervenientin erforderlichen Schritte nicht darauf ankommt, welche einzelnen Umstände im Verlauf des Verfahrens aufgrund einer rückschauenden Betrachtung eine mitwirkende Beauftragung eines Rechtsanwalts hätten rechtfertigen können und ob die Mitwirkung tatsächlich Einfluss auf den Verfahrensverlauf genommen hat.
  • BGH, 23.03.2004 - VIII ZB 145/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer eingeschalteter Rechtsanwälte

    Auszug aus BPatG, 21.08.2008 - 3 ZA (pat) 44/08
    Ist danach bei der Prüfung der Notwendigkeit der Kosten auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (vgl. auch Bork in Stein-Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 91 Rdn. 80; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 103 m. w. H. auf die Rspr.; OLG Hamm Rpfleger 2001, 616, 617 - Kosten eines Privatgutachtens; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 572) und ist jede Partei zudem verpflichtet, die Kosten ihrer Prozessführung möglichst gering zu halten (vgl. auch Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 66. Aufl., § 91 Rdn. 29; BVerfG NJW 1990, 3073; BGH FamRZ 2004, 866), so folgt daraus, dass es für die Beurteilung der zur vollen Wahrnehmung der eigenen Belange der Nebenintervenientin erforderlichen Schritte nicht darauf ankommt, welche einzelnen Umstände im Verlauf des Verfahrens aufgrund einer rückschauenden Betrachtung eine mitwirkende Beauftragung eines Rechtsanwalts hätten rechtfertigen können und ob die Mitwirkung tatsächlich Einfluss auf den Verfahrensverlauf genommen hat.
  • BPatG, 07.05.2012 - 4 ZA (pat) 13/12

    Mitwirkender Rechtsanwalt III - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Weder begründen die Parallelität eines Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahrens und ein hiermit verbundener Abstimmungsbedarf als solche bereits derartige anzuerkennende Fallgruppen, noch verfahrensrechtliche Fragestellungen im Nichtigkeitsverfahren, wenn diese typischerweise hiermit verbunden sind und damit zum spezifischen Aufgabenkreis eines Patentanwalts gehören (Fortführung von BPatGE 52, 146 - Mitwirkender Rechtsanwalt II; BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts).

    Der Senat verlangt deshalb, dass die Notwendigkeit im Einzelfall konkret dargetan wird (Beschluss v. 26.10.2010, 4 ZA (pat) 50/10 = BPatGE 52, 146 - Mitwirkender Rechtsanwalt II; Beschluss v. 5.10.2010, 4 ZA (pat) 19/10; ebenso der 2. Senat Beschluss v. 13.08.2007, 2 ZA (pat) 56/06 = BPatGE 50, 85 = GRUR 2008, 735 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; ebenso noch der 3. Senat Beschluss v. 21.08.2008, 3 ZA (pat) 44/08 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts und Beschluss v. 01.09.2008, 3 ZA (pat) 51/08; abweichend der 3. Senat in Beschl v. 18.05.2010, 3 ZA (pat) 1/09; Beschluss v. 24.02.2011, 3 ZA (pat) 29/10 = BPatGE 52, 159 = GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; Beschluss v. 26.07.2011, 3 ZA (pat) 21/10 = BPatGE 52, 233 = GRUR-RR 2012, 129 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI).

    Das schließt die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht aus, die ausnahmsweise eine Erstattungsfähigkeit begründen können (so auch der 3. Senat Beschluss vom 21.08.2008 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; ferner der 2. Senat Beschluss v. 11.2.2008 = BPatGE 50, 85 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; einschränkend auch der 2. Senat im Beschluss v. 28.9.2011 2 ZA (pat) 35/10, jedenfalls Erstattungsfähigkeit für das Nichtigkeitsberufungsverfahren bejahend).

    Es bedarf deshalb der vom Senat geforderten Darlegung im Einzelfall, welche sonstigen konkreten Umstände - ohne dass es insoweit auf jedes kleinste Detail ankäme - eine Notwendigkeit der mitwirkenden Vertretung durch einen Rechtsanwalt begründen sollen, wie z. B. besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtsmaterie (für angegriffene ergänzende Schutzzertifikate verneinend BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts), denen der Patentanwalt ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts alleine nicht zu begegnen vermag (vgl. BPatGE 50, 85 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren).

    Dabei ist auch in diesen Fällen auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (hierzu bereits BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts).

  • BPatG, 16.04.2012 - 4 ZA (pat) 35/11

    Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren -

    Denn dies kommt einer analogen Anwendung des § 143 Abs. 3 PatG gleich und ist mit dem in § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO enthaltenen Grundsatz der Prüfung entstandener Kosten auf ihre Notwendigkeit nicht vereinbar (BPatGE 52, 146, 149 - Mitwirkender Rechtsanwalt II).Der Senat verlangt deshalb, dass die Notwendigkeit im Einzelfall konkret dargetan wird (Beschl. v. 26.10.2010, 4 ZA (pat) 50/10 = BPatGE 52, 146 - Mitwirkender Rechtsanwalt II; Beschl. v. 5.10.2010, 4 ZA (pat) 19/10; ebenso der 2. Senat Beschl. v. 13.8.2007, 2 ZA (pat) 56/06 = BPatGE 50, 85 = GRUR 2008, 735 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; ebenso noch der 3. Senat Beschl. v. 21.8.2008, 3 ZA (pat) 44/08 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts und Beschl. v. 1.9.2008, 3 ZA (pat) 51/08; abweichend der 3. Senat in Beschl. v. 18.5.2010, 3 ZA (pat) 1/09; Beschl. v. 24.2.2011, 3 ZA (pat) 29/10 = BPatGE 52, 159 = GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; Beschl. v. 26.7.2011, 3 ZA (pat) 21/10 = BPatGE 52, 233 = GRUR-RR 2012, 129 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI).

    Das schließt die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht aus, die ausnahmsweise eine Erstattungsfähigkeit begründen können (so auch der 3. Senat Beschl. v: 21.8.2008 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; ferner der 2. Senat Beschl. v. 11.2.2008 = BPatGE 50, 85 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; einschränkend auch der 2. Senat im Beschl. v. 28.9.2011 2 ZA (pat) 35/10, jedenfalls Erstattungsfähigkeit für das Nichtigkeitsberufungsverfahren bejahend).

    Es bedarf deshalb der vom Senat geforderten Darlegung im Einzelfall, welche sonstigen konkreten Umstände - ohne dass es insoweit auf jedes kleinste Detail ankäme - eine Notwendigkeit der mitwirkenden Vertretung durch einen Rechtsanwalt begründen sollen, wie z. B. besondere rechtliche Schwierigkeiten der Rechtsmaterie (für angegriffene ergänzende Schutzzertifikate verneinend BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts), denen der Patentanwalt ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts alleine nicht zu begegnen vermag (vgl. BPatGE 50, 85 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren), wobei auch in diesen Fällen auf eine Betrachtung ex ante abzustellen ist (hierzu bereits BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts).

  • BPatG, 15.06.2010 - 3 ZA (pat) 17/09

    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren - Kostenfestsetzung -

    Der Senat behält insofern seine bisherige Rechtsprechung bei, dass eine analoge Anwendung mangels Vorliegens einer planwidrigen gesetzlichen Regelungslücke nicht in Betracht kommt (vgl. bereits BPatGE 51, 62 = BlPMZ 2009, 128 = …

    Maßstab ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 RdNr. 12; vgl. auch BPatGE 51, 62).

    Dabei ist zwar zunächst ohne weiteres davon auszugehen, dass der Patentanwalt nach seiner Ausbildung und dem Berufsbild seines Standes grundsätzlich befähigt ist, Patentgerichtsverfahren auf dem ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebiet mit hinreichendem juristischem Sachverstand durchzuführen (vgl. auch BPatG, Beschl. v. 21. August 2008 - 3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 511, 62 = BlPMZ 2009, 128, ebenso Beschl. v. 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/08, a. a. O.; Beschl. v. 21. September 2009 - 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 = GRUR 2010, 556 - Medizinisches Instrument).

  • BPatG, 15.06.2010 - 3 Ni 46/01
    Der Senat behält insofern seine bisherige Rechtsprechung bei, dass eine analoge Anwendung mangels Vorliegens einer planwidrigen gesetzlichen Regelungslücke nicht in Betracht kommt (vgl. bereits BPatGE 51, 62 = BlPMZ 2009, 128 = …

    Maßstab ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 12; vgl. auch BPatGE 51, 62).

    Dabei ist zwar zunächst ohne weiteres davon auszugehen, dass der Patentanwalt nach seiner Ausbildung und dem Berufsbild seines Standes grundsätzlich befähigt ist, Patentgerichtsverfahren auf dem ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebiet mit hinreichendem juristischem Sachverstand durchzuführen (vgl. auch BPatG, Beschl. v. 21. August 2008 -3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 511, 62 = BlPMZ 2009, 128, ebenso Beschl. v. 29. Januar 2009 -4 ZA (pat) 81/08, a. a. O.; Beschl. v. 21. September 2009 -5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 = GRUR 2010, 556 -Medizinisches Instrument).

  • BPatG, 31.03.2010 - 10 ZA (pat) 5/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im

    Im Übrigen seien nach der sich abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Kosten einer Doppelvertretung die Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts nicht mehr als grundsätzlich erstattungsfähig anzusehen, sondern verlangen eine Prüfung im Einzelfall (vgl. BPatG, Beschluss vom 13. August 2007, 2 ZA (pat) 56/06), bzw. seien nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als notwendig i. S. v. § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. August 2008, 3 ZA (pat) 44/08, …

    Der Senat teilt die Auffassung der anderen Nichtigkeitssenate, dass eine solche analoge Heranziehung (angewendet seit dem Beschluss des 2. Senats vom 17. Oktober 1989, 2 ZA (pat) 10/89, BPatGE 31, 51) mangels Vorliegens einer planwidrigen gesetzlichen Regelungslücke nicht mehr in Betracht kommt (vgl. Beschlüsse des 4. Senats vom 24. Oktober 2006, 4 ZA (pat) 36/06 zu 4 Ni 47/04 (EU) und vom 7. Dezember 2006, 4 ZA (pat) 33/06 zu 4 Ni 56/00 (EU); 2. Senat, BPatGE 50, 85 = BlPMZ 2008, 62 = GRUR 2008, 735 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; 3. Senat, BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; 1. Senat, BPatGE 51, 67, 72 = GRUR 2009, 706, 707 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren I und II; ebenso für das Gebrauchsmusterrecht BPatGE 51, 81 - Medizinisches Instrument).

  • BPatG, 14.07.2010 - 2 ZA (pat) 80/08
    In diesen Fällen ist regelmäßig das Vorgehen in beiden Verfahren aufeinander abzustimmen, beispielsweise im Hinblick auf die Beurteilung der Tragweite einer beschränkten Verteidigung im Nichtigkeitsverfahren (vgl. BPatG 2 ZA (pat) 44/08 vom 11. Februar 2010; 2 ZA (pat) 82/07 vom 12. März 2009; 1 ZA (pat) 15/07 vom 21. November 2008; 1 ZA (pat) 13/08 vom 22. Dezember 2008; 3 ZA (pat) 51/08 vom 1. September 2008; anders: 3 ZA (pat) 44/08 vom 21. August 2008 für den Fall der Nebenintervention; 4 ZA (pat) 81/08 vom 29. Januar 2009; alle Entscheidungen veröffentlicht in www.bpatg.de unter dem Stichwort ,,Entscheidung").

    Auch ist ohne weiteres davon auszugehen, dass der Patentanwalt nach seiner Ausbildung und dem Berufsbild seines Standes grundsätzlich befähigt ist, Patentgerichtsverfahren auf dem ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabengebiet mit hinreichendem juristischem Sachverstand durchzuführen (vgl. auch BPatG, Beschl. v. 21. August 2008 3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 511, 62 = BlPMZ 2009, 128, ebenso Beschl. v. 29. Januar 2009 - 4 ZA (pat) 81/088, a. a. O.; Beschl. v. 21. September 2009 5 W (pat) 432/06, BPatGE 51, 81 = GRUR 2010, 556 - Medizinisches Instrument).

  • BPatG, 16.05.2012 - 4 ZA (pat) 52/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - "Mitwirkender Vertreter" -

    Der erkennende Senat hat sich bereits in der Vergangenheit dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen im Nichtigkeitsverfahren die von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO geforderte Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu bejahen ist, und ob bzw. welche Fallkonstellationen diese indizieren wird (Beschluss vom 26.10.2010, 4 ZA (pat) 50/10 = BPatGE 52, 146 - Mitwirkender Rechtsanwalt II; Beschluss vom 5.10.2010, 4 ZA (pat) 19/10; ebenso der 2. Senat Beschluss v. 13.8.2007, 2 ZA (pat) 56/06 = BPatGE 50, 85 = GRUR 2008, 735 - Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; ebenso noch der 3. Senat Beschluss v. 21.8.2008, 3 ZA (pat) 44/08 = BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts und Beschluss v. 1.9.2008, 3 ZA (pat) 51/08; abweichend der 3. Senat in Beschluss vom 18.5.2010, 3 ZA (pat) 1/09; Beschluss vom 24.2.2011, 3 ZA (pat) 29/10 = BPatGE 52, 159 = GRUR-RR 2011, 436 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren V; Beschluss vom 26.7.2011, 3 ZA (pat) 21/10 = BPatGE 52, 233 = GRUR-RR 2012, 129 - Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VI).

    Dabei ist auch in diesen Fällen auf eine Betrachtung ex ante abzustellen (BGH NJW 2003, 898; BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts).

  • BPatG, 18.05.2010 - 3 ZA (pat) 1/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - zur Erstattungsfähigkeit -

    Der Senat behält insofern seine Rechtsprechung bei (vgl. bereits BPatGE 51, 62 = …

    In diesen Fällen, welche einer typisierenden ex ante Betrachtung zu unterwerfen sind (vgl Senat BPatGE 51, 62 - Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts), ist regelmäßig davon auszugehen, dass eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte.

  • BPatG, 10.10.2011 - 10 ZA (pat) 8/10
    Sie begründet die Ablehnung der Erstattung der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts (unter Hinweis auf BPatG 3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 51, 62 = …

    Soweit die Beklagte auf Entscheidungen anderer Senate des Bundespatentgerichts (3 ZA (pat) 44/08, BPatGE 51, 62 = …

  • BPatG, 31.03.2010 - 10 Ni 8/07
    Im Übrigen seien nach der sich abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu den Kosten einer Doppelvertretung die Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts nicht mehr als grundsätzlich erstattungsfähig anzusehen, sondern verlangen eine Prüfung im Einzelfall (vgl. BPatG, Beschluss vom 13. August 2007, 2 ZA (pat) 56/06), bzw. seien nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen als notwendig i. S. v. § 91 Abs. 1 ZPO anzusehen (vgl. BPatG, Beschluss vom 21. August 2008, 3 ZA (pat) 44/08, …

    Senat, BPatGE 50, 85 = BlPMZ 2008, 62 = GRUR 2008, 735 -Doppelvertretung im Patentnichtigkeitsverfahren; 3. Senat, BPatGE 51, 62 -Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts; 1. Senat, BPatGE 51, 67, 72 = GRUR 2009, 706, 707 -Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren I und II; ebenso für das Gebrauchsmusterrecht BPatGE 51, 81 -Medizinisches Instrument).

  • BPatG, 13.11.2008 - 2 Ni 58/05
  • BPatG, 18.05.2010 - 3 Ni 51/05
  • BPatG, 21.11.2008 - 1 ZA (pat) 15/07
  • BPatG, 21.11.2008 - 1 Ni 11/05
  • BPatG, 25.08.2023 - 5 Ni 17/16
  • BPatG, 12.03.2009 - 2 ZA (pat) 82/07
  • BPatG, 22.09.2011 - 10 ZA (pat) 8/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Kostenfestsetzung - Doppelvertretung durch

  • BPatG, 07.08.2008 - 3 Ni 55/01
  • BPatG, 13.11.2007 - 2 Ni 19/05
  • BPatG, 23.07.2012 - 1 ZA (pat) 14/11
  • BPatG, 22.12.2008 - 4 Ni 23/05
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