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   BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89   

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BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89 (https://dejure.org/1989,1616)
BayObLG, Entscheidung vom 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89 (https://dejure.org/1989,1616)
BayObLG, Entscheidung vom 29. August 1989 - BReg. 2 Z 92/89 (https://dejure.org/1989,1616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückauflassungsvormerkung; Lebzeit; Auflasser; Beschränkung; Nachweis; Tod; Löschung

Papierfundstellen

  • DNotZ 1990, 295
  • Rpfleger 1990, 61
  • MittBayNot 1990, 37
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.07.1988 - BReg. 2 Z 59/88

    Löschung einer Auflassungsvormerkung aufgrund eines notariell beurkundeten bzw.

    Auszug aus BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89
    Die Unrichtigkeit des Grundbuchs in bezug auf eine Vormerkung ist dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist; denn als Sicherungsmittel hängt die Vormerkung in ihrem Bestand von dem des Anspruchs ab, zu dessen Sicherung sie bestellt ist (.. BayObLG, DNotZ 1989, 363,365 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89
    aber BayObLG (Beschluß Ä BReg. 2 Z 64/90 Ä v. 20.6.90, in Rpfleger 1990, 504): Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 1 GBO in einem Fall, in dem nach dem »Grundstücksüberlassungsvertrag« der Ä durch die Vormerkung gesicherte Ä aufschiebend bedingte Rückübereignungsanspruch dann nicht mit dem Tod der Berechtigten erlöschen soll, wenn er noch zu ihren Lebzeiten wirksam entstanden und schriftlich geltend gemacht worden ist.
  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Rückstände gem. § 23 GBO kämen nicht in Betracht (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61).
  • OLG Schleswig, 09.07.2010 - 2 W 94/10

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine Zwischenverfügung des

    Die Entscheidung über den Eintragungsantrag hat dagegen das Grundbuchamt zu treffen, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. OLG Hamm, aaO., BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.; Demharter, aaO., § 77 Rn. 15).

    Ein nicht mit rückwirkender Kraft zu beseitigendes Eintragungshindernis liegt unter anderem dann vor, wenn die zur Eintragung erforderliche Bewilligung des unmittelbar Betroffenen noch nicht erklärt ist (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.; NJW-RR 2004, S. 1533 f.; OLG Hamm, Rpfleger 1998, S. 154 ff.; Demharter, aaO., § 18 Rn. 12, m. w. N.).

    Dies wirkt sich zwar auch auf die akzessorische Vormerkung aus, führt aber nicht zur Anwendbarkeit des § 23 GBO (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.; OLG Köln, FGPrax 2010, S. 14 ff.).

    In derartigen Konstellationen wurde in der Rechtsprechung in der Vergangenheit auch durchaus davon ausgegangen, dass wegen Nichtbestehens der gesicherten Forderung die akzessorische Vormerkung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO zu löschen sei, wenn der Tod des Berechtigten nachgewiesen ist (BayObLG, Rpfleger 1990, S. 61 f.; OLGR Zweibrücken 2005, S. 733 f.; LG München II, MittBayNot 2002, S. 397; LG Bayreuth, MittBayNot 2007, S. 215 f.).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11

    Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern:

    Ist - wie hier - dieser Anspruch im Übergabevertrag auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt worden, so erlischt er mit dessen Tod (vgl. BayObLG, Rpfleger 1990, 61) und geht nicht auf dessen Erben über (Tiedtke, DNotZ 1992, 539, 545 f.).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Zwar ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung auch dann nachgewiesen, wenn feststeht, daß ein durch sie gesicherter Anspruch nicht oder jedenfalls nicht mehr besteht, da die Vormerkung als Sicherungsmittel in ihrem Bestand von dem eines gesicherten Anspruchs abhängt (vgl. BayObLGZ 1969, 258 [259]; BayObLGZ 1989, 363 [365]; BayObLG MittBayNot 1990, 37 [38]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244).

    Deshalb hat - darauf weisen die Antragsteller insoweit zutreffend hin - die Rechtsprechung wiederholt den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als hinreichenden Nachweis für die Löschung einer zu seinen Gunsten eingetragenen (Rück-) Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Anspruch von der Verletzung bestimmter (z.B. Pflege-) Verpflichtungen des Eigentümers gegenüber dem Vormerkungsberechtigten abhängig gemacht war und die Auslegung der zugrunde liegenden Vereinbarung ergab, daß der Rückübereignungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten sollte geltend gemacht werden können, so daß mit dessen Tod feststand, daß der Sicherungsfall nicht mehr eintreten konnte und der gesicherte Anspruch endgültig entfallen war (vgl. BayObLG MittBayNot 1990, 37 ["in der Regel"]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244 [245]; LG München II, MittBayNot 2002, 397; LG Kleve, RNotZ 2004, 265; Ertl, MittBayNot 1990, 39 ["üblicherweise"]).

    Aus § 23 Abs. 1 GBO folgt nichts anderes, und zwar schon deshalb, weil es sich bei der in Rede stehenden Vormerkung selbst nicht um ein Recht handelt, das auf Lebenszeit der Berechtigten beschränkt ist (vgl. BayObLG MittBayNot 1990, 37 [38]).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2018 - 3 Wx 139/18

    Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erlöschens eines Vorkaufsrechts

    Mit der Zwischenverfügung kann auch nicht die Vorlage einer nach Auffassung des Grundbuchamtes erforderlichen Berichtigungs- oder Eintragungsbewilligung aufgegeben werden; wird die Löschung einer Eintragung beantragt, ohne dass die Löschungsbewilligung des unmittelbar Betroffenen vorgelegt wird, leidet er Löschungsantrag an einem wesentlichen Mangel und kann rückwirkend nicht geheilt werden (BayObLG DNotZ 1990, 295 m.w.N.; Demharter, aaO., § 18 Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

    Eine erst später erklärte Bewilligung kann nicht zurückwirken (BayObLGZ 1988, 229/231; BayObLG DNotZ 1990, 295).
  • OLG Hamm, 08.04.2010 - 15 W 64/10

    Auslegung einer Rückübertragungsklausel in einem notariellen Übertragungsvertrag

    Deshalb wäre kaum verständlich, warum die Übertragsgeber dem Übertragsnehmer im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge über ihren Tod hinaus hätte Beschränkungen auferlegen wollen, die im Fall eines Erbgangs regelmäßig nicht bestanden hätten (BayObLG DNotZ 1990, 295).

    Für den vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass sich die Bedingung für die Entstehung des Rückauflassungsanspruchs hier nicht etwa auf den Fall beschränkt, dass der Übertragsnehmer die Immobilie anderweitig veräußert, der Bedingungseintritt also unmittelbar aus dem Grundbuch festgestellt werden kann (so die der Entscheidung BayObLG DNotZ 1990, 295 zugrunde liegende Fallgestaltung).

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 3 Wx 164/13

    Zum Nachweis des Nichteintritts der Bedingung einer durch Vormerkung gesicherten

    Die Vormerkung des § 883 BGB ist nicht auf die Lebensdauer der Berechtigten beschränkt und damit durch deren Tod auch nicht fortgefallen (vgl. OLG München MittBayNot 2012, 46 = ZEV 2012, 333; vgl. aber BayObLG DNotZ 1990, 295; Böttcher, NJW 2012, 822, 823).
  • LG Aachen, 15.11.1991 - 3 T 250/91

    Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Die Unrichtigkeit des Grundbuches in bezug auf eine Vormerkung ist daher dann nachgewiesen, wenn der durch sie gesicherte Anspruch weggefallen ist (BayObLG Rpfleger 1990, 61 = DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ).

    Ein Zustimmungsbedürfnis zu Grundstücksverfügungen der Beschenkten sollte deshalb ersichtlich nur zu Lebzeiten der Eheleute P. bestehen (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung BayObLG Rpfleger 1990, 61 DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ).

    Dementsprechend geht auch ein Teil der Rspr. und Lit. (BayObLG Rpfleger 1990, 61 f. = DNotZ 1990, 295 = MittRhNotK 1989, 266 ; Meikel/Böttcher, a.a.O.) davon aus, daß bei einer Rückauflassungsvormerkung Rückstände i. S. d. § 23 Abs. 1 GBO i.d.R. nicht entstehen, weil der gesicherte Anspruch i.d.R. auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt ist und sich dies auf die akzessorische Vormerkung auswirkt.

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer

    Dies wirkt sich zwar auch auf die akzessorische Vormerkung aus, führt aber nicht zur Anwendbarkeit des § 23 GBO (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282; OLG Köln FGPrax 2010, 14; BayObLG Rpfleger 1990, 61; Meikel/Böttcher, a.a.O., § 23 Rz. 19, 43; Bauer/von Oefele/Kohler, GBO, 2. Aufl., §§ 23, 24 Rz. 59).
  • OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20

    Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine

  • OLG Hamm, 11.01.2011 - 15 W 629/10

    Anforderungen an die Feststellung des Erlöschens des durch eine Vormerkung

  • BayObLG, 19.12.1991 - BReg. 2 Z 149/91

    Wohnungsrecht zugunsten eines Miteigentümers

  • OLG München, 01.12.2010 - 34 Wx 119/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragung eines Wechsels in der GbR nach Übertragung

  • OLG Nürnberg, 26.04.2021 - 15 W 987/21

    Zur Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung, die auf eine Anregung zum

  • OLG Nürnberg, 09.11.2017 - 15 W 1859/17

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

  • KG, 24.02.2011 - 1 W 472/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Voraussetzungen der Löschung einer Vormerkung zur

  • BayObLG, 21.07.2004 - 2Z BR 134/04

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Grundbuchberichtigung

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2018 - 3 Wx 60/17

    Zulässiger Gegenstand einer Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • OLG Schleswig, 21.10.2010 - 2 W 161/10

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten einer

  • BayObLG, 20.06.1990 - BReg. 2 Z 64/90

    Zur Sicherung eines Rückübereignungsanspruchs durch Auflassungsvormerkung

  • OLG Zweibrücken, 18.12.1990 - 3 W 188/90

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2012 - 3 Wx 51/12

    Anforderungen an die Form einer Zwischenverfügung

  • OLG München, 08.04.2010 - 34 Wx 21/10

    Grundbuchsache: Anfechtbarkeit des rechtlichen Hinweises auf eine notwendige

  • LG Aachen, 24.04.2001 - 3 T 112/01

    Löschung der zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs eingetragenen

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