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   BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 27/98   

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BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 27/98 (https://dejure.org/1998,3005)
BayObLG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 2Z BR 27/98 (https://dejure.org/1998,3005)
BayObLG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 2Z BR 27/98 (https://dejure.org/1998,3005)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Behandlung eines Zufahrtsrechts zu einem Grundstück; Anforderungen an die Bestellung einer Grunddienstbarkeit; Voraussetzungen für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 874; GBO § 19 § 53; GG Art. 103 Abs. 1
    Löschung einer inhaltlich unzulässigen Grunddienstbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 879
  • FamRZ 1998, 1307
  • Rpfleger 1998, 334
  • MittBayNot 1998, 257
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 08.03.1990 - BReg. 2 Z 9/90
    Auszug aus BayObLG, 05.03.1998 - 2Z BR 27/98
    An die Bewilligung seines Rechtsvorgängers im Eigentum ist der Beteiligte zu 2 nicht gebunden, weil er nicht dessen Gesamtrechtsnachfolger ist (vgl. für den Fall der Auflassung BayObLGZ 1956, 172/180; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723; Demharter § 20 Rn. 44 m.w.N.).
  • OLG München, 11.06.2012 - 34 Wx 115/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer durch den Tod des Berechtigten befristeten

    Denn die bewilligte Befristung führt ohne Weiteres zum Untergang des Rechts (vgl. auch BayObLG Rpfleger 1998, 334; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 14. Aufl. Rn. 266, 276) und damit zur Grundbuchunrichtigkeit (vgl. § 22 Abs. 1 GBO).
  • OLG München, 19.06.2015 - 34 Wx 24/15

    Bewilligungsberechtigung zum Zeitpunkt der Eintragung - Unrichtigkeit des

    Dass sich sein Anwartschaftsrecht infolge eines - möglichen - Verstoßes gegen § 17 GBO nicht verwirklicht hat, macht das Grundbuch nicht unrichtig, sondern kann allenfalls Schadensersatzansprüche begründen (BayObLG Rpfleger 1995, 16/17 und Rpfleger 1998, 334; Wilke in Bauer/v. Oefele § 17 Rn. 27; Meikel/Böttcher § 17 Rn. 24; Demharter § 17 Rn. 17; Hügel/Zeiser § 17 Rn. 35).

    In die Eintragungsbewilligung ihrer Rechtsvorgänger ist die Betroffene nicht im Wege der Universalsukzession "eingetreten", weil sie ausweislich der Notarsurkunde über die rechtsgeschäftliche Übertragung nicht Gesamtrechtsnachfolgerin der bewilligenden Rechtsvorgänger bzw. deren Gesamtrechtsnachfolgers geworden ist (vgl. auch BayObLG Rpfleger 1998, 334 für den Erwerb von Alleineigentum im Wege der Erbauseinandersetzung).

  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 3 W 62/01

    Eintragung von Zwangshypotheken, Aufteilung von zwei titulierten Geldforderungen

    Da der ursprüngliche Antrag der Beteiligten zu 2) und 3) durch die inhaltlich unzulässigen Eintragungen nicht erledigt worden ist, wird das Grundbuchamt nach der von Amts wegen vorzunehmenden Löschung erneut über ihn zu entscheiden haben (BayObLG Rpfleger 1998, 334; Demharter aaO § 53 Rdnr. 53).
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2016 - 3 W 76/16

    Grundbuchsache: Rechtsfolge einer inhaltlich unzulässigen Eintragung einer nicht

    Die unzutreffend eingetragene Dienstbarkeit war deshalb - als inhaltlich unzulässige Eintragung i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO - von Amts wegen zu löschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 05. März 1998, Az. 2Z BR 27/98, zitiert nach Juris; Bauer/von Oefele/ Meincke , GBO, 3. Aufl. 2013, § 53 Rn. 120; BeckOK-GBO/ Kral , Stand 2016, § 44 Rn. 29; Schöner / Stöber , Grundbuchrecht, 15. Aufl. 2012, Rn. 274; jeweils m.w.N.).

    Diese ist, da sie rechtsgeschäftlich, nicht aber durch Gesamtrechtsnachfolge in die ursprüngliche Rechtsposition der vormaligen Grundstückseigentümer eingerückt ist, an deren Bewilligung nicht gebunden (vgl. nochmals BayObLG, Beschluss vom 05. März 1998, Az. 2Z BR 27/98, zitiert nach Juris).

  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

    Maßgebend für die Beurteilung der inhaltlichen (Un-)Zulässigkeit einer Eintragung sind folglich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Eintragung und das Rechtsverständnis, wie es in der damaligen Verkehrsübung seinen Niederschlag gefunden hat (OLG Hamm NJW-RR 1995, 914; BayObLG NJW-RR 1998, 879; KG OLGZ 1977, 6/8; Demharter § 53 Rn. 50; Staudinger/Weber BGB [2017] § 1018 Rn. 27).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2009 - 20 W 363/05

    Umwandlung Eigentümergrundschuld zur Fremdgrundschuld nach Eigentumsübertragung

    Da durch diese Eintragung das Grundbuch nicht unrichtig geworden ist, scheidet die Eintragung eines Amtswiderspruchs aus (BayObLG Rpfleger 1995, 16 und Rpfleger 1998, 334; Senat FGPrax 1995, 17; Oberlandesgericht Köln Rpfleger 2006, 646, 647; Bauer/von Oefele: GBO, 2. Aufl., § 17, Rdnr. 27; Demharter: GBO, 26. Aufl., § 17, Rdnr. 17; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rdnr. 91, Fußn. 19; Hügel: Grundbuchordnung, § 17, Rdnr. 30).Durch die unstreitige Gläubigerbefriedigung in 1998 ist die zunächst als Sicherungshypothek eingetragene Belastung Abt. III, lfde.
  • BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99

    Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem

    Seine Rechtsstellung beruht vielmehr darauf, daß er Erbeserbe seines Vaters ist, der das Grundstück nicht im Wege der Gesamtnachfolge, sondern durch Rechtsgeschäft gemäß §§ 873, 925 BGB vom Großvater des Beteiligten zu 2 erworben hat (vgl. BayObLGZ 1956, 172/180; BayObLG NJW-RR 1990, 722/723 f.; BayObLG MittBayNot 1998, 257 f.).
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