Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einstweilige Anordnung auf Zuteilung eines vorläufigen Studienplatzes - Kostenverteilung bei Erledigung der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung nach Eintritt eines erledigenden Ereignisses nach billigem Ermessen bei offenem Verfahrensausgang; Offener Verfahrensausgang und Eintritt eines erledigenden Ereignisses im Beschwerdeverfahren; Berücksichtigung einer vom Antragsteller lediglich ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123; VwGO § 161 Abs. 2
Einstweilige Anordnung; Erledigung Hauptsache; Erledigung Hauptsache; Zulassungsbegrenzung - Vorläufige Zulassung; Erledigung; Nachrücken; Tatsächliches Zulassungssemester; Ablauf; Kostenverteilung; Loschance - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.05.2007 - NC 7 K 100/06
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2007 - NC 9 S 169/06
Kostenverteilung bei Erledigung eines NC-Rechtsstreits im Beschwerdeverfahren
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07
Insbesondere ist entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin das vorliegende Verfahren nicht mit denjenigen vergleichbar, in denen die Erledigung des gesamten Rechtsstreits durch die Zulassung eines Antragstellers an einer anderen Hochschule herbeigeführt wird, er mithin das Interesse am Verfahren aus Gründen verliert, die allein in seiner Sphäre liegen (vgl. dazu etwa Beschlüsse des Senats vom 23.03.2007 - NC 9 S 169/06 -, kmk-hochschulrecht.de und vom 13.08.2007 - NC 9 S 68/07 -). - VGH Bayern, 18.02.2004 - 1 CS 03.3043
Anfechtung einer Baugenehmigung durch den Nachbarn; Bestimmung des Umfangs der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07
Beim gegenwärtigen Erkenntnisstand lässt sich somit eine Prognose über die Erfolgsaussichten der von der Antragsgegnerin eingelegten Beschwerde, als nach den Maßgaben des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO vorrangig zu prüfenden Frage (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.02.2004 - 1 CS 03.3043 -, NVwZ-RR 2004, 622), und mithin über den Ausgang des Verfahrens insgesamt nicht treffen. - LG Münster, 16.10.2007 - 9 S 68/07
AGB, Anzeigenauftrag, Verlängerungsklausel, Erklärungsfiktion
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.12.2007 - NC 9 S 82/07
Insbesondere ist entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin das vorliegende Verfahren nicht mit denjenigen vergleichbar, in denen die Erledigung des gesamten Rechtsstreits durch die Zulassung eines Antragstellers an einer anderen Hochschule herbeigeführt wird, er mithin das Interesse am Verfahren aus Gründen verliert, die allein in seiner Sphäre liegen (vgl. dazu etwa Beschlüsse des Senats vom 23.03.2007 - NC 9 S 169/06 -, kmk-hochschulrecht.de und vom 13.08.2007 - NC 9 S 68/07 -).
- VG Stuttgart, 24.07.2014 - 11 K 2194/14
Anerkenntnis der Vaterschaft; Nachzug der Mutter; sog. "Afrikanische …
Im Rahmen dieser Entscheidung sind weder schwierige Rechtsfragen zu klären, noch ist eine umfängliche Aufbereitung des Sachverhalts geboten (st. Rspr. d. VGH Ba.-Wü., vgl. Beschl. v. 12.12.2007 - NC 9 S 82/07 -, ). - VG Sigmaringen, 17.04.2008 - 6 K 151/08
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren einer Hochschule für ein …
Auch der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 12.12.2007 - NC 9 S 82/07 -) hebt in einer solchen Fallkonstellation die Kosten des Beschwerdeverfahrens gegeneinander auf, sodass die Antragsgegnerin ihre außergerichtlichen Kosten insoweit nicht hätte erstattet verlangen können.