Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10941
OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11.10.2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 (https://dejure.org/2007,10941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
    Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 775 (Ls.)
  • NJOZ 2007, 5782
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).

    Auch wenn die Äußerung nicht innerhalb eines Prozesses gefallen ist (dazu BGH NJW 2005, 279 ), ist doch der Zusammenhang mit den gerichtlichen Auseinadersetzungen unverkennbar und von daher zu erklären.

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Würden in einem solchen Fall die tatsächlichen Elemente als ausschlaggebend angesehen, könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (BVerfG aaO.; vgl. auch BGH NJW 2007, 686 "Terroristentochter").

    Sie ist darüber hinaus keine Formalbeleidigung oder Schmähkritik, bei der es nur um die Herabsetzung des anderen geht (vgl. BGH NJW 2007, 686 ).

  • BVerfG, 01.12.2005 - 1 BvR 2/01

    Zur Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem deliktischen Schutz des

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Sie genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG vom 1.12.2005, 1 BvR 2/01).
  • BVerwG, 29.06.2006 - 2 WD 26.05

    Ehrverletzung; Meinungsäußerung; objektiver Bedeutungsgehalt; Kontext der

    Auszug aus OLG Koblenz, 11.10.2007 - 5 U 737/07
    Auch ist sie in den Kontext des Inhalts des Schreibens an Rechtsanwalt H... insgesamt zu stellen (vgl. BVerwG Buchholz 449, § 12 SG Nr. 20 - DVBl 2007, 132 Leitsatz; BGH NJW 2005, 279 = MDR 2005, 507 ).
  • VG Berlin, 06.11.2009 - 1 L 557.09

    Äußerungen eines Amtsträgers und Meinungsfreiheit

    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere Umfang und Bedeutung der Sache für den Antragsteller auch in beruflicher Hinsicht einzubeziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. April 2009 - 14 W 53/08 -, juris: 30.000,-- Euro im Fall der Kritik der Habilitationsschrift eines Universitätsprofessors; OLG Koblenz, Urteil vom 11. Oktober 2007 - 5 U 737/07 -, juris: 50.000,-- Euro bei der Behauptung, eine Sozietät habe Geldprobleme).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht