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   OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10   

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https://dejure.org/2010,3833
OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2010 - I-3 Wx 46/10 (https://dejure.org/2010,3833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1018; GBO § 53 Abs. 1 S. 2
    Bei versteigerungsbedingtemErlöschen einer Grunddienstbarkeit an dem Miteigentumsanteil eines Wohnungseigentümerserlischt diese auch an übrigen Miteigentumsanteilen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Löschung einer Grunddienstbarkeit an einer versteigerten Einheit für die nicht versteigerten Miteigentumsanteile anderer Wohnungseigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nach ZV-Bedingungen an Wohnungseigentum zu löschende Dienstbarkeit hat Löschung dieser für übrige, nicht versteigerte Miteigentumsanteile zur Folge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung der Grunddienstbarkeit für alle?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtslöschung eines Wegerechts bei Löschung auf dem Grundblatt eines Wohnungseigentümers! (IMR 2010, 487)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2011, 81
  • NJOZ 2011, 11
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
    Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers, weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist (vgl. BGH, NJW 1974, 1552; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 149).
  • BGH, 19.05.1989 - V ZR 182/87

    Belastung des Wohnungseigentums mit einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
    Eine Ausnahme von dem vorgenannten Grundsatz besteht dann, wenn sich die eingetragene Grunddienstbarkeit in ihrer Ausübung lediglich auf das Sondereigentum bezieht (BGHZ 107, 289 ff.; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 1, Rdnr. 100).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 81/18

    Möglichkeit der Belastung eines nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilten

    Folge der unterbliebenen Eintragung in sämtliche Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher oder der teilweisen Löschung des Rechts ist nicht das Vorliegen einer wirksamen, aber unzulässigen und deshalb nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschenden Belastung einzelner Sondereigentumseinheiten (so aber KG, Rpfleger 1975, 68; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 149; OLG Düsseldorf, ZWE 2010, 460; KEHE/Keller, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 4 WGV Rn. 3).
  • OLG München, 14.11.2023 - 34 Wx 167/23

    Folge des Erlöschens einer Grunddienstbarkeit an dem versteigerten

    Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Unterlassungsdienstbarkeit an mehreren Wohneigentumseinheiten, so führt dies nicht ohne weiteres zur Unzulässigkeit der entsprechenden Eintragung bei den anderen Einheiten (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11).

    c) Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers, weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat - worauf die Beteiligte zu 1 zutreffend hinweist - die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist (OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11; Bauer/Schaub/Bauer § 38 Rn. 50; MüKoBGB/Mohr § 1018 Rn. 21).

    Eine Ausnahme hiervon besteht allerdings dann, wenn sich die eingetragene Grunddienstbarkeit in ihrer Ausübung lediglich auf das Sondereigentum bezieht (OLG Düsseldorf NJOZ 2011, 11/12).

  • OLG Dresden, 19.04.2011 - 17 W 345/11

    Zulässigkeit eines Vorbescheides und der dagegen gerichteten Beschwerde im

    Ist die Beschwerde der Beteiligten damit als unzulässig zu verwerfen, kann der Senat für das weitere Verfahren keine bindenden Vorgaben machen, wohl aber auf den jüngsten Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10 (ZWE 2010, 460), der ganz auf der Linie der bekannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (NJW 1974, 1552, 1553 unter 2 b, insoweit nicht in BGHZ 62, 388 abgedruckt) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Rpfleger 1979, 149) liegt, sowie darauf hinweisen, dass jedenfalls ein zentraler Bestandteil der vorliegend noch gebuchten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit eindeutig grundstücks- und nicht wohnungseigentumsbezogen ist, nämlich soweit es um das Recht der Beteiligten geht, in dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Kellerraum des Gebäudes Wärmeversorgungsanlagen und in einem Teilbereich der unbebauten Grundstücksfläche Erdsonden zur Wärmegewinnung und Leitungen zur Verbindung der Erdsonden mit der Wärmeversorgungsanlage zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben.
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