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   OLG Hamm, 09.12.2016 - I-15 W 407/16   

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https://dejure.org/2016,55930
OLG Hamm, 09.12.2016 - I-15 W 407/16 (https://dejure.org/2016,55930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.12.2016 - I-15 W 407/16 (https://dejure.org/2016,55930)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Dezember 2016 - I-15 W 407/16 (https://dejure.org/2016,55930)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks

  • notar-drkotz.de

    Löschung Auflassungsvormerkung - Vollmacht zur Durchführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164, GBO § 29
    Nachweis einer Vollmacht im Grundbuchverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 164, GBO § 29
    Umfang einer Vollmacht zur Durchführung und zum Vollzug des Erwerbs eines Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht für Grundstückskauf erstreckt sich nicht auf Löschungsbewilligung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Lünen - LÜ-11619
  • OLG Hamm, 09.12.2016 - I-15 W 407/16

Papierfundstellen

  • NJOZ 2017, 1514
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2016 - 15 W 407/16
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351; Senat FGPrax 2005, 240).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2016 - 15 W 407/16
    Außerhalb der Erklärung liegende Umstände dürfen zur Auslegung nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGHZ 92, 351; Senat FGPrax 2005, 240).
  • OLG Zweibrücken, 23.11.2011 - 3 W 136/11

    Auslegung einer Vollmacht: Abgabe einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.12.2016 - 15 W 407/16
    Es erscheint schon zweifelhaft, ob Rechtsgeschäfte, die der Rückabwicklung des Kaufvertrages dienen, "im Zusammenhang" mit dem Erwerb der Immobilie stehen (so allerdings OLG Zweibrücken NotBZ 2012, 278).
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