Weitere Entscheidung unten: BGH, 28.04.1954

Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53   

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https://dejure.org/1954,64
BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53 (https://dejure.org/1954,64)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammenstoß eines Lastzuges und eines Kraftfahrzeug auf der linken Seite der Fahrbahn - Begriff des Erfüllungsgehilfen - Erfüllung einer Verbindlichkeit durch Beförderung einer Person - Erweisung einer Gefälligkeit bzw. Eingehen einer rechtlichen Verpflichtung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 111
  • NJW 1954, 1193
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 02.01.1923 - III 151/22

    Mieter; Haftung für Erfüllungsgehilfen

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ebenso sind Arbeiter, die einen von einem Mieter verkauften schweren Gegenstand im Auftrage des Käufers aus der Wohnung des Mieters abholten, als Erfüllungsgehilfen des Mieters hinsichtlich der Obhutspflicht angesehen worden, die diesem gegenüber seinem Vermieter oblag (RGZ. 106, 133, 134).

    In dem vorerwähnten Falle (RGZ 106, 133) sind die Arbeiter, die im Auftrage des Käufers den vom Mieter verkauften Gegenstand aus seiner Wohnung abholten, darum auch ohne Rücksicht darauf als Erfüllungsgehilfen des Mieters angesehen worden, ob sie gewußt haben, daß sie durch ihre Tätigkeit eine Verpflichtung des Mieters gegenüber seinem Vermieter erfüllten.

  • RG, 21.09.1923 - III 569/22

    1. Wann ist der Lieferant des Verkäufers dessen Erfüllungsgehilfe gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Aus welchem Grund er sich veranlaßt gesehen hat, tätig zu werden, ist daher unerheblich, wenn sich seine Tätigkeit nur als eine vom Schuldner gewollte oder gebilligte Mitwirkung bei der Vertragserfüllung darstellt (vgl. RGZ 108, 221, 223; RG LZ 1913, 466).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Unterlieferant des Verkäufers, der wegen Lieferung der Ware an den Käufer mit diesem in unmittelbare Verbindung tritt, ungeachtet der Tatsache, daß er bei der Lieferung seine eigene Lieferpflicht gegenüber dem Verkäufer erfüllt, dessen Erfüllungsgehilfe ist (RGZ 108, 221, 223).

  • RG, 17.04.1920 - I 238/19

    Schiffsmiete; Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • RG, 09.05.1939 - VII 251/38

    Kann sich eine Bank, die auf einen vom Bevollmächtigten ihres Kunden gefälschten

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • RG, 04.03.1930 - VII 397/29

    1. Ist der Vertrag zwischen dem Veranstalter eines Motorradrennens und den gegen

    Auszug aus BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
    Ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen ist, bestimmt sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger steht; maßgebend ist allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (RGZ 98, 327, 328; 127, 313, 315; 160, 310, 316).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGH, Urteile vom 21. April 1954 - VI ZR 55/53, BGHZ 13, 111, 113; vom 8. Februar 1974 - V ZR 21/72, BGHZ 62, 119, 124; vom 21. Oktober 2009 - VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 29; vom 23. September 2010 - III ZR 246/09, BGHZ 187, 86 Rn. 18 mwN; st. Rspr.).
  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldnerverbindlichkeit für diesen tätig wird (BGH, Urteil vom 21.04.1954 - VI ZR 55/53 = NJW 1954, 1193).
  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Verhältnissen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 13, 111, 113; st.Rspr.).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53   

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https://dejure.org/1954,665
BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53 (https://dejure.org/1954,665)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1954 - II ZR 279/53 (https://dejure.org/1954,665)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1954 - II ZR 279/53 (https://dejure.org/1954,665)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs wegen schuldhaft unrichtiger Auskunft in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank - Berufung auf die Freizeichnungsklausel wegen missbräuchlicher Rechtsausübung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 198
  • NJW 1954, 1193
  • MDR 1954, 469
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 09.03.1938 - VI 212/37

    1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr,

    Auszug aus BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53
    Denn die Freizeichnung der Bank von einer Haftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung greift nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen dann nicht durch, wenn ein Leiter einer Zweigniederlassung, der verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne von § 30 BGB ist, oder ein diesem gleichzustellender leitender Angestellter vorsätzlich unrichtige Auskunft erteilt (RG Urt. vom 20.8.1937 VII 5/37 in Bank-A 37, 85; RG Urt. vom 3.7.1934 in WarnRspr. 1934, 156 = Bank-A 34, 189 [190]; vgl. ferner RGZ 126, 50 [52]; RG Bank-A 32, 228; RGZ 157, 228 [232]).
  • RG, 12.12.1932 - VIII 431/32

    Zur Frage der Offenbarungspflicht einer um Auskunft über einen Kunden ersuchten

    Auszug aus BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53
    Wenn aber eine Bank, die über die Kreditwürdigkeit eines Kunden befragt worden ist, eine Irreführung des Anfragen den nur bei Anführung solcher Umstände verhüten kann, zu deren Mitteilung die Bank angesichts dieser Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Kunden nicht befugt ist, so muß die Bank die Auskunftserteilung ablehnen, und zwar auch dann, wenn zu befürchten ist, daß hieraus für ihren Kunden ungünstige Schlüsse gezogen werden können (RGZ 139, 103 [106]).
  • RG, 22.10.1929 - VII 147/29

    1. Haben die Banken, wenn sie sich ohne bestehende Verpflichtung zur Erteilung

    Auszug aus BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53
    Denn die Freizeichnung der Bank von einer Haftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung greift nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen dann nicht durch, wenn ein Leiter einer Zweigniederlassung, der verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne von § 30 BGB ist, oder ein diesem gleichzustellender leitender Angestellter vorsätzlich unrichtige Auskunft erteilt (RG Urt. vom 20.8.1937 VII 5/37 in Bank-A 37, 85; RG Urt. vom 3.7.1934 in WarnRspr. 1934, 156 = Bank-A 34, 189 [190]; vgl. ferner RGZ 126, 50 [52]; RG Bank-A 32, 228; RGZ 157, 228 [232]).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Für § 31 BGB fehlen Feststellungen, ob die Beklagte zu 2) Filialleiterin der Beklagten zu 1) war oder eine vergleichbare Position inne hatte (vgl. BGHZ 13, 198, 203 und Urteile vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75, WM 1977, 994, 995 und vom 6. Dezember 1983 - VI ZR 60/82, WM 1984, 126, 127).
  • BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
    Das Reichsgericht hat solche Freizeichungsklauseln bei Auskunfteien und Banken rechtlich anerkannt und nur einschränkend bemerkt, daß die Haftung für Vorsatz verfassungsmässig berufener Vertreter im Sinne des § 30 BGB oder leitender Angestellter, die solchen Vertretern gleichzustellen seien, nicht ausgeschlossen werden dürfe (RGZ 115, 122; WarnRspr 1934, 156; BankArch 1933, 228; 1937, 85; vgl. auch BGHZ 13, 198 [201]).

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem ähnlichen Fall der Freizeichnungsklausel für Bankauskünfte unter dem Gesichtspunkt des § 242 BGB die Anerkennung versagt (BGHZ 13, 198 [201]).

  • BGH, 06.03.1972 - II ZR 100/69

    Hypothekarische Sicherung eines Darlehens - Abschluss eines Vertrages auf

    Das Berufungsgericht erörtert nicht, ob Dr. La., Prokurist und Leiter der Rechtsabteilung, als verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne der §§ 30, 31 BGB oder als leitender Angestellter (vgl. BGH WM 1956, 1056; WM 1970, 632, 633) der Beklagten zu betrachten ist, von dessen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sie sich überhaupt nicht freizeichnen konnte (vgl. BGHZ 13, 198, 201 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH WM 1964, 609).

    Der Kläger hat zwar nicht dargelegt, daß die Beklagte die falsche Auskunft in der Absicht gegeben hat, aus dem daraufhin vom Kläger gewährten Darlehen unmittelbar Vorteile zu ziehen, und später tatsächlich zu seinen Lasten Vorteile in Höhe des ihm entstandenen Schadens erlangt hat (BGHZ 13, 198, 202 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH WM 1956, 1056; 1962, 1220, 1221; WM 1970, 632, 633).

  • BGH, 06.07.1970 - II ZR 85/68

    Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - Haftung aus vertragsähnlichem

    Die Berufung auf die Freizeichnung könnte hier auch nicht wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben versagt werden, weil nichts dafür vorgetragen ist, die Bank habe mit unrichtigen Angaben eigene Vorteile verfolgt (BGHZ 13, 198; BGH WM 1962, 1220).
  • BGH, 07.06.1956 - II ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen greift die Freizeichnung der Bank von einer Haftung wegen unrichtiger Auskunftserteilung dann nicht durch, wenn ein verfassungsmäßig berufener Vertreter im Sinne des § 30 BGB oder ein diesem gleichzustellender Angestellter vorsätzlich unrichtige Auskunft erteilt (vgl. BGHZ 13, 198 [201]; Urt. des VI. Zivilsenats des BGH vom 5. Januar 1955 - VI ZR 227/53, MDR 55, 233 = WM 1955, 230; RG in Bank-A 1937, 85; Baumbach-Duden, HGB, 12. Aufl. § 348 Anm. 5 C).

    Die Klausel mag, abgesehen von diesem Fall, dann, wenn die Berufung auf die Freizeichnung des ersten Halbsatzes bei nur fahrlässigem Verhalten aus besonderen Gründen versagt werden müßte (vgl. BGHZ 13, 198), den Einwand stützen, daß der Empfänger schuldhaft gehandelt habe, wenn er es unterließ, eine schriftliche Bestätigung anzufordern.

  • BGH, 18.06.1971 - I ZR 83/70

    Behandlung allgemeiner Geschäftsbedingungen in Verträgen - Anspruch wegen

    Den Beklagten kann ferner nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, daß die Beklagte zu 1 unrichtige Auskünfte und Ratschläge in verwerflicher Weise für sich ausgenutzt und daraus unberechtigte Vorteile gezogen habe (BGHZ 13, 198, 201 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53] ; BGH WM 1970, 632 f).
  • BGH, 03.02.1970 - VI ZR 245/67

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Konkursverfahrens - Anforderungen an den

    Nach anerkannter Rechtsmeinung ist ein Filialleiter, der nicht nur Anordnungsrechte nach innen, sondern auch Vertretungsbefugnisse nach außen hat und gleichsam als Repräsentant des Unternehmens anzusehen ist, einem verfassungsmäßigen Vertreter im Sinne des § 31 BGB gleichzusetzen (vgl. BGHZ 13, 198, 202 [BGH 28.04.1954 - II ZR 279/53]; BGH Urteil vom 7. Juni 1956 - II ZR 52/55 = BB 1956, 770).
  • KG, 23.07.2004 - 5 U 61/03

    Beitritt zu einer Immobilienfonds-GbR: Rechtsfolgen der Nichtigkeit des

    a) Ein Filialleiter einer Bank ist aufgrund seiner weitgehend selbständigen Stellung ein "Organ" im Sinne des § 31 BGB (ständige Rechtsprechung des BGHZ 13, 198, 203; NJW 1977, 2259; Z 84, 921; NJW 1998, 1854, 1856; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 31 Rdnr. 9).
  • BGH, 26.11.1973 - II ZR 117/72

    Zahlung auf Grund eines Schecks - Verletzung von Pflichten aus einem Bankvertrag

    Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Entstehung eines rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses, abgesehen von dem Sonderfall der Aufnahme von Vertragsverhandlungen, stets nur im Zusammenhang mit einer Vertragsbeziehung, insbesondere bei laufender Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde anerkannt (vgl. unter anderem RGZ 126, 50, 52; BGHZ 13, 198, 200; 49, 167, 168).
  • BGH, 02.02.1970 - II ZR 266/67
    An diesem Grundsatz, der bereits im Urteil BGHZ 13, 198, 201 dargelegt und in BGH WM 1962, 1220, 1221 wiederholt worden ist, ist festzuhalten.
  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 268/67

    Unmöglichkeit der Rückgabe in ein Depot gegebener Wertpapiere - Auferlegung der

  • BGH, 29.01.1959 - II ZR 223/56

    Schiffszusammenstoß im Ausland

  • BGH, 21.12.1972 - II ZR 132/71

    Voraussetzungen des Anspruchs auf die Erteilung von Auskünften gegenüber einer

  • OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69

    Vertragsverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft hinsichtlich der

  • OLG München, 22.05.1981 - 8 U 3046/79

    Grob fahrlässige Verursachung eines Absturzes des Schülers eines Fluglehrganges

  • BGH, 17.02.1972 - VII ZR 150/70

    Ansprüche des Bauherrn gegen den Unternehmer - Schuldhafte falsche

  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 174/68

    Haftung einer Bank für Auskünfte und Raterteilungen - Nebenverpflichtungen einer

  • BGH, 24.05.1967 - Ib ZR 170/64

    Handeln eines Finanzinstitutes in Vertretung des Bankkunden - Umschuldung unter

  • BGH, 05.11.1956 - II ZR 143/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.09.1962 - VII ZR 254/61

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung eines Auskunftsvertrages durch

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