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Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54   

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https://dejure.org/1955,218
BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1955 - IV ZR 238/54 (https://dejure.org/1955,218)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 545
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1952 - IV ZR 112/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Eine im Schrifttum vertretene Meinung stellt es darauf ab, ob die Entscheidung von den Anträgen abweicht, die der Beklagte gestellt hat, sie will ihn in dieser Hinsicht wie den Kläger behandeln (so Schenke, ZPR 5. Aufl. § 84 III 1 c; Lent, JZ 1953, 276).

    Diesem letzteren Standpunkt hat sich der Senat in einer Ehesache in seinem Urteil vom 13. November 1952 - IV ZR 112/52 - JZ 1953, 276 angeschlossen und eine Berufung der beklagten Ehefrau für zulässig erklärt, die lediglich zu dem Zweck eingelegt war, um Widerklage zu erheben, nachdem im ersten Rechtszug die Ehe auf die Klage des Ehemanns geschieden worden war.

  • RG, 06.12.1926 - IV 688/26

    Ehescheidung

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Dies ist auch der Standpunkt des Reichsgerichts sowohl in Vermögensrechtlichen als auch nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (RG in GruchBeitr 37, 1232; JW 1914, 693 Nr. 19; RGZ 106, 222; 115, 86).
  • RG, 04.05.1939 - IV B 17/39

    1. Steht der Ehescheidungsklage des Ehegatten, gegen den der andere Ehegatte die

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Obwohl die Zivilprozessordnung keine Bestimmung darüber enthält, dass im Zivilprozess nur die unterlegene Partei ein Rechtsmittel einlegen kann, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung trotz der abweichenden Meinung angesehener Rechtslehrer (Planck, Lehrb d DCPR Bd. II Seite 443 und 458; Weismann, Lehrb d ZPR I Seite 435 bei Note 14; Hellwig, System d ZPR I S. 836) daran festgehalten, dass ein Rechtsmittel nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsmittelkläger durch die Entscheidung (Urteil, Beschluss) "beschwert" ist (RGZ 160, 191 [192]; 170, 346 [348]).
  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 05.01.1955 - IV ZR 238/54
    Obwohl die Zivilprozessordnung keine Bestimmung darüber enthält, dass im Zivilprozess nur die unterlegene Partei ein Rechtsmittel einlegen kann, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung trotz der abweichenden Meinung angesehener Rechtslehrer (Planck, Lehrb d DCPR Bd. II Seite 443 und 458; Weismann, Lehrb d ZPR I Seite 435 bei Note 14; Hellwig, System d ZPR I S. 836) daran festgehalten, dass ein Rechtsmittel nur dann zulässig ist, wenn der Rechtsmittelkläger durch die Entscheidung (Urteil, Beschluss) "beschwert" ist (RGZ 160, 191 [192]; 170, 346 [348]).
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Die beklagte Partei ist durch ein Urteil beschwert, wenn es seinem Inhalt nach für sie nachteilig ist, sie also mit dem Rechtsmittel eine für sie günstigere Entscheidung herbeiführen kann (BGH, Urteil vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54 = NJW 1955, 545, 546).
  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 93/08

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Zweckbestimmung eines Kfz-Stellplatzes;

    Die in der Verurteilung liegende materielle Beschwer ist im Rahmen der §§ 511 ff. ZPO ausreichend (BGH NJW 1955, 545; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 462; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Auflage, Vor § 511 Rdnr. 19a).
  • BGH, 07.12.2010 - VI ZB 87/09

    Berufungsbeschwer des als Gesamtschuldner verurteilten Beklagten: Zahlung des

    Eine Beschwer der Beklagten ergibt sich unter diesen Umständen bereits daraus, dass die ergangene Entscheidung des Amtsgerichts ihrem Inhalt nach für sie nachteilig ist und für sie die Möglichkeit besteht, im höheren Rechtszug eine abweichende Entscheidung zu ihren Gunsten zu erlangen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Januar 1955 - IV ZR 238/54, NJW 1955, 545, 546; vom 7. November 1974 - III ZR 115/72, NJW 1975, 539 f.; Beschluss vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, LM § 511 ZPO Nr. 31).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53   

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https://dejure.org/1955,440
BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1955 - II ZR 239/53 (https://dejure.org/1955,440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 16, 167
  • NJW 1955, 545 (Ls.)
  • DB 1955, 216
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 26.09.1939 - VII 14/39

    Kann ein Prozeßvergleich, dessen Widerruf vorbehalten ist, auch dann durch

    Auszug aus BGH, 20.01.1955 - II ZR 239/53
    Dieses Verfahren entspricht demjenigen, das das Reichsgericht (RGZ 161, 253 [254]) mit der Begründung gebilligt hat, das rechtliche Interessen der Parteien an dieser zugleich über Frage der Beendigung des Rechtsstreits Klarheit schaffenden Entscheidung bedürfe keiner besonderen Begründung.

    Da der Inhalt des Feststellungsbegehrens aber nicht ein Rechtsverhältnis, nämlich die Rechtswirksamkeit des Vergleichs (wie im Falle RGZ 161, 253) ist, sondern eine bestimmte Prozeßlage, nämlich die Erledigung des Rechtsstreits, so ist der Antrag der Klägerin dahin zu verstehen, daß sie die Klarstellung dieser Prozeßlage, also einen Ausspruch über die Erledigung, erstrebt.

  • OLG Nürnberg, 09.08.2017 - 7 UF 1276/16

    Zur Erfolglosigkeit einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Die Wirksamkeit einer entsprechenden Beschränkung setzt jedoch voraus, dass sie dem Gegner und auch dem Gericht unzweideutig mitgeteilt wird (BGHZ 16, 167; OLG Celle MDR 2009, 1186).
  • BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53

    Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich

    Hierher gehört nicht nur die ordnungsmäßige Protokollierung (BGHZ 14, 381 [BGH 05.10.1954 - V BLw 25/54] [386]) und ein ausreichender Umfang der Prozeßvollmacht (Urt. v. 20. Januar 1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167), sondern auch die Frage, ob ein etwa vorbehaltener Widerruf rechtzeitig und wirksam erklärt worden ist (RGZ 65, 423; 78, 289; 106, 312 ff; 135, 338; 161, 253; neuerlich OLG Hamburg JZ 1952, 313).
  • BGH, 12.03.2019 - VI ZR 277/18

    Beliebige Beschränkung einer Prozessvollmacht im Parteiprozess auch noch im Lauf

    Voraussetzung ist lediglich, dass sie dem Gericht und dem Gegner gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird (BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - II ZR 239/53, BGHZ 16, 167, 170; Burgermeister in Prütting/Gehrlein, ZPO, 10. Aufl., § 83 Rn. 3; Weth in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 83 Rn. 4).
  • BGH, 18.09.1996 - VIII ZB 28/96

    Form der Entscheidung über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs

    Ob dieser Annahme zu folgen ist oder ob der An griff einer Partei gegen die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs nicht ein materiell-rechtliches Rechtsverhältnis, sondern eine bestimmte Prozeßlage, nämlich die Erledigung des Rechtsstreits durch den Vergleich, betrifft (BGHZ 16, 167, 171), so daß nur über die Beendigung des Rechtsstreits bzw. über die fortdauernde Rechtshängigkeit der Sache zu befinden ist, kann aber letztlich dahinstehen.
  • OLG Celle, 05.08.2009 - 14 U 37/09

    Rechtsfolgen der vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit einer Partei bei Abschluss

    Denn dies hätte eine unzweideutige Mitteilung erfordert (vgl. dazu Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 83 Rdnr. 1 m. w. N.. BGHZ 16, 167. BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 9 RV 16/79), an der es hier fehlt.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.05.2013 - 6 Sa 19/13

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag unter Fristsetzung

    Eine Beschränkung dieser Vollmacht gemäß § 83 Abs. 1 ZPO hinsichtlich einer Beseitigung des Rechtsstreits durch Prozessvergleich hätte der Beklagten und dem Gericht gegenüber nur Wirkung entfaltet, wenn sie ihnen mitgeteilt worden wäre ( vgl. BGH, Urteil vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167 ).
  • LAG Hamm, 02.06.2003 - 8 Sa 137/03

    Prozessvollmacht, Terminsvollmacht, Beschränkung, Offenlegung, Vergleich

    (1) Die in § 83 Abs. 1 ZPO geregelte Beschränkung des gesetzlichen Umfangs der Vollmacht ist gegenüber dem Prozessgegner und dem Gericht nur wirksam, wenn sie diesem unzweideutig mitgeteilt wird (BGH 16, 167).
  • BFH, 27.07.1983 - II B 68/82

    Umfang der Prozeßvollmacht - Beschränkung der Vertretung vor dem FG -

    Eine Beschränkung dieses gesetzlichen Umfangs der Vollmacht wirkt gegenüber dem Gegner nur insoweit, "als diese Beschränkung die Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzichtleistung auf den Streitgegenstand oder Anerkennung des von dem Gegner geltend gemachten Anspruchs betrifft" (§ 83 Abs. 1 ZPO) und ihm gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird (BGH-Urteil vom 20. Januar 1955 II ZR 239/53, BGHZ 16, 167, 170).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 5 U 150/11

    Feststellung der Unterbrechungswirkung durch Zwischenurteil bei

    Der Antrag auf Feststellung der Prozessbeendigung ist nämlich kein Sachantrag, sondern ein Prozessantrag, weil er ein auf Feststellung einer bestimmten Prozesslage gerichteter Antrag ist (BGH vom 20.1.1955, II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167, 171).
  • LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1091/01

    Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs; Bestandskraft eines zur Beilegung

    Es geht damit bei der Fortführung des Rechtsstreites zunächst um die Frage, ob dieser durch den Vergleich erledigt worden ist (vgl. BGH vom 20.01.1955 - II ZR 239/53 - BGHZ 16, 167, 171; BGH vom 04.05.1983 - VIII ZR 94/82 - NJW 1983, 2034; Zöller/Stöber, 20. Auflage, § 794 ZPO RdNr. 15 a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.09.2019 - 5 Sa 157/19

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Berufungsverfahren, Prozessvergleich,

  • LSG Bayern, 18.12.2001 - L 7 P 15/01

    Gewährung von Pflegegeld nach der Pflegestufe III ; Erledigung des Rechtsstreits

  • LAG Hamm, 12.11.1997 - 18 Sa 1128/97

    Zulässigkeit eines negativen Feststellungsantrags; Beendigung des Verfahrens

  • BAG, 28.03.1963 - 2 AZR 379/62

    Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens - Außergerichtlicher Vergleich -

  • AG Berlin-Schöneberg, 18.09.2007 - 4 C 77/06

    Prozessvollmacht für einen Prozessvergleich: Beschränkung der erteilten

  • LAG Köln, 31.01.2002 - 5 (4) Sa 1325/00

    Anschlussberufung; Vergleichsanfechtung

  • BGH, 29.09.1956 - V ZR 59/55

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.1955 - VI ZB 41/54   

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https://dejure.org/1955,1196
BGH, 22.01.1955 - VI ZB 41/54 (https://dejure.org/1955,1196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 545 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Deshalb ist der Rechtsanwalt dann verpflichtet, selbst alles Notwendige zu veranlassen, damit die alsbaldige Vorlegung der Akten mit der zugestellten Entscheidung durch sein Büro gesichert ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM ZPO § 232 Nr. 21; vom 20. Dezember 1955 - VI ZB 22/55 - VersR 1956, 126; Senatsbeschluß vom 11. März 1981 - IV b ZB 736/80).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZB 6/74

    Fristversäumnis - Wiedereinsetzung - Notwendige Schritte - Fristwahrung -

    Deshalb haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Anwalt in einem solchen Falle als verpflichtet anzusehen ist, entweder selbst in den Handakten einen Vermerk über die Zustellung des Urteils niederzulegen und, wenn ihm diese nicht vorliegen, zu diesem Zweck die alsbaldige Vorlage der Handakten mit dem Urteil zu verfügen oder sonst mittels besonderer Weisung zu veranlassen, daß das Büropersonal dieses Datum zwecks Berechnung und Eintragung der Rechtsmittelfrist festhält (vgl. RG HRR 37 Nr. 1552; BGH LM ZPO § 232 Nr. 21 = NJW 1955, 545; § 212 a Nr. 8 = NJW 1969, 1297; BGH VersR 1973, 547 und 1974, 57; Senatsurteil vom 23. Januar 1974 - IV ZR 152/73 - Senatsbeschluß vom selben Tage - IV ZB 38/73).
  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85

    Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als

    Wird das Empfangsbekenntnis vorher zurückgegeben, ist dem Rechtsanwalt allerdings ganz besondere Sorgfaltspflicht auferlegt (vgl. BGH Beschluß vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM Nr. 21 zu ZPO § 232 für den Fall, daß der Rechtsanwalt bereits im Gericht, wo er das zugestellte Schriftstück seinem Fach entnommen hat, das Empfangsbekenntnis zurückgibt; Beschluß vom 30. Januar 1975 - VII ZR 29/74 - VersR 1975, 471; vom 9. Dezember 1976 - II ZB 10/76 - VersR 1977, 424; vom 19. September 1973 - VIII ZB 18/73 - VersR 1974, 57; vom 4. November 1980 - VI ZB 14/80 - VersR 1981, 136; vom 29. November 1984 - III ZB 14/84 - VersR 1985, 168; auch Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36, 37 zu II B 3 b a.E.).
  • BGH, 16.02.1978 - II ZB 2/78

    Versäumen der Revisionsfrist aufgrund des Verlegens des Urteils innerhalb der

    Ein solches zusätzliches Risiko kann nur eingehen, wer Vorkehrungen getroffen hat oder gleichzeitig trifft, die es auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit menschlichen Versagens als unwahrscheinlich erscheinen lassen, daß die Rechtsmittelfrist versäumt wird (vgl. dazu die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 22.1.1955 - VI ZB 41/54 = LM ZPO § 232 Nr. 21; vom 20.12.1955 - VI ZB 22/55 = LM ZPO § 233 Nr. 63; vom 3.11.1965 - VIII ZB 24/65 = LM ZPO § 232 (Ca) Nr. 18 vom 21.3.1973 - IV ZB 8/73 = VersR 1973, 547; vom 19.9.1973 - VIII ZB 18/73 = VersR 1974, 57; vom 30.1.1975 - VII ZB 29/74 = VersR 1975, 471).
  • BGH, 27.06.1962 - VIII ZR 111/62
    Der Bundesgerichtshof hat im Beschluß vom 22. Januar 1955 (VI ZB 41/54) - DM ZPO § 232 - Nr. 21 -) folgendes ausgesprochen: Gebe ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil mit vorbereitetem Empfangsbekenntnis zugestollt wird, die Unterzeichnete Bestätigung zurück, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Berufungsfrist in den Handakten gefertigt oder eine Eintragung im Fristenkalender erfolgt ist, so sei er zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet und habe selbst alles Notwendige zu veranlassen, damit die alsbaldige Vorlegung der Akten mit dem zugestellten Urteil durch sein Büro gesichert sei.
  • BGH, 03.11.1965 - VIII ZB 24/65

    Versäumung der Berufungsfrist - Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Das entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Reichsgerichts (RG HRR 1936, 64; 1937, 1552) und des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM ZPO § 232 - Anhang - Nr. 21; Beschl. vom 20. Dezember 1955 - VI ZB 22/55 - LM ZPO § 233 - Anhang - Nr. 63).
  • BGH, 09.04.1963 - VI ZR 131/62
    Gerade deshalb muß der Anwalt, der eine die Rechtsmittelfrist in Lauf setzende Urteilszustellung entgegengenommen hat, durch besondere Anordnung zuverlässige Vorsorge dafür treffen, daß ihm die Handakten mit dem Urteil sogleich vorgelegt werden und die Sache in geregeltem Gang bleibt (RG HRR 1937, 1552; BGH Urteil vom 29. Januar 1953 - IV ZR 162/52 - LM Nr. 34 zu § 233 ZPO; Beschluß vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM Nr. 21 zu § 232 ZPO; vom 20. Dezember 1955 - VI ZB 22/55 - LM Nr. 63 zu § 233 ZPO).
  • BGH, 13.12.1960 - VI ZB 18/60

    Verschulden eines Rechtsanwalts bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist -

    Da Rechtsanwalt Dr. G., der bei der Zustellung nach § 212 a ZPO persönlich mitgewirkt hatte, die von ihm ausgestellte Empfangsbescheinigung zwecks Rückgabe an das Berufungsgericht von der zugestellten Beschlußausfertigung getrennt hat, bevor noch der durch die Erklärung zur Feriensache veränderte Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Handakten und in dem Fristenkalender notiert war, mußte mit ganz besonderer Sorgfalt sichergestellt werden, daß die neue Frist festgelegt und gewahrt wurde (vgl. BGH Beschluß vom 22. Januar 1955 - VI ZB 41/54 - LM Nr. 21 zu § 232 ZPO).
  • BGH, 25.11.1958 - VI ZB 17/58
    Der Senat hat schon in seinen Beschlüssen vom 22. Januar 1955 (- VI ZB 41/54 - LM § 232 ZPO Nr. 21) und 20. Dezember 1955 (- VI ZR 22/55 - VersR 1956, 126) anschliessend an die Rechtsprechung des Reichsgerichts hervorgehoben, daß ein Rechtsanwalt dann zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet ist, wenn ihm ein Urteil zugestellt wird und er die unterzeichnete Empfangsbestätigung zurückgibt, bevor der Ablauf der Berufungsfrist in den Handakten vermerkt oder im Fristenkalender eingetragen ist.
  • BGH, 21.01.1958 - VI ZB 24/57
    Die beiden anderen vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle, die das Berufungsgericht anführt (VI ZB 41/54 vom 22. Januar 1955 LM ZPO § 232 Nr. 21 = NJW 1955, 545 Nr. 9 und IV ZB 69/55 vom 6. Juli 1955 LM ZPO § 233 Nr. 58 = NJW 1955, 1358 Nr. 9 = VersR 1955, 526), unterschieden sich von dem hier vorliegenden Fall sowohl dadurch, daß dort die Urteile von den Gegnern zugestellt worden waren und die für die Feststellung der Zustellung maßgeblichen Empfangsbekenntnisse sich daher bei den Gegnern befanden, als auch dadurch, daß dort der Ablauf der Berufungsfristen nicht falsch, sondern überhaupt nicht notiert worden war.
  • BGH, 20.12.1955 - VI ZB 22/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1963 - VI ZB 13/62
  • BGH, 17.12.1968 - VI ZB 21/68

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54   

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https://dejure.org/1954,2029
BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54 (https://dejure.org/1954,2029)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - V BLw 53/54 (https://dejure.org/1954,2029)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - V BLw 53/54 (https://dejure.org/1954,2029)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 545
  • MDR 1955, 217
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.1951 - V BLw 121/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 (V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216), wonach im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdegerichts bei der Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben in der Regel ein strenger Maßstab anzulegen ist, muß für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde unberücksichtigt bleiben, weil dieser Schriftsatz erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdebegründungsfrist eingegangen ist.

    In einem solchen Fall ist an die Wirtschaftsfähigkeit grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216 und vom 29. April 1952 V BLw 112/51).

  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    Für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde ist im Falle des § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG, wie sich aus dem Begründungszwang (§ 26 Abs. 2 LwVG) ergibt, weiter erforderlich, daß auch die von der angefochtenen und der angezogenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnet und dargelegt wird, inwiefern beide Entscheidungen diese Rechtsfrage abweichend beantworten und daß die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954 V BLw 45/54, BGHZ 15, 5).
  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 112/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    In einem solchen Fall ist an die Wirtschaftsfähigkeit grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 V BLw 121/49 RechtdLandw 1951, 216 und vom 29. April 1952 V BLw 112/51).
  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 18/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    Die Wirtschaftsfähigkeit als Voraussetzung der Hofnachfolge darf daher nicht durch eine zu wohlwollende Prüfung praktisch beseitigt oder abgeschwächt werden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Juni 1953 V BLw 18/53).
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 33/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    Dazu gehört entweder die Angabe des Datums und Aktenzeichens oder die Bezeichnung der Fundstelle, wo die Entscheidung, wenn sie veröffentlicht wurde, abgedruckt ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Juli 1954 V BLw 33/54 RechtdLandw 1954, 246).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 40/50
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 53/54
    Dies kann aber nur geschehen, wenn der Nacherbe bereits feststeht, wie dies bei einer letztwilligen Verfügung, durch die ein bestimmter Nacherbe eingesetzt wird, der Fall ist (vgl. dazu Beschluß des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1951 V BLw 40/50 RechtdLandw 1952, 26).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67

    Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung

    Für ein derartiges Beschwerderecht besteht auch kein Bedürfnis, weil die Rechte des noch nicht feststehenden weiteren Hoferben nötigenfalls durch die Bestellung eines Pflegers gesichert werden können (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 53/54, RdL 1955, 84 sowie Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl. HöfeO § 6 Anm. 39, 43).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 76/54

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Es lässt sich daher nicht feststellen, dass das Beschwerdegericht in verfahrensrechtlicher Hinsicht von den beiden angeführten Entscheidungen des erkennenden Senats abgewichen ist, zumal da die antragsgegner nicht einmal im einzelnen dargelegt haben, welche Rechtsfragen von der angezogenen Entscheidung anders beantwortet sein sollen als von dem angefochtenen Beschluss, inwiefern beide Entscheidungen diese Rechtsfragen abweichend beantworten und wieso die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht, wie es nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hätte geschehen müssen (vgl. Beschluss vom 5. Oktober 1954, V BLw 45/54, BGHZ 15, 5 und vom 7. Dezember 1954, V BLw 53/54).
  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 38/67

    Überleitung der Erbenstellung des sippegebundenen Ehegatten in die rechtliche

    Die Rechte des noch nicht feststehenden weiteren Hoferben können jedoch durch die Bestellung eines Pflegers gemäß § 1913 BGB gesichert werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 53/54, RdL 1955, 84, und 20. Februar 1968, V BLw 34/67).
  • BGH, 07.07.1964 - V BLw 17/63

    Rechtsmittel

    Nach Auffassung der Rechtsbeschwerde ist das Oberlandesgericht bei der Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit der Antragstellern zu 2 von den Beschlüssen des Senats von 7. Dezember 1954 (V BLw 53/54, RdL 1955, 84 ), 6. Dezember 1960 (V BLw 8/60, RdL 1961, 315) und 10. Juli 1962 (V BLw 2/62, RdL 1962, 237) abgewichen.
  • BGH, 01.06.1977 - V BLw 22/76

    Hoferbe nach gesetzlicher Erbfolge - Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben nach den

    BGH Beschluß vom 7. Dezember 1954 - V BLw 53/54 - RdL 1955, 85,.
  • BGH, 16.11.1972 - V BLw 18/72

    Beanspruchung der Hoferbfolge - Kriterien für die Beurteilung der

    Beschluß vom 7. Dezember 1954 - V BLw 53/54 (NJW 1955, 545);.
  • BGH, 02.03.1960 - V ZR 193/58

    Materiellrechtliche Unwirksamkeit eines im Verfahren vor dem

    Für die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit einer Frau gelten an sich die gleichen Grundsätze, die für die Wirtschaftsfähigkeit eines männlichen Hofnachfolgers entscheidend sind (vgl. Beschluß vom 7. Dezember 1954, V BLw 53/54, RdL 1955, 84, 85 = MDR 1955, 217 = NJW 1955, 545).
  • BGH, 03.02.1959 - V BLw 21/58

    Rechtsmittel

    Für die Beurteilung der Wirtschaftsfähigkeit einer Frau gelten an sich die gleichen Grundsätze, die für die Wirtschaftsfähigkeit eines Mannes entscheidend sind (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 53/54, RdL 1955, 84).
  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 3/58

    Rechtsmittel

    Sie findet darin eine Abweichung von der Entscheidung des Senats vom 12. Dezember 1954 (V Blw 53/54, RdL 1955, 84 = NJW 1955, 545 = MDR 1955, 217 - LM. Nr. 4 zu § 18 HöfeO).
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