Rechtsprechung
BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 1673
- DB 1956, 962
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.03.1953 - I ZR 76/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Danach kann sich der Vertretene in Interesse der Rechtssicherheit auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters dann nicht berufen, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können, und wenn ferner der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmässiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können, daß dieser es also dulde (BGHZ 5, 111 [116]; BGH MDR 1955, 213; 1953, 345).Abgesehen davon, daß die Regeln über den Rechtsschein als Ausfluß des allgemeinen Rechtsgedankens von § 242 BGB nicht auf den Verkehr mit kaufmännischen Betrieben beschränkt sind (BGH MDR 1953, 345; NJW 1951, 309), ist der Kläger als Inhaber eines Fuhrunternehmens, das mehrere Lastzüge betreibt, also als Frachtführer im Sinne des § 425 HGB, nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 HGB kraft Gesetzes tatsächlich Kaufmann.
Allerdings, sind die angeführten Rechtsgrundsätze in der Regel nur dann anwendbar, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit oder Dauer ist (BGH MDR 1955, 213; 1953, 345).
Denn anders als bei der sog. "Duldungsvollmacht" (BGH NJW 1956, 460; MDR 1953, 345) kommt es bei der Anscheinsvollmacht gerade nicht darauf an, ob der Vertretene das Verhalten des vollmachtlosen Vertreters kennt; es genügt, daß er es bei genügender Sorgfalt kennen mußte und verhindern konnte.
- BGH, 15.12.1955 - II ZR 181/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Dabei, handelte es sich nach dem Vortrag des Klägers zwar nur um kleinere Schadensanzeigen, also um Angelegenheiten von verhältnismäßig geringer Tragweite, deren selbständige Erledigung durch Niklas den Rechtsschein seiner wesentlich weitergehenden Ermächtigung zur Kündigung von Versicherungsverträgen nicht ohne weiteres zu begründen brauchte (vgl. BGH NJW 1956, 460).Denn anders als bei der sog. "Duldungsvollmacht" (BGH NJW 1956, 460; MDR 1953, 345) kommt es bei der Anscheinsvollmacht gerade nicht darauf an, ob der Vertretene das Verhalten des vollmachtlosen Vertreters kennt; es genügt, daß er es bei genügender Sorgfalt kennen mußte und verhindern konnte.
- BGH, 05.01.1955 - VI ZR 227/53
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Danach kann sich der Vertretene in Interesse der Rechtssicherheit auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters dann nicht berufen, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können, und wenn ferner der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmässiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können, daß dieser es also dulde (BGHZ 5, 111 [116]; BGH MDR 1955, 213; 1953, 345).Allerdings, sind die angeführten Rechtsgrundsätze in der Regel nur dann anwendbar, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit oder Dauer ist (BGH MDR 1955, 213; 1953, 345).
- BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51
Sport-Toto. Vertragsbedingungen
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Danach kann sich der Vertretene in Interesse der Rechtssicherheit auf den Mangel der Vollmacht seines angeblichen Vertreters dann nicht berufen, wenn er dessen Verhalten zwar nicht kannte, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte kennen und verhindern können, und wenn ferner der Geschäftsgegner das Verhalten des Vertreters nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte dahin auffassen durfte, daß es dem Vertretenen bei verkehrsmässiger Sorgfalt nicht habe verborgen bleiben können, daß dieser es also dulde (BGHZ 5, 111 [116]; BGH MDR 1955, 213; 1953, 345). - BGH, 27.09.1956 - II ZR 203/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 178/55
Wie der Senat in seinem gleichzeitig verkündeten, zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in Sachen II ZR 203/55 näher dargelegt und auch das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, dient auch die Bestimmung des § 29 c StVZO ausschließlich der Sicherung von Haftpflichtansprüchen der Verkehrsopfer gegen den Kraftfahrzeughalter oder -führer.
- BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73
Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde
Damit fehlt - mangels sonstiger Anhaltspunkte - auch eine Grundlage für die Annahme, daß die Beklagte bei pflichtgemäßer Sorgfalt das Verhalten ihres Ehemannes hätte erkennen müssen; dies aber wäre - von weiteren Erfordernissen abgesehen - nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für die Annahme einer Anscheinsvollmacht (statt vieler Urteile des Bundesgerichtshofs II ZR 178/55 vom 27. September 1956, LM BGB § 164 Nr. 9 = NJW 1956, 1673;V ZR 65/70 vom 29. Oktober 1971, WM 1971, 1500). - BGH, 13.07.1977 - VIII ZR 243/75
Voraussetzungen der Haftung kraft Anscheinsvollmacht
Ist schon als Voraussetzung eines Rechtsscheins, dem der "Vertretene" wirksam begegnen könnte und dem der Geschäftsgegner vertrauen dürfte, in aller Regel zu fordern, daß das Verhalten des "Vertreters" eine gewisse Häufigkeit und Dauer aufweist (BGH Urteil v. 4. Mai 1971 - VI ZR 126/69 sowie v. 27. September 1956 - II ZR 178/55 = LM BGB § 164 Nr. 9 = NJW 1966, 1673 m.w.Nachw.), so spricht bereits der Umstand, daß H. nur einmal - nämlich im hier streitigen Fall - als Abschlußvertreter der Beklagten aufgetreten ist, für die Unverläßlichkeit und die fehlende Schutzwürdigkeit eines so geschaffenen Rechtsscheins. - BGH, 24.01.1978 - VI ZR 264/76
Haftung eines Scheinsozius
Dies ergibt sich aus den von der Rechtsprechung herausgebildeten Grundsätzen zur sog. Duldungs- und Anscheinsvollmacht (BGHZ 5, 111, 116; BGH, Urteile vom 27. September 1956 - II ZR 178/55 = LM BGB § 164 Nr. 9 und vom 4. Mai 1971 - VI ZR 126/69 - LM BGB § 164 Nr. 34).
- BGH, 08.03.1961 - VIII ZR 49/60 Diese sog. Duldungsvollmacht (…zu vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 167 Anm. 4) wird allerdings neuerdings vielfach der stillschweigenden Bevollmächtigung gleichbehandelt (…BGH Urt. v. 15. Dezember 1955 - II ZR 181/54 - NJW 1956, 460; Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 178/55 - LM BGB § 164 Nr. 9;… Urt. v. 4. April 1957 - VII ZR 283/56 - WM 1957, 926;… BGB RGRK 11. Aufl. § 167 Anm. 6 Abs. 2).
Das legt das Berufungsgericht (unter Bezugnahme auf das BGH Urteil v. 15. Dezember 1955 - II ZR 181/54 = NJW 1956, 460) selbst dar (zu vgl. auch BGH Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 178/55 - LM BGB § 164 Nr. 9).
Dabei mag darauf verwiesen werden, daß der hier gegebene Fall, in dem eine andere Firma "für den Vertretenen" handelt, anders liegt, als wenn etwa die Beklagte einen in ihrem Betriebe tätigen Dritten, den sie hätte überwachen können und müssen, hätte schalten und walten lassen und aus diesem Grunde aus Anscheinsvollmacht in Anspruch genommen würde (zu vgl. Urt. v. 27. September 1956 - II ZR 178/55 - LM BGB § 164 Nr. 9).
- BGH, 09.06.1986 - II ZR 193/85
Erstreckung der Kontovollmacht auf Scheckgeschäfte
Dieser Rechtsgrundsatz greift aber in der Regel nur ein, wenn das Verhalten des einen Teils, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung eines Dritten schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit oder Dauer ist (Sen. Urt. v. 27.9.1956 - II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 m.w.N.). - BGH, 05.11.1962 - VII ZR 75/61
Anforderungen an die stillschweigende Erteilung einer Vollmacht; Abgrenzung von …
Eine solche Auffassung kann weder dem Urteil des VIII. Senats vom 8. März 1961 noch den darin angeführten Entscheidungen II ZR 181/54 vom 15. Dezember 1955 = WM 1956, 154 und II ZR 178/55 vom 27. September 1956 = NJW 1956, 1674 entnommen werden, (die beiden Urteile des II. Zivilsenats sagen überhaupt nichts davon, daß der Gegner das Verhalten des Vertretenen wahrnehmen müsse). - BGH, 17.09.1958 - V ZR 63/58
Rechtsmittel
Die Revision erachtet durch das Berufungsgericht auch die Grundsätze verletzt, die die Rechtsprechung hinsichtlich der sogen. Anscheinsvollmacht entwickelt hat (BGHZ 5, 111, 116; LM BGB § 167 Nr. 4; NJW 1956, 1673; LM BGB § 164 Nr. 9). - AG Hamburg, 21.10.2008 - 14 C 391/07
Storno-Bedingungen bei Flugtickets: Reisebüro erfolgreich verklagt
Das Verhalten, das den Rechtsschein einer Bevollmächtigung erzeugt, muss von einer gewissen Dauer oder Häufigkeit sein (BGH NJW 1956, 1673). - BGH, 02.12.1997 - X ZR 23/96
Zurechnung fremden Handelns nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht
Die Zurechnung setzt nämlich schon voraus, daß sich der scheinbare Vertreter in einer den Rechtsschein der Bevollmächtigung durch die Beklagte erzeugenden Weise verhalten hat und die Beklagte weiter Anlaß zu der Annahme gegeben hat, sie dulde dessen Auftreten; dies wiederum erfordert in der Regel, daß das Verhalten des angeblich Vertretenen, aus dem der Geschäftsgegner auf die Bevollmächtigung schließen zu können glaubt, von einer gewissen Häufigkeit und Dauer ist (BGH, Urt. v. 27.09.1956 - II ZR 178/55, NJW 1956, 1673, 1674;… BGH, Urt. v. 14.10.1968 - III ZR 82/66, WM 1969, 43;… BGH, Urt. v. 09.06.1986 - II ZR 193/85, WM 1986, 901 = BGHR BGB § 167 - Anscheinsvollmacht 1;… BGH, Urt. v. 13.05.1992 - IV ZR 79/91, VersR 1992, 989, 990) [BGH 13.05.1992 - IV ZR 79/91] . - BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64
Ausübung des Vorkaufsrechts eines Miterben - Beurteilung des dinglichen …
In Betracht käme noch die Annahme einer Anscheinsvollmacht außerhalb des Rahmens des § 171 BGB (vgl. BGHZ 5, 111, 116 [BGH 12.02.1952 - I ZR 96/51]; Urteile vom 27. September 1956, II ZR 178/55, LM BGB § 164 Nr. 9 …und vom 17. September 1958, V ZR 63/58, LM a.a.O. Nr. 13). - BGH, 22.05.1975 - VII ZB 2/75
Zustellung eines Urteils - Empfangsbekenntnis - Vollmacht - Anscheinsvollmacht - …
- KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01
Herausgabe von Nutzungen; ortsüblicher Mietzins; § 812 BGB; Vergleichswerte aus …
- OLG Celle, 29.05.1996 - 9 U 207/95
Übertragung eines Schecks als Inhaberpapier durch Begebungsvertrag; Reichweite …
- BGH, 12.07.1957 - VIII ZR 249/56
- ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01
Zustandekommen von Arbeitsverträgen nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht; …
- BGH, 14.12.1979 - V ZR 124/76
Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht und Umfang der Feststellungen …
- BFH, 06.11.1956 - I 235/54 U
Ermächtigung eines Vertreters in Steuersachen zur Rücknahme eines eingelegten …
- BGH, 08.05.1961 - VII ZR 50/60
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32; StVO § 4a
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs - juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 6, 1
- NJW 1956, 1673
- DVBl 1956, 829
- DÖV 1957, 52
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Die Aussetzung des Vollzugs einer Rechtsnorm ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 3, 34 [;37]).Bei dieser Prüfung müssen die Gründe, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der angegriffenen Vorschrift herleiten, außer Betracht bleiben, da im Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Gültigkeit einer Rechtsnorm nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (BVerfGE 3, 34 [;37]).
Das Bundesverfassungsgericht muß aber die Folgen in Betracht ziehen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Vorschrift in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt würde (BVerfGE 3, 34 [;37];; 3, 41 [;44]).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts machen es die meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, notwendig, bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, einen strengen Maßstab anzulegen (BVerfGE 3, 41 [;44]).Dies muß insbesondere dann gelten, wenn der Antrag darauf gerichtet ist, eine Rechtsnorm einstweilen außer Anwendung zu setzen (BVerfGE 3, 41 [;44]).
Das Bundesverfassungsgericht muß aber die Folgen in Betracht ziehen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die angegriffene Vorschrift in dem späteren Verfahren jedoch für nichtig erklärt würde (BVerfGE 3, 34 [;37];; 3, 41 [;44]).
- BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52
Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
- BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.). - BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.). - BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
Auszug aus BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [;55];; 3, 267 [;285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
- BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
b) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
- BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; 140, 99 ; 140, 211 ; stRspr). - BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvF 1/21
Eilantrag zum Bundeswahlgesetzänderungsgesetz abgelehnt
Der strenge Maßstab für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG erhöht sich, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 64, 67 ; 117, 126 ; 151, 152 ; stRspr).
- BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15
Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011
Wegen der meist weit tragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, so erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
aa) (1) Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsrechtlichen Verfahren auslöst, gilt für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ).Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ).
(2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ).
- BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06
Hufbeschlaggesetz
Zielt der Antragsinhalt - wie hier - auf die Aussetzung des In-Kraft-Tretens eines förmlichen Gesetzes, so ist § 32 Abs. 1 BVerfGG äußerst restriktiv und unter Anlegung eines besonders strengen Prüfungsmaßstabs anzuwenden (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 108, 45 ; stRspr).Dies gilt auch bei Anlegung des besonders strengen Prüfungsmaßstabs für die Aussetzung des Vollzugs eines förmlichen Gesetzes (BVerfGE 6, 1 ; stRspr), den der Respekt vor der demokratisch gefundenen Entscheidung des Parlaments verlangt (dazu BVerfGE 104, 23 ).
- BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18). - BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17
Erfolgloser Antrag auf vorläufige Erteilung von Visa zum Familiennachzug zu einem …
Gilt aber für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG bereits ohnehin ein strenger Maßstab, so erhöht sich diese Hürde noch, wenn der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ). - BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Die Anwendung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 könnte somit nur dann bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden, wenn dies zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre, insbesondere wenn die Aufrechterhaltung der Steuererhöhung nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zur Folge hätte (vgl. BVerfGE 6, 1 (4)).
f) Die wirtschaftlichen Nachteile, die den Unternehmen einiger Antragsteller nach ihren ausführlichen Darlegungen erwachsen sind und die auch anderen Unternehmen, die Werkfernverkehr betreiben, durch die erhöhte Beförderungsteuer entstanden sein mögen, rechtfertigen nicht, den Vollzug des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 in dem beantragten Umfange auszusetzen (vgl. BVerfGE 6, 1 (6)).
- BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
(2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Antragsteller zu 1) und 2) ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 154; BVerfGK 7, 188 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
- BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71
Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß
- BVerfG, 26.02.2018 - 1 BvQ 6/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung u. a. wegen fehlender …
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- BVerfG, 20.03.2018 - 2 BvR 1266/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung des …
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvQ 91/18
Eilanträge gegen Änderung der Parteienfinanzierung unzulässig
- BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
- BVerfG, 23.11.2001 - 1 BvR 1778/01
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
- BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand
- BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81
Agent
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 27.06.2017 - 1 BvR 1390/17
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- BVerfG, 01.02.2018 - 2 BvR 1459/17
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich des …
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
- BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66
Vollstreckbarkeit eines Urteils
- BVerfG, 17.01.2017 - 1 BvQ 4/17
Unzulässigkeit eines Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels …
- BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97
Bereinigung von SED-Unrecht
- BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57
Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden
- BVerfG, 05.10.1960 - 2 BvR 536/60
Einstweilige Anordnung gegen die Niedersächsischen Kommunalwahlen 1960
- VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 93 A/08
Erlass einer eA, durch die das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorläufig bis …
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Rechtsmittel
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …
- BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67
Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der …
- VerfG Brandenburg, 30.11.1993 - VfGBbg 3/93
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der Eingliederung der …
- BVerfG, 12.10.2017 - 2 BvQ 66/17
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich eines …
- BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, den erweiterten Ausschluss der …
- BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung
- BVerwG, 04.03.1988 - 4 B 36.88
Notwendige Beiladung bei Anfechtung einer Nutzungsuntersagung gegen einen …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Mangels Darlegung einer drohenden Existenzgefährdung erfolgloser Eilantrag …
- BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von …
- BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 27 A/08
Ablehnung des Erlasses einer eA wegen bloß pauschaler Angaben zur Umsatzeinbuße - …
- BVerfG, 13.10.2016 - 1 BvQ 42/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend den Antrag auf …
- LG Potsdam, 08.05.2006 - 2 O 221/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines islamischen Geistlichen als …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine …
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
Rechtsschutzbedürfnis
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 65 A/08
Wegen fehlender Darlegung schwerer wirtschaftlicher Nachteile Ablehnung des …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 67 A/08
Wegen mangelnder Darlegung einer Existenzgefährdung Ablehnung einer einstweiligen …
- BGH, 10.12.1957 - I ZR 175/56
Rechtsmittel
- VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
Normenkontrollverfahren: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung …
- BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77
Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner …
- BGH, 04.11.1970 - 2 StR 385/70
Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Konkrete Normenkontrolle - …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von …
- BGH, 23.06.1966 - II ZR 81/63
Haftung für die Beschädigung einer Schiffsladung - Anforderungen an die …
- BGH, 20.08.1965 - 4 StR 397/65
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangenen besonders schweren Raubes in …
- BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56
Rechtsmittel
- BGH, 10.07.1959 - I ZR 103/57
Rechtsmittel
- BGH, 26.03.1965 - 4 StR 80/65
Rücktritt vom Versuch der Notzucht - Erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit …
- BGH, 11.06.1958 - IV ZR 43/58
Rechtsmittel