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   BGH, 02.05.1957 - 4 StR 150/57   

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BGH, 02.05.1957 - 4 StR 150/57 (https://dejure.org/1957,1507)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1957 - 4 StR 150/57 (https://dejure.org/1957,1507)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1957 - 4 StR 150/57 (https://dejure.org/1957,1507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 1161
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    a) Dieser Begriff ist im Regelungszusammenhang der §§ 247 und 248 StPO aufgrund der hohen Bedeutung der Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung, die als Anspruch auf rechtliches Gehör und angemessene Verteidigung in Art. 103 Abs. 1 GG sowie durch Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK garantiert wird, restriktiv auszulegen (BGHSt 15, 194, 195; 22, 18, 20; BGH NJW 1957, 1161; 1976, 1108; so auch schon RGSt 29, 30, 31; Becker aaO § 247 Rdn. 6; Diemer in KK StPO 6. Aufl. § 247 Rdn. 2; Frister aaO § 247 Rdn. 3).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 247 StPO, der es zuläßt, den Angeklagten unter bestimmten Voraussetzungen während der Vernehmung eines Zeugen oder Mitangeklagten aus dem Sitzungszimmer zu entfernen, als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (BGH NJW 1957, 1161).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Unter diesen Umständen erübrigt sich eine Erörterung, ob die grundsätzlich eng auszulegende Ausnahmeregelung des § 247 StPO (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Nachteil 1; BGH NJW 1957, 1161) überhaupt einer entsprechenden Anwendung auf einen Fall zugänglich wäre, in dem bei Anwesenheit des Angeklagten während anderer, nicht in § 247 Satz 3 StPO genannter Verhandlungsvorgänge ein erheblicher oder gar schwerwiegender Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 635/82

    Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der Vernehmung und

    Seine Unterrichtung nach § 247 Satz 4 StPO hat in Anwesenheit dessen zu geschehen, der in seiner Abwesenheit vernommen worden ist (BGH NJW 1957, 1161; BGH MDR 1952, 18; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1982 - 2 StR 263/82 -).
  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 334/93

    Verletzung von Verfahrensrecht durch den Ausschluss des Angeklagten zur

    Die dort angeführte, aus der Stellungnahme des Generalbundesanwalts übernommene Bemerkung, daß die Unterrichtung in Anwesenheit des vorher vernommenen Zeugen zu geschehen habe, trug die Entscheidung nicht; die zitierte Entscheidung BGH NJW 1957, 1161 betrifft die Abwesenheit des Angeklagten, nicht des Zeugen.
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