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   BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58   

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BGH, 29.04.1958 - 1 StR 68/58 (https://dejure.org/1958,545)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1958 - 1 StR 68/58 (https://dejure.org/1958,545)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58 (https://dejure.org/1958,545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 11, 319
  • NJW 1958, 1050
  • MDR 1958, 617
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verbietet das Verbot der Schlechterstellung nicht die Umstellung des Schuldspruchs (RG, Urteil vom 9. Juni 1921 - 1767/20, RGSt 56, 119, 121; Urteil vom 25. Juni 1925 - II 166/25, RGSt 59, 291, 292; BGH, Urteil vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 8; KK-StPO/Paul, 7. Aufl. § 331 Rn. 2).

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO soll bewirken, dass der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGH, Urteile vom 7. Januar 1955 - 5 StR 638/54, BGHSt 7, 86, 87; vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 323; Senat, Beschluss vom 4. Mai 1977 - 2 StR 9/77, BGHSt 27, 176, 178; Urteil vom 7. Mai 1980 - 2 StR 10/80, BGHSt 29, 269, 270; BGH, Urteil vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99, BGHSt 45, 308, 310).

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Die Durchführung eines weiteren Verfahrens über denselben Prozessgegenstand ist unzulässig, auch wenn sich nach Urteilsrechtskraft beispielsweise ergibt, dass das Gericht die Gemeingefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt hat (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl. 2008, § 416 Rn. 9; Gössel, in: Löwe-Rosenberg, StPO, Bd. VI, 25. Aufl. 2001, § 414 Rn. 34 f.; Fischer, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, § 414 Rn. 22; RGSt 69, 170 ; BGHSt 11, 319 ; 16, 198 ).
  • BGH, 04.05.1977 - 2 StR 9/77

    Geldstrafe von weniger als fünf Tagessätzen - Geldstrafen im Sinne des

    Der Angeklagte soll bei seiner Entscheidung darüber, ob er von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt werden, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt härterer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86 f; 11, 319, 323; BGH NJW 1973, 107 f).

    In der Rechtsprechung ist die Wirkung des Schlechterstellungsverbots weiter als eine zugunsten des Angeklagten eintretende beschränkte Rechtskraft erklärt worden (u.a. BGHSt 11, 319, 322; LM, Nr. 21 zu § 358 StPO).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in der Entscheidung BGHSt 11, 319 ff die Auffassung vertreten, daß gegen den Täter, wenn auf seine Revision ein im Sicherungsverfahren seine Unterbringung in der Heil- oder Pflegeanstalt anordnendes Urteil aufgehoben wird, im Falle der Überleitung des Sicherungsverfahrens in das Strafverfahren wegen des Verbots der Schlechterstellung zwar keine Strafe verhängt, wohl aber erneut die Unterbringung ausgesprochen werden dürfe, obwohl diese nach dem damals geltenden § 42 b Abs. 2 StGB nur neben einer Strafe zulässig war.

  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    (1) Der grundrechtliche Schutz vor erneuter Verfolgung und Bestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG; ?ne bis in idem?) gilt nur bei einer Erstverurteilung durch deutsche Gerichte (BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 1961 - 2 BvL 17/60, BVerfGE 12, 62, 66; vom 31. März 1987 - 2 BvM 2/86, BVerfGE 75, 1, 15 f. und vom 4. Dezember 2007 - 2 BvR 38/06, BVerfGK 13, 7, 11); in diesem Sinne ?erledigt? auch die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ebenso wie die Ablehnung einer solchen Maßregel die einer im Sicherungsverfahren gestellten Antragsschrift, die einer Anklage gleichsteht, zugrundeliegende Tat (§ 414 Abs. 2 Satz 1, 4 StPO; BGH, Urteil vom 29. April 1958 - 1 StR 68/58, BGHSt 11, 319, 322).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 368/86

    Überleitung eines Berufungsverfahrens in ein erstinstanzliches Strafverfahren

    Für dieses Verfahren gelten dann die in der Strafprozeßordnung für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehenen Regelungen, wobei sich Besonderheiten daraus ergeben können, daß "in demselben Hauptverfahren" bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat (vgl. BGHSt 23, 283, 285) und eine zugunsten des Angeklagten wirksame Entscheidung mit "beschränkter Rechtskraft" (vgl. BGHSt 11, 319, 322) ergangen ist.
  • OLG Hamm, 02.02.1996 - 3 Ws 40/96

    Bedingte Entlassung, Erstverbüßer, Jugendstrafe, Vollzug im Erwachsenenvollzug,

    Die bereits vor Rechtskraft des Strafurteils nach dem Verschlechterungsverbot unzulässige Schlechterstellung ist nach Rechtskraft des Strafurteils aber erst recht untersagt, zumal nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Schlechterstellungsverbot eine einseitige, nur zu Gunsten des Angeklagten wirksame Rechtskraft begründet, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (BGHSt 11, 319, 322; NJW 1979, 936; GA 1970, 84).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 1 Ws 135/95
    Zwar trat nach Ablauf der - auch zugunsten der Staatsanwaltschaft geltenden - Rechtsmittelfrist eine beschränkte Rechtskraft ein (vgl. dazu BGH IM Nr. 21 zu § 358 StPO ; BGHSt 11, 319, 322; KK-Ruß, a.a.O., Rdnr. 1 zu § 331 m.w.N.; a.A. Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO , Rdnr. 3 zu § 331 ), soweit die Festsetzung von Rechtsfolgen unterblieben ist, die dem Verschlechterungsverbot unterlagen.
  • BGH, 29.11.1972 - 2 StR 498/72

    Beginn und Lauf der Strafverfolgungsverjährung - Bedeutung der

    Das ist allgemein anerkannt (vgl. z.B. BGHSt 11, 319).
  • BGH, 06.12.1978 - 3 StR 437/78

    Revision wegen Verletzung sachlichen Rechts - Festsetzung der Tagessatzhöhe bei

    Da diese Vorschriften eine zugunsten des Angeklagten wirksame beschränkte Rechtskraft anordnen, die von den für die Rechtskraft überhaupt maßgebenden Grundsätzen beherrscht wird (RGSt 67, 63, 64; BGHSt 11, 319, 322; BGH GA 1970, 84, 85; BGH LM Nr. 21 zu § 358 StPO), rechtfertigt es sich aber, dem Gesichtspunkt der Teilrechtskraft in diesem Zusammenhang keine weitergehende Bedeutung beizumessen als dem Verbot der Schlechterstellung.
  • BayObLG, 10.09.1999 - 5St RR 176/99

    Revision nur durch den Angeklagten

    Da die Angeklagten jeweils die Sachrüge erhoben haben, kann hier dahinstehen, ob diese Prüfung von Amts wegen (so BGHSt 11, 319/322; KK/Kuckein StPO 4. Aufl. § 358 Rn. 23; KK/Ruß § 331 Rn. 1) oder nur auf Sachrüge zu erfolgen hat (so Kleinknecht/Meyer-Goßner § 358 Rn. 12, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und

  • BGH, 14.04.1959 - 1 StR 488/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1969 - 5 StR 633/68

    Begehung eines fortgesetzten Betruges - Vorliegen einer natürlichen

  • BGH, 14.12.1960 - 2 StR 362/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 25.09.1958 - 4 StR 277/58

    Rechtsmittel

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