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Rechtsprechung
   BAG, 13.11.1959 - 1 AZR 320/57   

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https://dejure.org/1959,394
BAG, 13.11.1959 - 1 AZR 320/57 (https://dejure.org/1959,394)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1959 - 1 AZR 320/57 (https://dejure.org/1959,394)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1959 - 1 AZR 320/57 (https://dejure.org/1959,394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozentempfänger - Urlaubsentgelt - Bedienungsprozente - Garantielohn - Urlaubstage - Tarifvertragliche Vereinbarung - Einzelvertragliche Vereinbarung - Gewährung von Freizeit - Verwirkung im Arbeitsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 611 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 219
  • NJW 1960, 455 (Ls.)
  • MDR 1960, 257
  • DB 1960, 123
  • DB 1960, 124
  • DB 1960, 296
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LAG Düsseldorf, 14.03.1995 - 16 Sa 1980/94

    Urlaubsentgelt: Nachzahlungsanspruch bei zuviel erhaltenem Urlaub

    §§ 5 Abs. 3 BurlG, 11 Nr. 4 MTV-Metall NRW schließen die Rückforderung von bereits gezahltem Urlaubsentgelt für zuviel erhaltene Urlaubstage aus, begründen aber keine Ansprüche des Arbeitnehmers auf Nachzahlung von Urlaubsentgelt für Urlaubstage, die ihm nicht zustehen (im Anschluß an BAG vom 13.11.1959, AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Er brauche für den zuviel gewährten Urlaub das Urlaubsentgelt nicht nachzuzahlen, was auch das Bundesarbeitsgericht bereits mit Urteil vom 13.11.1959 - 1 AZR 320/57 - (AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht = BAGE 8, 219, 224 ff.) entschieden habe.

    Zu Recht verweist die Beklagte in diesem Zusammenhang zudem auf die BAG-Entscheidung vom 13.11.1959 - 1 AZR 320/57 - (AP Nr. 54 zu § 611 BGB Rechtsmißbrauch = BAGE 8, 219, 224 f.).

    Die Tatsache, daß der Arbeitgeber mehr Urlaubstage gewährt hat, als er zu gewähren verpflichtet war, und der Arbeitnehmer die ihm gewährte Freizeit auch in Anspruch genommen hat, rechtfertigt keinen Anspruch auf Nachzahlung der bisher hierfür nicht gewährten Urlaubsvergütung (BAG vom 13.11.1959, a.a.O., zu I 7 der Gründe).

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

    Das Urlaubsentgelt solle den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, die ihm zur Erholung gewährte Freizeit möglichst ohne Einschränkung seines bisherigen Lebenszuschnitts zu verbringen (BAGE 3, 52; 3, 99; 8, 164; 8, 219 = AP Nr. 11, 12, 48, 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 23.01.1996 - 9 AZR 554/93

    Entgelt bei gekürztem Vollurlaub

    Die Revision verkennt, daß der Arbeitnehmer, dem zuviel Urlaub gewährt worden ist, den der materiellen Rechtslage widersprechenden Anspruch nicht durchsetzen kann (vgl. BAGE 8, 219, 225 = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 7 der Gründe; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 5 BUrlG Rz 53).
  • BAG, 28.10.1960 - 1 AZR 92/59

    Urlaubsgeld von Prozentempfängern - Garantielohn - Bedienungsprozente

    Das hat der Senat eingehend in der Entscheidung vom 13- November 1959 - 1 AZR 320/57 - BAG.

    In der Entscheidung vom 13 November 1959 (BAG 8, 219 [223]) hat der.

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 5/94

    Anspruch auf Zahlung von Sonderzuwendungen - Eintritt der Ausschlussfrist - Keine

    Auf Grund der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) ist es auch zulässig, daß nichttarifgebundene Arbeitsvertragsparteien einen Tarifvertrag in Bezug nehmen, dessen Geltungsbereich sich auf beide oder auf einen von ihnen nicht erstreckt (vgl. BAG Urteil vom 13. November 1959 - 1 AZR 320/57 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 333; Wiedemann/Stumpf, Tarifvertragsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rz 96).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 1 A 600/98
    Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl. 2002, § 208 Rn. 11, 15 und 16, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 13.11.1959 - 1 AZR 320/57 -, BAGE 8, 219 = BB 1960, 133 = DB 1960, 296 = NJW 1960, 455.
  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 118/91
    c) Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein Anspruch auf Ürlaubsentgelt im Rahmen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs überhaupt verwirken kann (vgl. EAG Urteil vom 5. Februar 1970 - 5 AZR 223/69 - AP Nr. 7 zu § 11 BUrlG mit Anm. Söllner; BAG Urteil vom 13. November 1959 - 1 AZR 320/57 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG Urteil vom 22. März 1962 - 5 AZR 274/61 - AP Nr. 2 zu Art. 10 Urlaubsgesetz Bayern) und ob eine denkbare Verwirkung des Urlaubsentgelts nicht bereits regelmäßig an der kurzen Verjährungsfrist (§§ 196, 197 BGB) scheitern muß (BGHZ 51, 346; 84, 280; BGH Urteil vom 6. Dezember 1988 - XI ZR 19/88 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Verwirkung; MünchKomm-Roth, aaO, Rz 328; Palandt/Heinrichs, BGB, 51. Auf!., § 242 Rz 90; Jauernig/Voll- 8.
  • BAG, 09.03.1967 - 5 AZR 292/66

    Urlaubsgeld - Betriebsvereinbarung

    Es bedarf da her weder einer Entscheidung der Frage, ob die hier maßgebliche Bestimmung der Betriebsvereinbarung gegen § 59 BetrVG verstößt, noch ob sie nach Übernahme der R Weirke durch die Beklagte fortgegolten hat, noch schließlich ob sie von der Beklagten Ende 1964-, Anfang 1965 gekündigt wurde , Denn der Wortlaut des § 5 Ziff« 1 der Betriebsvereinbarung nimmt die Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes nicht in Bezug« Zwar kann davon ausgegangen werden, daß die Verweisung auf die tariflichen Bestimmungen sich nicht nur auf die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Betriebsvereinbarung am 1« April 1955 geltenden Tarifnormen bezieht und daß entgegen der Auffassung der Beklagten nicht nur die Gewährung der Urlaubstage gemeint ist, sondern auch deren Bezahlung« Schon vor Erlaß des Urlaubsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 27= November 1956 (vgl= § § 1, 7 Abs« 1) und des Bun desurlaubsgesetzes (vgl= §§ 1, 11 BUrlG) entsprach es allgemeiner Auffassung, daß unter Urlaub die Gewährung von Freizeit und die Fortzahlung der Vergütung zum Zwecke der Erholung zu verstehen ist, vorbehaltlich des Berechnungsmodus für diese Vergütung« Beide Faktoren bilden eine untrennbare Einheit, von dem Fall der Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einmal abgesehen (vgl« BAG 3, 23, 60, 52; 8, 219 = AP Nr« 6, 10, 11, 5A zu § 611 BGB Urlaubsrecht; ArbG Lörrach AP Nr« 31 zu § 611 3GB'Urlaubsrecht)« Der Arbeitnehmer sollte nach den allgemeinen Grundsätzen des Urlaubsrechts im Urlaub etwa das Entgelt erhalten, das er verdient hätte, wenn er gearbeitet hätte« Er sollte sich nicht schlechter stehen, als wenn er ohne Urlaub im Arbeitsverhältnis gearbeitet hätte (vgl« BAG 8, 219 = AP Nr« 54- zu § 611 BGB Urlaubsrecht, mit weiteren Nachweisen)« Daraus folgt aber zugleich, daß unter "Urlaubsgewährung" im Sinne des § 5 Ziff« 1 der Betriebsvereinbarung von 1955 in finanzieller Hinsicht lediglich die Aufrechterhaltung des bisherigen Entlohnungsstatus bzw« die Fortzahlung der Bezüge (Urlaubsentgelt) zu verstehen ist« Das ergibt sich auch noch nach heutigem Rechtszustand deutlich aus den §§ 1 und 11 BUrlG und hat erst recht im Jahre 1955 gegolten« Die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes, das im Bereich der Metallindustrie erstmals der HIV vom k 0 M ä r z :1965 gebracht hat, stellt demgegenüber eine mit dem Wesen des Urlaubs nicht zwangsläufig verknüpfte zusätzliche Leistung des Arbeitgebers dar, die Gratifikationscharakter hat (BAG 15, 23 = AP Nro 1 zu § 611 BGB Urlaub und Gratifikation; Dersch-Neunann, BUrlG, 3 Auf 1 » , § 1, Anm. 59, § 11, Aniru kl ff)0 Sie wird nicht für den Urlaub sondern aus Anlaß des Urlaubs gewährte Das Urlaubsgeld deckt nicht den Freizeitanspruch in finanzieller Hinsicht ab, sondern stellt eine besondere Zuwendung dar, hinter der kein Freizeitanspruch steht» Schon nach dem Wortlaut der Betriebsvereinbarung von 1955 ist daher die Beklagte zur Zahlung eines zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes an den Kläger nicht verpflichtet» Es. kommt noch hinzu, daß die globale Verweisung auf die jeweils gültigen Tarifnormen sich nur auf solche Regelungen erstrecken kann, mit denen die Partner der Betriebsvereinbarung s»Zt» billiger- und gerechterweise rechnen konnten (vgl» BAG AP Nr» 78 zu § 2k2 BGB Ruhegehalt)» Das war aber im Jahre 1955 hinsichtlich der Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes nicht der Fall».
  • BAG, 22.03.1962 - 5 AZR 274/61

    Fixum - Umsatzprovision - Handlungsgehilfe - Urlaub - Anspruch auf Fortzahlung -

    Für eine Verwirkung (vgl. BAG 6, 1 6 5 ff. = AP Nr. 9 zu § 242 BGB Verwirkung; BAG 8, 219 [22?, 228] = AP Nr» p9 zu § oll BGB Urlaubsrecht) der geltend gemachten Ansprüche liegen, wie das Landesarbeitsgericht zutreffend angenommen hat, keinerlei Anhaltspunkte vor.
  • BAG, 02.03.1961 - 5 AZR 408/59

    Bezahlter Urlaub - Bisheriger Lebensdurchschnitt - Berechnungsmodus für

    Der Erste Senebdes Bundesarbeitsgerichts hat im Anschluß an seine Andeutungen in seinem Urteil vom 6 .Juni 1958 - 1 AIR 515/57"- BAG 6, 90 £ "92J = AP Kr. 1 zu § 4- TVG Nachwirkung - in seinen späteren Urteilen vom 13.November 1959 - 1 AZR 320/57 - BAG 8, 219 /~222J = AP Nr. 54 zu § 611 BGB Urlaubsrecht - und vom 28.Oktober I960 - 1 AZR 92/59 - AP Kr. 1 zu Art. 10 UrlaubsG Bayern - mit Recht bereits eine solche Regelung, wie sie § 3 Ziffer 8 des hier in Betracht kommenden Tarifvertrages enthält, für den Pall als mit allgemeinen urlaubsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar und daher als ungültig bezeichnet, daß es der Sinn des Tarifvertrages sein sollte, einem sog. Prozentempfänger während seines Urlaubs n u r einen Teil seines Garantielohnes oder seines erhöhten Ga rantiolohnos ohne Rücksicht auf seiöSatsächlichen Verdienst zu gewähren.
  • LAG Hessen, 08.03.1976 - 10 /4
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Rechtsprechung
   BAG, 21.11.1959 - 2 AZR 547/58   

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https://dejure.org/1959,799
BAG, 21.11.1959 - 2 AZR 547/58 (https://dejure.org/1959,799)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1959 - 2 AZR 547/58 (https://dejure.org/1959,799)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gefahrengeneigte Arbeit - Grobe Fahrlässigkeit - Schadensanlaß - Schadensfolgen - Billigkeitsgrundsätze - Zumutbarkeitsgesichtspunkte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 455 (Ls.)
  • DB 1960, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 21.11.1959 - 2 AZR 547/58
    2c Für die Präge, inwieweit der Beklagte seinem Arbeitgeber für den Unfallschaden haftet, ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, bei gefahrengeneigter Arbeit hafte der Arbeitnehmer nur, wenn er grob fahrlässig den Scha den verursacht habe» Diese Ansicht des Landesarheitsgerichts ist fehlerhaft Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen Urteil vom 19 <> Harz 1959 - 2 AZR 402/55 - mit eingehender Begründung ausgeführt hat, hat ein Arbeitnehmer, der bei gefahrengeneigter Arbeit Schäden grob fahrlässig verursacht, diese in aller Regel allein zu trageno Schäden, die ein Arbeitnehmer bei gefahren geneigter Arbeit nicht grob fahrlässig verursacht, sind bei normaler Schuld in aller Regel zwischen Arbeitgeber und Ar beitnehmer quotal zu verteilen, wobei die Gesamtumstände von Schadensanlaß und Schadensfolgen nach Billigkeitsgrund sätzen und Zumutbarkeitsgesichtspunkten gegeneinander abzuwägen sind.

    Auf die Begründung dieser Entscheidung v/ird verwiesen, Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Zitaten, die das Landesarbeitsgericht für seine Annahme angeführt hat, bei gefahrengeneigter Arbeit hafte der Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit " Beide Zitate (Ilueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6» Aufl», Bd» I, 1959? So 212 ff« /I2147 und BGIIZ 16, 111 /Tl67 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) stimmen mit der Ansicht, wie sie der Senat in dem Urteil vom 19» März 1959 - 2 AZR 402/55 - des Näheren ausgeführt hat, durchaus überein» 3< Schon dieser Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz» Denn es muß möglich erscheinen, daß bei Inbetrachtnahme des richtigen Ausgangspunktes, nämlich, daß in aller Regel der Arbeitnehmer auch bei gefahrengeneigter Arbeit nicht erst bei grober Fahrlässigkeit überhaupt, sondern schon bei normaler Schuld quotal haftet, das Landesarbeitsgericht bei Berücksichtigung dieser Grundsätze und bei Berücksichtigung des zweifelsfreien Unfallmitverschuldens des Arbeitgebers zu einer anderen quotalen Schadensver- 5.

  • BGH, 10.01.1955 - III ZR 153/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 21.11.1959 - 2 AZR 547/58
    Auf die Begründung dieser Entscheidung v/ird verwiesen, Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Zitaten, die das Landesarbeitsgericht für seine Annahme angeführt hat, bei gefahrengeneigter Arbeit hafte der Arbeitgeber nur bei grober Fahrlässigkeit " Beide Zitate (Ilueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 6» Aufl», Bd» I, 1959? So 212 ff« /I2147 und BGIIZ 16, 111 /Tl67 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) stimmen mit der Ansicht, wie sie der Senat in dem Urteil vom 19» März 1959 - 2 AZR 402/55 - des Näheren ausgeführt hat, durchaus überein» 3< Schon dieser Rechtsfehler des Landesarbeitsgerichts in seinem rechtlichen Ausgangspunkt zwingt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz» Denn es muß möglich erscheinen, daß bei Inbetrachtnahme des richtigen Ausgangspunktes, nämlich, daß in aller Regel der Arbeitnehmer auch bei gefahrengeneigter Arbeit nicht erst bei grober Fahrlässigkeit überhaupt, sondern schon bei normaler Schuld quotal haftet, das Landesarbeitsgericht bei Berücksichtigung dieser Grundsätze und bei Berücksichtigung des zweifelsfreien Unfallmitverschuldens des Arbeitgebers zu einer anderen quotalen Schadensver- 5.
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Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1959 - 3 RK 53/56   

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https://dejure.org/1959,1482
BSG, 23.10.1959 - 3 RK 53/56 (https://dejure.org/1959,1482)
BSG, Entscheidung vom 23.10.1959 - 3 RK 53/56 (https://dejure.org/1959,1482)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 1959 - 3 RK 53/56 (https://dejure.org/1959,1482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 260
  • NJW 1960, 455 (Ls.)
  • MDR 1960, 350
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auch der Leistungsweg der Hebammenhilfe (§§ 195 Nr. 1, 196 RVO) ist gesetzlich nicht dahin geregelt, daß diese von vertraglichen Angestellten der Kassen zu erbringen wäre (vgl. BSGE 10, 260, 262).
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 22/95

    Vergütungsanspruch einer Hebamme

    Der Vergütungsanspruch der Hebamme entsteht vielmehr kraft Gesetzes, wenn sie entsprechend ihrer berufsrechtlichen Pflicht, Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen auf (deren) Anfordern, Hilfe zu leisten (§ 1 Abs. 1 der Hessischen Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger vom 27. März 1991, HessGVBl 1, 146), in einem Fall Leistungen erbringt, in dem die KK nach den §§ 195, 196 RVO Hebammenhilfe zu gewähren hat (so bereits BSGE 10, 260, 262).

    Bei den Gebührenansprüchen der Hebammen gegenüber den KKn handelt es sich nach gleichfalls ständiger Rechtsprechung um sozialrechtliche Ansprüche (vgl. BSGE 10, 260, 262; 32, 222, 223 = SozR Nr. 2 zu § 376 a RVO; BSGE 60, 54 [BSG 19.03.1986 - 8 RK 37/85]; BGHZ 36, 91, 93).

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 69/58
    Dieser Gläubiger steht zur KrK nicht in einem öffentlich-rechtlichen Verhältnis der Unter- und Überordnung (Vgl. BSG 10, 260, 263); denn er ist durch den Pfändungsakt nicht Subjekt des Versiche-} drungsverhältnisses ("Versicherter") geworden.

    Verwaltungshandlung als Verwaltungsakt, daß der äußeren Erscheinungsform nach eine hoheitliche Maßnahme zur Regelung eines Einlzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts getroffen ist (BSG 10, 260, 263 f; 15, 14, 17; OVG Lüneburg vom 25.7.1953 in DVB1 1954, 297; Bettermann aaO S. 298 in der Anmerkung zu diesem Urteil; Haueisen, DVBI 1961, 452 in der Anmerkung zu einem Urteil des BGH vom 7.12.1960).

    Somit ist für die vorliegende Leistungsklage nach 5 54 Abs. 5 SGG der Sozialrechtsweg gegeben (vgl. für einen anderen Fall der Leistungsklage aus dem Bereich der Krankenversicherung BSG 10, 260).

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 19/60

    Erstattung der Kosten der Behandlung von Versicherten durch Krankenhäuser in

    Die Notfallbehandlung von Versicherten durch nichtzugelassene Ärzte ist durch Vorschriften geregelt, die im öffentlichen Interesse und als Bestandteil des Sozialversicherungsrechts erlassen und somit dem öffentlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BSG 10, 260, 262).
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 13/87

    Verletzung der Auskunftspflicht - Verwaltungsakt - Schadensersatzanspruch -

    Dem Wortlaut der Vorschrift ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß nach Erlaß eines Verwaltungsakts keine Leistungsklage mit gleichem Gegenstand zulässig sei; auch das Rechtsschuzbedürfnis kann nach dem Erlaß eines Verwaltungsaktes noch gegeben sein (vgl BSGE 10, 260, 263; a.M. Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG § 54 RdNr 41).
  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 37/85

    Pauschalgebühr - Entbindung - Wöchnerin - Anspruch auf Wegegebühren - Vergütung

    Die Hebammen erwerben den Anspruch auf die Vergütung unmittelbar aufgrund ihrer in der Reichsversicherungsordnung (EVO) geregelten Tätigkeit (vgl EUR 195 Nr. 1 und EUR 196 Abs. 2 RVO) sowie der Vorschriften der HebGebV0, die gemäß % 376a RVG vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wird (BGHZ 31, 2", 29; BSGE 10, 260, 262).

    steht und die Krankenkasse auch sonst nicht zum Erlaß eines V erwaltungsakts legitimiert ist (BSGE 10, 260, 263).

  • BSG, 28.10.1965 - 3 RK 3/61

    Hebammenhilfe - Unterschiedliche Gebührenhöhe - Verfassungsmäßigkeit der

    Sie ist jedoch nicht begründet° Zu Recht haben die Vorinstanzen den Klageanspruch für unbegründet erachtet° Zutreffend sind diese auch davon ausgegangen, daß für die Gebührennachâ- nderung der Klägerin der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist (BSG 10, 260, 262; vg].° auch BGH, Urt° vom ].° Oktober 1959 in Versicherungsrecht 1959, 952)".

    sichtiuungswürdig eingeschätzter Gesichtspunkt an Bedeutung verloren hat und vom Verordnungsgeber zugunsten des reinen Leistungsprinzips fallengelassen worden ist" Demnach verstießä 1 HGOK nicht das GG, wovon das Bungegen dessozialgericht in seiner Entscheidung vom 23° Oktober.l959 53/56 (teilw° BSG 10, 260 veröffentlicht).

  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 116/80

    Versorgung der Versicherten durch freiberufliche Augenoptiker - Anspruch auf

    Auch der Leistungsweg der Hebammenhilfe (§§ 195 Nr. 1, 196 RVO) ist gesetzlich nicht dahin geregelt, daß diese von vertraglichen Angestellten der Kassen zu erbringen wäre (vgl. BSGE 10, 260, 262).
  • LSG Niedersachsen, 12.07.2000 - L 4 KR 15/99

    Rechtsweg bei Vergütungsanspruch von Hebamme gegen Krankenkasse -

    Für eine Entscheidung über die Vergütung ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten nicht aufgrund der allgemeinen Rechtswegzuweisung gem § 51 Abs. 1 Alternative 1 SGG gegeben (hierfür unter Anwendung der Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB V = BSGE 10, 260, 262; 59, 279 = ">1%20HebGV%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 5595 § 1 HebGV Nr. 1, S 1 f.; offengelassen vom BSG, Urteil vom 21. August 1996 -- 3 RK 22/95 = ">2%20HebGV%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5595 § 2 HebGV Nr. 1).
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 2/69

    Sozialgerichtsbarkeit - Leistungsklage - Öffentliches Recht -

    auf Gebühren nach dem Zahnärzteabkommen (vgl" den öffentlich-rechtlichen Gebührenanspruch der Hebamme, BSG 10, 260" 262)° Dabei ist es unerheblich" daß die Berufsgenossenschaft vom Beginn einer Kieferbehandlung zu unterrichten ist und die prothetische Behandlung ihrer Einwilligung bedarf (I B Nr° 2 des Zahnärzteabkommens)° Öffentlich-rechtlich ist aber nicht nur der Honoraran- spruch des Kassenzahnarztes für die erbrachten zahnärztlichen Leistungen, sondern auch für die ihm durch das Abkommen auferlegten sonstigen Verpflichtungen? wie der Erstattung von Auskünften" Berichten und Gutachten (Abschnitt IV des Zahnärzteabkommens)°.
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 19/89

    Verwaltungsakt; Geldleistung; Geldleistung

  • LSG Sachsen, 28.05.2001 - L 1 KR 3/01

    Mitgliedschaft in Krankenversicherung der Rentner (KVdR); Rechtzeitigkeit der

  • BSG, 01.03.1978 - 12 RAr 49/77

    Konkursausfallversicherung - Entscheidung gegenüber der Einzugsstelle -

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
  • BSG, 15.05.1963 - 6 RKa 21/60

    Eröffnung des Sozialrechtsweges bei Streit um die Ersatzverpflichtungen eines

  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 13/85
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 87/59

    Halbierungserlaß

  • BGH, 28.02.1961 - VII ZR 174/59

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BSG, 27.11.1959 - 4 RJ 242/57   

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BSG, 27.11.1959 - 4 RJ 242/57 (https://dejure.org/1959,4059)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1959 - 4 RJ 242/57 (https://dejure.org/1959,4059)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1959 - 4 RJ 242/57 (https://dejure.org/1959,4059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines militärähnlichen Dienstes und daraus resultierender Rentenanspruch - Ableistung von Kriegs-, Sanitäts- oder ähnlichen Diensten für das Deutsche Reich in Kriegs- oder Mobilmachungszeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 16.12.1959 - 9 RV 340/56
    Diese Auslegung des 5 3 Abs. 1 Buchst. m BVG steht nicht im Widerspruch zum Urteil des 4. Senats vom 27. November 1959 (4 RJ 242/57); dort handelte es sich um die Frage, ob die Beschäftigung eines Westwallarbeiters einer der OT unterbei.
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Rechtsprechung
   BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 14/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,3657
BSG, 30.10.1959 - 6 RKa 14/59 (https://dejure.org/1959,3657)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1959 - 6 RKa 14/59 (https://dejure.org/1959,3657)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1959 - 6 RKa 14/59 (https://dejure.org/1959,3657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 10, 292
  • NJW 1960, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 28.02.1963 - III ZR 157/61
    Richtig ist, daß das Bundessozialgericht (BSGE 10, 292) entschieden hat, eine Zulassung dürfe nicht auf Zeit entzogen werden.

    Der Zusatz, die Wiedereintragung in das Zahnarztregister sei ein Jahr nach Rechtskraft möglich, gab nicht eine zeitliche Begrenzung der Zulassungsentziehung, sondern hob nur die ohnehin stets verbleibende Möglichkeit (vgl. BSGE 10, 292, 297) einer Wieder Zulassung hervor.

    Überdies hatte das Bundessozialgericht bereits nach dem neuen Kassenarzt- und Zulassungsrecht zu entscheiden (BSGE 10, 292, 293), während es für die Prage, ob die Mitglieder des Zulassungsausschusses im vorliegenden Fall ihre Amtspflichten verletzt haben, allein auf die damals gegebene Rechtslage ankommt.

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85

    Kassenarzt

    Pflichtverletzungen 13 Von % 368a Abs. 6 BVD erfordern über den objektiven Verstoß hinaUS kein subjektives Verschulden des Klägers, da die Zulassungsentziehung keine Sanktion darstellt, son- dern lediglich dazu dient, das System der kassenärztlichen Versorgung vor Störungen zu bewahren und damit funktionsfähig zu erhalten (BSG, USK 8ü122; BSG, USK 80102; BSGE 93, 250, 252; BSGE 34, 252, 253; BSG, BKK 1973" 70 ff; BSGE 10, 292, 298; Schneider, Kassenarztrecht, S 179; Krauskopf/Siewert, aaO S 66; Weissauer, DÄ 1973" 3211 ff und 3275 ff, 3276 f; Hoffmann, ArztR 1979, 231 ff und 259 ff, 261).

    Zwar hat der Beklagte auf disziplinarische Maßnahmen keinen unmittelbaren Einfluß, jedoch besteht zwischen der Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung und der Verhängung von Disziplinarmaßnahmen ein enger Zusammenhang (BSGE 15, 177, 183; BSGE 10, 292, 297; Peters, aaO, Anm 9 f bb zu $ 368a; Gunkel, AM 1963, 2401, 2U02; Weissauer, DÄ 1973, 3211 ff und 3275 ff, 3276 ff), der es nicht gerechtfertigt erscheinen läßt, Disziplinarverfahren und Zulassungsentziehungsverfahren völlig losgelöst voneinander zu beurteilen.

  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 17/80
    sondern eine Verwaltungsmaßnahme, die der Sicherung der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten dient (vgl oben, 3 auch BSGE 10, 292, 298).
  • LSG Hessen, 04.05.1981 - L 7 Ka 505/81
    Bei der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung ist davon auszugehen, daß die Entziehung der Kassenarztzulassung im Ermessen der Zulassungsinstanzen liegt, und die Entscheidungen über die Anordnung oder Aussetzung der Vollziehung eine Ermessensentscheidung darstellt (§ 97 Abs. 3 SGG; vgl. BSGE 7, 129, 138; 10, 292, 295; 15, 177, 180).
  • BSG, 28.02.1963 - 6 RKa 14/61
    nach 5 568 a Abs° 6 RVO in Verbindung mit 5 27 der Zulassungsordnung für Kassenzahnärste vom 28"'Mai 1957 zu beurteilen ist und daß eine Entziöhung der Zulassung auf Zeit - im Gegensatz zur früheren Berliner Regelung - nicht zulässig ist (BSG 10, 292)° ..']o.
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 20/58

    Gegenstand des Verfahrens vor dem SG in kassen- (zahn)ärztlichen

    Bei Auswahlstreitigkeiten wird die genannte Übergangsvorschrift daher in der Regel keine Anwendung finden können, da der Besserstellung eines Beteiligten nach altem Recht im allgemeinen die Schlechterstellung eines anderen Bewerbers entsprechen wird, so daß - wie auch im vorliegenden Fall - die Vorschriften des alten Rechts nicht für alle am Verfahren beteiligten Ärzte günstiger sind (vgl. Hess-Venter, Handbuch des Kassenarztrechts, Bd. 1, S. 367 f.; Urteil des erkennenden Senats vom 30.10.1959, 6 RKa 14/59).
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