Weitere Entscheidungen unten: BGH, 24.11.1959 | BGH, 27.10.1959

Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,595
BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1960 - II ZR 207/57 (https://dejure.org/1960,595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Veräußerung eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) - Voraussetzungen für den Übergang des Mitgesellschaftsrechts - Voraussetzungen für eine Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abberufung, Abberufung aus wichtigem Grund, Beendigung der Organstellung insbesondere durch Widerruf, besonders strenge Anforderungen an wichtigem Grund nach § 38 Abs.2 GmbHG, bloßer Vertrauensentzug bzw. Vertrauensverlust in die Tätigkeit des Geschäftsführers, ...

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 628
  • MDR 1960, 380
  • DNotZ 1960, 389
  • WM 1960, 289
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1954 - II ZR 211/53

    Prozeßvertretung der Aktiengesellschaft

    Auszug aus BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
    Für das Gebiet des Aktienrechts hat der Senat ausgesprochen (BGHZ 13, 188, 192 ff [BGH 28.04.1954 - II ZR 211/53]; 15, 71, 75), [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]daß der Aufsichtsrat, falls die Mehrheit der Aktionäre einem Vorstandsmitglied ihr Vertrauen entzogen hat, die Bestellung dieses Vorstandsmitglieds widerrufen kann, ohne daß es erst des Nachweises bedarf, daß das Vorstandsmitglied seine Geschäfte nicht ordnungsmäßig geführt habe.
  • BGH, 20.10.1954 - II ZR 280/53

    Vorstandsmitglied und Mehrheitsaktionär

    Auszug aus BGH, 25.01.1960 - II ZR 207/57
    Für das Gebiet des Aktienrechts hat der Senat ausgesprochen (BGHZ 13, 188, 192 ff [BGH 28.04.1954 - II ZR 211/53]; 15, 71, 75), [BGH 20.10.1954 - II ZR 280/53]daß der Aufsichtsrat, falls die Mehrheit der Aktionäre einem Vorstandsmitglied ihr Vertrauen entzogen hat, die Bestellung dieses Vorstandsmitglieds widerrufen kann, ohne daß es erst des Nachweises bedarf, daß das Vorstandsmitglied seine Geschäfte nicht ordnungsmäßig geführt habe.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Insoweit kann auf den Tatbestand des Urteils des Senats in der Sache II ZR 207/57 verwiesen werden.

    Da, wie das Berufungsgericht festgestellt hat, alle Beteiligten von der Abtretung unterrichtet waren, erübrigte sich, wie der Senat in der Sache II ZR 207/57 ausgeführt hat, der formelle Nachweis des Gesellschafterwechsels.

    Als echte Treuhänderin war die Bank aber, wie der Senat bereits in der Sache II ZR 207/57 ausgeführt hat, nicht gehindert, das Stimmrecht auszuüben.

  • BGH, 15.04.1991 - II ZR 209/90

    Erschwerung der Abtretbarkeit von Gesellschaftsanteilen in einer

    Das setzt voraus, daß das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (Sen.Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289, 291).
  • BGH, 13.10.2008 - II ZR 76/07

    Stellung als Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft

    Dazu genügt, dass die Gesellschaft vom Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (Sen.Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289; Urt. v. 15. April 1991 - II ZR 209/90, ZIP 1991, 724).
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Ein Nachweis des Übergangs liegt in der Regel nur dann vor, wenn das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet wird (BGH, Urt. v. 25. Januar 1960 - II ZR 207/57, WM 1960, 289, 291; Urt. v. 15. April 1991 - II ZR 209/90, ZIP 1991, 724, 725).
  • KG, 08.12.2022 - 23 U 111/22

    Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses wegen fehlender Berücksichtigung der

    Ob wegen der paritätischen Struktur der beiden am gerichtlichen Verfahren beteiligten, mit gleichen Stimmrechten ausgestatteten Gesellschafterinnen der vom BGH für die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers aufgestellte Grundsatz, dass ein Verlust des Vertrauens seines Mitgesellschafters für die Abberufung nicht genügt, vielmehr berechtigte Zweifel gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erforderlich sind (siehe BGH, Urteil vom 25. Januar 1960 - II ZR 207/57 -, Rn. 39, juris), auch für den Verfügungsbeklagten zu 2. als Fremdgeschäftsführer gilt, bedarf keiner Entscheidung, da solche Zweifel an einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung hier vorliegen.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2008 - 7 U 133/07

    Abberufung eines Geschäftsführers bei zweigliedriger GmbH

    Dabei sind die gesamten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten zu würdigen (vgl. BGH NJW 1960, 628; OLG Stuttgart, NJW-RR 1995, 295; Baumbach/Hueck a.a.O., § 38 Rn. 11 ff. m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 09.09.2009 - 3 U 41/09

    Unterbrechung eines Gerichtsverfahrens über die Abberufung des Geschäftsführers

    Dabei kommt es weder zwingend auf Pflichtwidrigkeit und Schuld des Geschäftsführers noch auf Eintritt eines Schadens bei der Gesellschaft an; die objektive Gefahr ihrer Schädigung reicht aber aus (BGH GmbHR 85, 256; BGH NJW-RR 92, 292, 295 a.E.; BGH WM 60, 289, 292; Scholz/Schneider aaO. Rz. 43; Ulmer/Paefgen aaO. Rz. 15; Achilles/Ensthaler/St aaO. Rz. 9, alle zu § 38 und m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 9 U 171/05

    Abberufung als GmbH-Geschäftsführer und fristlose Kündigung des

    Es geht auch nicht nur darum, dass der Mitgesellschafter und verbliebene Geschäftsführer der Beklagten das Vertrauen zum Kläger verloren hätte (vgl. BGH NJW 1960, 628).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 7 U 43/10

    Gesellschafterwechsel bei der GmbH: Beachtung eines gesellschaftsvertraglichen

    49 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1960, 628) sind an den Nachweis der Abtretung keine besonderen Anforderungen zu stellen, es muss genügen, dass das Vertretungsorgan der Gesellschaft von dem Rechtsübergang überzeugend unterrichtet worden ist.
  • OLG Stuttgart, 30.03.1994 - 3 U 154/93
    Dabei ist insbesondere auch die Dauer der Geschäftsführertätigkeit zu berücksichtigen (vgl. Hachenburg aaO § 38 Rn. 43 ff; BGH NJW 1960, 628; BGH 124 Nr. 4 zu § 38 GmbH-Gesetz ; BGH GmbH-Rundschau 1969, 37).
  • BGH, 21.10.1968 - II ZR 181/66

    Veräußerung des Geschäftsanteils einer Gesellschaft - Abhängigkeit der

  • BayObLG, 26.10.1989 - BReg. 3 Z 65/89

    Anteilserwerber; Anmeldung; Anteilsübertragung; Gesellschaft;

  • BGH, 11.03.1965 - VII ZR 102/63

    Klage aus einer abgetretenen Darlehensforderung und aus einer Bürgschaft -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,780
BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1959 - I ZR 88/58 (https://dejure.org/1959,780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 628 (Ls.)
  • MDR 1960, 201
  • GRUR 1960, 186
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.11.1956 - I ZR 104/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Es muß vielmehr von einem Gewerbetreibenden verlangt werden, daß er sich über die auf seinem Warengebiet tatsächlich benutzten Zeichen unterrichtet, soweit dies nach den Umständen des Falles bei Beachtung der durch die Teilnahme am Wettbewerb gebotenen Sorgfalt, z.B. anhand geeigneter Nachschlagewerke, möglich und zumutbar ist (Ergänzung zu BGH I ZR 104/55 v. 23. November 1956, GRUR 1957, 222 - Sultan).

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. November 1956 (GRUR 1957, 222 - Sultan) führt das Berufungsgericht aus, wer eine neue Bezeichnung gebrauche, handele in der Regel fahrlässig, wenn er sich nicht beim Patentamt erkundige, ob das gleiche oder ähnliche Zeichen für einen anderen eingetragen seien.

    Hierzu bedarf es zunächst im Hinblick auf die bereits angeführte Entscheidung des Senats in GRUR 1957, 222 (Sultan) zur Vermeidung von Mißverständnissen einer Klarstellung der Anforderungen, die an die Erkundigungspflicht zu stellen sind, wenn jemand eine neue Warenkennzeichnung benutzen will.

    Soweit in der angeführten Entscheidung GRUR 1957, 222 (Sultan) davon die Rede ist, daß beim Patentamt Erkundigungen und Auskünfte einzuholen seien, ist dies zwar für die in der genannten Entscheidung erörterte Feststellung der Freizeicheneigenschaft richtig, für die Ermittlung ähnlicher oder verwechslungsfähiger Zeichen aber mißverständlich.

  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Dem steht auch das von der Revision angeführte Urteil vom 24. Juli 1957 (I ZR 21/56 - Carl Zeiss) nicht entgegen.
  • BGH, 16.12.1952 - I ZR 39/52

    Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Nach Art der von der Klägerin behaupteten Verletzungshandlung könnte auch sachlich kein Anspruch auf Rechnungslegung in Betracht kommen; denn bei dem Vertrieb der mit "Ardor" gekennzeichneten Uhren und bei der Werbung mit diesem Zeichen handelt es sich nicht um eine mit Einnahmen und Ausgaben verbundene Verwaltung, die die Klägerin als für sich geführt in Anspruch nehmen könnte (vgl. RG GRUR 1939, 413 1. Sp.; BGH GRUR 53, 175, 177 - Kabelkennzeichnung - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.05.1955 - I ZR 91/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Abgesehen davon, daß die Beklagte nicht dargetan hat, daß das Zeichen "Argus" nach Art und Umgang seiner Benutzung im Verkehr überhaupt eine beachtliche Bedeutung erlangt hat (vgl. GRUR 1955, 484, 486 r. Sp. - Luxor), ist der Abstand zwischen den Zeichen "Argus" und "Arctos" wegen der Verschiedenheit der Vokale Jedenfalls größer als der Abstand zwischen den Zeichen "Arctos" und "Ardor".
  • BGH, 28.06.1955 - I ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 28. Juni 1955 (GRUR 1955, 579 - Sunpearl) dargelegt hat, beruht die Beeinträchtigung der Kennzeichnungskraft eines Zeichens durch ein ihm ähnliches Zeichen allein darauf, daß der Verkehr durch das Nebeneinanderbestehen der beiden Zeichen genötigt wird, auch auf geringfügige Unterschiede zu achten.
  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    In diesem Zusammenhang wendet sich die Revision dagegen, daß das Berufungsgericht es unterlassen habe, den Abstand, in dem sich die Klägerin gegenüber den Zeichen "Argus" und "Astor" gehalten habe, in Vergleich zu setzen zu dem Abstand, den das Seichen der Beklagten von den Zeichen der Klägerin innehalte (vgl. GRUR 1951, 159, 161 r. Sp. - Störche; 1952, 419, 420 r. Sp. - Gumasol).
  • BGH, 15.03.1957 - I ZR 72/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Wer von der Möglichkeit der genannten Informationen nicht selbst Gebrauch machen will, muß sich hierzu eines sachkundigen Beraters, z.B., eines Patentanwalts, bedienen (vgl. RG GRUR 1941, 372, 376 - Schottenmuster; BGH GRUR 1957, 430 - Havana).
  • BGH, 15.02.1952 - I ZR 135/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    In diesem Zusammenhang wendet sich die Revision dagegen, daß das Berufungsgericht es unterlassen habe, den Abstand, in dem sich die Klägerin gegenüber den Zeichen "Argus" und "Astor" gehalten habe, in Vergleich zu setzen zu dem Abstand, den das Seichen der Beklagten von den Zeichen der Klägerin innehalte (vgl. GRUR 1951, 159, 161 r. Sp. - Störche; 1952, 419, 420 r. Sp. - Gumasol).
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 4/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
    Sie hätte mit ihrem die Schwächung der Zeichen der Klägerin betreffenden Verteidigungsvorbringen nur dann Erfolg haben können, wenn sie hinreichend substantiierte Behauptungen aufgestellt und geeignete Beweise angeboten hätte (vgl. auch Urt. v. 8. Mai 1959 - I ZR 4/58, GRUR 1959, 420 - Opal/Ekopal).
  • KG, 04.02.2011 - 19 U 109/10

    Freiheit von Markenrechten: Zumutbarkeit einer Markenrecherche vor Erstellung

    Einerseits war die Klägerin, wie das Landgericht im Kern zutreffend ausgeführt hat, als spätere Markenanmelderin im Verhältnis zu etwaigen sonstigen Markeninhaber bereits zur Markenrecherche verpflichtet (BGH, GRUR 1960, 186, 187).
  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Nach ständiger Rechtsprechung trifft zwar denjenigen, der ein Kennzeichen neu in Benutzung nimmt und/oder zur Warenzeicheneintragung anmeldet, die Verpflichtung zu einer eingehenden Unterrichtung über die Zeichenbenutzungslage sowie über den Stand der Warenzeicheneintragungen und -anmeldungen (vgl. BGH GRUR 57, 222, 223 -Sultan; 60, 186, 187 - Arctos).
  • BGH, 08.10.1969 - I ZR 149/67

    Muschi-Blix

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Düsseldorf, 31.08.2000 - 4 O 446/99

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz wegen

    Er hat sich sorgfältig über das Vorhandensein gleicher oder verwechslungsfähiger Zeichen zu unterrichten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 186, 188 -Arctos; GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Vor §§ 14-19 Rdnr. 61).
  • BGH, 25.04.1961 - I ZR 31/60
    Hierbei ist es Frage des Einzel- : falles, ob dieser Erkundigungspflicht durch Nachforschungen aufgrund der Eintragungen in die Zeichenrolle des Beutschen Patentamtes"das am 1. Oktober 1949 nach dem 2. Weltkrieg in München neu eröffnet worden ist - oder- Überprüfung geeigneter Nachschlagewerke genügt wird (BGH GRUR 1960, 186 - Arctos).
  • OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92

    Anspruch auf Erstattung der für eine berechtigte Abmahnung angefallenen

    Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 186 - "Arctus") betraf den Fall einer bereits eingetretenen Zeichenverletzung und Schädigung.
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99

    SABO

    Er hat sich sorgfältig über das Vorhandensein gleicher oder verwechslungsfähiger Zeichen zu unterrichten (vgl. hierzu BGH, GRUR 1960, 186, 188 - Arctos; GRUR 1974, 735, 737 - Pharmamedan; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, Vor §§ 14-19 Rdnr. 61).
  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

    Er hat sich durch geeignete Nachschlagewerke mit der nötigen Sorgfalt zu unterrichten (vgl. BGH, GRUR 1960, 186 - Arctos; GRUR 1974, 735 - Pharmamedan), und zwar auch in benachbarten Branchen.
  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 90/72

    "King George" als Warenzeichen für Feuerzeuge - Verwechselungsfähigkeit von

    Denn von einem Gewerbetreibenden muß verlangt werden, daß er sich selbst über die Warenzeichensituation in seiner Branche unterrichtet, bevor er die Benutzung einer Kennzeichnung aufnimmt (vgl. auch BGH GRUR 1960, 186, 188 - Arctos).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,969
BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,969)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1959 - I ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,969)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1959 - I ZR 76/58 (https://dejure.org/1959,969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 628 (Ls.)
  • MDR 1960, 201
  • GRUR 1960, 183
  • BB 1960, 21
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1950 - I ZR 62/50

    Warenzeichen. Verwirkung

    Auszug aus BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
    Es wendet die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelt hat und die im wesentlichen dahin zusammengefaßt werden können, daß das Gericht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles darüber zu entscheiden hat, ob dem Verletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seines verletzenden Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß oder ob das Interesse des rechtmäßigen Inhabers des verletzten älteren Zeichens an dessen ungestörter weiterer Benutzung den Vorzug verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; s. auch BGHZ 1, 31 - Störche).

    Bei dieser Abwägung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Verletzer gutgläubig war oder ob er sein Zeichen in Kenntnis des verletzten älteren Zeichens in Benutzung genommen hat oder ob er es, was der positiven Kenntnis vom Bestehen des Gegenzeichens im Ergebnis gleichzuachten ist, versäumt hat, sich mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu vergewissern, ob seinem Zeichen nicht ältere Schutzrechte entgegenstanden, ferner, ob er für sein Zeichen Verkehrsgeltung oder wenigstens einen für ihn wertvollen Besitzstand erworben hat, und schließlich, ob das Verhalten des verletzten Zeicheninhabers bei objektiver Beurteilung so verstanden werden konnte, daß er die Verletzung dulden und von seinen Abwehransprüchen keinen Gebrauch machen wolle (BGHZ 1, 31 - Störche - und BGH in GRUR 1956, 562 - Karmelitengeist).

    Es hat hierbei in Übereinstimmung mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen einen objektiven Maßstab angelegt und nicht etwa geprüft, ob die Klägerin die Verteidigung ihres Schutzrechtes schuldhaft vernachlässigt hat oder ob die Beklagte tatsächlich der Überzeugung war, daß die Klägerin ihr Verhalten billige, sondern seine Entscheidung darauf abgestellt, ob das Verhalten der Klägerin nach der objektiven Lage der Dinge den Rückschluß auf ihr stillschweigendes Einverständnis rechtfertigen konnte (vgl. BGHZ 1, 31 - Störche;Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 7. Aufl. Allg. Anm. 297; Tetzner, Warenzeichengesetz, Einleitung Anm. 13).

  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
    Es wendet die Grundsätze an, die die Rechtsprechung zu dieser Frage entwickelt hat und die im wesentlichen dahin zusammengefaßt werden können, daß das Gericht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles darüber zu entscheiden hat, ob dem Verletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seines verletzenden Zeichens einen wertvollen Besitzstand erworben hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß oder ob das Interesse des rechtmäßigen Inhabers des verletzten älteren Zeichens an dessen ungestörter weiterer Benutzung den Vorzug verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; s. auch BGHZ 1, 31 - Störche).

    Das Berufungsgericht stellt in dieser Hinsicht aber mit Recht strenge Anforderungen (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH in GRUR 1959, 49 - Deutsche Illustrierte) und gelangt unter sorgfältiger Berücksichtigung aller in Betracht kommenden tatsächlichen Umstände, vor allem auch der besonderen Schwierigkeiten, mit denen die Klägerin als Flüchtlingsbetrieb erfahrungsgemäß zu kämpfen hatte, zu dem Ergebnis, daß die Untätigkeit der Klägerin gegenüber der Zeichenverletzung der Beklagten in der Zeit von 1951/52 bis Frühjahr 1956 nicht auf eine stillschweigende Duldung schließen lasse.

  • BGH, 11.06.1954 - I ZR 174/52

    Wahrzeichen als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
    Ihnen ist gemeinsam, daß die Kennzeichnung keine bloße Fantasiebezeichnung darstellt, sondern zu dem Unternehmen oder zur Ware in einer fest umrissenen sachlichen Beziehung steht, sei es, daß sie - wie z.B. die bildliche Wiedergabe eines als örtliches Wahrzeichen bekannten historischen Bauwerks (BGHZ 14, 15 - Römer) - im Verkehr als Hinweis auf den Sitz des Unternehmens und den Ursprung der Ware aufgefaßt wird, sei es, daß sie auf die Beschaffenheit der Ware, ihre Zusammensetzung oder die Art der Herstellung (BGH in GRUR 1959, 135 - Calciduran - und GRUR 1957, 87 - Meisterbrand), auf ihre Zweckbestimmung oder auf andere mit der Ware oder dem Unternehmen zusammenhängende verkehrswesentliche Tatsachen hinweist.
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 149/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1959 - I ZR 76/58
    Ihnen ist gemeinsam, daß die Kennzeichnung keine bloße Fantasiebezeichnung darstellt, sondern zu dem Unternehmen oder zur Ware in einer fest umrissenen sachlichen Beziehung steht, sei es, daß sie - wie z.B. die bildliche Wiedergabe eines als örtliches Wahrzeichen bekannten historischen Bauwerks (BGHZ 14, 15 - Römer) - im Verkehr als Hinweis auf den Sitz des Unternehmens und den Ursprung der Ware aufgefaßt wird, sei es, daß sie auf die Beschaffenheit der Ware, ihre Zusammensetzung oder die Art der Herstellung (BGH in GRUR 1959, 135 - Calciduran - und GRUR 1957, 87 - Meisterbrand), auf ihre Zweckbestimmung oder auf andere mit der Ware oder dem Unternehmen zusammenhängende verkehrswesentliche Tatsachen hinweist.
  • LG München I, 27.07.2021 - 33 O 6282/19

    Dschinghis Khan

    Die kennzeichenrechtlichen Ansprüche des Inhabers eines prioritätsälteren Kennzeichens gegen den Verletzer seines Kennzeichens sind verwirkt und dem Verletzer steht der Einwand der Verwirkung nach § 242 BGB zu, wenn die Rechtsverfolgung so spät einsetzt, dass der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, auf Grund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser erlaube oder dulde die Benutzung der Bezeichnung, und wenn deshalb auch unter Würdigung aller sonstigen Umstände des konkreten Einzelfalles die verspätete Rechtsverfolgung gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BGH GRUR 1960, 183 - Kosaken-Kaffee; BGH GRUR 2001, 323, 324 - Temperaturwächter).
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Beurteilung des Verwirkungseinwandes im Zeichenrecht unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen und unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu prüfen, ob dem Zeichenverletzer, der sich durch längere redliche und unangefochtene Benutzung seiner Kennzeichnung einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, dieser Besitzstand nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß, oder ob das Interesse des Inhabers des verletzten Zeichens an dessen ungestörtem Gebrauch den Vorrang verdient (BGHZ 21, 66 - Hausbücherei; BGH GRUR 1960, 183 - Kosakenkaffee; GRUR 1963, 478 - Bleiarbeiter).

    Bei der Interessenabwägung ist namentlich von Bedeutung, ob der Zeichenverletzer gutgläubig war oder ob er seine Kennzeichnung in Kenntnis des verletzten Zeichens benutzt oder, was dem gleichstände, ob er es versäumt hat, sich mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt über das Bestehen etwaiger Gegenrechte zu unterrichten (BGH GRUR 1960, 183, 185 - Kosaken-Kaffee).

    Allerdings könnte der Verwirkungseinwand trotz der Fahrlässigkeit auf Seiten der Beklagten durchgreifen, wenn die Klägerin die Geltendmachung ihrer Rechte in solchem Maße verzögert hätte, daß auch dem fahrlässigen Benutzer einer mit ihrem Solchen verwechselbaren Kennzeichnung die Einstellung des Kennzeichengebrauchs nach Treu und Glauben nicht mehr zugemutet werden könnte (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee).

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

    Bei dieser Beurteilung hat das Berufungsgericht nicht hinreichend beachtet, daß eine - spätere - "redliche" Benutzung durch anfängliche Bösgläubigkeit - hier als Folge des vom Berufungsgericht zu Recht angenommenen Verschuldens - nicht ausgeschlossen wird (vgl. BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; BGH, Urt. v. 27.10.1959 - I ZR 76/58, GRUR 1960, 183, 186 = WRP 1960, 163 - Kosaken-Kaffee; BGH, Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 450, 453 = WRP 1989, 717 - Maritim m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Nun kann allerdings auch bereits ein nur fahrlässiges Vorhalten bei Inbenutzungnahme des angegriffenen Zeichens dazu führen, für den Eintritt der Verwirkung schärfere Anforderungen zu stellen, wie der Bundesgerichtshof gleichfalls bereits ausgesprochen hat (GRUR 1960, 183, 186 - Kosakenkaffee; ebenso RG GRUR 1939, 385, 387); denn ein solches Verhalten schiebt regelmäßig den Eintritt der für den Verwirkungseinwand unerläßlichen Voraussetzung hinaus, daß der Verletzer muß annehmen dürfen , der Verletzte sei mit der weiteren Benutzung des angegriffenen Zeichens einverstanden oder dulde sie.
  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Dem Interesse der Beklagten an der Erhaltung des durch diesen Zeichengebrauch geschaffenen Zustandes steht also nicht, wie dies beim Verwirkungseinwand sonst die Regel ist, das Interesse der Inhaberin des älteren Zeichens an dessen ungestörter weiterer Benutzung gegenüber (vgl. BGH GRUR 1960, 183, 185 - Kosaken-Kaffee); vielmehr handelt es sich darum, ob bei Berücksichtigung des Gesamtverhaltens der Parteien nach Treu und Glauben das Interesse der Klägerin an der Aufrechterhaltung eines so gut wie unbekannten Zeichens, das sie während 35 Jahren und noch über den Zeitpunkt der Klägerhebung hinaus unbenutzt gelassen hatte, schutzwürdiger erscheint als der Besitzstand der Beklagten, Dies ist nach dem festgestellten Sachverhalt zu verneinen.
  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

    Für die Verwirkung, die nichts anderes ist als die Ablehnung der Rechtsverfolgung als wider Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB; BGH GRUR 1975, 69, 70 - Marbon), kommt es insoweit nicht darauf an, ob und wann die Klägerin Kenntnis von der Verletzungshandlung erhielt (BGH GRUR 1963, 430, 433 - Erdener Treppchen), sondern umgekehrt darauf, ob bei einer objektiven Beurteilung aus der Sicht des Verletzers (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosaken-Kaffee), dieser - aufgrund der Art und Weise sowie des Umfangs seines eigenen Hervortretens in der Öffentlichkeit mit der beanstandeten Kennzeichnung - damit rechnen konnte, daß etwaige Verletzte davon Kenntnis erhalten oder jedenfalls erhalten müssen (BGH a.a.O. sowie BGH GRUR 1962, 522, 525 - Ribana).
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 152/65

    Exportwarenzusatz innerhalb des Warengleichartigkeitsbereiches - Auffassung

    Vielmehr ist für die Frage der Redlichkeit des Verletzers vor allem der Grad der Bekanntheit des Klagezeichens und der Verwechslungsgefahr von Bedeutung, weil es entscheidend darauf ankommt, ob der Verletzer schon bei Inbenutzungnahme vorwerfbar gehandelt hat (BGH GRUR 1960, 183, 186 - Kosakenkaffee).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht