Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.1960

Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,555
BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1960 - V ZR 103/59 (https://dejure.org/1960,555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 261
  • MDR 1961, 127
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.1959 - V ZR 151/58

    Prozeßunfähigkeit des Anwalts

    Auszug aus BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    Für die nicht nur vorübergehende geistige Störung (§ 10f Nr. 2, § 105 Abs. 1 BGB) ist anerkannt, daß es eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit nicht gibt (Senatsurteil NJW 19?3> 132" vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 unten; 30, 291); nichts anderes kann unter dem Gesichtspunkt des § 105 Abs. 2 BGB für vorübergehende Störungen gelten, zumal sonst jener für die Geschäftsfähigkeit geltende Satz weitgehend wirkungslos gemacht werden könnte.
  • RG, 17.12.1924 - V 710/23

    Heilung des Formmangels nach § 313 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 19.10.1960 - V ZR 103/59
    des Grundbuchvollzugs deshalb nicht dargetan, weil die Beklagte unwiderlegt diese Zusage mit der Frage der Grundstück srückgabe des Bruders verknüpft und den Grundbuchvollzug erst auf Grund des beim Vertragsschlußmnoch nicht vorher gesehenen Umstands betrieben hat, daß der Bruder jene Rückgabe durch den unbestrittenen (Klägerin GA 1-1) Verkauf seines Grundstücks völlig unwahrscheinlich machte« Auch die von der Beklagten eingeräumte Verfallklausel (Hinfälligkeit des Vertrags bei Grundstücksrückgabe des Bruders) stellt die Ordnungsmäßigkeit des vertraglichen Erwerbs der Beklagten nicht in Frage« Allerdings wurde diese Vereinbarung nicht beurkundet, obwohl sie als (übrigens wichtige) Nebenabrede des Vertrags ebenfalls dessen notarieller Form bedurfte (§ 313 Satz 1 BGB); dieser Formmangel mag auch wegen der Abhängigkeit der Übertragungsabrede von der Verfallklausel den Gesamtvertrag nichtig gemacht haben (§ 313 Satz 1, § 139 BGB)« Der Mangel ist aber mit Wirkung für den Gesamtvertrsg durch die gleichzeitig mit dem schuldrechtlichen Vertrag erklärte Auflassung und die Grundbucheintragung geheilt worden (§ 313 Satz 2 BGB; vgi. BGH LM Nr. 1 zu § 313 BGB und MDR 1958, 321)« Daß die Klägerin nach der Auflassung andern Sinnes wurde, steht der Heilungswirkung nicht entgegen (RGZ 109/351, 35+; l3f, 83, 86).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).

    Nicht einmal das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, rechtfertigt für sich genommen die Annahme der Voraussetzungen des § 104 Nr. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1961, 261).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGH 19. Oktober 1960 - V ZR 103/59 - NJW 1961, 261).
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Beeinträchtigen dauernde geistige Störungen, die die freie Willensbestimrnung nicht ausschließen, die Gültigkeit der Erklärung nicht, so kann dies bei vorübergehenden geistigen Störungen erst recht nicht gelten (vgl. RGZ 74, 110; 103, 399; BGH NJW 1953, 1342 m.w.N.; BGH NJW 1961, 261; Senatsurteil vom 2. Juni 1966 - II ZR 193/64).
  • OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09

    Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflussbarkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH NJW 1961, 261).
  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Das hat der Bundesgerichtshof bisher verneint (BGH NJW 1953, 1342 und 1961, 261; vgl. auch BGHZ 30, 112, 117 [BGH 13.05.1959 - V ZR 151/58] und Anmerkungen LM ZPO § 52 Nr. 4 und BGB § 104 Nr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinflußbarkeit genügen nicht, ebensowenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (vgl. BGH, NJW 1961, 261).
  • OLG München, 02.11.2016 - 3 U 1522/16

    Erfolgloser Grundbuchberichtigungsantrag

    Selbst das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen, soll nach einer - älteren - BGH-Entscheidung (NJW 1961, 261) für sich genommen nicht ausreichen.
  • OLG München, 06.04.2016 - 20 U 2996/15

    Geschäftsunfähigkeit infolge eines die freie Willensbestimmung ausschließenden

    Eine nach dem Schwierigkeitsgrad des einzelnen Geschäfts abgegrenzte teilweise Geschäftsunfähigkeit gibt es nicht (BGHZ 30, 112 ff.; BGH, Urteile vom 19. Oktober 1960, V ZR 103/59, juris Rn. 14 m. w. N., vom 19. Juni 1970, IV ZR 83/69, juris Rn. 11 ff., vom 2. Oktober 1970, V ZR 125/68, juris Rn. 10 und vom 23. Oktober 1975, II ZR 109/74, juris Rn. 12).
  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 352/12

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit der Erblasserin bei

    Ein geistiger Zustand, in welchem die Fähigkeit der Aufnahme oder Verarbeitung nur für komplizierte Vorgänge des Rechtslebens beeinträchtigt, für einfachere Vorgänge jedoch voll erhalten geblieben ist, kann eine Nichtigkeit nach § 105 BGB nicht bewirken (BGH, Urt. 19.10.1960 - V ZR 103/59 - NJW Seite 11.

    Ein geistiger Zustand, in welchem die Fähigkeit der Aufnahme oder Verarbeitung nur für komplizierte Vorgänge des Rechtslebens beeinträchtigt, für einfachere Vorgänge jedoch voll erhalten geblieben ist, kann eine Nichtigkeit nach § 105 BGB nicht bewirken (BGH, Urt. 19.10.1960 - V ZR 103/59 - NJW 1961, 261).

  • LSG Bayern, 04.09.2008 - L 4 KR 387/07

    Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner - Mitgliedschaft - Beginn -

    Bloße Willensschwäche oder leichte Beeinfluss-barkeit genügen nicht, ebenso wenig das Unvermögen, die Tragweite der abgegebenen Willenserklärung zu erfassen (BGH, NJW 61, 261).
  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2011 - 18 U 175/09

    Nichtigkeit einer Vereinbarung über die Reduzierung des Kaufpreises für Anteile

  • OLG Hamm, 16.06.2003 - 23 W 22/03

    Zustellung des Beschlusses über Festsetzung der anwaltlichen Vergütung an unter

  • BGH, 25.02.1982 - V ZR 37/78

    Rückwirkend festgestellte Geschäftsunfähigkeit während eines Prozesses -

  • BAG, 28.02.1980 - 2 AZR 330/78
  • FG Niedersachsen, 20.11.2012 - 15 K 268/10

    Erteilung von geänderten Bescheiden durch das Finanzamt auf der Grundlage

  • BAG, 14.10.1980 - 1 AZR 177/80
  • BGH, 13.07.1966 - V ZR 162/63

    Geschäftsunfähigkeit auf Grund eines nicht nur vorübergehenden, die freie

  • BGH, 02.06.1966 - II ZR 193/64

    Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundsätze durch Überbesetzung des Gerichts -

  • BGH, 29.05.1963 - V ZR 212/61

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1960 - VI ZR 45/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2666
BGH, 20.12.1960 - VI ZR 45/60 (https://dejure.org/1960,2666)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1960 - VI ZR 45/60 (https://dejure.org/1960,2666)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 45/60 (https://dejure.org/1960,2666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,2666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus einer misslungenen Heilbehandlung - Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht - Umfang der ärztlichen Sorgfaltspflichten - Notwendigkeit einer Aufklärung über etwaige schädliche Folgen einer Marknagelung - Anforderungen an die Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch aus einer misslungenen Heilbehandlung; Anforderungen an die ärztliche Aufklärungspflicht; Umfang der ärztlichen Sorgfaltspflichten; Notwendigkeit einer Aufklärung über etwaige schädliche Folgen einer Marknagelung; Anforderungen an die Annahme einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 45/60
    Sie stehen im Einklang mit den Grundsätzen, die das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof zu der Frage der Einwilligung und der Aufklärungspflicht des Arztes entwickelt haben (vgl. BGHZ 29, 46 und 176 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21

    Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des

    Sie kann ausdrücklich erfolgen oder sich konkludent aus den Umständen und dem gesamten Verhalten des Patienten ergeben (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 45/60, NJW 1961, 261, 262; vom 18. März 1980 - VI ZR 155/78, VersR 1980, 676, 677 f., juris Rn.19; Staudinger/Gutmann, BGB (2021), § 630d Rn. 29; BeckOK BGB/Katzenmeier, 63. Ed. 1.8.2022, § 630d Rn. 21; Vogeler, MedR 2022, 478, 480).

    So kann eine Einwilligung anzunehmen sein, wenn sich der Patient bewusst der Behandlung unterzieht (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 45/60, NJW 1961, 261, 262; vom 18. März 1980 - VI ZR 155/78, VersR 1980, 676, 677 f., juris Rn. 14, 19).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17

    Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer

    Eine konkludente Einwilligung kann im Einzelfall anzunehmen sein, wenn sich der Patient bewusst der Behandlung unterzieht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20.12.1960 - VI ZR 45/60 -, NJW 1961, 261, 262: "Wenn sie daraufhin widerspruchslos die Vorbereitungen zur Operation über sich ergehen ließ, so konnte das Berufungsgericht aus diesem Verhalten der Klägerin folgern, daß sie mit der beabsichtigten Nagelung einverstanden war"; BGH, Urteil vom 18.03.1980 - VI ZR 155/78 -, NJW 1980, 1903: "[...] dass die Klägerin [den Eingriff] zwar möglicherweise widerwillig und zögernd, aber doch im Sinne einer Einwilligung hingenommen hat"; Katzenmeier, in: Bamberger/Roth/Hau/Poseck (Hrsg.), BeckOK BGB, 50. Edition, Stand: 01.05.2019, § 630d, Rdnr. 21).
  • OLG Köln, 16.03.1978 - 18 U 198/77

    Anspruch gegen ein Bundesland wegen zuzurechnender schuldhafter Pflichtverletzung

    Daß bei einer solchen Operation eine Infektion möglich ist, gehört zum Allgemeinwissen eines jeden Einsichtigen und ergibt sich bereits daraus, daß bei der Operation Weichteile der Klägerin verletzt wurden (BGH vom 20.12.1960 in NJW 1961, 261 f).
  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 202/63

    Fahrlässige rechtswidrige Körperverletzung eines Arztes durch die Operation eines

    Die Einwilligung könne auch aus den Umständen und dem Gesamtverhalten des Patienten hervorgehen (BGH NJW 1961, 261, 262) [BGH 20.12.1960 - VI ZR 45/60].

    Der Patient hat auf diese Mitteilung hin geschwiegen und auch während der Vorbereitung zum Eingriff am nächsten Tage weder Bedenken noch Einwände geäußert, Daraus durfte Dr. O. die Zustimmung zu dem Eingriff in notwendigen Umfange entnehmen, die auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden kann (BGH NJW 1961, 261; BGHZ 29, 176).

  • BGH, 18.05.1965 - VI ZR 4/64

    Einholung eines Obergutachtens - Beweis für die Fehlerhaftigkeit einer Operation

    Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, braucht der Arzt den Patienten, dem er das Wesentliche über die vorgesehene Behandlung mitgeteilt hat, regelmäßig jedoch nicht auch über die Einzelheiten des beabsichtigten operativen Eingriffs aufzuklären (BGHZ 29, 176, 180 [BGH 16.01.1959 - VI ZR 179/57]; Urt. d. erkennenden Senats vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 45/60 - LM Nr. 12 zu § 276 [Ca] BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht