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   BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62   

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BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62 (https://dejure.org/1964,692)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1964 - V ZR 249/62 (https://dejure.org/1964,692)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 (https://dejure.org/1964,692)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 42
  • MDR 1965, 33
  • DB 1964, 1624
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1963 - V ZR 177/62
    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.02.1958 - V ZR 141/56
    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 39/62
    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • RG, 15.03.1939 - II 80/38

    Ist mit der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils eine sachliche

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozeß Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils1' - als Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (RGZ 160, 163, 165; Urteile des erkennenden Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM ZPO § 322 Nr. 23, vom 19. Dezember 1963, V ZR 177/62, WM 1964, 273, und vom 29. Januar 1964, V ZR 39/62, WM 1964, 270, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.06.1964 - VII ZR 152/62
    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Richtig ist ferner, daß das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung mit einer Klage aus § 280 ZPO begehrt wird, nicht identisch mit demjenigen sein darf, das bereits den Streitgegenstand der Klage oder Widerklage bildet, weil über dieses ohnehin rechtskräftig entschieden werden muß (BGH Urteil vom 18. Juni 1964, VII ZR 152/62, S. 19; Stein/Jonas/Schönke, ZPO 18. Aufl. § 280 II 2).
  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 14.10.1964 - V ZR 249/62
    Ob wirklich die Voraussetzungen für eine Feststellungsklage erfüllt waren oder ob nicht gerade vom Standpunkt des Berufungsgerichts der Kläger, falls eine ernstliche Behinderung seines Bauvorhabens durch Gegenmaßnahmen des Beklagten zu befürchten stand, Leistungsklage auf Unterlassung dieser Maßnahmen hätte erheben müssen (BGHZ 5, 314" 315), mag dahingestellt bleiben.
  • OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19

    Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB

    Der rechtskräftige Ausspruch legt ihren Inhalt ein für allemal fest; für eine nochmalige Prüfung des entschiedenen Streitpunktes und eine anderweitige Entscheidung darüber ist kein Raum, Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozess Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der ? " - als gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 -, juris, m.w.N.; -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 Februar 2011 -5 U 121/10 -, juris).

    Eine solche positive, das Gegenrecht der Kläger bejahende Feststellungswirkung kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Unterlassungsklage als sachlich unbegründet deshalb zu, weil mit jedem Ausspruch des Urteils zugleich sein kontradiktorisches Gegenteil verneint wird (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Februar 2011 - 5 U 121/10 juris, m.w.N.).

    Ebenso, wie in jenen Fällen die sachliche Abweisung zur positiven Feststellung des von der beklagten Partei geltend gemachten Gegenrechts führt, gilt das auch für Ansprüche auf Unterlassung; werden sie rechtskräftig aberkannt, dann wird damit zugleich die Berechtigung der beklagten Partei zum Handeln bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 --, juris, m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 III ZR 43/92 -, juris).

  • BGH, 09.02.1979 - V ZR 108/77

    Ästhetische Beeinträchtigung einer Grundstückseinfriedigung

    Diese Wirkung hätte sich zugunsten der Beklagten nur erreichen lassen, wenn sie eine vorbeugende Unterlassungsklage - neben dem Beseitigungsanspruch - erhoben hätten (vgl. BGHZ 42, 340; Senatsurteil vom 14. Oktober 1964, V ZR 249/64, NJW 1965, 42).
  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Wird die Klage abgewiesen, steht damit zugleich die Berechtigung des Beklagten zu dem vom Antrag umfassten Handeln fest (BGH 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 - NJW 1965, 42) .
  • BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07

    Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels

    Dabei muss es von den Entscheidungsgründen des rechtskräftigen Urteils ausgehen und prüfen, ob die neu entstandene Tatsache die dort bejahten oder verneinten Tatbestandsmerkmale beeinflusst (Senat, Urt. v. 11. März 1983, V ZR 287/81, NJW 1984, 126, 127 m.w.N.; vgl. auch Urt. v. 14. Oktober 1964, V ZR 249/62, NJW 1965, 42; Urt. v. 14. Juli 1995, V ZR 171/94, NJW 1995, 2993, 2994; MünchKomm-ZPO/Gottwald, aaO, § 322 Rdn. 154; Stein/Jonas/Leipold, aaO, § 322 Rdn. 252).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89

    Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern

    Es ist zwar richtig, daß sich die rechtskräftige Abweisung einer Herausgabeklage wegen eines dem Beklagten zustehenden Gegenrechts nicht in der Verneinung des Herausgabeanspruchs erschöpft, sondern die Feststellung dieses Gegenrechts einschließt (vgl. BGH, NJW 1965, 42); darum ist durch das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Dezember 1980 abschließend geklärt, daß dem Beklagten für die Dauer der derzeitigen Zweckbestimmung (Widmung) der St. Salvatorkirche für den griechisch-orthodoxen Gottesdienst ein den Herausgabeanspruch des Klägers ausschließendes Recht zum Besitz im Sinne von § 986 BGB zusteht.
  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 225/97

    Rechtsmittelbeschwer bei Abweisung einer Klage auf Unterlassung einer

    Diese beschränkt sich vielmehr auf die im vorliegenden Verfahren behauptete Störung, so daß im Wege des kontradiktorischen Gegenteils (Senatsurt. v. 14. Oktober 1964, V ZR 249/62, NJW 1965, 42 und v. 17. März 1995, V ZR 178/93, NJW 1995, 1757) auch nicht etwa feststeht, daß die Beklagten berechtigt wären, auf der Wegeparzelle über den im vorliegenden Verfahren maßgeblichen Umfang hinaus Fahrzeuge abzustellen (Zeuner, Festschrift für Bötticher (1969), 5.405 ff, 421; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., § 322 Rdn. 68).

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von der Fallgestaltung, die dem Senatsurteil vom 14. Oktober 1964 (V ZR 249/62 aaO) zugrunde liegt.

  • BGH, 13.04.1989 - V ZR 263/86

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung - Vereinbarung einer Schwarzgeldzahlung -

    Denn die materielle Rechtskraft hat präjudizielle Wirkungen in dem Sinne, daß die im Vorprozeß entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Prozeß einer erneuten rechtlichen Würdigung nicht zugänglich ist (BGHZ 42, 340, 351; Senatsurteile v. 26. Februar 1958, V ZR 141/56, LM Nr. 23 zu § 322 ZPO; v. 14. Oktober 1964, V ZR 249/65, NJW 1965, 42; v. 13. März 1981, V ZR 115/80, NJW 1981, 1517 sowie BGH Urt. v. 17. Februar 1983, III ZR 174/81, NJW 1983, 2032).

    Bei einer klagabweisenden Entscheidung - wie im vorliegenden Fall - ist jedoch der aus der Begründung zu ermittelnde, die Rechtsfolge bestimmende, ausschlaggebende Abweisungsgrund Teil des in Rechtskraft erwachsenden Entscheidungssatzes und nicht allein ein Element der Urteilsbegründung (vgl. Senatsurt. v. 14. Oktober 1964, V ZR 249/62, NJW 1965, 42).

  • BGH, 13.03.1981 - V ZR 115/80

    Rechtskraftwirkung eines eine Herausgabeklage abweisenden Urteils

    Diese Feststellung ist auch bindend, wenn in einem neuen Prozeß der Parteien die Entscheidung über einen anderen Anspruch von dem Bestehen oder Nichtbestehen des Herausgabeanspruchs abhängt (vgl. BGH Urteile vom 26. Februar 1958 - V ZR 141/56 = LM ZPO § 322 Nr. 23;vom 30. Mai 1960 - II ZR 207/58 = LM a.a.O. Nr. 27;vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 = LM a.a.O. Nr. 48 = NJW 1965, 42 = MDR 1965, 33 m.w.Nachw.; RGZ 50, 416, 417/418; RG GruchBeitr 49, 673; RG JW 1910, 393 Nr. 13).
  • BGH, 04.05.1984 - V ZR 82/83

    Zulässigkeit einer nicht gegen sämtliche Miteigentümer des Verbindungsgrundstücks

    Es mag sein, daß - wie das Berufungsgericht ausführt - ein Urteil, das die Unterlassungsklage nur eines Miteigentümers (§ 1011 BGB) wegen eines einredeweise geltend gemachten Notweganspruchs (§ 1004 Abs. 2 BGB) abweist, auch eine bejahende Feststellungswirkung hinsichtlich des Gegenrechts entfaltet (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1964, V ZR 249/62, NJW 1965, 42).
  • BGH, 07.07.2022 - V ZB 75/21

    Zulässigkeit der Berufung: Beschwerdewert einer Unterlassungsklage bei

    Handelt es sich dabei um ein klageabweisendes Urteil, dessen abstrakte Formel für sich allein keinen Aufschluss über den Streitgegenstand gibt, ist zunächst der Klageantrag zu betrachten und im Übrigen an Hand der Urteilsbegründung der ausschlaggebende Abweisungsgrund zu ermitteln (vgl. Senat, Urteil vom 6. Oktober 1989 - V ZR 263/86, WM 1989, 1897, 1899; Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62, NJW 1965, 42; BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92, NJW 1993, 3204, 3205; Urteil vom 23. September 1992 - I ZR 224/90, NJW 1993, 333, 334).
  • BayObLG, 11.04.2001 - 2Z BR 121/00

    Änderung der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • BGH, 30.04.1985 - VI ZR 110/83

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 46/66

    Rechtskraft und Abtretung

  • FG Sachsen, 07.07.2004 - 6 K 1255/03

    Rechtskraftwirkung eines Urteils; Zeitpunkt der Auflösung von Rückstellungen für

  • BGH, 25.05.1965 - V ZR 5/63

    Verkauf eines von Holzschädlingen befallenen Fachwerkgebäudes - Für den

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   OLG Frankfurt, 29.09.1964 - 4 U 375/63   

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OLG Frankfurt, 29.09.1964 - 4 U 375/63 (https://dejure.org/1964,1861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.1964 - 4 U 375/63 (https://dejure.org/1964,1861)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 1964 - 4 U 375/63 (https://dejure.org/1964,1861)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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  • NJW 1965, 42
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