Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.1967

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67   

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https://dejure.org/1967,1242
BGH, 28.11.1967 - VI ZB 21/67 (https://dejure.org/1967,1242)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1967 - VI ZB 21/67 (https://dejure.org/1967,1242)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1967 - VI ZB 21/67 (https://dejure.org/1967,1242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Revision gegen Urteile über die Entscheidung über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 699
  • MDR 1968, 228
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 27.02.2003 - I ZB 22/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder

    Entscheidungen des Berufungsgerichts in Verfahren auf Erlaß eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung waren - entgegen der allgemeinen Regelung des § 547 ZPO a.F. - nicht mit der Revision oder im Falle der Entscheidung durch Beschluß nach § 519b Abs. 2 ZPO a.F. auch nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar, in denen die Berufung als unzulässig verworfen worden war (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1967 - VI ZB 21/67, NJW 1968, 699, 700; BGHZ 113, 362, 364 f.).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß § 545 Abs. 2 ZPO, der für die dort genannten Fälle die Revision für unzulässig erklärt, dem § 547 ZPO vorgeht und daß demgemäß in diesen Fällen die Revision auch dann nicht stattfindet, wenn die Berufung als unzulässig verworfen wird (BGH, Beschl. v. 28.11.1967 - VI ZB 21/67, NJW 1968, 699, 700; Beschl. v. 20.6.1984 - IVb ZB 122/83, NJW 1984, 2368; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl., § 143 II 1 a; Stein/Jonas/Grunsky, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 547 Rdn. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 48. Aufl., § 547 Anm. 2 a.E.; Zöller/Schneider, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl., § 547 Rdn. 1).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

    Der erkennende Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß dann, wenn der Schädiger - wie hier - voll haftet und damit ein Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers nicht besteht, der öffentliche Dienstherr und der Sozialversicherungsträger Gesamtgläubiger sind, soweit sie konkurrieren (Urteile vom 17. November 1959 - VI ZR 207/58 - VersR 1960, 85 und vom 16. November 1962 - VI ZR 11/62 - VersR 1963, 239; Beschluß vom 28. November 1967 - VI ZB 21/67 - VersR 1968, 197).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Anerkanntermaßen liegt ein vorwerfbarer Verstoß gegen die eigenen Interessen und damit ein Mitverschulden an der Schadensentstehung vor, wenn ein Mitfahrer sich aus freien Stücken jemandem zu einer Fahrt mit einem Kraftfahrzeug anvertraut, der für ihn erkennbar infolge Trunkenheit fahruntüchtig ist oder an dessen Fahrtüchtigkeit er zumindest begründete Zweifel haben muß (BGH VersR 1966, 565, 566; VersR 1968, 197, 198; VersR 1979, 1007, 1008; NJW 1988, 2365, 2366).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2001 - 4 U 90/01

    Mitverschulden des Beifahrers bei Alkoholisierung des Fahrers

    Die Beweislast hierfür trägt die sich auf ein Mitverschulden berufende Beklagte (BGH VersR 1968, 197, 198 re. Sp.; BGH NJW 1988, 2365, 2366 li. Sp.).
  • BGH, 09.02.1971 - VI ZR 151/69

    Beleuchtung - Anhänger - Parken - Nachtzeit - Eigenverschulden -

    Es genügt vielmehr, daß sich dem Kläger bei zumutbarer Aufmerksamkeit aus den für ihn erkennbaren Gesamtumständen begründete Zweifel an der Fahrtüchtigkeit des Fahrers aufdrängen mußten, so daß ein in angemessener Weise auf seine Sicherheit bedachter Fahrgast verständigerweise von der Mitfahrt Abstand genommen hätte (vgl. BGH LM BGB § 254 (Da) Nr. 12, Nr. 22; Urt. v. 8. Februar 1966 - VI ZR 198/64 - VersR 1966, 544; Urt. v. 28. November 1967 - VersR 1968, 197; Urt. v. 21. April 1970 - VI ZR 13/69 - VersR 1970, 624).
  • BGH, 20.06.1984 - IVb ZB 122/83

    Revision im Verfahren wegen Arrestes oder einstweiliger Verfügung - Ausschluss

    Bereits mit Beschluß vom 28. November 1967 (VI ZB 21/67 - LM Nr. 19 zu ZPO § 545) hat der Bundesgerichtshof dargelegt, daß auch im Rahmen von § 547 ZPO die Vorschrift des § 545 Abs. 2 ZPO vorgeht und somit gegen Urteile, durch die über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung entschieden wird, die Revision auch dann nicht statthaft ist, wenn die in § 547 ZPO genannten Voraussetzungen vorliegen.
  • OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls;

    Auszugehen ist vielmehr davon, daß ein Kraftfahrzeugführer in erster Linie selbst darüber zu wachen hat, daß er nicht zuviel trinkt (vgl. BGH VersR 68, 197; OLG Frankfurt VersR 80, 287).
  • BGH, 26.03.1986 - VIII ZB 12/86

    Anordnung einer einstweiligen Verfügung - Statthaftigkeit einer sofortigen

    Diese Vorschrift geht der Regelung des § 547 ZPO vor, nach der die Revision stets stattfindet, soweit das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 - IVb ZB 122/83, NJW 1984, 2368; vom 28. November 1967 - VI ZB 21/67, NJW 1968, 699).
  • BGH, 21.05.1992 - IX ZB 11/92

    Auslegung eines mit "Revision" überschriebenen Schriftsatzes als sofortige

    Es entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß § 545 Abs. 2 ZPO dem § 547 ZPO vorgeht (BGH, Beschl. v. 28. November 1967 - VI ZR 21/67, NJW 1968, 699, 700; v. 20. Juni 1984 - IVb ZB 122/83, NJW 1984, 2368; Urt. v. 21. Februar 1991 - I ZR 92/90, NJW 1991, 2020, 2021; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 545 Rdnr. 2; Wieczorek/Rößler, ZPO 2. Aufl. § 545 Anm. B II; Zöller/Schneider, ZPO 17. Aufl. § 547 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO 50. Aufl. § 547 Anm. 2; Thomas/Putzo, ZPO 17. Aufl. § 547 Anm. 2).
  • BGH, 21.11.1968 - IX ZR 157/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.02.1973 - I ZB 1/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Voraussetzungen der sofortigen Beschwerde

  • BGH, 17.09.1971 - I ZB 13/71

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

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Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66   

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https://dejure.org/1967,812
BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,812)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1967 - V ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,812)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1967 - V ZR 81/66 (https://dejure.org/1967,812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung eines Wiederkaufsrechts - Vereinbarung eines Wiederkaufsrechts an Grundstücken durch Vormerkung im Grundbuch - Entscheidung über den Gegenstand der Zwischenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 699
  • MDR 1968, 313
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Hinsichtlich des Klagantrags 3 hat das Oberlandesgericht ohne Rechtsirrtum angenommen, daß nur bei schwerwiegenden, einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gekommenen Fällen von Ehrverletzungen ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 363, 369 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; Urt. v. 5. November 1963 - VI ZR 216/62, BB 1964, 150 und v. 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64, LM GrundG Art. 5 Nr. 19) und infolgedessen die in den Briefen des Erstbeklagten enthaltenen Ehrverletzungen keine Geldersatzforderungen auslösen können.
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 16, 71, 75 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 23, 282, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; ferner BGH Urt. v. 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62, WM 1964, 234, 235) hat der Richter dann, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufweist, diese Lücke durch eine ergänzende Auslegung in der Weise zu schließen, daß er prüft, was die Parteien in Anbetracht des gesamten Vertragszweckes erklärt haben wurden, wenn sie den offengebliebenen Punkt in ihren Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben geregelt hätten.
  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 16, 71, 75 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 23, 282, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; ferner BGH Urt. v. 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62, WM 1964, 234, 235) hat der Richter dann, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufweist, diese Lücke durch eine ergänzende Auslegung in der Weise zu schließen, daß er prüft, was die Parteien in Anbetracht des gesamten Vertragszweckes erklärt haben wurden, wenn sie den offengebliebenen Punkt in ihren Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben geregelt hätten.
  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Zu einer Übernahme der Schuld bedarf es vielmehr der Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB; vgl. insoweit BGH Urt. v. 19. November 1959 - VII ZR 93/59, BB 1960, 66), Daß hier die Beklagten als Gläubiger die Schuldübernahme durch den Kläger genehmigt haben, ist im Berufungsurteil nicht festgestellt und ein Anhalt dafür nicht ersichtlich.
  • BGH, 07.02.1957 - II ZR 249/55

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 16, 71, 75 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 23, 282, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; ferner BGH Urt. v. 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62, WM 1964, 234, 235) hat der Richter dann, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufweist, diese Lücke durch eine ergänzende Auslegung in der Weise zu schließen, daß er prüft, was die Parteien in Anbetracht des gesamten Vertragszweckes erklärt haben wurden, wenn sie den offengebliebenen Punkt in ihren Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben geregelt hätten.
  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Hinsichtlich des Klagantrags 3 hat das Oberlandesgericht ohne Rechtsirrtum angenommen, daß nur bei schwerwiegenden, einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gekommenen Fällen von Ehrverletzungen ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 363, 369 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; Urt. v. 5. November 1963 - VI ZR 216/62, BB 1964, 150 und v. 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64, LM GrundG Art. 5 Nr. 19) und infolgedessen die in den Briefen des Erstbeklagten enthaltenen Ehrverletzungen keine Geldersatzforderungen auslösen können.
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 51/57

    Wiederkaufserklärung einer Gemeinde

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Mit der Ausübung des eingeräumten Gestaltungsrechts, der Abgabe der Wiederkaufserklärung, wird der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufsvertrag infolge Eintritts der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 109 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371) [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60].
  • BGH, 19.12.1962 - V ZR 190/60

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz. Wiederkaufsrecht

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Mit der Ausübung des eingeräumten Gestaltungsrechts, der Abgabe der Wiederkaufserklärung, wird der im Kaufvertrag bereits bedingt abgeschlossene Wiederkaufsvertrag infolge Eintritts der Bedingung wirksam (BGHZ 29, 107, 109 [BGH 17.12.1958 - V ZR 51/57]; 38, 369, 371) [BGH 19.12.1962 - V ZR 190/60].
  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 339/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. insbesondere BGHZ 9, 273 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 16, 71, 75 [BGH 18.12.1954 - II ZR 76/54]; 23, 282, 285 [BGH 07.02.1957 - II ZR 249/55]; ferner BGH Urt. v. 16. Oktober 1963 - IV ZR 339/62, WM 1964, 234, 235) hat der Richter dann, wenn ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offengebliebenen Punkt aufweist, diese Lücke durch eine ergänzende Auslegung in der Weise zu schließen, daß er prüft, was die Parteien in Anbetracht des gesamten Vertragszweckes erklärt haben wurden, wenn sie den offengebliebenen Punkt in ihren Vereinbarungen unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben geregelt hätten.
  • BGH, 05.11.1963 - VI ZR 216/62
    Auszug aus BGH, 22.12.1967 - V ZR 81/66
    Hinsichtlich des Klagantrags 3 hat das Oberlandesgericht ohne Rechtsirrtum angenommen, daß nur bei schwerwiegenden, einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis gekommenen Fällen von Ehrverletzungen ein Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens gegeben ist (vgl. BGHZ 35, 363, 369 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; Urt. v. 5. November 1963 - VI ZR 216/62, BB 1964, 150 und v. 25. Mai 1965 - VI ZR 19/64, LM GrundG Art. 5 Nr. 19) und infolgedessen die in den Briefen des Erstbeklagten enthaltenen Ehrverletzungen keine Geldersatzforderungen auslösen können.
  • RG, 02.07.1928 - VI 63/38

    Wiederkaufrecht; Aufrechnung im Konkurs

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Das aber ist nur dann der Fall, wenn ohnehin auch darüber befunden werden müßte, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (BGH, Urt. v. 8. Juli 1953, II ZR 178/52, LM ZPO § 280 a.F. Nr. 2; Senatsurteile v. 22. Dezember 1967, V ZR 81/66, LM ZPO § 280 a.F. Nr. 16; v. 2. März 1979, V ZR 104/76, LM ZPO § 256 Nr. 113 und v. 21. Februar 1992, V ZR 273/90, NJW 1992, 1897).
  • BGH, 06.07.1989 - IX ZR 280/88

    Feststellungsklage - Zwischenfeststellung - Feststellung eines

    Das Rechtsverhältnis, das mit der Zwischenfeststellungsklage klargestellt werden soll, steht nur dann in dem von § 256 II ZPO geforderten Abhängigkeitsverhältnis zur Entscheidung der Hauptsache, wenn in deren Gründen über den Gegenstand der Zwischenklage befunden wird (vgl. BGH, NJW 1968, 699 = LM § 280 ZPO a. F. Nr. 16).
  • BGH, 29.05.1970 - V ZR 131/69

    Übergang eines Rückübereignungsanspruches infolge einer Abtretung - Befreiung von

    Der über seine Berechtigung hierzu geführte Vorprozeß endete mit der rechtskräftigen Verurteilung der Kläger, die gekauften Grundstücksparzellen Zug um Zug gegen Bezahlung von 12.966,40 DM nebst 8 % Zinsen hieraus seit 1. Juni 1961 auf den Beklagten zu übertragen und an ihn herauszugeben (Urteil des Landgerichts Ellwangen vom 29. Dezember 1965, 2 O 110/64, Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. April 1966, 4 U 136/65 und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1967, V ZR 81/66).

    Bas Berufungsgericht folgt der vom erkennenden Senat im Urteil des Vorprozesses vom 22. Dezember 1967, V ZR 81/66, vertretenen Auffassung, daß zwar der Rückübereignungsanspruch gegen die Kläger infolge Abtretung auf den Beklagten übergegangen ist, daß sich aber der Anspruch der Kläger auf Rückzahlung des Kaufpreises weiterhin gegen die Ehefrau des Beklagten richtet.

    Wollte man mit der Revision in der Zustellung des Zahlungsbefehls an die Ehefrau des Beklagten im Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (2/10 O 36/67) noch keine Mahnung erblicken, weil hierbei die von den Klägern zu erbringende Gegenleistung außer acht gelassen war, so erfolgte eine wirksame Mahnung jedenfalls spätestens mit dem Schriftsatz des Klägers vom 4. Januar 1968 (Bl. 100 der Akten 2/10 O 36/67), mit welchem der Kläger die Gegenleistung anbot und auch seinen Zinsanspruch entsprechend dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 1967 (V ZR 81/66) berichtigte.

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
    Die Klage ist daher als unzulässig abzuweisen, wenn die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen werden muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Auf1 ., § 99 III, S. 570; für den Fall, daß die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis Erfolg hat, vgl. BGH MDR 1968, 313 - auch in diesem Falle wurde die Zwischenfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
    Die Klage ist daher als unzulässig abzuweisen, wenn die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverv hältnis abgewiesen werden muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13- Auf1., § 99 III, S. 570; für den Fall, daß die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis Erfolg hat, vgl. BGH MDR 1968, 313 - auch in diesem Falle wurde die Zwischenfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
    Die Klage ist daher als unzulässig abzuweisen, wenn die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen werden muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Auf1., $ 99 III, S. 570? für den Fall, daß die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis Erfolg hat, vgl. BGH MDR 1968, 313 - auch in diesem Falle wurde die Zwischenfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 546/04

    Sonderkündigungsrecht des Erstehers hinsichtlich des Mietvertrages im Rahmen

    Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Entscheidung über die Klage auch darüber befunden werden müsste, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (vgl. BGH, NJW 1968, 699; BGH, NJW 1992, 1897; BGH, NJW-RR 1994, 1271, 1273).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Die Klage ist daher als unzulässig abzuweisen, wenn die Klage ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen werden muß (vgl. Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., 5 99 III, S. 570; für den Fall, daß die Klage onne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis Erfolg hat, vgl. BGH MDR 1968, 313 - auch in diesem Falle wurde die Zwiscnenfeststellungsklage als unzulässig abgewiesen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07

    Klage auf Unterlassung von Warnstreiks - Umfang der Friedenspflicht -

    Da es vorliegend an einer Vorgreiflichkeit für andere, ausreichend deutlich gemachte Ansprüche des Klägers fehlt und über die Unterlassungsanträge ohne Rücksicht auf das festzustellende Rechtsverhältnis entschieden werden kann (vgl. auch BGH, Urteil vom 22.12.1967 - V ZR 81/66 - NJW 1968, 699), erschöpft sich der Antrag in der Feststellung der für die Unterlassungspflicht relevanten Voraussetzungen und ist unzulässig.
  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 555/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Eigentumserwerb

    Das ist der Fall, wenn im Rahmen der Entscheidung über die Klage auch darüber befunden werden müsste, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht (vgl. BGH, NJW 1968, 699; BGH, NJW 1992, 1897; BGH, NJW-RR 1994, 1271, 1273).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 557/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen;

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 548/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen; Möglichkeit des

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

  • LG Düsseldorf, 31.07.2006 - 1 O 559/04

    Räumung und Herausgabe von als Atelier genutzten Gewerberäumen;

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