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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68   

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https://dejure.org/1972,200
BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1972 - VIII R 56/68 (https://dejure.org/1972,200)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hausbesitzer - Kosten aufgrund Räumungsprozesse - Werbungskosten - Möglichkeit der Veräußerung - Übernahme der Mietverhältnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 532
  • NJW 1973, 535
  • DB 1972, 2044
  • BStBl II 1972, 880
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Wie Instandhaltungsaufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden und anerkannt werden müssen, die ein Grundstückseigentümer macht, um das Haus instand zu setzen und es dann günstiger veräußern zu können (BFH-Beschluß Gr. S. 2/66 vom 22. August 1966, BFH 86, 792, BStBl III 1967, 672), ebenso sind die Prozeß- und Räumungskosten der Steuerpflichtigen Werbungskosten, die diese machen mußten, um das Grundstück an X veräußern zu können.
  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Für Arbeitnehmer sprach das Urteil des BFH VI 79/60 S vom 2. März 1962 (BFH 74, 513, BStBl III 1962, 192) aus, daß Werbungskosten "alle Aufwendungen, die die Ausübung des Dienstes mit sich bringt, sind, soweit die Aufwendungen nicht nach der Verkehrsauffassung durch die allgemeine Lebenshaltung bedingt sind".
  • BFH, 30.06.1967 - VI R 104/66

    Aufwendungen zur Beschaffung der Mittel zur Ablösung einer

    Auszug aus BFH, 25.07.1972 - VIII R 56/68
    Im BFH-Urteil VI R 104/66 vom 30. Juni 1967 (BFH 89, 337, BStBl III 1967, 655) wird ausgeführt, daß der Werbungskostenbegriff bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung am weitesten sei.
  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Hätte nämlich der Steuerpflichtige das Grundstück nicht durch Vermietung genutzt, so wären die Räumungskosten nicht entstanden (so BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).
  • BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79

    Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des

    Die Gewährung einer Abfindung an einen Pächter mit dem Ziel, ihn zur Aufgabe seines Pachtrechts zu bewegen, gehöre bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu den Werbungskosten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70, BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730); ebenso seien Aufwendungen, die einem Vermieter infolge der Räumung eines Mietwohngrundstücks entstünden, Werbungskosten (BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Der Ansicht des FG, die Pächterabfindung sei in rechtsähnlicher Anwendung der BFH-Urteile in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730 den laufenden Betriebsausgaben zuzurechnen, könne nicht gefolgt werden.

    Diese Aufwendungen mindern als Werbungskosten die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; sie werden also nicht dem hieran anschließenden (von der Einkommensteuer nicht erfaßten) Veräußerungsgeschäft zugerechnet (vgl. Urteile in BFHE 196, 532, BStBl II 1972, 880, und in BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).

  • FG Köln, 27.05.2003 - 8 K 155/00

    Abfindungszahlungen an Mieter als Werbungskosten

    Solche Kosten sind unabhängig von der zukünftig erstrebten Nutzung als Werbungskosten anzuerkennen, weil es sich um Aufwendungen handelt, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit deren zeitlich letzter Akt sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BStBl II 1972, 880).

    Auf die Begründung des BFH-Urteils vom 25. Juli 1972, a.a.O. geht es indes nicht ein, obschon mit der dortigen Annahme der Räumung als zeitlich letzter Akt der Vermietung der Rechtsgedanke der nachträglichen Werbungskosten naheliegt und sich damit die Prüfung der Abzugsfähigkeit der hieraus entstehenden Kosten als Werbungskosten trotz Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht anbot.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 8/85

    Sind die Kosten für vorzeitige Darlehensrückzahlungen Werbungskosten?

    Nach der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Ansicht werde der Werbungskostenbegriff des § 9 EStG in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben kausal verstanden (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Sofern und soweit das Urteil in BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880 hiervon abweichende Ausführungen enthalten sollte, wäre es durch die neuere Rechtsprechung überholt.

  • BFH, 06.03.1979 - VIII R 110/74

    Keine AfaA nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, wenn ein zum Privatvermögen gehörendes,

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), den Werbungskostenbegriff weit auszulegen und ihn im wesentlichen dem Begriff der Betriebsausgaben anzupassen (Urteile vom 22. April 1975 VIII R 110/70, BFHE 115, 479, BStBl II 1975, 663, und vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    Ausschlaggebend war, daß es sich um eine Maßnahme handelte, die im Rahmen der Vermietung und Verpachtung durchgeführt wurde, um das Grundstück, wenn auch nicht mehr beim bisherigen Eigentümer, einer neuen ggf. auch anderen Nutzung zuzuführen (BFH-Urteil VIII R 56/68).

    Der Fall ist mit dem vom Senat entschiedenen Fall VIII R 56/68 nicht vergleichbar.

  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG hat der erkennende Senat es in seinen Urteilen vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) und vom 3. Juni 1975 VIII R 274/71 (BFHE 116, 35, BStBl II 1975, 664) in Anlehnung an den Begriff der Betriebsausgaben und zur gleichmäßigen Abgrenzung gegenüber den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung als für den Werbungskostenabzug ausreichend angesehen, daß die Aufwendungen durch die Einkunftsart veranlaßt sind.
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf die Urteile des BFH vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68 (BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) und vom 25. Februar 1975 VIII R 115/70 (BFHE 115, 563, BStBl II 1975, 730).
  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

    Um Werbungskosten zu sein, müssen die Aufwendungen durch die Bestellung des Erbbaurechts veranlaßt sein (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880).

    a) Sollte nämlich der Kläger für die Gebäude ein Entgelt erhalten haben, dann steht der Verlust des Eigentums an den Gebäuden in wirtschaftlichem Zusammenhang (vgl. BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880) mit diesem Entgelt und nicht mit dem Zins für die erbbaurechtliche Überlassung des Grund und Bodens.

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 57/01

    Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks

    Auch Kosten für die Räumung eines Grundstücks können Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein (BFH-Urteile vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BFHE 106, 532, BStBl II 1972, 880; vom 23. Februar 1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485).
  • FG Köln, 27.05.2003 - 6 K 155/00

    Abstandszahlungen für die Wohnungsräumung bei anschließender Selbstnutzung

    Solche Kosten sind unabhängig von der zukünftig erstrebten Nutzung als Werbungskosten anzuerkennen, weil es sich um Aufwendungen handelt, die im Rahmen der Gesamtaufwendungen der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit deren zeitlich letzter Akt sind (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 25. Juli 1972 VIII R 56/68, BStBl II 1972, 880).

    Auf die Begründung des BFH-Urteils vom 25. Juli 1972, a.a.O. geht es indes nicht ein, obschon mit der dortigen Annahme der Räumung als zeitlich letzter Akt der Vermietung der Rechtsgedanke der nachträglichen Werbungskosten naheliegt und sich damit die Prüfung der Abzugsfähigkeit der hieraus entstehenden Kosten als Werbungskosten trotz Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht anbot.

    Angesichts dessen ist der im Urteil BFH/NV 1989, 485 gezogene Schluss, Räumungskosten seien nur als Werbungskosten abziehbar, wenn die Kosten aufgewendet würden, um das Grundstück auch weiterhin durch Vermietung nutzen zu können, nicht überzeugend (a.A. auch: Claßen in Lademann/Söffing, EStG, Stand: Oktober 1998, § 21 Rz. 269: Anders als bei Renovierungskosten bei Beendigung der Vermietung und vor Selbstbezug und bei Abbruchkosten seien solche Kosten immer durch die - frühere Vermietung veranlasst; Schmidt/Drenseck, EStG, 22. Aufl., § 21 Rz 100 - Prozesskosten - unter Berufung auf das BFH-Urteil BFH BStBl II 1972, 880).

  • FG Bremen, 27.02.1997 - 195090K 6

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung

  • FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96

    Zwangsräumungskosten eines Grundstücks

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

  • BFH, 26.11.1985 - IX R 64/82

    Steuerliche Folgen einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung

  • BFH, 23.10.1984 - IX R 48/80

    Nutzungswert - Entgeltliche Nutzung - Zurechnung - Rohmietwert - Abzug von

  • BFH, 25.02.1975 - VIII R 115/70

    Abstandszahlungen - Grundbesitzeigentümer - Bisheriger Pächter - Verzicht auf

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)

  • FG Schleswig-Holstein, 27.03.1973 - I 30/71

    Aufwendungen zur "Loss of Licence"-Versicherung als "Werbungskosten"; Abzug von

  • BFH, 17.01.1978 - VIII R 97/75

    Abstandszahlung - Prozeßkosten - Mietwohngrundstück - Werbungskosten - Pacht -

  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

  • FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 5647/03

    Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

  • BFH, 03.06.1975 - VIII R 274/71

    Rechtsanwaltskosten - Zivilrechtsstreit - Volleigentum - Unbebautes Grundstück -

  • BFH, 22.04.1975 - VIII R 110/70

    Aufwendungen - Beseitigung eines Pachtverhältnisses - Nicht wirksam gewordenes

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Rechtsprechung
   BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1326
BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69 (https://dejure.org/1972,1326)
BSG, Entscheidung vom 27.04.1972 - 7 RU 17/69 (https://dejure.org/1972,1326)
BSG, Entscheidung vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 (https://dejure.org/1972,1326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstinstanzliches Urteil - Vernichtung des Zustellungsnachweises - Rechtzeitige Berufungseinlegung - Rechtzeitigkeitsfiktion - Anmeldefristen - Rückwirkende Modifikation

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 535
  • MDR 1973, 170
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69
    Es bestehen auch keine aus Art. 5 Abs° 1 des Grundgesetzes herzuleitende verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß der Gesetzgeber die Fristenregelung des % lo FRG nicht auf in der Vergangenheit liegende Sachverhalte erstreckt hat° Es steht nämlich dem Gesetzgeber frei, Gesetze nur mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, weil sich nicht von Anfang an übersehen läßt, ob die gesetzliche Regelung allen in der Zukunft möglicherweise vom Gesetz erfaßten Lebenstatbeständen gerecht werden wird (BVerfGE 4, 219, 246; 15, l67, 202; Leibholz/Rinok, Grundgesetz, 4°Auflo, Art. 5 Anm" lö)« Daraus ergibt sich aber notwendig, daß die unter das Gesetz fallenden Sachverhalte vor und nach Erlaß des Änderungsgesetzes verschieden behandelt werden \".
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69
    als Arbeit zu wertende und nicht nur spielerische Tätigkeit handelte, die entweder dem wirklichen oder dem mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprach (BSG 5, 168; BSG SozR Nr° 9 zu 5 557 EVO aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd" 2 S" 476 a, 476 b und 476 n und o)" Diese Voraussetzungen dürften nach dem Vortrag des Klägers nicht erfüllt gewesen sein° Danach sollten nämlich nur die älteren Schwestern des Klägers Häcksel schneiden° Die Mithilfe des Klägers beruhte dagegen auf dessen eigenem Entschluß° Daraus folgt, daß ihm seine Mutter als landwirtschaftliche Unternehmerin keine Weisung, beim Häckselschneiden mitzu- helfen, erteilt hatte, die Tätigkeit des Klägers mithin auch nicht ihrem wirklichen Willen entsprechen konnteo Kläger dürfte gegen.
  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/60
    Auszug aus BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69
    Amts wegen festgestellt wird, Da der Kläger den Anspruch erst im November 1955 angemeldet hat, ist die Anmeldefrist abgelaufen gewesen° Ihr Ablauf führte zum Erlöschen des Entschädigungsanspruchs, weil die Frist den Charakter einer materiell-rechtlichen Ausschlußfrist besitzt (BSG 10, 88, 92; BSG SozR Nr° 1 zu 5 1546 EVO; vgl° auch BSG 14, 246, 248)" ".
  • Drs-Bund, 21.05.1959 - BT-Drs III/1109
    Auszug aus BSG, 27.04.1972 - 7 RU 17/69
    daher frühestens seit diesem Zeitpunkt begonnen habe; darauf verweise auch die amtliche Begründung zum Entwurf des FANG (BT-Drucks. III/1109 Se 38 zu @ 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 10/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1994 - VI ZR 65/93 -, NJW 1994, 1594 = juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 -, NJW 1973, 535 = juris Rn. 20; Geimer, in: Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 444 Rn. 1.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 V 3829/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist nach § 87 SGG - fehlender

    Liegt ein Zustellungsnachweis nicht vor und lässt sich deshalb urkundlich nicht mehr nachweisen, ob der Rechtsbehelf rechtzeitig eingelegt worden ist, gilt er als rechtzeitig eingelegt, wenn sich aus dem verbliebenen Akteninhalt kein hinreichender Anhalt für das Gegenteil ergibt (BSG, Urteil vom 27.04.1972 - 7 RU 17/69; BFH, Urteil vom 17.12.2003 - XI R 28/03).
  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den

    Allerdings könnte, wenn das LSG etwa feststellen sollte, daß die Beklagte die von ihr unterhaltenen Postschließfächer am 31. Dezember 1974 nicht zur üblichen Zeit geleert hat, hier möglicherweise zugunsten des Klägers nach dem in § 444 der Zivilprozeßordnung (ZPO) zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Rechtsgedanken eine Beweiserleichterung in Betracht kommen (vgl. BSG-Urteil vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 - (SozR Nr. 13 zu § 151 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG -).
  • SG Düsseldorf, 31.05.2011 - S 52 R 319/09

    Rentenversicherung

    Die Vorschrift des § 444 ZPO gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urkunden, die in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder untauglich gemacht wurden, sondern gilt nach der Rechtsprechung des BSG auch im Falle der fahrlässigen Vereitelung des Urkundsbeweises (vgl. nur BSG, Urteil vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 -).
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 28/03

    Nachweis des fristgerechten Schriftsatzeingangs beim FG

    Werden Briefumschläge, die fristwahrende Schriftsätze enthalten, nicht aufbewahrt, so darf sich dies nach dem in § 444 der Zivilprozessordnung enthaltenen, allgemein gültigen Rechtsgedanken nicht zu Lasten des Beteiligten auswirken, der den fristgerechten Eingang des Schriftsatzes nachzuweisen hat (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss des 2. Senats vom 16. Dezember 1975 2 BvR 854/75, BVerfGE 41, 23, 28; Beschluss der Dritten Kammer des 2. Senats vom 26. März 1997 2 BvR 842/96, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1997, 1770; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 1960 II C 68.58, BVerwGE 10, 270; BFH-Urteil vom 28. Februar 1978 VII R 92/74, BFHE 124, 487, BStBl II 1978, 390; Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. April 1972 7 RU 17/69, NJW 1973, 535).
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.1995 - 9 K 284/91

    Voraussetzungen und wirksame Bekanntgabe eines Änderungsbescheids; Objektive

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  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 13/79

    Zulassung einer Revision bei Unmöglichkeit der Feststellung ihres Eingangs bei

    Der Beklagte trägt im Grundsatz die Beweislast dafür, daß seine Berufungsschrift rechtzeitig beim Berufungsgericht eingegangen ist (für die Berufungsbegründung BGH Urt. v. 18.04.1977 - VIII ZR 286/75 - VersR 1977, 721; BGH Urt. v. 28.10.1975 - VI ZR 81/75 = VersR 1976, 192; BAG 22, 119 = AP ZPO § 519 b Nr. 6 = NJW 1969, 2221; AP ZPO § 159 Nr. 1 = NJW 1965, 931; zu den Einschränkungen dieses Grundsatzes vgl. Grunsky in Stein/Jonas ZPO 20. Aufl. § 519 b Rdn. 1; Zöller/Schneider ZPO 12. Aufl. § 516 Anm. VI 2; für den Sozialprozeß BSG MDR 1973, 170).
  • SG Düsseldorf, 26.07.2010 - S 52 R 127/09

    Anspruch auf Nachversicherung für ehemalige Lehramtsreferendarin

    Die Vorschrift des § 444 ZPO gilt über ihren Wortlaut hinaus nicht nur für Urkunden, die in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder untauglich gemacht wurden, sondern gilt nach der Rechtsprechung des BSG auch im Falle der fahrlässigen Vereitelung des Urkundsbeweises (vgl. nur BSG, Urteil vom 27. April 1972 - 7 RU 17/69 -).
  • LAG Hamm, 16.09.1999 - 8 Sa 799/99

    Streit um die Zahlung restlicher Arbeitsvergütung bei Uneinigkeit darüber, ob die

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  • LAG Brandenburg, 21.03.1994 - 4 (5/4) Sa 369/92

    Personenbedingte Kündigung; Stellvertretende Musikerin; Behebbare

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  • BSG, 31.03.2008 - B 11a AL 152/07 B
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