Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 28.10.1975

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73   

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BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 (https://dejure.org/1975,9)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Effektivität des Rechtsschutzes - Substantieller Anspruch des Bürgers - Gerichtliche Kontrolle aller Instanzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem Hintergrund der Effektivität des Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 272
  • NJW 1976, 141
  • MDR 1976, 118
  • DB 1976, 132
  • BStBl II 1976, 271
 
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Wird zitiert von ... (446)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).

    1) BStBl III 1967, 443.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Diese, dem Beschwerdeführer günstige Auslegung lag, wie der Gesamtvortrag im Ausgangsverfahren erkennen ließ, im vorliegenden Fall nicht nur nahe, sie war, sollte der Zugang zur Revisionsinstanz nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden, auch geboten, Art. 19 Abs. 4 GG garantiert nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern auch die Effektivität des Rechtsschutzes; der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozeßordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 1 BvR 226/69

    Robenstreit

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Art. 19 Abs. 4 GG überläßt zwar die nähere Ausgestaltung dieses Rechtswegs den jeweils geltenden Prozeßordnungen (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [267 f.]; 27, 297 [310]) und gewährleistet nicht, daß diese einen Instanzenzug zur Verfügung stellen (BVerfGE 11, 232 [BVerfG 22.06.1960 - 2 BvR 37/60] [233] mit Nachweisen; 28, 21 [36]. Jedoch darf der Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden (BVerfGE 22, 49 [81 f.]1); 27, 297 [310]) und er darf auch nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfGE 10, 264 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59] [268]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    Ob die Revision aus anderen Gründen als unzulässig oder unbegründet angesehen werden könnte, ist ohne Belang (vgl. BVerfGE 7, 275 [281 f.]).
  • BFH, 03.05.1968 - III B 38/67

    Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision bei Abweichen eines Urteils des

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
    2) BStBl II 1968, 685.
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Diese Vorschrift gewährleistet nicht allein den Rechtsweg in dem Sinne, daß ein Rechtsschutzbegehren wegen behaupteter Verletzung seiner Rechte durch die öffentliche Gewalt von dem Betroffenen einem Richter muß unterbreitet werden können; sie verbürgt auch die Wirksamkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes (BVerfGE 40, 272 [275], st. Rspr.).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet dem Bürger die Effektivität des Rechtsschutzes im Sinne eines Anspruchs auf eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ).
  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

    Der Bürger hat einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 93, 1 ; stRspr).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74   

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https://dejure.org/1975,688
BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74 (https://dejure.org/1975,688)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.1975 - 2 BvL 9/74 (https://dejure.org/1975,688)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 (https://dejure.org/1975,688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 3 S. 1 der niedersächsischen Bauordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 40, 261
  • NJW 1976, 141
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52

    Baugutachten

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvL 9/74
    Das Grundgesetz hat die Materie "Baurecht" nicht insgesamt der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes zugewiesen (BVerfGE 3, 407 (415 f.)).

    Auch mit den Gesichtspunkten des "Sachzusammenhangs", des "Wandels der Verhältnisse" und der "Natur der Sache" läßt sich eine umfassende Bundeszuständigkeit nicht begründen (BVerfGE 3, 407 (423)).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits früher entschieden (BVerfGE 3, 407 (434)).

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Damit ist zugleich der Rechtsbegriff des (Bau-)Grundstücks, soweit er im Bauplanungsrecht verwendet wird, als Bestandteil dieses nach Art. 74 Nr. 18, 72 GG zum Bundesrecht gehörenden Rechtsgebiets selbst bundesrechtlich festgelegt (vgl. auch BVerfGE 40, 261 ).

    Den Ländern steht es zwar frei, besondere bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Baugrundstück zu stellen und es insoweit abweichend vom bundesrechtlichen Grundstücksbegriff zu definieren (vgl. BVerfGE 40, 261 ff.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Hieran anknüpfend heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1975 (BVerfGE 40, 261 ), das Bauordnungsrecht enthalte Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen.
  • VerfGH Bayern, 23.01.2012 - 18-VII-09

    Teilweise erfolgreiche Popularklage: Bußgeldbewehrtes Verbot von Werbeanlagen

    Dazu gehören die Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (vgl. BVerfG vom 28.10.1975 = BVerfGE 40, 261/265 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Für diesen Teil des Baurechts besteht keine Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 ).
  • BVerfG, 05.03.2009 - 2 BvR 1824/05

    Keine Verletzung von Art 2 Abs.1 GG oder weiterer verfassungsmäßiger

    Das Bauordnungsrecht ist aber einer bundesgesetzlichen Regelung nicht zugänglich (vgl. BVerfGE 3, 407 ; 40, 261 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Denn den Ländern steht es nicht zu, im Rahmen ihrer Kompetenz zur Gefahrenabwehr den bodenrechtlich motivierten Regelungen des Bundesrechts zuwiderzuhandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28.10.1975 - 2 BvL 9/74 -, juris Rn. 26 = BVerfGE 40, 261); die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen werden - soweit eine Kollisionslage besteht - nach dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" (Art. 31 GG) derogiert (vgl. zutreffend Schulte, BauR 2007, 1514 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 10 A 4924/05

    Doppelgleisige Zulässigkeitsprüfung bei Werbeanlagen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 -, BVerfGE 40, 261, 266.
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10

    Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der

    Für diesen Teil des Baurechts besteht keine Zuständigkeit der Bundesgesetzgebung (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 ).

    Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - a.a.O. S. 266).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der

    Demgegenüber haben etwa Vorschriften zur baulichen Nutzung, die der Abwehr von Gefahren dienen oder ästhetische Belange verfolgen, nicht unmittelbar die rechtliche Ordnung des Bodens selbst zum Gegenstand; als "Baupolizeirecht" fällt diese Materie vielmehr gemäß Art. 70 Abs. 1 GG in die Zuständigkeit der Länder (vgl. BVerfGE 3, 407, 430 ff; 40, 261, 265 ff; BVerwGE 40, 94, 96; Beschl. v. 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, Buchholz 406.11, Nr. 85).
  • VG Halle, 12.07.2011 - 4 A 29/10

    Sicherheitsleistung für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage

    Hierzu zählt das Bauplanungsrecht, nicht aber das Bauordnungsrecht (vgl. BVerfG, Rechtsgutachten vom 16. Juni 1954 - 1 PBvV 2/52 - a.a.O. S. 432), das Vorschriften über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen enthält (BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1975 - 2 BvL 9/74 - BVerfGE 40, 261 ).
  • VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1061

    Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage

  • VG München, 08.05.2012 - M 1 K 12.1156

    Rückbauanordnung für auf dem Dach angebrachte, aufgeständerte Solaranlage;

  • BVerwG, 24.10.1977 - 4 B 194.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Irrevisibilität von

  • VG Frankfurt/Oder, 10.08.1994 - 7 D 248/92

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Einfamilienhauses;

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