Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.12.1975

Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75   

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https://dejure.org/1975,139
BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75 (https://dejure.org/1975,139)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1975 - 2 StR 451/75 (https://dejure.org/1975,139)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75 (https://dejure.org/1975,139)
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Tödlicher Boxerschlag

§ 32 StGB, Notwehrprovokation

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Notwehrlage - Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit des Notwehrmittels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 32

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 26, 256
  • NJW 1976, 634
  • MDR 1976, 326
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
    Die Pflicht zur Zurückhaltung bei der Abwehr eines provozierten Angriffs dauert nicht unbegrenzt (im Anschluß an BGHSt 24, 356).

    Wie der Senat schon in BGHSt 24, 356 zum Ausdruck gebracht hat, darf dieser in solchen Fällen das wirksamere und gefährlichere Abwehrmittel nicht sogleich einsetzen.

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Ist der Angreifer unbewaffnet und ihm die Bewaffnung des Verteidigers unbekannt, so ist je nach der Auseinandersetzungslage grundsätzlich zu verlangen, daß er den Einsatz der Waffe androht, ehe er sie lebensgefährlich oder gar gezielt tödlich einsetzt (BGHSt 26, 256, 258; BGH NStZ-RR 1999, 40, 41; NStZ 2001, 591, 592).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    In der Regel ist der Angegriffene gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen oder, sofern dies nicht ausreicht, wenn möglich, vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz (Warnschuß) zu versuchen (BGHSt 26, 256, 258; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 1, 13, Verteidigung 1; BGH NStZ 1996, 29).
  • BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93

    Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage;

    Sein Notwehrrecht war mit Rücksicht auf seinen eigenen vorwerfbaren Beitrag zur Entstehung der Situation eingeschränkt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256).

    Das Vorverhalten des Angeklagten wiegt nach dem Grade des Unrechts und der Gefährlichkeit schwerer als das Vorverhalten, das dem Bundesgerichtshof sonst Anlaß zu Einschränkungen der Notwehrbefugnisse gegeben hat (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143; 26, 256; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 2, 3, 4, 8, 9, Erforderlichkeit 6; BGH Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78).

    Der Senat hält allerdings daran fest, daß die rechtswidrige und schuldhafte, auch vorsätzliche Provokation der Notwehrlage dem Betroffenen das Notwehrrecht nicht vollständig und nicht zeitlich unbegrenzt nimmt (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, Erforderlichkeit 6, § 33 Überschreiten l; BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 702/74).

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Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1070
BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75 (https://dejure.org/1975,1070)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1975 - 2 StR 463/75 (https://dejure.org/1975,1070)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 463/75 (https://dejure.org/1975,1070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 634
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.03.1975 - 3 StR 40/75

    Wirkungen von Rechtsänderungen hinsichtlich der Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75
    Er kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, nach den §§ 73 ff StGB für verfallen erklärt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 12. März 1975 - 3 StR 40/75 - und vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 332/75 -).
  • BGH, 29.10.1975 - 3 StR 332/75

    Maßgebliche Kriterien bei der Beurteilung des Begehens einer Straftat vor einer

    Auszug aus BGH, 10.12.1975 - 2 StR 463/75
    Er kann, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, nach den §§ 73 ff StGB für verfallen erklärt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 12. März 1975 - 3 StR 40/75 - und vom 29. Oktober 1975 - 3 StR 332/75 -).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

    Zwar ist hierbei auf die Verhältnisse zur Zeit der Entscheidung abzustellen (BGH NJW 1976, 634; BGHR StGB § 40 Abs. 2 Satz 1 Einkommen 2, 3).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    In der zweiten Zumessungsphase wird (gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 StGB) die Höhe eines Tagessatzes unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt (BGH NJW 1976, 634 Nr. 16; BGH MDR 1976, 678; …
  • VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 6 L 1820/21

    Zuverlässigkeit; Widerruf; Rücknahme; Umdeutung; nachträglich eingetretene

    Ob das Vorbringen des Antragstellers darüber hinaus auch deshalb in der Sache nicht durchgreift, weil nach den allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen im Hinblick auf Geldstrafen die wirtschaftliche Belastbarkeit des Betroffenen bei der Bemessung der Tagessatzanzahl grundsätzlich außer Acht gelassen wird, vgl. hierzu insgesamt BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1975 - 2 StR 463/75 -, juris Rn. 2; Radtke, in: v. Heintschel-Heinegg, Münchener Kommentar zum StGB, Bd. 2, 4. Aufl. 2020, § 40 Rn. 31, kann daher offenbleiben.
  • BGH, 11.10.1979 - 4 StR 425/79

    Strafzumessung bei einer Geldstrafe - Aufhebung eines Urteils über Geldstrafe

    Gemäß § 40 Abs. 2 StGB wird die Tagessatzhöhe unter Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmt (vgl. dazu BGHSt 26, 325, 327; 27, 70, 72; BGH NJW 1976, 634).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 497/76

    Unzureichende Begründung eines Urteils als Verfahrensfehler

    Außerdem konnte den Ausführungen der Strafkammer nicht entnommen werden, ob sie bei der Bestimmung der Höhe der Tagessätze die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers angemessen berücksichtigt hat und wie das Nettoeinkommen errechnet ist (vgl. dazu OLG Celle NJV 1975, 2029; BGH NJW 1976, 634 Nr. 16 BGH MDR 1976, 678; BayObLGSt 1975, 73, 76; OLG Hamm NJW 1976, 722 und 2221 sowie Seib in NJW 1976, 2202).
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