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   BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76   

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BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76 (https://dejure.org/1976,160)
BVerfG, Entscheidung vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76 (https://dejure.org/1976,160)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 2 BvR 23/76 (https://dejure.org/1976,160)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereibarkeit mit GG - Verteidigung mehrerer Beschuldigter - Rechtsanwälte einer Sozietät - Vollmachtsurkunden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 79
  • NJW 1977, 99
  • MDR 1977, 376
  • AnwBl 1977, 32
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    § 146 StPO , der die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger für unzulässig erklärt, ist zwar ein solches Gesetz und steht mit der Verfassung in Einklang (BVerfGE 39, 156 (164ff)); die Auslegung dieser Vorschrift durch das Oberlandesgericht und ihre Anwendung auf den vorliegenden Fall überschreiten jedoch den Rahmen der verfassungsgemäßen Regelung.

    Die Vorschrift soll Interessenkonflikte, die bei gemeinschaftlicher Verteidigung auftreten können, vermeiden; sie geht davon aus, daß der gemeinschaftliche Verteidiger seiner Beistandsfunktion gegenüber mehreren Beschuldigten nicht gerecht werden kann, wenn der eine Beschuldigte, um sich zu entlasten, den anderen belastet oder belasten müßte (BVerfGE 39, 156 (164)).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Dies käme einer übermäßig belastenden und nicht zumutbaren Berufsausübungsregelung gleich, für die sich keinerlei vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls anführen lassen (vgl BVerfGE 7, 377 (378, 405)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 2 BvR 667/72

    Ensslin-Kassiber

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Diese Befugnis gehört zum Recht des Anwalts auf freie Berufsausübung; sie darf nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (BVerfGE 34, 293 (299) mit Nachweisen).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Diese Begründung spricht den Beschwerdeführern die Verteidigungsbefugnis ab und greift damit unmittelbar in ihre berufliche Tätigkeit als Anwälte ein (vgl BVerfGE 4, 96 (101)).
  • OLG Karlsruhe, 01.12.1975 - 3 Ss 155/75

    Mehrfachverteidigung durch Rechtsanwälte einer Sozietät

    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Durch Beschluß vom 1. Dezember 1975 verwarf das Oberlandesgericht Karlsruhe die Revisionen als unzulässig (NJW 1976, 249 = AnwBl 1976, 51 ).
  • LG Krefeld, 31.03.1976 - 9 Qs 123/76
    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Diese Auffassung wird zwar von einigen Gerichten vertreten (OLG Düsseldorf, MDR 1976, S 687 Nr. 78; LG Hannover, AnwBl 1975, S 405; LG Krefeld, NJW 1976 S 1415 = MDR 1976 S 600; offengelassen in: OLG Hamm, NJW 1975 S 1239; OLG Karlsruhe, AnwBl 1975 S 247); sie hält jedoch der verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil der von ihr behauptete Rechtssatz schon formell der gesetzlichen Grundlage entbehrt und darüber hinaus auch materiell die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung zu Unrecht beschränkt.
  • OLG Hamm, 04.03.1975 - 2 Ws 40/75
    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Diese Auffassung wird zwar von einigen Gerichten vertreten (OLG Düsseldorf, MDR 1976, S 687 Nr. 78; LG Hannover, AnwBl 1975, S 405; LG Krefeld, NJW 1976 S 1415 = MDR 1976 S 600; offengelassen in: OLG Hamm, NJW 1975 S 1239; OLG Karlsruhe, AnwBl 1975 S 247); sie hält jedoch der verfassungsrechtlichen Nachprüfung nicht stand, weil der von ihr behauptete Rechtssatz schon formell der gesetzlichen Grundlage entbehrt und darüber hinaus auch materiell die Freiheit der anwaltlichen Berufsausübung zu Unrecht beschränkt.
  • OLG Karlsruhe, 08.04.1976 - 3 Ws 25/76
    Auszug aus BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
    Ebensowenig ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde dadurch in Wegfall geraten, daß derselbe Senat des Oberlandesgerichts bei späteren Anlässen wiederholt die Ansicht vertreten hat, eine getrennte Verteidigung mehrerer Mitbeschuldigter durch je einen der in einer Sozietät miteinander verbundenen Rechtsanwälte sei statthaft (OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 8. April 1976 - 3 Ws 25/76 - (NJW 1976, S 1417 = AnwBl 1976 S 304) und 15. Juni 1976 - 3 Ws 63 und 64/76 (AnwBl 1976 S 304)).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Der das Verbot der Mehrfachverteidigung rechtfertigende Interessenkonflikt ist nicht gegeben, wenn - wie im Streitfall - mehrere auch in einer Sozietät verbundene Rechtsanwälte verschiedene Personen vertreten (BVerfGE 43, 79, 90 ff; 45, 272, 295 f).
  • BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01

    Sozietätswechsel

    Das in erster Linie durch persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung charakterisierte Verhältnis zum Mandanten wird durch berufliche Zusammenschlüsse nicht aufgehoben oder wesentlich verändert (so für den Strafverteidiger BVerfGE 43, 79 [91 f.]).
  • BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11

    Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung

    Das in erster Linie durch persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung charakterisierte Verhältnis zum Mandanten wird durch berufliche Zusammenschlüsse nicht aufgehoben oder wesentlich verändert (BVerfG, NJW 2003, 2520; für den Strafverteidiger BVerfGE 43, 79, 91 f.).

    Das in erster Linie durch persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung charakterisierte Verhältnis zum Mandanten wird durch berufliche Zusammenschlüsse nicht aufgehoben oder wesentlich verändert (BVerfG, NJW 2003, 2520; für den Strafverteidiger BVerfGE 43, 79, 91 f.).

  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 594/06

    Erstreckung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a BRAO)

    Die Unverhältnismäßigkeit folge auch aus dem Fortbestand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 146 der Strafprozessordnung (StPO), welche den Rechtsanwälten einer Sozietät erlaube, bei Strafverteidigungen im widerstreitenden Interesse tätig zu werden (vgl. BVerfGE 43, 79).

    d) Der Verhältnismäßigkeit einer Erstreckung des Verbots der Vertretung widerstreitender Interessen auf Sozien steht auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 146 StPO (vgl. BVerfGE 43, 79; 45, 272) nicht entgegen.

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Das hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht nur für die Zurückweisung des Verteidigers im Strafverfahren entschieden (BVerfGE 15, 226 [231]; 16, 214 [216 f.]; 22, 114 [119]; 34, 293 [299]; 43, 79 [90]), sondern auch für den Ausschluß eines Rechtsanwalts, der in einem Disziplinarverfahren gegen einen Dritten als Rechtsbeistand eines Zeugen auftreten wollte (BVerfGE 38, 105 [118 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Ein wesentlicher Teil der von den Beschwerdeführern angenommenen Erschwerung ihrer Berufsausübung entfällt schon deshalb, weil § 146 StPO nF der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Rechtsanwälte einer Sozietät nicht entgegensteht, wenn jeder der Rechtsanwälte einen anderen Mitbeschuldigten verteidigt (BVerfGE 43, 79 ).
  • BGH, 31.01.1991 - III ZR 150/88

    Anwalthonoraransprüche - Gerichtsstand des Erfüllungsorts - Ort der Kanzlei -

    In einen Pflichtenkonflikt als Verteidiger konnte er nicht gelangen und ist er auch nicht gelangt (vgl. auch BVerfGE 43, 79 = NJW 1977, 99 [BVerfG 28.10.1976 - 2 BvR 23/76] zur Zulässigkeit der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Rechtsanwälte einer Sozietät).
  • LG Kiel, 03.06.2016 - 1 Qs 41/16

    Parteiverrat: Besuch des Beschuldigten in der JVA durch den als Zeugenbeistand

    Es ist nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.10.1976 (BVerfGE 43, 79ff) anerkannt, dass Rechtsanwälte einer Sozietät verschiedene Beschuldigte in einem Strafverfahren verteidigen können.
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 489/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung mit der

    Zwar ist eine Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei für Mitbeschuldigte nicht generell unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Oktober 1976 - 2 BvR 23/76, BVerfGE 43, 79, 93 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 17. März 2003 - 1 Ws 64/03, StV 2003, 373, 374).
  • OLG Bremen, 02.03.2018 - 1 Ws 12/18

    Anforderungen der Begründung der Ablehnung der Bestellung zum Pflichtverteidiger

    Grundsätzlich ist eine Verteidigerbestellung von Anwälten aus derselben Kanzlei für Mitbeschuldigte nicht generell unzulässig (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 34 ff., BVerfGE 43, 79; bestätigt in Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 70/75, juris Rn. 34, BVerfGE 45, 272; BGH, Urteil vom 11.06.2014 - 2 StR 489/13, juris Rn. 34, NStZ 2014, 660; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 28.03.2012 - 4 Ws 28/12, juris Rn. 6, NStZ-RR 2012, 352; OLG Hamm, a.a.O., juris Rn. 30 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.1998 - 2 Ws 243/98, juris Rn. 5, NStZ 1999, 212; OLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2003 - I Ws 64/03, juris Ls., StV 2003, 373; OLG Stuttgart, Beschluss vom 05.09.2000 - 5 Ws 31/00, juris Rn. 14, StV 2000, 656).

    Das Bundesverfassungsgericht hat gleichwohl angenommen, dass eine generelle Unzulässigkeit einer solchen Verteidigung verschiedener Mitbeschuldigter durch Anwälte derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft nicht besteht (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 34 ff., BVerfGE 43, 79; Beschluss vom 21.06.1977 - 2 BvR 70/75, juris Rn. 34, BVerfGE 45, 272), da dies eine nicht gerechtfertigte Beeinträchtigung der Berufsausübungsfreiheit des Rechtsanwalts aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellen würde und da nicht notwendigerweise allein die organisatorische Verbindung den angehörenden Rechtsanwalt hindert, seinen Mandanten ohne Rücksicht auf die Belange der Mitbeschuldigten so zu verteidigen, wie es ihm notwendig scheint (siehe BVerfG, Beschluss vom 28.10.1976 - 2 BvR 23/76, juris Rn. 36., BVerfGE 43, 79).

  • OLG Hamburg, 13.01.2020 - 2 Ws 3/20

    Voraussetzungen der Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • BVerfG, 12.02.1986 - 2 BvR 604/85

    Zuständigkeitsumfang der Kammern der Senate des Bundesverfassungsgerichts

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

  • LG Karlsruhe, 05.09.2022 - 16 Qs 65/22

    Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachverteidigung bei Verteidigung mehrerer

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 85/94

    Kein Parteiverrat durch Vertretung des Täters und des Geschädigten durch Anwälte

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2002 - 1 Ws 318/02

    Abstimmung der Verteidiger mehrerer derselben Tat Beschuldigter; Gemeinsame

  • OLG Karlsruhe, 22.10.1998 - 2 Ws 243/98

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Zurückweisung eines Verteidigers

  • BGH, 30.01.2007 - 3 StR 490/06

    Gemeinsame Ladung zweier Verteidiger (Zurechnung bei Sozietät und bei

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 141/12

    Rüge der Verletzung von § 146 StPO

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 804/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ausdehnung des Verbots

  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 121/93

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 631/76

    Annahme einer gemeinschaftlichen Verteidigung im Sinne des § 146 StPO

  • BGH, 16.02.1977 - 3 StR 500/76

    Einlegung eines Rechtsmittels unter dem Namen von mehr als drei in einer Sozietät

  • OLG Stuttgart, 17.05.2011 - 2 Ws 97/11

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung wegen nicht

  • OLG Stuttgart, 09.01.2001 - 3 Ws 222/00

    Zustandekommen des Verteidigermandats

  • LG Bonn, 27.12.2000 - 37 Qs 59/00

    Vollmacht und Verteidigerbestellung bei Anwalts-GmbH

  • OLG Stuttgart, 28.06.2000 - 1 Ws 125/00

    Interessenkonflikt bei Verteidigung mehrerer Angeklagter durch Mitglieder einer

  • OLG Stuttgart, 05.09.2000 - 5 Ws 31/00

    Bestellung zum Pflichtverteidiger; Zulässigkeit; Anwaltssozietät; Struktureller

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2000 - 1 Ws 219/00

    Beiordnung; Pflichtverteidiger; Beschwer; Beschuldigter; Wahlverteidiger;

  • OLG Stuttgart, 30.01.2002 - 4b Ss 431/01

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verjährungsunterbrechung durch

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2 ObOWi 19/01

    Ladung eines Verteidigers

  • BGH, 21.01.1983 - 2 StR 433/82

    Begründung der Verteidigerstellung eines Anwalts durch die Vollmachtserteilung

  • OLG Oldenburg, 12.08.2020 - 1 Ws 327/20

    Mehrere Verteidiger aus einer Sozietät; Interessenkollision bei mehreren

  • BayObLG, 15.05.2000 - LBG-Ä 6/00

    Heilberufe; Berufsgericht ; Berufspflichten; Geldbuße; Beschwerde;

  • BGH, 26.01.1977 - 3 StR 527/76

    Verteidigung von Mitangeklagten durch Mitglieder einer Rechtsanwaltsgemeinschaft

  • OLG Koblenz, 27.07.2007 - 1 Ss 207/07

    Wahlverteidigung: Begründung der Verteidigerstellung durch auf den Rechtsanwalt

  • BGH, 11.01.1979 - 4 StR 720/78

    Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der

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