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   BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76   

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BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76 (https://dejure.org/1977,3470)
BayObLG, Entscheidung vom 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76 (https://dejure.org/1977,3470)
BayObLG, Entscheidung vom 19. August 1977 - BReg. 2 Z 52/76 (https://dejure.org/1977,3470)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1387
  • BayObLGZ 1977, 226
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Nach allgemeiner Auffassung handelt es sich bei einem Wohnungseigentümerbeschluß um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft eigener Art, einen sog. Gesamtakt, durch welchen mehrere gleichgerichtete Willenserklärungen der Wohnungseigentümer gebündelt werden (BayObLGZ 1977, 226, 231; Bärmann/Pick/Merle, aaO, § 23 Rdn. 15; Bruns, Der Beschluß als rechtstechnisches Mittel organschaftlicher Funktion im Privatrecht, 1965, 175 ff; Staudinger/Bub, aaO, § 23 Rdn. 65; Weitnauer/Lüke, aaO, § 23 Rdn. 12).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88

    Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im

    Es besteht nach wie vor ein Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung, denn auch die bestätigenden Beschlüsse vom 6. Oktober 1986 sind angefochten, und hierüber ist noch nicht entschieden (OLG Hamm Rpfleger 1978, 319, 320; BayObLGZ 1977, 226, 229/230; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1987, 9).
  • KG, 15.02.1988 - 24 W 3582/87

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen ; Abberufung einer Verwalterin

    Die Bestätigung eines wögen formellen Mangels anfechtbaren Wohnungseigentümerbeschlusses durch einen neuen Wohnungseigentümerbeschluß, der den Formfehler vermeidet, hat keine rückwirkende Kraft (Abweichung vom BayObLGZ 1977, 226, 231 ff).

    Auf die Frage, ob der "werdende Eigentümer" ein Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung hat, käme es deshalb nicht mehr an, wenn man der Auffassung ist, ein wegen eines formellen Mangels angefochtener Wohnungseigentümerbeschluß werde rückwirkend wirksam, wenn er später unter Vermeidung des Formfehlers wiederholt werde (so BayObLGZ 1977, 226, 231 ff - OLGZ 1978, 145 = NJW 1978, 1387; OLG Zweibrücken ZMR 1986, 63; so auch Weitnauer, 6. Aufl., Rdn. 31; Baermann/Pick/Merle, 6. Aufl., Rdn. 18, Augustin in RGRK 12. Aufl., Rdn. 22 je zu § 23 WEG ).

    Ein Wohnungseigentümerbeschluß stellt aber nicht ein solches individuelles Rechtsgeschäft, sondern einen Gesamtakt dar (BayObLGZ 1977, 226, 231 = NJW 1978, 1387).

  • BayObLG, 13.02.1986 - BReg. 2 Z 87/85

    Duldung der Errichtung eines Balkons nach Planskizze ; Anspruch auf Grund der

    Danach ist nicht auf den Willen des Verfassers der Teilungserklärung abzustellen (BayObLGZ 1983, 73/78), sondern allein auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209; BayObLGZ 1977, 226/230; 1980, 154/158; 1983, 73/78 f.).

    Die Auslegung ist vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig vorzunehmen (BGHZ 37, 147 [BGH 23.05.1962 - V ZR 123/60] /148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217; 1982, 1/4).

    Ein Eigentümerbeschluß ist nur nichtig, wenn er nach seinem Inhalt gegen die guten Sitten oder gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt (§ 23 Abs. 4 a.E. WEG , §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1977, 226/231).

  • BayObLG, 13.07.1984 - 2 Z 22/84

    Betreiben einer Nachtbar in einer zu einer Wohnanlage gehörigen Gaststätte

    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, unter welchen Voraussetzungen allgemein das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfällt, wenn die Eigentümer erneut einen Beschluß über den selben Gegenstand fassen (vgl. dazu BayObLGZ 1977, 226/229 f., Bay-ObLG WEM 1976, 75/76, OLG Köln Rpfleger 1978, 319/320).

    Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der Formulierung des Beschlusses vom 24.3.1983 "der Beschluß vom 30.12.1982 richtet sich sowohl ... als auch ..." ist davon auszugehen, daß die Miteigentümer mit ihrer erneuten Beschlußfassung zwar dem erhobenen Einwand begegnen, also eine Klarstellung und gegebenenfalls eine Heilung (zu deren Zulässigkeit vgl. BayObLGZ 1977, 226/232) des gerügten formellen Fehlers erreichen, es aber bei der ursprünglichen Regelung belassen wollten.

    Wäre insoweit ein Mangel festzustellen, wäre er durch die erneute Beschlußfassung vom 24.3.1983 als geheilt anzusehen (vgl. BayObLGZ 1977, 226/332 f.).

  • BayObLG, 13.06.1984 - BReg. 2 Z 22/84

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Gaststätte; Nachtbar; Bar;

    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, unter welchen Voraussetzungen allgemein das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses entfällt, wenn die Eigentümer erneut einen Beschluß über den selben Gegenstand fassen (vgl. dazu BayObLGZ 1977, 226/229 f., BayObLG WEM 1976, 75/76, OLG Köln Rpfleger 1978, 319/320).

    Bei Berücksichtigung dieser Umstände und der Formulierung des Beschlusses vom 24.3.1983 "der Beschluß vom 30.12.1982 richtet sich sowohl... als auch..." ist davon auszugehen, daß die Miteigentümer mit ihrer erneuten Beschlußfassung zwar dem erhobenen Einwand begegnen, also eine Klarstellung und gegebenenfalls eine Heilung (zu deren Zulässigkeit vgl. BayObLGZ 1977, 226/232) des gerügten formellen Fehlers erreichen, es aber bei der ursprünglichen Regelung belassen wollten.

    Wäre insoweit ein Mangel festzustellen, wäre er durch die erneute Beschlußfassung vom 24.3.1983 als geheilt anzusehen (vgl. BayObLGZ 1977, 226/332 f.).

  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    bb) Die als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragene Nr. 6 MO unterliegt wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).

    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).

  • BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 72/95

    Eigentümerversammlung, bei der nur ein Wohnungseigentümer anwesend ist

    aa) Der Eigentümerbeschluß ist ein Rechtsgeschäft; als sog. Gesamtakt (BayObLGZ 1977, 226, 231; 1984, 198, 201) setzt er sich aus den abgegebenen positiven Stimmen zusammen; die Stimmabgaben sind ihrerseits einseitige, grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärungen, also gleichfalls Rechtsgeschäfte (BGHZ 14, 264, 267; Weitnauer/Lüke Rn. 12, Henkes/Niedenführ/Schulze Rn. 4, jeweils zu § 23).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Anfechtbare Beschlüsse bleiben bis zur Rechtskraft der Ungültigkeitserklärung des Gerichts wirksam und sind bis dahin durchführbar, da der Antrag keine aufschiebende Wirkung hat (Schulze in Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 23 Rdnr. 23 unter Hinweis auf BayObLGZ 1977, 226; KG Rpfl 1978, 257; Pick in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 15 Rdnr. 26).
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr.

    Ein Eigentümerbeschluß ist - als Gesamtakt - ein Rechtsgeschäft (BayObLGZ 1959, 457/465; 1977, 226/231; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. RdNr. 24, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 5, je zu § 23).

    Nichtig ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer deshalb nur, wenn er gegen die guten Sitten oder ein zwingendes gesetzliches Verbot verstößt ( §§ 134, 138 BGB ; BGHZ 54, 65/69; BayObLGZ 1975, 284/286; 1977, 226/231; 1979, 56/60).

  • BayObLG, 17.11.1981 - BReg. 2 Z 83/80

    Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen Vorbringens als Verfahrensfehler;

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2001 - 3 W 32/01

    Dienstbarkeit - Befeuerung mit Flüssiggas

  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 165/01

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei bestandskräftigem Zweitbeschluss -

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 2 Z 9/81

    Grundstück; Eigentum; Verkauf; Veräußerung; Entfernung; Beseitigung; Zaun; Baum;

  • BayObLG, 23.05.1984 - BReg. 2 Z 28/84

    Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit von Eintragungsantrag und

  • OLG Hamm, 28.11.1991 - 15 W 169/91

    Ermächtigung des Verwalters zur Kreditaufnahme

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 50/86

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Sondernutzung; Nutzungsrecht; Garten;

  • BayObLG, 27.10.1982 - BReg. 2 Z 84/82

    Auslegung eines Wohnungsrechts in Übergabevertrag

  • BayObLG, 09.10.1986 - BReg. 2 Z 121/85

    Zustimmung des Verwalter zur Erstveräußerung eines Wohnungseigentums

  • BayObLG, 02.06.1980 - BReg. 2 Z 66/79

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Vollmacht; Vertretung; Teilungserklärung;

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 72/02

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im Wohnungseigentumsverfahren -

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • BayObLG, 16.04.1998 - 2Z BR 61/98

    Unterlassungsanspruch gegen von den Wohnungseigentümern gebilligte Bauvorhaben

  • BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79

    Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem

  • BayObLG, 10.10.1978 - BReg. 2 Z 61/77

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Vermietung; Wohnung; Hausordnung;

  • OLG Zweibrücken, 17.10.1985 - 3 W 192/85

    Ungültigkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen

  • BayObLG, 30.04.1982 - BReg. 2 Z 67/81

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung; Putz und die

  • BayObLG, 09.02.1981 - BReg. 2 Z 8/80

    Zulässigkeit der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 16.06.1980 - BReg. 2 Z 10/79

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Laden

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 140/99

    Beteiligung materiell beteiligter Wohnungseigentümer erst durch das

  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

  • KG, 30.11.1992 - 24 W 1647/92

    Verfahrenseinheit bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

  • BayObLG, 07.11.1985 - BReg. 2 Z 65/85

    Streit von Wohnungseigentümern über den Betrieb einer Sauna mit angeschlossener

  • BayObLG, 21.02.1985 - BReg. 2 Z 101/84
  • BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83

    Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter

  • BayObLG, 12.08.1981 - BReg. 2 Z 53/81

    Ausgestaltung der Belastung von Grundstücken mit beschränkten persönlichen

  • BayObLG, 01.07.1980 - BReg. 2 Z 23/79

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 18.09.1979 - BReg. 2 Z 73/78

    Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage;

  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

  • OLG Frankfurt, 17.10.1989 - 20 W 364/89

    Grundstück; Eigentum; Miteigentum; Alleineigentum; Wohnungen; Zustimmung;

  • BayObLG, 07.08.1986 - BReg. 2 Z 117/85

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses, der die Vermietung eines Hobbyraumes als

  • BayObLG, 08.03.1984 - BReg. 2 Z 51/83

    Festlegung von gemeinschaftlichen Eigentum in einer Wohnungseigentumsanlage;

  • BayObLG, 27.10.1982 - 2 BReg. Z 84/82

    Löschung eines eingetragenen Wohnungsrechts wegen Standesveränderung der

  • BayObLG, 26.07.1978 - BReg. 2 Z 44/77

    Rechte eines Teileigentümers in einer Wohnanlage; Erhöhung von Wohngeld für Läden

  • BayObLG, 03.09.1987 - BReg. 2 Z 99/87

    Ausnahme von der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zum Verkauf einer

  • BayObLG, 26.02.1987 - BReg. 2 Z 11/87
  • BayObLG, 16.09.1982 - BReg. 2 Z 78/81

    Wohnungseigentum; Sicherung; Instandhaltungskosten; Verwalter; Grundschuld;

  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid;

  • BayObLG, 03.08.1979 - 2 Z 81/78

    Verteilung der Kosten von Aufzügen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft

  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 95/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Eigentümerversammlung; Zustimmung;

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.1977 - 13 U 138/76   

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OLG Düsseldorf, 24.11.1977 - 13 U 138/76 (https://dejure.org/1977,1442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.1977 - 13 U 138/76 (https://dejure.org/1977,1442)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 1977 - 13 U 138/76 (https://dejure.org/1977,1442)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1387
  • DB 1978, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)

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   LG Aachen, 16.12.1977 - 5 S 411/77   

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https://dejure.org/1977,2430
LG Aachen, 16.12.1977 - 5 S 411/77 (https://dejure.org/1977,2430)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.12.1977 - 5 S 411/77 (https://dejure.org/1977,2430)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. Dezember 1977 - 5 S 411/77 (https://dejure.org/1977,2430)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.08.2009 - 12 U 96/09

    Gewerberaummietvertrag: Kündigung durch einen Mitarbeiter einer

    § 242 BGB schließt die Zurückweisung aus, wenn der Vertreter innerhalb einer ständigen Geschäftsverbindung bereits wiederholt entsprechende Handlungen vorgenommen hat (vgl. LG Aachen NJW 1978, 1387) oder wenn ihm die Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses übertragen war (vgl. KG BB 1998, 607).
  • ArbG Düsseldorf, 30.07.2008 - 4 Ca 666/08

    Erfordernis der Vorlage einer Originalvollmacht bei Ausspruch der Kündigung eines

    Insoweit geht auch der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 16.12.1977, 5 S 411/77, NJW 1978, 1387, fehl.
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