Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.10.1979

Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78   

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BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1979 - KZR 19/78 (https://dejure.org/1979,1027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Belieferung mit vertriebsgebundenen "Telefunken"-Artikeln der Unterhaltungselektronik - Abhängigkeit gegenüber Anbietern von Markenwaren - Gleichartigkeit mit belieferten Fachhändlern und Kaufhäusern mit Fachabteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 941
  • GRUR 1980, 180
  • DB 1980, 203
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1979 - KZR 1/78

    Betrieb von Selbstbedienungsverbrauchermärkten mit Abteilungen für

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Wenn eine Abhängigkeit gegenüber den Anbietern besteht, die die stärkste Stellung am Markte haben, ist der abhängige Nachfrager nicht verpflichtet, gleichzeitig alle zur Spitzengruppe gehörenden Anbieter im Wege der Klage in Anspruch zu nehmen oder diese in einer bestimmten Reihenfolge zu verklagen (Ergänzung zum Senatsurteil v. 17.1.1979 - KZR 1/78).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 1979 (KZR 1/78, WuW/E BGH 1567) ausgesprochen, ein Händler könne nicht nur gegenüber solchen Anbietern von Markenwaren abhängig sein, die eine Spitzenstellung im Sinne der Senatsentscheidung vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Nr. 27 - Rossignol) aufweisen.

  • BGH, 20.11.1975 - KZR 1/75

    Verbot der unbilligen Behinderung oder der unterschiedlichen Behandlung von

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 17. Januar 1979 (KZR 1/78, WuW/E BGH 1567) ausgesprochen, ein Händler könne nicht nur gegenüber solchen Anbietern von Markenwaren abhängig sein, die eine Spitzenstellung im Sinne der Senatsentscheidung vom 20. November 1975 (KZR 1/75, LM GWB § 26 Nr. 27 - Rossignol) aufweisen.
  • BGH, 18.09.1978 - KZR 17/77

    Anspruch auf Belieferung mit Fassbier - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. u.a. Urt. v. 18.9.78 - KZR 17/77, WuW/E BGH 1530 - Faßbierpflegekette) hat es als entscheidend angesehen, daß die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zu ihren Lieferanten dieselben Aufgaben erfüllen.
  • BGH, 01.06.1977 - KZR 3/76

    Gleichartiges Unternehmen

    Auszug aus BGH, 23.10.1979 - KZR 19/78
    Dem Urteil des erkennenden Senats BGHZ 69, 59 ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen: Der dort beurteilte Sachverhalt war durch eine Reihe ganz besonderer Umstände gekennzeichnet, die keine Verallgemeinerung dahin zulassen, daß schon unterschiedliches Auftreten am Markte oder - wie die Revisionserwiderung meint - schon eine gewisse Marktstärke dazu führt, die Gleichartigkeit im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB zu verneinen.
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    In der Vergangenheit hat der Senat dieses "nur der groben Sichtung" dienende Merkmal großzügig bejaht, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht; Urt. v. 17.3.1998 - KZR 30/96, WuW/E DE-R 134 f. - Bahnhofsbuchhandel).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 09.05.2000 - KZR 28/98

    Designer-Polstermöbel

    Eine solche Abhängigkeit liegt vor, wenn ein Handelsunternehmen eine bestimmte Anzahl allgemein anerkannter Marken aus einer Spitzengruppe im Sortiment benötigt, um wettbewerbsfähig zu sein (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 26.6.1979 - KZR 7/78, WuW/E 1620, 1622 f. - Revell Plastics; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, WuW/E 1814, 1817 - Allkauf-Saba; WuW/E 2125, 2127 f. - Technics; Urt. v. 16.12.1986 - KZR 25/85, WuW/E 2351, 2354 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II; Urt. v. 24.3.1987 - KZR 39/85, WuW/E 2419, 2420 - Saba-Primus; Urt. v. 12.5.1998 - KZR 23/96, WuW/E DE-R 206 - Depotkosmetik; Carlhoff aaO § 26 Rdn. 151; Schultz aaO § 26 GWB Rdn. 103; Markert aaO § 26 Rdn. 115; Bechtold aaO § 20 Rdn. 20).
  • LG Mannheim, 14.03.2008 - 7 O 263/07

    Wettbewerbsbeschränkung: Vertrieb von hochpreisigen Schulranzen als Markenware

    In der Rechtsprechung sind in der Vergangenheit Marktanteile von 9 bis 10 % auf bestimmten Teilmärkten für die Begründung einer Spitzenstellung (und einer davon ausgehenden Abhängigkeit) als ausreichend angesehen worden (BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 19/78, WuW/E BGH 1635/1536 - Plaza SB Warenhaus; Urt. v. 17.01.1979, KRZ 1/78, WuW/E BGH 1567/1570 - Nordmende).
  • BGH, 15.04.1986 - KVR 3/85

    EH-Partner-Vertrag; Weisungsrecht des Unternehmers gegenüber einem

    Auch wenn eine marktbeherrschende Stellung nach § 22 Abs. 1 oder 2 GWB, die zu einer Maßnahme der Mißbrauchsaufsicht nach § 22 Abs. 4 und 5 GWB Anlaß geben könnte, nicht vorliegt, so kann doch in derartigen Fällen eine Abhängigkeit des Handels im Sinne von § 26 Abs. 2 Satz 2 GWB bestehen mit der Folge, daß der Hersteller dem Behinderungs- und Diskriminierungsverbot des § 26 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt (vgl. BGH WuW/E 1391, 1393 f. = GRUR 1976, 206, 208 - Rossignol; WuW/E 1429, 1430 f. = GRUR 1976, 711, 712 - Bedienungsgroßhändler; WuW/E 1567 f. = GRUR 1979, 560, 561 - Fernsehgeräte I; WuW/E 1629, 1630 f. = GRUR 1980, 125, 126 f. - Modellbauartikel II; WuW/E 1635 f. = GRUR 1980, 180, 181 - Fernsehgeräte II; WuW/E 2125, 2127 f. = GRUR 1985, 394, 395 - Technics).
  • BGH, 17.03.1998 - KZR 30/96

    "Bahnhofsbuchhandel"; Pflicht zur Belieferung des Zeitschriftenhandels in U- und

    Da das Merkmal der Gleichartigkeit nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dient, genügt es, wenn die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlicher Funktion im Verhältnis zur Marktgegenseite dieselben Anforderungen erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 - Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus; Urt. v. 13.11.1990 - KZR 25/89, WuW/E 2683, 2686 - Zuckerrübenanlieferungsrecht).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Das Berufungsgericht ist zunächst von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur sogenannten Spitzengruppenabhängigkeit ausgegangen (BGH, Urt. v. 17.1.1979 - KZR 1/78, GRUR 1979, 560, 561 = WuW/E; Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, GRUR 1980, 180, 181 = WuW/E 1635 - Fernsehgeräte I und II; Urt. v. 30.6.1981 - KZR 11/80, GRUR 1981, 767, 768 = WuW/E 1814 - Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten; und hat aufgrund des Marktanteils der Beklagten angenommen, daß sie zur Spitzengruppe der Anbieter für den deutschen Markt zählt. Zu dieser Spitzengruppe gehören nach den von der Beklagten mitgeteilten Zahlen (Anl. BB II 56, Quelle: GfK-Handelspanne "Braune Ware"; vgl. auch Mitteilung des Bundeskartellamts, GA III 949) neben dem Marktführer Grundig und der Beklagten, die 1983 den zweiten und 1984 den vierten Platz einnahm, die Marken Telefunken, Philips, ITT/Graetz, Nordmende, Blaupunkt und Loewe Opta.
  • BGH, 13.11.1990 - KZR 25/89

    "Zuckerrübenanlieferungsrecht"; Voraussetzungen eines Anlieferungsrechts nach der

    Für dieses nur einer verhältnismäßig groben Sichtung dienende Merkmal genügt es, daß die zu vergleichenden Unternehmen nach unternehmerischer Tätigkeit und wirtschaftlichen Funktion im Verhältnis zu dem marktstarken Unternehmen dieselben Aufgaben erfüllen (BGHZ 101, 72, 79 Krankentransporte; BGH, Urt. v. 23.10.1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1637 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 11/94

    Bezugssperre für Importarzneimittel auf der Großhandelsstufe als

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 12/94

    Verpflichtung des Apothekers zur Ersetzung eines inländischen Originalpräparates

    Verweigern sämtliche Unternehmen einer Handelsstufe einem Unternehmen der Marktgegenseite den Zutritt zu dieser Handelsstufe, so gelten für die Beurteilung eines etwaigen Abhängigkeitsverhältnisses die für die Spitzengruppenabhängigkeit von Markenartikelherstellern entwickelten Grundsätze entsprechend (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 17. Januar 1979 - KZR 1/78, WuW/E 1567, 1569 - Nordmende; Urt. v. 23. Oktober 1979 - KZR 19/78, WuW/E 1635, 1636 - Plaza SB-Warenhaus).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1552
BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77 (https://dejure.org/1979,1552)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1979 - I ZR 140/77 (https://dejure.org/1979,1552)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen - Handelsvertreter - Verrichtungsgehilfe - Unternehmer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des U für geschäftsschädigende Äußerungen des HV

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 941
  • MDR 1980, 120
  • GRUR 1980, 116
  • VersR 1980, 66
  • DB 1980, 156
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 19/72

    Neues aus der Medizin

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß sich der Betriebsinhaber bei bestimmten Wettbewerbsverstößen nicht hinter von ihm abhängige Dritte soll verstecken dürfen (vgl. BGH GRUR 1973, 208, 209 - Neues aus der Medizin); ihn trifft insoweit eine Erfolgshaftung.
  • BGH, 12.10.1956 - I ZR 34/56

    Jugendfilmverleih

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
    Für die Schadensersatzpflicht nach § 14 Abs. 1 Satz 1 UWG genügt zwar, daß die behaupteten oder verbreiteten geschäftsschädigenden Tatsachen nicht erweislich wahr sind, derjenige, der sie zu Zwecken des Wettbewerbs behauptet oder verbreitet, also haftet, wenn er den ihm obliegenden Wahrheitsbeweis nicht führen kann, ohne daß noch der Nachweis eines Verschuldens erforderlich ist (BGH GRUR 1957, 93, 95 = LM § 14 UWG Nr. 4 - Jugendfilmverleih).
  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
    Sie können aber insoweit, als sie eine Tätigkeit ausüben, bei der sie den Weisungen des Unternehmers unterworfen und von ihm abhängig sind, die rechtliche Stellung eines Verrichtungsgehilfen haben, für den der Unternehmer nach Maßgabe des § 831 BGB einstehen muß (BGH GRUR 1956, 553, 556 - Coswig - zum Generalvertreter als Verrichtungsgehilfen; siehe ferner BGH GRUR 1971, 119 - Branchen Verzeichnis; WM 1971» 906, 907).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 47/69

    Anweisung eines Unternehmers an einen Handelsvertreter als interner Vorgang - Zur

    Auszug aus BGH, 05.10.1979 - I ZR 140/77
    Sie können aber insoweit, als sie eine Tätigkeit ausüben, bei der sie den Weisungen des Unternehmers unterworfen und von ihm abhängig sind, die rechtliche Stellung eines Verrichtungsgehilfen haben, für den der Unternehmer nach Maßgabe des § 831 BGB einstehen muß (BGH GRUR 1956, 553, 556 - Coswig - zum Generalvertreter als Verrichtungsgehilfen; siehe ferner BGH GRUR 1971, 119 - Branchen Verzeichnis; WM 1971» 906, 907).
  • BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96

    Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt, daß Handelsvertreter grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers sind, für den sie tätig werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 = NJW 1980, 941).
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 39/08

    Notfallarzt kann Verrichtungsgehilfe des niedergelassenen Arztes sein, für den er

    So kann ein an sich Selbständiger derart in einen fremden Organisationsbereich eingebunden sein, dass er als Verrichtungsgehilfe einzustufen ist (BGH, Urteile vom 12. Juni 1997 - I ZR 36/95 - VersR 1998, 862, 863 "Testesser"; vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 -VersR 1980, 66 und vom 29. Juni 1956 - I ZR 129/54 - NJW 1956, 1715 f.).
  • BGH, 11.07.2013 - III ZR 31/12

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung: Haftung einer Anlageberatungsgesellschaft für

    Handelsvertreter sind grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77, NJW 1980, 941; Senat, Urteil vom 5. März 1998 - III ZR 183/96, NJW 1998, 1854, 1857).

    Die Eigenschaft eines Verrichtungsgehilfen kommt für sie nur ausnahmsweise in Betracht, wenn sie bei Ausübung der Tätigkeiten weisungsgebunden und von dem Unternehmer abhängig sind (Senat aaO; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 aaO: Bejahung der Verrichtungsgehilfeneigenschaft im Fall der dem Handelsvertreter übertragenen Betreuung eines Messestandes der dortigen Beklagten; BGH, Urteil vom 29. Juni 1956 - I ZR 129/54, NJW 1956, 1715 f: Generalvertreter als Verrichtungsgehilfe bei voller Abhängigkeit von Weisungen des Geschäftsherrn).

  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Die Vorschrift soll verhindern, daß der Betriebsinhaber, dem die Wettbewerbshandlungen zugute kommen, sich bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hinter von ihm abhängige Dritte verstecken kann (RGZ 151, 287, 292 Alpina; BGH, aaO - Buchgemeinschaft II; BGH, Urt. v. 5.10.1979 - I ZR 140/77, GRUR 1980, 116, 117 = WRP 1979, 857 Textildrucke).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 75/93

    Schwarze Liste - Anschwärzung

    b) Die Zurechnungsnorm des § 13 Abs. 4 UWG, die bei einem wettbewerbswidrigen Verhalten nach § 14 UWG nur für den Abwehranspruch, nicht auch für den Schadensersatzanspruch gilt (BGH, Urt. v. 5.10.1979 - I ZR 140/77, GRUR 1980, 116, 117 - Textildrucke; Baumbach/Hefermehl aaO. § 14 Rdn. 29), erfaßt auch den.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2018 - 4 U 34/18

    Bürgschaftsverpflichtung bei Verdachtsanzeige wegen Eigenmittelmanipulationen

    Grundsätzlich sind selbständige Gewerbetreibende wie Handelsvertreter und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1979 - I ZR 140/77 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2002 - 3 U 856/02

    Umfang der Haftung für den Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung einer

    Auf das weitere Problem, ob der Beklagte zu 1) wegen seiner Bezeichnung als "freier Handelsvertreter" in dem mit der Beklagten zu 2) geschlossenen Vertrag überhaupt Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 BGB sein kann (verneinend z.B. BGH in GRUR 80, 116 ff) muß nicht eingegangen werden, da bereits die anderen Voraussetzungen des § 831 BGB nicht vorliegen.
  • OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 13 U 7/01

    Keine Geschäftsherrnhaftung des Bauherrn für beim Bau eingesetzte Arbeiter des

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  • OLG Koblenz, 31.05.2002 - 10 U 646/01

    Culpa in Contraendo

    Dem steht entgegen, dass die B & R GmbH als freie Handelsvertreterin handelte, selbständige Handelsvertreter sind in der Regel nicht Verrichtungsgehilfen (Palandt-Thomas, § 831 Rn. 8; BGH NJW 1980, 941).
  • OLG Hamm, 19.11.2015 - 32 Sa 53/15

    Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei gerichtlicher Geltendmachung

    Handelsvertreter sind grundsätzlich selbständige Gewerbetreibende (§ 84 HGB) und nicht Verrichtungsgehilfen des Unternehmers, für den sie tätig werden (vgl. BGH, Urteil vom 05.10.1979 - I ZR 140/77, NJW 1980, 941, 942, beck-online; Wagner in: MüKoBGB, 6. Auflage 2013, § 831 BGB Rn. 16, beck-online).
  • LG Berlin, 24.02.2015 - 91 O 135/14

    Mauerentfeuchtungsgeräte - Wettbewerbsverstoß: Zuwiderhandlungen des Beauftragten

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