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   BVerwG, 27.05.1981 - VII C 34.77   

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BVerwG, 27.05.1981 - VII C 34.77 (https://dejure.org/1981,284)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - VII C 34.77 (https://dejure.org/1981,284)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - VII C 34.77 (https://dejure.org/1981,284)
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Müllabfuhr II

§§ 3, 12 AbfG, 'Quasi-Verwaltungsmonopol', Art. 14 GG, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, (kein) Enteignungsgleicher Eingriff, (kein) Bestandsschutz, Eigentumsbegriff, Erwerbschance

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Einsammlungsgenehmigung und Beförderungsgenehmigung gemäß § 12 Gesetz über die Beseitigung von Abfällen (AbfG) - Anspruch eines Müllabfuhrunternehmens auf die Übertragung eines Teilbereichs der öffentlichen Abfallbeseitigung - Enteignungsgleicher Eingriff ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 224
  • NJW 1982, 63
  • MDR 1981, 1049
  • NVwZ 1982, 38 (Ls.)
  • DVBl 1981, 983
  • DÖV 1981, 917
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 125/62

    Einführung einer gemeindlichen Müllabfuhr ist kein enteignender Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Einen solchen Eingriff brauche die Klägerin nicht hinzunehmen; der gegenteiligen Auffassung des BGH (BGHZ 40, 355, 364 f.) sei nicht zu folgen.

    Sie verteidigt das angefochtene Urteil und bemerkt, das Abfallbeseitigungsgesetz habe praktisch zu einem Verbot der Müllabfuhr durch Privatunternehmen geführt; darin liege eine Verschlechterung im Verhältnis zum früheren Recht, die es zweifelhaft erscheinen lasse, ob die in BGHZ 40, 355 ff. aufgestellten Rechtsgrundsätze noch anwendbar seien.

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 355 ff.).

    Diese Rechtsprechung ist freilich vom Berufungsgericht kritisiert worden (ebenso Badura, DÖV 1964, 539, und - zurückhaltender - in AöR 98, 1973, 153, 168 f.; Kimminich, Bonner Kommentar [Zweitbearbeitung], Art. 14 Rdnr. 198; Wolff/Bachof, Verwaltungsrecht II, 4. Aufl. 1976, § 99 III c 2 [S. 389]; Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 2. Aufl. 1978, S. 130 f.; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm, zum Grundgesetz, Art. 14, Rdnr. 57; Söhn, Eigentumsrechtliche Probleme des gemeindlichen Anschluß- und Benutzungszanges, Diss.

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Diese mit dem Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes verbundene Umformung ihrer Rechtsposition muß die Klägerin angesichts der gewandelten Umweltverhältnisse als Inhaltsbestimmung ihres Eigentums (vgl. dazu BVerfGE 31, 275, 285) hinnehmen; sie konkretisiert und aktualisiert nur an Hand der inzwischen eingetretenen Umweltveränderungen und -beeinträchtigungen den Vorbehalt, dem der Gewerbebetrieb der Klägerin im Hinblick auf die Regelungen in § 8 Nr. 2 NGO von seinem Beginn an ausgesetzt war.
  • BVerwG, 10.12.1971 - VII C 45.69
    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Das damit verbundene Quasi-Verwaltungsmonopol bezweckt jedoch den Schutz der Volksgesundheit und die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt, ist zur Abwehr von Gefahren für diese Gemeinschaftsgüter unentbehrlich und damit trotz des mit ihm verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit auch im Einblick auf Art. 12 GG gerechtfertigt (vgl. dazu BVerwGE 39, 159, 168 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Daran ist richtig, daß bei der konkreten Ausformung des Eigentums der Gesetzgeber zwar einen verhältnismäßig weiten, aber keinen schrankenlosen Gestaltungsspielraum hat; er muß den Freiheitsbereich des Einzelnen im Bereich der Eigentumsordnung mit den Belangen der Allgemeinheit in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 52, 1, 28; 50, 290, 340; 37, 132, 140).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Hierbei muß er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfGE 21, 150, 155); er darf keine Einschränkung der Eigentumsbefugnisse vornehmen, die durch die Erfordernisse des zu regelnden Sachbereichs nicht mehr geboten sind (vgl. BVerfGE 21, 73, 86).
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Daran ist richtig, daß bei der konkreten Ausformung des Eigentums der Gesetzgeber zwar einen verhältnismäßig weiten, aber keinen schrankenlosen Gestaltungsspielraum hat; er muß den Freiheitsbereich des Einzelnen im Bereich der Eigentumsordnung mit den Belangen der Allgemeinheit in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfGE 52, 1, 28; 50, 290, 340; 37, 132, 140).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Hierbei muß er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerfGE 21, 150, 155); er darf keine Einschränkung der Eigentumsbefugnisse vornehmen, die durch die Erfordernisse des zu regelnden Sachbereichs nicht mehr geboten sind (vgl. BVerfGE 21, 73, 86).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Auszugehen ist vielmehr von der Frage, ob der Kundenstamm der Klägerin, soweit er im Gebiet des Beklagten ansässig ist, zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Bereich des Gewerbebetriebs der Klägerin gehört und damit Teil einer von der Eigentumsgarantie erfaßten Rechtsposition ist oder nur zu den von Art. 14 GG nicht geschützten bloßen Gegebenheiten und Chancen gehört, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet (vgl. BVerfGE 45, 142, 173 und BGH, NJW 1980, 2700, 2701 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Art. 14 Abs. 1 GG garantiert nämlich das Eigentum nur in seiner durch den Gesetzgeber ausgeformten Gestalt (vgl. BVerfGE 24, 367, 396); einen vorgegebenen oder gar "absoluten" Begriff des Eigentums gibt es nicht (BVerfGE 31, 229, 240).
  • BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55

    Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
    Allerdings gehört zum eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als eigentumsrechtlich geschützter Rechtsposition in der Regel auch der erworbene Kundenstamm (dazu grundlegend BGHZ 23, 157, 162).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.01.1977 - VII A 284/75
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Die durch Artikel 14 Abs. 1 GG geschützte Rechtsposition schließt künftige Gewinnchancen und einfachrechtlich ungesicherte bloße Erwerbsmöglichkeiten nicht ein (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Oktober 1984, aaO. S. 223 m.w.N.; BGH, Urteil vom 18. September 1986, aaO. S. 351 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 4 S. 1, vom 1. Dezember 1982 - BVerwG 7 C 111.81 - BVerwGE 66, 307 [309] und vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 [49]).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Bloße einfachrechtlich nicht gesicherte Erwerbsmöglichkeiten, Umsatz- und Gewinnchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten werden ungeachtet ihrer erheblichen Bedeutung für das Unternehmen nicht dem eigentumsrechtlich-verfassungsrechtlich geschützten Bestand des einzelnen Betriebes zugeordnet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 31. Oktober 1984, a.a.O. S. 223 m. weit. Nachw.; BVerwG, Urteile vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - Buchholz 451.22 AbfG Nr. 4 S. 1 (3), vom 1. Dezember 1982 - BVerwGE 66, 307 (309) und vom 11. November 1983 - BVerwG 4 C 82.80 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 55 S. 48 (49)).

    Regelungen, die dem nicht entgegenstehen und nicht in die Substanz des Betriebes eingreifen, namentlich Vorschriften, die nur die Nutzung von Eigentum regeln, stellen eine Bestimmung von Inhalt und Grenzen des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar, die dem Gesetzgeber anheimgegeben ist (BVerfGE 13; 225 (229); Beschluß vom 8. Juni 1977 - BVerfGE 45, 142 (173); BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981, a.a.O. S. 3; Beschluß vom 8. August 1988 - BVerwG 3 B 50.88 - Buchholz 418.32 AMG Nr. 17 S. 9 (11)).

  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot -

    Damit wird das Recht am eingerichteten und ausgeübten Erwerbsbetrieb beeinträchtigt, das dem Schutz des Art. 14 GG untersteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 4 C 102.67 - BVerwGE 36, 248; Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224, 226 [BVerwG 27.05.1981 - 7 C 34/77]; vgl. aber auch BVerfG, Beschluß vom 22. Mai 1979 - 1 BvL 9/75 - BVerfGE 51, 193, 221) [BVerfG 22.05.1979 - 1 BvL 9/75].
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - 1 K 562/16

    Abfallbeseitigung - Regelungsgegenstand der Abfallsatzung - Antragsbefugnis für

    Diese mit dem Inkrafttreten des Abfallbeseitigungsgesetzes verbundene Umformung ihrer Rechtsposition muss die Antragstellerin hinnehmen; die Satzung konkretisiert und aktualisiert nur anhand der inzwischen eingetretenen Umweltveränderungen und -beeinträchtigungen den Vorbehalt, dem der Gewerbebetrieb der Antragstellerin von seinem Beginn an ausgesetzt war (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981, a. a. O.).

    Die Antragstellerin hat auch nicht dem Entsorgungsträger im Bereich des Antragsgegners die Bewältigung der öffentlichen Aufgabe der Abfallentsorgung abgenommen oder an deren Stelle erfüllt, sondern nur eine ihr eröffnete Unternehmenschance wahrgenommen, auf deren Fortbestand sie so jedenfalls keinen Anspruch hatte (BVerwG, Urt. vom 27. Mai 1981 - VII C 34.77 -, BVerwGE 62, 224 - 230, Rn. 10 - 13 = MDR 1981 S. 1049 - 1051).

  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02

    Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall;

    Die regelmäßig unbeschränkte Zuweisung der in Baden-Württemberg anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung an die zentralen Einrichtungen, im Fall der AVG im Rahmen der im Hamburg-Vertrag vereinbarten Mindestmenge, ist angesichts des öffentlichen Interesses an deren langfristig gesicherter ordnungsgemäßer Entsorgung durch Lenkung in die hierfür vorgesehenen Einrichtungen verhältnismäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 und 14 GG (vgl. dazu auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 ; Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 17 ; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 1.01 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.03.2021 - 7 CN 1.20

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle bei mittelbarer Grundrechtsbeeinträchtigung

    Den daraus erwachsenen Kundenstamm hatte sie aber aufgrund der Möglichkeit des Widerrufs nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz von vornherein ohne Schutz auf Bestand erworben (vgl. zum Abfallbeseitigungsgesetz BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ).

    Die Antragstellerin musste sich bei ihrer Investitionspolitik auf den unsicheren Fortbestand ihres Unternehmens im Hinblick auf den potenziellen Wegfall ihrer Kunden von vornherein einrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ).

  • BVerwG, 20.07.1992 - 7 B 186.91

    Wasserrecht - Heilquelle - Anerkennung - Heilbad

    Zwar unterfällt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb als tatsächliche Zusammenfassung der zum Vermögen eines Unternehmens gehörenden Sachen und Rechte seinerseits der Gewährleistung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. neben dem bereits genannten Urteil vom 26. Juli 1989 - BVerwG 4 C 35.88 - [a.a.O. S. 251] z.B. BVerwGE 62, 224 [226]; 80, 270 [280]).

    Nicht dem geschützten Bestand des Unternehmens zugeordnet sind bloße tatsächliche Gegebenheiten, aus denen der Unternehmer Vorteile zu ziehen vermag, ohne sich auf ihren Fortbestand verlassen zu können (vgl. BVerfGE 68, 193 [223]; 81, 208 [227 f.]; BVerwGE 62, 224 [226]).

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 25/98 R

    Unfallversicherung - Unfallverhütung - Anschlußzwang - Arbeitsmedizinischer und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. Mai 1981 bezüglich der Einführung eines Anschluß- und Benutzungszwangs an eine kommunale Müllabfuhr gegenüber einem privaten Müllabfuhrunternehmer die Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG verneint, wenn dieser bei Errichtung des Betriebs bereits möglich war (BVerwGE 62, 224, 226 f; vgl auch Jarass/Pieroth, GG, 4. Aufl, Art. 14 RdNr 46).
  • OLG Köln, 19.10.2000 - 7 U 56/00

    Gemeinderecht: Eigentumsschutz am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

    Ein Eigentumsschutz kann in diesen Fällen nur in Betracht kommen, wenn der Unternehmer ausnahmsweise darauf vertrauen durfte, dass jene Gegebenheiten auf Dauer oder zumindest für einen gewissen Zeitraum erhalten bleiben und er aufgrund seines schutzwürdigen Vertrauens zu bestimmten Investitionen oder sonstigen beträchtlichen Aufwendungen veranlasst worden ist (BGHZ 40, 355 = NJW 1964, 863; BVerwG NJW 1982, 63 f.).
  • BGH, 19.09.1996 - III ZR 223/95

    Entschädigung für die Neugliederung der Einzugsbereiche der

    Dieses Ergebnis entspricht der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zu den rechtlichen Auswirkungen, die die Übernahme bisher privatrechtlich erbrachter Daseinsvorsorgeleistungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften auf die betroffenen privaten Gewerbebetriebe hat: Die Übertragung der Abfallbeseitigung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften gemäß § 3 Abs. 2 AbfG hat gegenüber privatrechtlichen Müllabfuhrunternehmen nicht schon deshalb einen enteignenden Eingriff zur Folge, weil diese hierdurch einen Teil ihres bisherigen Kundenstamms verlieren (BVerwG NJW 1982, 63).
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2003 - 9 ME 1/03

    Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten; Entsorgungspflicht

  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 1.02

    Sonderabfallverordnung 1999 für die Sicherstellung der umweltverträglichen

  • BVerwG, 21.09.1995 - 4 B 263.94

    Naturschutz - Elfenbeinschnitzerei - Elfenbein - Altimport - Vermarktungsverbot -

  • VG Schleswig, 23.02.2006 - 12 A 147/04

    Untersagung der Erfassung und Verwertung von Altpapier aus privaten Haushalten;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.1994 - 5 S 2645/93

    Artenschutz: Vermarktungsverbot für Elfenbein - Erstreckung auf sog

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 10 S 2614/97

    Überlassung von Bioabfällen an den Entsorgungsträger

  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.1994 - 5 S 2108/94

    Auswirkungen eines Reitverbotes auf (Wald-)Wegen für einen Gewerbebetrieb

  • OVG Bremen, 15.12.1987 - 1 N 2/87

    Rechtsnatur eines Entsorgungsplans

  • BVerwG, 08.09.1986 - 4 B 188.86

    Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Private Abwasserbeseitigung bei

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 47.79

    Umfang der Genehmigungspflichtigkeit der Abfallentsorgung - Begriff der

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79

    Notwendigkeit der Sicherstellung einer geordneten Beseitigung im Übrigen -

  • VG Leipzig, 13.08.1998 - 5 K 408/96

    Antrag einer Rechtsberatungsgesellschaft auf Aufnahme einer Rechtsanwältin als

  • SG München, 11.10.2007 - S 2 KR 1482/05

    Übernahme der Kosten für Krankentransportfahren zur Dialyse; Anspruch auf

  • OVG Brandenburg, 23.11.1994 - 2a D 16/94

    Verordnung zur Bestimmung der Einzugsbereiche bzw. Standorten von

  • VG Aachen, 26.10.2012 - 9 K 2372/10

    Anspruch einer anerkannten Ersatzschule auf höhere Refinanzierung der

  • BGH, 05.11.1981 - III ZR 195/80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entsorgung von

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1991 - 10 S 1691/91

    Befreiungstatbestände vom Anschlußzwang und Benutzungszwang in einer kommunalen

  • VG Hamburg, 19.01.2001 - 7 VG 4169/00
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