Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 10.05.1984

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   BGH, 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76   

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BGH, 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1984 - StB 7/84, 6 BJs 69/76 (https://dejure.org/1984,1688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer Reststrafe mit der Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 365
  • NJW 1984, 1975
  • MDR 1984, 866
  • NStZ 1985, 36
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1981 - 6 BJs 175/76

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.

    Er steht als einstweilige Maßnahme an Bedeutung auch nicht den darin aufgeführten Entscheidungen gleich, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen, das Verfahren abschließen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 30, 168, 171).

  • BGH, 14.01.1981 - StB 3/81

    Beschwerde - Aussetzung der Vollstreckung - Auflagen

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.
  • BGH, 23.10.1981 - StB 45/81

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung von Führungsaufsicht

    Auszug aus BGH, 01.06.1984 - StB 7/84
    Einer der Ausnahmefälle der Nrn. 1-5 dieser Vorschrift, die wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 30, 32, 33; 30, 168, 170; 30, 250, 251), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87

    Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge

    Der Senat hält zwar an dem Grundsatz fest, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (BGHSt 32, 365, 366; 34, 34, 35).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

    Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 20.03.1991 - StB 3/91

    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

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  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
    § 304 Abs. 5 StPO stellt deshalb eine Ausnahmevorschrift dar, in der die Beschwerde gegen solche Entscheidungen zugelassen wird, die aus bestimmten Gründen besonders nachteilig in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreifen oder sonst von besonderem Gewicht sind (vgl. BGHSt 32, 365, 367).

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).

  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 29.03.1985 - StB 9/85

    Widerruf der Strafaussetzung - Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84   

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https://dejure.org/1984,1103
OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84 (https://dejure.org/1984,1103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.1984 - 1 Ss 24/84 (https://dejure.org/1984,1103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 1984 - 1 Ss 24/84 (https://dejure.org/1984,1103)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbreiten; Austellen pornograpphischer Schriften; Pornographische Schriften

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 184 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1975
  • MDR 1984, 960
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.1955 - 5 StR 499/54
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    Denn das Vorliegen einer Beschwer ist allein und ohne Berücksichtigung der Ausführungen in den Urteilsgründen nach dem Entscheidungssatz zu beurteilen (BGHSt 7, 153; 16, 37; KK-Pikart § 349 StPO Rdn. 7; Gollwitzer. in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 296 Rdn. 15), Dieser lautet aber uneingeschränkt auf Freispruch und beschwert den Angeklagten somit in keiner Weise.
  • BGH, 08.12.1972 - 2 StR 29/72

    Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung und Auslagenentscheidung - Einlegung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    Gegen diese Entscheidung ist aber nach § 8 Abs. 3 Satz 1 StrEG nur das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde und nicht das der Revision statthaft (BGHSt 25, 77).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.1974 - 1 Ss 847/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    D ass für jemanden, der Pornohefte kennt, aufgrund der noch erkenntlichen Körperteile der Modelle die Geschlechtsmerkmale "erahnt" werden konnten, reicht nicht aus, die sichtbaren und in sexueller Hinsicht wertfreien Körperteile als eine grobe Darstellung des Sexuallebens zu verstehen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen Objekt geschlechtlicher Begierde degradiert (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1974, 1474).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 427/60

    Versprechenlassen eines Geldbetrags für die Bearbeitung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    Denn das Vorliegen einer Beschwer ist allein und ohne Berücksichtigung der Ausführungen in den Urteilsgründen nach dem Entscheidungssatz zu beurteilen (BGHSt 7, 153; 16, 37; KK-Pikart § 349 StPO Rdn. 7; Gollwitzer. in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 296 Rdn. 15), Dieser lautet aber uneingeschränkt auf Freispruch und beschwert den Angeklagten somit in keiner Weise.
  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 39.72

    Versandhandel mit und (neutrale) Werbung für indizierte Schriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    3 St 216/78">BayObLGSt 1979, 44, 46; Lenckner a.a.O. § 184 Rdn. 31; Horn a.a.O. § 184 Rdn. 37; Lackner a.a.O. § 184 Anm. 3a; Schumann NJW 1978, 1134, 1135; 2495, 2496; Seetzen NJW 1976, 497, 498; a.A. BVerwG NJW 1977, 1411; DVBL 1977, 501; Laufhütte JZ 1974, 48; Dreher/Tröndle a.a.O. § 184 Rdn. 22).
  • BGH, 30.03.1977 - 4 StR 28/77

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter öffentlicher Ankündigung pornographischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    Denn jedenfalls ist für die Erfüllung des § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB notwendig, dass die pornographische Schrift oder Darstellung gerade als "pornographische" angeboten, angekündigt oder angepriesen wird; der pornographische Charakter dessen, wofür geworben wird, muss also deutlich erkennbar gemacht werden (BGH NJW 1977, 1695, 1696; OLG Stuttgart Die Justiz 1977, 19 = MDR 1977, 246; Die Justiz 1981, 213, 214; …
  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 38.72

    Indizierungsfolgen - Versandhandelsverbot - Werbeverbot - Bundesprüfstelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    3 St 216/78">BayObLGSt 1979, 44, 46; Lenckner a.a.O. § 184 Rdn. 31; Horn a.a.O. § 184 Rdn. 37; Lackner a.a.O. § 184 Anm. 3a; Schumann NJW 1978, 1134, 1135; 2495, 2496; Seetzen NJW 1976, 497, 498; a.A. BVerwG NJW 1977, 1411; DVBL 1977, 501; Laufhütte JZ 1974, 48; Dreher/Tröndle a.a.O. § 184 Rdn. 22).
  • RG, 12.10.1886 - 2030/86

    Erfüllt es den Begriff des "Ausstellens" im Sinne des §. 184 St.G.B.'s, wenn ein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.1984 - 1 Ss 24/84
    Hierbei - wie auch beim Ausstellen, Anschlagen oder Vorführen i.S.d. § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB - muss aber immer die Möglichkeit vorhanden sein, vom pornographischen Inhalt der Schrift, also von dem Pornographischen der Darstellung selbst Kenntnis zu erlangen, was nicht der Fall ist, wenn nur der an sich nicht anstößige Teil der Schrift oder Abbildung wahrnehmbar wird (RGSt 14, 397; Mösl in LK StGB 9. Aufl. § 184 Rdn. 16; Lenckner a.a.O. Rdn. 15; Uschold NJW 1976, 2249).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

    Da es vorliegend von vornherein an einer effektiven Barriere fehlt, kann offenbleiben, ob der von der Revisionsbegründung vorgelegten älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu folgen ist, wonach sich ein Anbieter pornographischer Schriften unter Umständen nicht strafbar macht, wenn Jugendliche die von ihm errichteten, an sich effizienten Zugangshindernisse (Verkauf pornographischer Hefte in abdeckenden Plastikfolien unter den Augen des Kassenpersonals) erst nach rechtswidrigen Handlungen überwinden können (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976).
  • KG, 26.04.2004 - 1 Ss 436/03

    Pornographie im Internet - Anforderungen an Alterskontrollsysteme

    Zugänglich gemacht ist eine pornographische Schrift dann, wenn der Täter bewirkt, daß sie derart in den Verfügungs- oder Wahrnehmungsbereich des Jugendlichen gerät, daß dieser die konkrete und naheliegende Möglichkeit unmittelbarer Kenntnisnahme der pornographischen Darstellung selbst erhält (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976).

    Der vorliegende Fall läßt sich mit dem der Entscheidung des OLG Karlsruhe (NJW 1984, 1975) zugrunde liegenden Geschehen nicht vergleichen.

  • BVerfG, 22.03.1986 - 2 BvR 1499/84

    Werbung für indizierte Schriften

    Soweit gesicherte wissenschaftliche Ergebnisse über die Wirkungen pornographischer Darstellungen auf den jugendlichen Betrachter vermisst worden sind (vgl. Regierungsentwurf des 4. StrRG, BTDrucks. VI/1552, Begründung S. 10, 33; Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zum 4. StrRG, BTDrucks. VI/3521, S. 4 f., 58; OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 1975 ), ist damit nicht das Risiko schädlicher Folgen ausgeräumt.

    Das strafbewehrte Werbeverbot nach den §§ 21 Abs. 1 Nr. 6, 5 Abs. 2, 1 Abs. 3 GjS a.F. ist in der Auslegung der Fachgerichte, in der es jedwede Werbung erfasst und verbietet, auch nicht deshalb gleichheitswidrig, weil der Straftatbestand des öffentlichen Werbens für pornographische Schriften (sowie Ton- und Bildträger) nach § 184 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 StGB in ständiger Rechtsprechung der Strafgerichte nur ein solches Werben untersagt, das sein Bezogensein auf eine pornographische Darstellung erkennen lässt (siehe zur Auslegung des § 184 Abs. 1 Nr. 5 StGB nur BGH, NJW 1977, S. 1695; OLG Stuttgart, MDR 1977, S. 246; OLG Karlsruhe, NJW 1984, S. 1975 ).

  • BGH, 10.06.1986 - 1 StR 41/86

    Strafbare Werbung für Pornographie

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Mai 1984 (NJW 1984, 1975) und des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Februar 1985 (MDR 1983, 693 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 72/78]) gehindert.

    Daher kommt es hier auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohnt (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84]; OLG Celle MDR 1985, 693 [OLG Celle 01.02.1985 - 1 Ss 630/84]) oder ob die Pornographie sich nur erahnen läßt (OLG Stuttgart).

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 165/05

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung eines unzureichenden

    Da es vorliegend von vornherein an einer effektiven Barriere fehlt, kann offenbleiben, ob der von der Revisionsbegründung vorgelegten älteren Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu folgen ist, wonach sich ein Anbieter pornographischer Schriften unter Umständen nicht strafbar macht, wenn Jugendliche die von ihm errichteten, an sich effizienten Zugangshindernisse (Verkauf pornographischer Hefte in abdeckenden Plastikfolien unter den Augen des Kassenpersonals) erst nach rechtswidrigen Handlungen überwinden können (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2016 - 1 Ws 340/15

    Zulässigkeit einer sich ausdrücklich nur gegen die Begründung einer Entscheidung

    1951, 149; 1961, 91; OLG Düsseldorf, NJW 1960, 1404; MDR 1979, 956; JMBlNRW 1982, 70; OLG Hamm, NJW 1953, 1484; OLG Karlsruhe, NJW 1984, 1975; OLG Schleswig, NJW 1957; 1487; Paul in KK, StPO, 7. Aufl., Rn. 5 a vor § 296 StPO; Zabeck in KK, a.a.O., § 309, Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 1 Ws 132/86
    Daher komme es auch weniger darauf an, ob dem Angebot ein klar erkennbarer Hinweis auf den Charakter der angebotenen Schrift innewohne (OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975; OLG Celle …
  • KG, 11.07.2014 - 2 Ws 252/14

    Keine Beschwer durch Entscheidungsgründe

    Sie kann sich nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur aus dem Entscheidungsausspruch, nicht aber aus den Gründen des Urteils oder Beschlusses ergeben; dass der Inhalt der Entscheidungsgründe den Rechtsmittelführer belastet, genügt nicht (BGHSt 7, 153; OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975, 1976; Jesse in LK a.a.O. Rdn. 57; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. Rdn. 11; Paul in KK a.a.O. Rdn. 5a).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2002 - 3 Ss 68/99

    Zulässige und begründete Revision in Sachen Freispruch bei Verbreitung

    Letzterer Umstand führt allerdings dazu, dass der Werbeprospekt im Sinne des § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht zugänglich gemacht worden war (vgl. hierzu OLG Karlsruhe NJW 1984, 1975 = Die Justiz 1984, 306 [OLG Karlsruhe 10.05.1984 - 1 Ss 24/84] [Auslage von in Folie eingeschweißten pornographischen Schriften, deren Titel- und Rückseiten mit undurchsichtigen Abdeckungen versehen sind, im Kassen- und Verkaufsraum einer Tankstelle]; BGHSt 34, 94).
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