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   BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83   

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https://dejure.org/1983,571
BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,571)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1983 - 1 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,571)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 (https://dejure.org/1983,571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten - Notwendigkeit der gegenseitigen Offenbarung von Rücktrittsabsichten mehrerer Beteiligter - Ernsthafte Rücktrittsbemühung eines Beteiligten bei weggefallenem Interesse zur Ausführung der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum strafbefreienden Rücktritt von der Verabredung eines Verbrechens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2169
  • MDR 1984, 64
  • StV 1984, 70
  • JR 1984, 291
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55

    gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Die Aufgabe des Tatentschlusses ist freiwillig, wenn der Beteiligte das erstrebte Ziel zwar noch für erreichbar hält, es aber nicht mehr erreichen will (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49 - 53; 12, 306, 311; BGH, Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 -, vom 30. März 1978 - 4 StR 90/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79; Roxin a.a.O. Rdn. 1).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB,

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Bei den weiteren Taten war auch kein unlöslicher historischer Zusammenhang mit dem angeklagten Verbrechen gegeben: Hier waren die verschiedenen Handlungen nicht unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde; auch für dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO genügt das Bestehen eines Gesamtplanes nicht (vgl. BGHSt 23, 141, 145/146; 29, 288, 292/293; BGH NStZ 1983, 87).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Die Aufgabe des Tatentschlusses ist freiwillig, wenn der Beteiligte das erstrebte Ziel zwar noch für erreichbar hält, es aber nicht mehr erreichen will (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49 - 53; 12, 306, 311; BGH, Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 -, vom 30. März 1978 - 4 StR 90/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79; Roxin a.a.O. Rdn. 1).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Bei den weiteren Taten war auch kein unlöslicher historischer Zusammenhang mit dem angeklagten Verbrechen gegeben: Hier waren die verschiedenen Handlungen nicht unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde; auch für dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO genügt das Bestehen eines Gesamtplanes nicht (vgl. BGHSt 23, 141, 145/146; 29, 288, 292/293; BGH NStZ 1983, 87).
  • BGH, 03.12.1958 - 2 StR 500/58

    Tatbestandsverwirklichung - Wille des Täters - Strafbarkeit wegen Versuchs -

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Die Aufgabe des Tatentschlusses ist freiwillig, wenn der Beteiligte das erstrebte Ziel zwar noch für erreichbar hält, es aber nicht mehr erreichen will (vgl. BGHSt 7, 296, 299; 9, 48, 49 - 53; 12, 306, 311; BGH, Urteile vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76 -, vom 30. März 1978 - 4 StR 90/78 - und vom 26. Juli 1979 - 4 StR 304/79; Roxin a.a.O. Rdn. 1).
  • BGH, 11.11.1976 - 4 StR 266/76

    Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Obwohl diese Handlungen die Ausführung des verabredeten Verbrechens ermöglichen und sichern sollten, bestand keine Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil; Tateinheit wird nicht schon begründet durch die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; Herdegen MDR 1980, 438, 439) [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79].
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Da es den Angeklagten, die am Montagmorgen die Tatausführung nur "für diesen Tag" aufgaben, nicht auf einen bestimmten Tag ankam, erstreckte sich der strafbefreiende Rücktritt auf die ganze Verbrechensverabredung (vgl. BGHSt 10, 129, 130 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56]/131).
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Obwohl diese Handlungen die Ausführung des verabredeten Verbrechens ermöglichen und sichern sollten, bestand keine Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen in der konkreten Form notwendigen Teil; Tateinheit wird nicht schon begründet durch die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen, die Verfolgung eines Endzwecks, eine Mittel-Zweck-Verknüpfung oder eine Grund-Folge-Beziehung (vgl. BGHSt 22, 206, 208; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; Herdegen MDR 1980, 438, 439) [LAG Hamm 07.02.1980 - 1 Ta 219/79].
  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Bei den weiteren Taten war auch kein unlöslicher historischer Zusammenhang mit dem angeklagten Verbrechen gegeben: Hier waren die verschiedenen Handlungen nicht unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft, daß ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorganges erscheinen würde; auch für dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO genügt das Bestehen eines Gesamtplanes nicht (vgl. BGHSt 23, 141, 145/146; 29, 288, 292/293; BGH NStZ 1983, 87).
  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
    Auszug aus BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83
    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer nur zum Schein erfolgten Verabredung, wenn der Beteiligte weiß, daß die Tat ohne ihn nicht begangen werden kann (vgl. BGHSt 18, 160/161).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

  • OLG Bremen, 06.09.1976 - Ws 141/76
  • BGH, 26.07.1979 - 4 StR 304/79

    Annahme einer versuchten räuberischen Erpressung bei Anfertigung einer Anweisung

  • BGH, 30.03.1978 - 4 StR 90/78

    Begründung des Gerichtsstandes bei dem Gericht, in dessen Bezirk die strafbare

  • LAG Hamm, 07.02.1980 - 1 Ta 219/79
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 268/11; Fischer aaO § 24 Rn. 40).
  • BGH, 17.03.2022 - 4 StR 223/21

    Versuch (Mittäter: einheitliches Eintreten in das Versuchsstadium; unmittelbares

    Gleiches gilt, wenn ein Beteiligter seinen Tatbeitrag in der begründeten Überzeugung verweigert, die anderen Tatbeteiligten würden die Tat allein aufgrund seiner Untätigkeit nicht weiter durchführen (vgl. BGH, Urteile vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134 f.; vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 Rn. 6, jew. zu § 31 StGB, und vom 16. März 1983 - 2 StR 789/82 Rn. 17; Jäger in SK-StGB, 9. Aufl., § 24 Rn. 108; Linke, Der Rücktritt vom Versuch bei mehreren Tatbeteiligten gemäß § 24 Absatz 2 StGB, 2010, S. 153, 158 f.; s. auch Gores, Der Rücktritt des Tatbeteiligten, 1982, S. 170 ff.).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Ob dieser freiwillig zurücktrat, hängt nach ständiger Rechtsprechung davon ab, ob er noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und ob er die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich hielt (BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; vgl. auch BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 583/84

    Tatmehrheit oder Tateinheit zwischen fortgesetzter

    Tateinheit kommt nur in Betracht, wenn die tatbestandlichen, mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzenden Ausführungshandlungen in einem für sämtliche Tatbestandsverwirklichungen notwendigen Teil zumindest teilweise identisch sind (RGSt 32, 137, 138 f.; BGHSt 22, 206, 208 [BGH 16.07.1968 - 1 StR 25/68]; 27, 66, 67 [BGH 11.11.1976 - 4 StR 266/76]; BGH MDR 1984, 2169, 2170; Vogler in LK 10. Aufl. § 52 Rdn. 22 m.w.N.; Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. vor § 52 Rdn. 3 m.w.N.); Teilidentität bei Vorbereitungshandlungen (RGSt 76, 283, 284 f. speziell zur Steuerverkürzung; Vogler a.a.O. Rdn. 24), die einheitliche Zielsetzung des Täters, der übereinstimmende Beweggrund oder die Verfolgung eines Endzwecks begründen Tateinheit nicht (RGSt 58, 113, 116; 60, 241, 242 f.; BGHSt 7, 149, 151 [BGH 11.01.1955 - 5 StR 290/54]; 14, 104, 109 [BGH 02.02.1960 - 3 StR 53/59]; 22, 206, 208 [BGH 16.07.1968 - 1 StR 25/68]; BGH NJW 1984, 2169, 2170 [BGH 07.10.1983 - 1 StR 615/83]; Vogler a.a.O. Rdn. 22 m.w.N.; Dreher/Tröndle a.a.O. m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 268/11

    Strafbefreiender Rücktritt des Angeklagten vom Versuch der besonders schweren

    Ist dem Beteiligten dies im Zeitpunkt der Verweigerung oder des Abbruchs seiner Tatbeteiligung bekannt und handelt er dabei freiwillig, liegen damit die Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt nach § 24 Abs. 2 Satz 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169; Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 134f.; Fischer, 58. Aufl., § 24 Rn. 40; Kudlich/Schuhr in SSW-StGB § 24 Rn. 57; Lilie/Albrecht in LK-StGB, 12. Aufl., § 24 Rn. 400 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2023 - 6 StS 1/23

    Versuchter Anschlag auf eine Synagoge

    Maßgeblich hierfür ist, ob der Täter noch "Herr seiner Entschlüsse" blieb und die Ausführung seines Verbrechensplanes noch für möglich hielt (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 1992 - 4 StR 209/92, BGHR StGB § 31 Abs. 2 Tatbegehung 1; Beschluss vom 23. April 10998 - 4 StR 150/98, NStZ 1998, 510; BGH, Urteile vom 16. Februar 1993 - 5 StR 463/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 19; vom 7. Oktober 1982 - 1 StR 615/83, NJW 1984, 2169 f.).
  • BGH, 08.05.1990 - 1 StR 52/90

    Einholung eines Steuerfachgutachtens - Persönlichkeitsstörung, der die Qualität

    Auch wird Tateinheit nicht schon begründet durch die Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen oder die Verfolgung desselben Endzwecks (BGH NJW 1984, 2169, 2170).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 39/97

    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung mit strafbefreiender Wirkung -

    Ausnahmsweise kann aber auch passives Verhalten ein "Verhindern der Tat" im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB sein, wenn der Täter nichts unternimmt, weil nach seiner Vorstellung ohne ihn der verabredete Plan nicht verwirklicht werden kann, und daraufhin die Tat unterbleibt (vgl. BGHSt 32, 133, 134; BGH StV 1984, 70 und BGHR StGB § 31 Abs. 1 Verhindern 1).
  • BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen

    Falls der 1. Strafsenat insoweit in seinem Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 (NJW 1984, 2169) - der gegenteiligen Auffassung gewesen sein sollte, vermöchte ihm der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 27.06.2001 - 3 Ss 16/01

    versuchte Anstiftung, Versuch, freiwilliger Rücktritt, Beweisantrag,

    Konnte der Angeklagte aber davon ausgehen, dass ohne Leistung der Anzahlung kein Verbrechen zum Nachteil seiner Ehefrau durchgeführt werden würde, so ist er hier allein dadurch strafbefreiend von dem Versuch der Anstiftung zurückgetreten, dass er dem mit dem Zeugen A.K. verabredeten weiteren Treffen zur Geldübergabe fern blieb (vgl. BGH GA 1974, 243; BGHSt 18, 116; BGHSt 32, 133, 134; BGH StV 1984, 70; BGHR StGB § 31 Abs. 1 Verhindern 1).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 478/91

    Tateinheit - Entschluß des Täters - Fortsetzungstat - Erwerb von

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 5 Ss 430/98
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 299/88

    Verurteilung wegen Verabredung der Brandstiftung bzw. wegen Anstiftung zur

  • OLG Schleswig, 25.05.2004 - 1 Ss OWi 86/04

    Ordnungswidrigkeitenrecht: Tatbegriff

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 84/90

    Feststellung der Rücktrittvoraussetzungen bei geplantem Banküberfall - Zeitnahe

  • BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86

    Rücktritt von einer verabredeten Tat, wenn die Tat in Abwesenheit des Angeklagten

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 481/85

    Strafbarkeit wegen versuchter Vergewaltigung und wegen vorsätzlicher

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