Weitere Entscheidung unten: LG Dortmund, 20.09.1984

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   OLG Köln, 29.01.1985 - 25 UF 162/84   

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https://dejure.org/1985,3048
OLG Köln, 29.01.1985 - 25 UF 162/84 (https://dejure.org/1985,3048)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.01.1985 - 25 UF 162/84 (https://dejure.org/1985,3048)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - 25 UF 162/84 (https://dejure.org/1985,3048)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1408 Abs. 2
    Zur Unwirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs bei Stellung des Scheidungsantrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheidungsantrag ; Rücknahme eines Scheidungsantrages

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1408
    Versorgungsausgleich; Ausschluß durch Ehevertrag; Unwirksamkeit des Ausschlusses bei Stellung des Scheidungsantrages; Rücknahme des Scheidungsantrages.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 922
  • NJW 1988, 1872 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 68
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 14/85

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Rücknahme des

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1985 - 25 UF 162/84
    Hinweis Die zugelassene weitere Beschwerde des Ehemannes hatte Erfolg: Der Bundesgerichtshof hat die amtsgerichtliche Entscheidung, wonach ein Versorgungsausgleich nicht stattfindet, mit Beschluß vom 14. Mai 1986 (FamRZ 1986, 788 = EzFamR BGB § 1408 Nr. 4 = BGHF 5, 312) wiederhergestellt: Der in einem Ehevertrag vereinbarte Ausschluß des Versorgungsausgleichs bleibt wirksam, wenn der innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluß gestellte Scheidungsantrag zurückgenommen wird.
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus OLG Köln, 29.01.1985 - 25 UF 162/84
    Da das Amtsgericht davon ausgegangen ist, die Parteien hätten den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen, und demgemäß jede Aufklärung bezüglich seiner Voraussetzungen unterlassen hat, war die Sache entsprechend § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BGH FamRZ 1982, 152 = BGHF 2, 909), das nunmehr die Versorgungsanwartschaften zu ermitteln und über den Ausgleich zu entscheiden haben wird.
  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 14/85

    Wirksamkeit des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Rücknahme des

    Anmerkung der Schriftleitung: Der vom BGH in der vorstehenden -Entscheidung aufgehobene Beschluß des OLG Köln ist abgedruckt in MittBayNot 1986, 90.15. .
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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 20.09.1984 - 17 S 165/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14245
LG Dortmund, 20.09.1984 - 17 S 165/84 (https://dejure.org/1984,14245)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.09.1984 - 17 S 165/84 (https://dejure.org/1984,14245)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. September 1984 - 17 S 165/84 (https://dejure.org/1984,14245)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 922
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