Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Begründetheit der Klage nach einseitiger Erledigungserklärung: Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger Erledigungserklärung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erledigung der Hauptsache im Falle einseitiger Erledigungserklärung bei zulässiger und begründeter Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 588
  • ZIP 1985, 833
  • BauR 1985, 353



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Wird zitiert von ... (44)  

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02  

    Verfahrensrecht - Erledigungswirkung der Aufrechnung im Prozess

    a) Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das behauptete Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (BGHZ 106, 359, 366 f; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589).

    Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Entscheidung vom 6. Dezember 1984 (VII ZR 64/84, NJW 1986, 588) mit dem Sachverhalt zu befassen, daß der Kläger mit einem Teil der in einem Erstprozeß im Jahre 1976 rechtshängig gemachten Klageforderung gegen eine Forderung des Beklagten in einem von diesem im Jahre 1980 angestrengten Zwischenprozeß aufgerechnet und sodann im Erstprozeß die Hauptsache im Hinblick auf die im Zwischenprozeß erklärte Aufrechnung insoweit für erledigt erklärt hatte.

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09  

    Verfahrensrecht - Verjährung auch vor Rechtshängigkeit ist erledigendes Ereignis

    Mit Recht stelle die herrschende Meinung daher nur auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, unter 3).

    Wie vom Bundesgerichtshof bereits entschieden, ist bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH, Urteil vom 13. Mai 1993, aaO; Urteil vom 6. Dezember 1984, aaO; ebenso OLG Frankfurt a.M., aaO; OLG Düsseldorf, aaO; OLG München, aaO; OLG Karlsruhe, aaO; Meller-Hannich, aaO, S. 664; El-Gayar, aaO).

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87  

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Hiernach ist die Klage infolge der Ausschlagung der Erbschaft durch die Beklagte noch vor Einlegung der Berufung unbegründet geworden, d.h. sie hat sich materiell erledigt (vgl. BGH Urteil vom 6.12.1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588 = LM Nr. 49 zu § 91a ZPO ).
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