Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1984 - VII ZR 64/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Prof. Dr. Lorenz
Begründetheit der Klage nach einseitiger Erledigungserklärung: Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses
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ZPO § 91a
Voraussetzungen der Erledigung der Hauptsache bei einseitiger Erledigungserklärung - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Erledigung der Hauptsache im Falle einseitiger Erledigungserklärung bei zulässiger und begründeter Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 588
- ZIP 1985, 833
- BauR 1985, 353
Wird zitiert von ... (44)
- BGH, 17.07.2003 - IX ZR 268/02
Verfahrensrecht - Erledigungswirkung der Aufrechnung im Prozess
a) Die Hauptsache ist erledigt, wenn die Klage im Zeitpunkt des nach ihrer Zustellung eingetretenen erledigenden Ereignisses zulässig und begründet war und durch das behauptete Ereignis unzulässig oder unbegründet wurde (BGHZ 106, 359, 366 f; BGH, Urt. v. 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589).Der Bundesgerichtshof hatte sich in der Entscheidung vom 6. Dezember 1984 (VII ZR 64/84, NJW 1986, 588) mit dem Sachverhalt zu befassen, daß der Kläger mit einem Teil der in einem Erstprozeß im Jahre 1976 rechtshängig gemachten Klageforderung gegen eine Forderung des Beklagten in einem von diesem im Jahre 1980 angestrengten Zwischenprozeß aufgerechnet und sodann im Erstprozeß die Hauptsache im Hinblick auf die im Zwischenprozeß erklärte Aufrechnung insoweit für erledigt erklärt hatte.
- BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09
Verfahrensrecht - Verjährung auch vor Rechtshängigkeit ist erledigendes Ereignis
Mit Recht stelle die herrschende Meinung daher nur auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit ab (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, unter 3).Wie vom Bundesgerichtshof bereits entschieden, ist bei der Frage, ob ein erledigendes Ereignis vorliegt, allein auf den objektiven Eintritt des Ereignisses und nicht auf die Frage einer subjektiven Verantwortlichkeit abzustellen; auf Billigkeitserwägungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (BGH…, Urteil vom 13. Mai 1993, aaO; Urteil vom 6. Dezember 1984, aaO;… ebenso OLG Frankfurt a.M., aaO;… OLG Düsseldorf, aaO;… OLG München, aaO;… OLG Karlsruhe, aaO;… Meller-Hannich, aaO, S. 664;… El-Gayar, aaO).
- BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87
Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …
Hiernach ist die Klage infolge der Ausschlagung der Erbschaft durch die Beklagte noch vor Einlegung der Berufung unbegründet geworden, d.h. sie hat sich materiell erledigt (vgl. BGH Urteil vom 6.12.1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588 = LM Nr. 49 zu § 91a ZPO ).
- BGH, 10.10.2008 - V ZR 131/07
Immobilien - Rücktritt: Beseitigung der Belastung des empfangenen Gegenstands
a) Richtig ist zwar, dass es für die Beurteilung, ob die Klage zulässig und begründet war, auf den Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses ankommt (vgl. BGH, Urt. v. 6. Dezember 1984, VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589;… Urt. v. 27. Februar 1992, I ZR 35/90, NJW 1992, 2235, 2236) und dass zu diesem Zeitpunkt (Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren am 10. März 2006) infolge der beiderseitigen Rücktrittserklärungen der Parteien ein Rückgewährschuldverhältnis im Sinne der §§ 346 ff. BGB bestand. - BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Die Klage hätte daher im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung der Beklagten mangels eines hinreichend bestimmten Klageantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO als unzulässig abgewiesen werden müssen, so daß in der in Rede stehenden Erklärung der Beklagten - bei Zugrundelegung der bisherigen Interpretation des Klageantrags durch das Berufungsgericht - kein Ereignis erblickt werden kann, das den Kläger berechtigt hätte, den Rechtsstreit (hinsichtlich ganzseitiger Anzeigen) in der Hauptsache für erledigt zu erklären (BGHZ 83, 12, 13; BGH, Urt. v.06.12.1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589). - BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 246/04
Betriebsübergang - Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Deshalb besteht kein Anlass, dem mit dem ausdrücklich gestellten Revisionsantrag erklärten Rechtsschutzziel, welches sich ausdrücklich auf den Auflösungsantrag des Beklagten bezieht, einen anderen Sinn beizumessen, als es nach seinem Wortlaut hat (vgl. auch BGH 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588 f., zu 3 der Gründe). - BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90
Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Feststellung der Erledigung der Hauptsache eines Rechtsstreits und die im Zusammenhang damit ergehende Kostenentscheidung nicht nur den Eintritt eines erledigenden Ereignisses zur Voraussetzung, sondern weiter auch, daß die Klage im Zeitpunkt dieses Eintritts zulässig und begründet war (BGHZ 37, 137, 142 f.; 83, 12, 13; 91, 126, 127; BGH, Urt. v. 6.12.1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589, BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530, 531 = WRP 1990, 685 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 17. Aufl., § 91 a Rdn. 44 m.w.N.).Es wäre nicht nur interessenwidrig, wenn der Kläger sich einseitig den Folgen einer unzulässigen oder unbegründeten Klage entziehen könnte (so zuletzt BGH, Urt. v. 6.12.1984 - VII ZR 64/84, NJW 1986, 588, 589 m.w.N.), sondern außerdem auch eine unzulässige Beschränkung eines elementaren und selbstverständlichen Verteidigungsrechts des Beklagten, wenn man ihm das Recht versagen wollte, einer auch weiterhin, wenngleich nunmehr mit geändertem Streitgegenstand (…vgl. dazu BGH aaO. unter II - Unterwerfung durch Fernschreiben), gegen ihn gerichteten Klage mit dem Antrag auf deren Abweisung zu begegnen.
- BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99
Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage
Denn die Klage muß im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses, nicht etwa im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen sein (BGH Urteil vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588, 589). - BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92
Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache
Der Streitwert bemißt sich in der Regel nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten, da das Interesse der Parteien an der Fortsetzung des Rechtsstreits, wirtschaftlich gesehen, regelmäßig nur noch so hoch ist wie diese Kosten (BGHZ 57, 301, 303; 106, 359, 366; BGH, Urteile vom 6. Dezember 1984 - VII ZR 64/84 - NJW 1986, 588, 589 und vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90 - NJW-RR 1990, 1474; Beschlüsse vom 21. April 1961 - V ZR 155/60 - NJW 1961, 1210, 1211; vom 7. März 1969 - I ZR 22/68 - NJW 1969, 1173; vom 19. Februar 1982 - V ZR 234/81 - ZIP 1982, 745 und vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 289/87 - NJW-RR 1988, 1465; offen gelassen in BGHZ 37, 137, 142 und im Senatsbeschluß vom 8. Dezember 1981 - VI ZR 161/80 - NJW 1982, 768). - StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358
Art 3 Verf HE, Art 2 Abs 2 Verf HE, Art 2 Abs 1 Verf HE, Art 1 Verf HE, § 28 Abs …
- Vgl. BVerfGE 122, 190 [198]; BGH, NJW 1986, 588 [589] -. - BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93
Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft
- OLG Düsseldorf, 27.06.2000 - 24 U 140/99
Verjährung der Ansprüche des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen
- BGH, 22.06.2004 - X ZB 40/02
Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei …
- BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91
Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im …
- BGH, 20.12.1989 - VIII ZR 145/88
Form der schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht; Rechtsfolgen des …
- LAG Düsseldorf, 04.10.1996 - 9 Sa 912/96
Betriebsrat: Kein Anspruch der Mitglieder auf bevorzugten Einsatz bei …
- BGH, 30.01.1992 - I ZR 54/90
Geltendmachung der Zeichenrechte bei Veräußerung der Marke - Zeitpunkt der …
- BGH, 21.05.1987 - VII ZR 210/86
Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen einen von vornherein unwirksamen Titel
- OLG Köln, 14.07.1993 - 17 W 145/93
Streitwertbestimmung bei einseitiger Erledigung der Hauptsache
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 238/02
Öffentlicher Dienst - Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 693/01
Öffentlicher Dienst - Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe
- OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99
Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen …
- BGH, 18.09.1992 - V ZR 84/91
Erledigterklärung der Hauptsache bei hilfsweiser Aufrechterhaltung des …
- OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 84/00
Erledigung einer Vorschussklage durch Streithelfer des Beklagten
- OLG Köln, 10.07.1996 - 27 U 109/95
Zur persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- BayObLG, 07.06.2001 - 2Z BR 32/01
Wohnungseigentum
- OLG Köln, 10.09.2003 - 2 W 85/03
Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung als Antragsrücknahme; …
- LAG München, 22.02.2006 - 10 Sa 1118/05
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Erledigung der Hauptsache
- LAG Hessen, 22.01.2009 - 11 Sa 1582/07
Auslegung eines anwaltlichen Schriftsatzes zur Wahrung der Einspruchsfrist gegen …
- OLG Jena, 15.05.2012 - 4 U 661/11
Fälligkeit und Verjährung treten auch ohne Rechnung ein!
- BGH, 17.02.1986 - NotZ 1/85
Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren
- BGH, 16.10.1991 - VIII ZB 30/91
- OLG Köln, 22.03.2001 - 18 U 69/00
- BAG, 25.07.2002 - 6 AZR 239/02
Überbrückungsbeihilfe bei Bezug von Arbeitslosenhilfe - Tarifauslegung
- BGH, 07.03.1985 - I ZR 204/82
- OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 50/86
ZPO § 91, § 91 a, § 254, 269 Abs. 3
- OLG Karlsruhe, 23.12.1997 - 2 WF 85/97
Nichterhebung, Gerichtskosten; Beschwerde; einstweilige Anordnung
- OLG Köln, 26.10.2000 - 18 U 79/00
- OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11
Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in …
- OLG Düsseldorf, 08.02.2001 - 10 U 202/99
- OLG Köln, 05.03.2001 - 13 W 85/00
Vorschuß für Nachbesserung
- BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 231/01
Fristwahrung durch Eingang der Beschwerdeschrift bei der gemeinsamen …
- LG Düsseldorf, 13.09.2001 - 4 O 237/00
Herausgabe von Patentakten
- LG Düsseldorf, 21.01.2010 - 4b O 438/04
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