Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 13.10.1986

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   BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87   

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https://dejure.org/1987,638
BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1987 - 3 StR 11/87 (https://dejure.org/1987,638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anwendung des Weltrechtsprinzips - Anforderungen an die Auslieferung eines Niederländer wegen eines in den Niederlanden begangenen Betäubungsimittelhandels auf deutsches Ersuchen von Spanien zur Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslieferung wegen einer im Ausland begangenen Betäubungsmittelstraftat; Verwertung von Protokollen über ausländische polizeiliche Zeugenvernehmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 334
  • NJW 1987, 2168
  • MDR 1987, 684
  • StV 1987, 338
  • JR 1988, 160
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1976 - 3 StR 298/76

    Verurteilung wegen fortgesetzten Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    Zur Anwendung des Weltrechtsprinzips, wenn ein Niederländer wegen eines in den Niederlanden begangenen Betäubungsimittelhandels auf deutsches Ersuchen von Spanien zur Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland ausgeliefert wird (Fortführung von BGHSt 27, 30).

    Der Senat hat bereits in BGHSt 27, 30 (mit Anmerkung Oehler JR 1977, 424) entschieden, daß es keinen allgemeinen Grundsatz des Völkerrechts gibt, der die Anwendung des Weltrechtsprinzips auf den unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln verbietet.

    Die Revision leitet ihre Einwendungen gegen die Anwendung des Weltrechtsprinzips im vorliegenden Fall insbesondere daraus her, daß der Angeklagte - anders als in dem der Entscheidung BGHSt 27, 30 zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht etwa bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland oder bei einem Aufenthalt dort ergriffen, sondern nach internationaler Fahndung zur Strafverfolgung von Spanien nach Deutschland ausgeliefert worden ist und daß er überdies wegen der Tat auf Grund der Verurteilung in den Niederlanden dort angeblich nicht mehr verfolgt werden kann.

    Ein berechtigter Anlaß für die deutschen Strafverfolgungsbehörden, gegen den Angeklagten einzuschreiten, ist wie im Fall BGHSt 27, 30 jedenfalls dem Gedanken des Schutzes berechtigter eigener Interessen zu entnehmen.

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    An diesem Ergebnis hält der Senat nach erneuter Prüfung grundsätzlich fest, auch wenn das Weltrechtsprinzip in dem Einheits-Übereinkommen von 1961 nicht vorgeschrieben ist (BGHSt 34, 1, 3 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]; Oehler JR 1977, 425; Tröndle in LK, 10. Aufl. § 6 Rdn. 6).

    Die Tat des Angeklagten hat deutsche Interessen nicht nur - wegen der allgemeinen Gefährlichkeit jeden unerlaubten Betäubungsmittelhandels (vgl. BGHSt 34, 1,3) [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85] - abstrakt gefährdet.

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    Nach allem hat die Verurteilung des Angeklagten im Falle IV 8 wegen Verstoßes gegen ein völkerrechtlich begründetes Beweisverwertungsverbot keinen Bestand (vgl. zu einem verfassungsrechtlich begründeten Beweisverwertungsverbot BGHSt 34, 39, 43, 52).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 241/60
    Auszug aus BGH, 08.04.1987 - 3 StR 11/87
    In dem Haftbefehl wurde der Angeklagte beschuldigt, in den Niederlanden und der Bundesrepublik "von mindestens Januar 1978 bis mindestens 24. September 1984 fortgesetzt, gewerbsmäßig und teilweise gemeinschaftlich mit Betäubungsmitteln (Haschisch und Marihuana) in nicht geringen Mengen Handel getrieben und solche Betäubungsmittel teilweise tateinheitlich hiermit in nicht geringen Mengen in die Bundesrepublik eingeführt zu haben." Die Auslieferung wurde bewilligt "zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Handels mit Betäubungsmitteln, auf den sich der Haftbefehl des Amtsgerichts Düsseldorf vom 15. November 1984 ... bezieht." Es kann auf sich beruhen, ob sich diese Bewilligung auf alle - auch ungenannte - Einzelakte erstreckt, die der fortgesetzten Handlung als Tat prozeßrechtlich zuzuordnen wären (vgl. BGHSt 15, 125).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    a) Eine Unverwertbarkeit aufgrund Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze (hierzu näher Radtke, NStZ 2017, 109; Schuster, Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Beweise im deutschen Strafprozess, 2006, S. 135 ff. jeweils mwN), etwa ein unzulässiger Eingriff in das Souveränitätsrecht eines anderen Staates (vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.; Beschluss vom 21. November 2012 - 1 StR 310/12, BGHSt 58, 32 Rn. 22; Radtke, NStZ 2017, 109 mwN), liegt nicht vor.
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Der Bundesgerichtshof hat im Kontext der Beweisrechtshilfe ein aus der Verletzung des Völkerrechts abgeleitetes inländisches Verwertungsverbot bislang bei unzulässigen Eingriffen in das Souveränitätsrecht eines anderen Staates angenommen (siehe BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.).

    Protokolle einer im Ausland erfolgten Zeugenvernehmung, die die deutschen Strafverfolgungsbehörden von einer ausländischen Behörde unter Umgehung des Rechtshilfewegs unmittelbar erhalten haben, sind dementsprechend für unverwertbar gehalten worden, wenn die zuständige ausländische Behörde der Verwertung widersprochen hat (BGH, aaO, BGHSt 34, 334, 342-345).

    Der Senat neigt insoweit der Auffassung zu, dass ein aus der Nichteinhaltung rechtshilferechtlicher Bestimmungen abgeleitetes Verwertungsverbot lediglich dann in Betracht zu ziehen ist, wenn den entsprechenden Regelungen (auch) ein individualschützender Charakter - wenigstens im Sinne eines Schutzreflexes (so bereits BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 343 f.) - zukommt.

    Eine solche ist rechthilferechtlichen Übereinkommen auch außerhalb des EURhÜbk bereits in früheren Entscheidungen jedenfalls im Sinne eines völkerrechtlichen Reflexes zu Gunsten des Angeklagten im Fall einer Souveränitätsverletzung durch den ersuchenden Staat zugemessen worden (BGH, aaO, BGHSt 34, 334, 344).

  • BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14

    Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 6 Nr. 5 StGB Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521; Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37; Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).

    Der im Schrifttum dagegen erhobenen Kritik (vgl. etwa Werle/Jeßberger in LK, 12. Aufl., § 6 Rn. 79; Roegele, Deutscher Strafrechtsimperialismus, 2014, S. 195 f.) ist zuzugeben, dass die in § 6 Nr. 5 StGB getroffene gesetzgeberische Entscheidung nicht zwingend war; sie ist aber angesichts des den Staaten insoweit eingeräumten weiten Ermessens (vgl. StIGH, PCIJ Series A Nr. 10 - The Case of the S. S. "Lotus", S. 18 ff.) nicht völkerrechtswidrig (BGH, Urteile vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336 ff., und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32 f.).

    a) Der Bundesgerichtshof hat bisher die Notwendigkeit eines Inlandsbezuges im Rahmen des § 6 Nr. 5 StGB zumeist mit der Erwägung offengelassen, dass der zu Grunde liegende Sachverhalt einen solchen aufweise, wobei alle Strafsenate, die sich mit dieser Problematik zu befassen hatten, eine Neigung zu diesem Erfordernis zu erkennen gegeben haben (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2, vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 33; vgl. auch BVerfG, NJW 2001, 1848, 1853; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2010 - 31 HEs 10/10, OLGSt StGB § 6 Nr. 3, insoweit in NStZ-RR 2011, 54 nicht abgedruckt).

    c) Als legitimierende Anknüpfungspunkte im Sinne eines Inlandsbezuges kommen nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Betracht: die spätere Einfuhr der im Ausland an einen Ausländer veräußerten Betäubungsmittel in das Bundesgebiet (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 339), ein inländischer Sitz der die Betäubungsmittel produzierenden oder die dafür nötigen Rohstoffe liefernden Firma (BGH, Urteil vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2), die Festnahme des sich freiwillig im Bundesgebiet aufhaltenden Beschuldigten (BGH aaO), die Begehung einer mit der Auslandstat eng verknüpften Inlandstat (BGH aaO) sowie ein früherer Wohnsitz oder jedenfalls ein regelmäßiger oder längerer Aufenthalt des Beschuldigten im Inland (BGH, Urteil vom 21. Februar 2001 - 3 StR 372/00, BGHSt 46, 292, 307; Urteil vom 30. April 1999 - 3 StR 215/98, BGHSt 45, 64, 68; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 1998 - 2 ARs 499/98, NStZ 1999, 236; BGH, Beschluss vom 18. August 1994 - AK 12/94, BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1; Beschluss - Ermittlungsrichter - vom 13. Februar 1994 - 1 BGs 100/94, NStZ 1994, 232, 233).

    Die Frage, ob die Festnahme des ausländischen Beschuldigten im Inland nach Auslieferung einen legitimierenden Anknüpfungspunkt zu begründen vermag, ist vom 3. Strafsenat offengelassen worden (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 338).

    Dieser beabsichtigten Entscheidung steht zwar nicht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats entgegen, da dieser die Frage, ob die Festnahme des ausländischen Beschuldigten im Inland nach Auslieferung einen legitimierenden Anknüpfungspunkt zu begründen vermag, ausdrücklich offengelassen hat (BGH, Urteil vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 338).

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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 13.10.1986 - 4 U 98/85   

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https://dejure.org/1986,7064
OLG Zweibrücken, 13.10.1986 - 4 U 98/85 (https://dejure.org/1986,7064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13.10.1986 - 4 U 98/85 (https://dejure.org/1986,7064)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 13. Oktober 1986 - 4 U 98/85 (https://dejure.org/1986,7064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2168
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.2003 - VIII ZR 155/02

    Partei- und Prozeßfähigkeit einer in den USA gegründeten Gesellschaft mit

    Im Hinblick auf dieses Abkommen wird in der Rechtsprechung und Literatur bezüglich der Frage der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit von Gesellschaften überwiegend zu Recht die Anknüpfung an das Gründungsrecht befürwortet (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 13. Oktober 1986 - 4 U 98/85 = NJW 1987, 2168; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 6 U 59/94 = NJW-RR 1995, 1124; OLG Naumburg, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 7 U 146/95, juris; Beitzke, Einige Bemerkungen zur Rechtsstellung ausländischer Gesellschaften in deutschen Staatsverträgen, in: Festschrift für Luther (1976) S. 1 f., S. 10; Wiedemann, Gesellschaftsrecht, 1980, § 14 II 2; von Bar, Internationales Privatrecht, Bd. II 1991, S. 456; Ebenroth/Bippus, Die Anerkennungsproblematik im internationalen Gesellschaftsrecht, NJW 1988, 2137 f.; Bungert, Deutsch-amerikanisches internationales Gesellschaftsrecht, ZVglRWiss 93 (1994), 117, 134 f.; Ulmer, Die Anerkennung US-amerikanischer Gesellschaften in Deutschland, IPRax 1996, 100; MünchKomm-Sonnenberger, Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Einleitung Rdnr. 151; MünchKomm-Kindler, Internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., Rdnr. 241 f.; Palandt-Heldrich, BGB, 62. Aufl., Art. 12 EGBGB Anh. Rn. 21; Soergel-Lüderitz, BGB, 12. Aufl., Art. 10 EGBGB Anh. Rdnr. 12; a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 15 U 173/96, juris; Berndt, Die Rechtsfähigkeit US-amerikanischer Kapitalgesellschaften im Inland, JZ 1996, 187 f.; Staudinger/Großfeld, Internationales Gesellschaftsrecht, Neubearbeitung 1998, XVI, Staatsverträge Rdnr. 210; Kegel/Schurig, Internationales Privatrecht, 8. Aufl. 2000, § 17 II 5 c; Ebke, Unternehmensrecht und Binnenmarkt, RabelsZ62 (1998) S. 209 f., 211; offengelassen BFH, Beschluß vom 13. November 1991 - I B 72/91, BStBl. II 1992, 263).
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