Rechtsprechung
BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Prof. Dr. Lorenz
Unterschriftserfordernis der Rechtsmittelschrift: Unterzeichnung mit dem Zusatz "i. A."
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ZPO § 553
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Kurzfassungen/Presse
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Revision - Revisionsschrift - Unterzeichnung - Wirksame Einlegung
Papierfundstellen
- NJW 1988, 210
- VersR 1988, 497
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.07.1984 - I ZR 102/83
Einwilligung in Sprungrevision
Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die volle Verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen und daß dies auch zum Ausdruck kommen muß (statt vieler BGHZ 37, 156 = NJW 1962, 1724; BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890 m. w. Nachw.). - BGH, 24.05.1962 - II ZR 173/60
Nicht unterzeichnete Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 05.11.1987 - V ZR 139/87
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift die volle Verantwortung für den Inhalt derselben übernehmen und daß dies auch zum Ausdruck kommen muß (statt vieler BGHZ 37, 156 = NJW 1962, 1724; BGHZ 92, 76 = NJW 1984, 2890 m. w. Nachw.).
- BGH, 19.06.2007 - VI ZB 81/05
Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes
Eine bloße Unterzeichnung "i.A." ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne grundsätzlich nicht aus, weil der Unterzeichnende zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 und Beschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93 - VersR 1994, 368).Schließlich kann auch dahinstehen, ob entgegen den Ausführungen des V. Zivilsenats in seinem Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - (…aaO) Umstände außerhalb des Schriftsatzes für die Auslegung herangezogen werden können, denn solche Umstände sind im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
- BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 518/96
Zurückweisung einer Kündigung mangels Vorlage der Vollmacht
Tatsächlich hat Herr P. auch nicht i.V. (= in Vertretung), sondern nur i.A. (d.h. im Auftrag) unterzeichnet, was eher indiziert, er wolle nicht selbst für das beklagte Land handelnd die Verantwortung für den Inhalt des von ihm unterzeichneten Kündigungsschreibens - wie ein Vertreter - übernehmen (vgl. BAG Urteile vom 22. Mai 1990 - 3 AZR 55/90 - AP Nr. 38 zu § 519 ZPO; vom 26. Juli 1967 - 4 AZR 172/66 - AP Nr. 11 zu § 518 ZPO; BGH Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 - NJW 1988, 210 f.). - BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13
Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen …
Der bloße Zusatz "für" belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln, NZV 2006, 321, 322) noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanziert und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte, wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag" (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210;… Franke in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 345 Rn. 23) oder auch "für den nach Diktat verreisten Rechtsanwalt ..." (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 381;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 345 Rn. 16) nahelegt.
- BGH, 31.03.2003 - II ZR 192/02
Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt
Die Sachlage ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts derjenigen, daß ein Schriftsatz mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet wird, der die Stellung des Unterschreibenden als die eines bloßen Erklärungsboten kennzeichnet (BGH, Beschl. v. 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210), nicht vergleichbar. - BGH, 14.03.2017 - VI ZB 34/16
Anwalt muss Verantwortung für Berufungsbegründung übernehmen
Da sich die Unzulässigkeit der Berufung nach all dem schon aus dem Berufungsbegründungsschriftsatz vom 17. Dezember 2015 selbst ergibt, kann offen bleiben, ob die dem Berufungsgericht vom Kläger zur Kenntnis gebrachte vorherige Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt V. und dem Kläger ergänzend herangezogen werden kann, wie es das Berufungsgericht bestätigend getan hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 einerseits…, Beschluss vom 26. April 2012 - VII ZB 83/10, NJW-RR 2012, 1139 Rn. 11 ff. andererseits). - BGH, 26.07.2012 - III ZB 70/11
Berufungsbegründungsschriftsatz: Übernahme der inhaltlichen Verantwortlichkeit …
Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 und Senatsbeschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057).Für einen Rechtsanwalt versteht es sich im Zweifel von selbst, mit seiner Unterschrift auch eine entsprechende Verantwortung für einen bestimmenden Schriftsatz zu übernehmen (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, NJW 2003, 2028) und nicht lediglich als Erklärungsbote tätig zu werden (vgl. für den Zusatz "i.A." Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 und Senatsbeschluss vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056, 2057).
- BGH, 25.09.2012 - VIII ZB 22/12
Berufungsschrift: Unterzeichnung mit dem Vermerk i.A. durch ein …
aa) Dem Berufungsgericht ist zwar darin beizupflichten, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Fällen, in denen der Unterzeichner einer Rechtsmittelschrift seine Unterschrift mit dem Zusatz "i.A." versieht, grundsätzlich nicht von einer dafür erforderlichen Übernahme der Verantwortung des Unterzeichners für den Inhalt der Rechtsmittelschrift ausgeht, weil der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, dass er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschlüsse vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210; vom 27. Mai 1993 - III ZB 9/93, NJW 1993, 2056 unter II 1;… Urteil vom 31. März 2003 - II ZR 192/02, aaO unter II 2;… Beschlüsse vom 19. Juni 2007 - VI ZB 81/05, FamRZ 2007, 1638 Rn. 4;… vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, juris Rn. 8; vgl. ferner BAG, DB 1967, 1904). - BVerfG, 07.12.2015 - 2 BvR 767/15
Formwirksamkeit der Revisionsbegründungsschrift (Unterschrift eines mit dem …
Der bloße Zusatz "i.V.' (wie auch "für') belegt weder, dass er sie nicht dennoch gelesen und ihren Inhalt gebilligt hat (vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 83 Ss-OWi 88/05 -, NStZ-RR 2007, S. 57 ), noch dass er sich vom Inhalt der Schrift distanzieren und dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftreten wollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13 -, NJW 2014, S. 3320 ), wie dies etwa eine Unterzeichnung "im Auftrag' nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 -, NJW 1988, S. 210). - BGH, 26.04.2012 - VII ZB 36/10
Berufungseinlegung: Unterschriftscharakter eines aus unleserlichen Zeichen …
Dass Rechtsanwalt M. in Untervollmacht für den Prozessbevollmächtigten W.D. des Beklagten gehandelt hat, ergibt sich ohne weiteres aus dem seiner Unterschrift handschriftlich hinzugefügten Zusatz "i.V." (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 1987 - V ZR 139/87, NJW 1988, 210 - in Abgrenzung zur Unterzeichnung mit dem Zusatz "i.A."). - BGH, 27.05.1993 - III ZB 9/93
Unterzeichnung der Berufungsbegründung "im Auftrag"
Die Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift mit dem Zusatz "i. A." ist dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozeßbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und unmittelbar in Ausführung des ihm selbst erteilten Mandats tätig wird (Abgrenzung zu BGH vom 5.11.1987 - V ZR 139/87 = VersR 88, 497 = NJW 88, 210 Bestätigung von BAG NJW 87, 3279).Eine bloße Unterzeichnung "i.A. " ("im Auftrag") reicht für die Übernahme der Verantwortung in diesem Sinne dann nicht aus, wenn der Unterzeichnende damit zu erkennen gibt, daß er dem Gericht gegenüber nur als Erklärungsbote auftritt (BGH, Beschluß vom 5. November 1987 - V ZR 139/87 = NJW 1988, 210; vgl. auch BAG DB 1967, 1904).
Der V. Zivilsenat hat auf Anfrage bestätigt, daß auch aus seiner Sicht die vorliegende Entscheidung nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 5. November 1987 (a.a.O.) steht.
- BGH, 14.03.2017 - XI ZB 16/16
Unterzeichnung eines Schriftsatzes für einen anderen Rechtsanwalt: …
- OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15
Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln
- BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …
- BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16
Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier …
- BGH, 21.09.2017 - I ZB 8/17
Projektunterlagen - Herausgabevollstreckung: Erstreckung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2007 - 7 Sa 530/07
Kündigung "i.A."
- ArbG Hamburg, 08.12.2006 - 27 Ca 21/06
Formunwirksamkeit einer mit dem Kürzel im Auftrag unterschriebenen Kündigung
- BGH, 26.04.2012 - VII ZB 83/10
Berufungsbegründung: Postulationsfähigkeit des in Untervollmacht handelnden …
- BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 55/90
Berufungsbegründung durch Unterbevollmächtigten
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung; …
- BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R
Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche …
- OLG Köln, 10.05.2011 - 19 U 116/10
Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungsschrift
- KG, 10.09.2007 - 12 U 87/07
Berufungsbegründung: Unterzeichnung durch einen nicht im Briefkopf der Kanzlei …
- BFH, 15.02.1990 - IV R 68/89
Schriftformerfordernis bei Erhebung einer Klage durch einen Bevollmächtigten
- BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21
Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …
- OLG Köln, 11.12.1991 - 19 W 53/91
Verfahrensrecht Bevollmächtigung Mahnverfahren
- OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 19 U 1/12
Berufung: Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem Zusatz "i. A."
- OLG Köln, 09.09.2011 - 20 U 52/11
Zurückweisung der Berufung mangels Unterzeichnung der Berufungsbegründung durch …
- BGH, 20.06.2017 - XI ZB 3/17
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 4.94
Prozeßordnungsgemäße Unterzeichnung einer Revisionsbegründung - …
- BFH, 23.04.1991 - VII R 63/90
Ermächtigung des Prozessbevollmächtigten für das gesamte Verfahren oder auch nur …
- OLG Hamm, 26.09.2005 - 3 U 90/05
Unzulässigkeit der Berufung wegen Unterzeichnung der Berufungsschrift mit dem …
- BGH, 13.07.1989 - VII ZR 223/88
Unterzeichnung einer von einem anderen Rechtsanwalt gefertigten …
- LG Berlin, 22.03.2011 - 65 S 363/10
Mietvertragskündigung durch Vertreter im Auftrag - Zulässigkeit
- LAG Hamm, 28.09.2007 - 10 Sa 632/07
Zahlungsanspruch aufgrund besonderer Vereinbarung; Wirksamkeit einer …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 39/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- OLG Düsseldorf, 14.06.2017 - 14 U 104/16
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 4 Sa 75/02
Einlegung der Berufung; Syndikusanwalt
- LAG Baden-Württemberg, 14.02.2003 - 20 Sa 56/02
Mit der Unterzeichnung "i. A." gibt eine, nicht zum Kreis der …
- BFH, 16.02.1990 - III R 81/87
Anforderungen an den Nachweis einer vom Unterbevollmächtigten unterzeichneten …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1146/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- LAG Nürnberg, 08.06.2000 - 2 Ta 65/00
Arbeitsgerichtsverfahren: Unterzeichnung der Einspruchsschrift gegen ein …
- BVerwG, 17.11.1995 - 8 C 5.94
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistungserhebung auf den …
- LAG Hessen, 03.09.2001 - 16 Sa 608/01
Arbeitsgerichtsverfahren: Klageerhebung - Form - Unterschrift
- LSG Hamburg, 10.03.2004 - L 1 RJ 118/99
Krankenversicherung - Abgrenzung abhängiges Beschäftigungsverhältnis - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 40/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 38/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Baden-Württemberg, 20.07.1994 - 3 Sa 41/94
Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss Teilzeitbeschäftigter - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.11.2012 - 25 Sa 1145/12
Altersdiskriminierende Bemessung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im …
- FG Schleswig-Holstein, 31.05.2023 - 2 K 51/22
Keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für …
- LAG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - 12 Ta 17/11
Ordnungsgemäße Beschwerdeeinlegung durch Unterzeichnung mit Zusatz "i. A." im …
- LG Duisburg, 11.04.2016 - 3 O 194/14
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 8 Sa 323/12
Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers - Anwaltskosten
- LAG Niedersachsen, 03.02.1995 - 12 Sa 662/94
Formfehler in der Berufungsschrift; Eigenhändige Unterschrift des …
- BFH, 07.03.1989 - X R 159/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei langer Abwesenheit eines …
- LAG Hessen, 23.02.1989 - 12 TaBV 157/88
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bzw. Wirksamkeit einer Wahlanfechtung; Fehlen …
- KG, 14.05.2020 - 2 U 35/17
Klage eines Anschlussnehmers auf Rückzahlung einer Reservierungsgebühr nach der …
- OLG Hamm, 03.02.2005 - 2 U 149/04
Anspruch eines Milchlieferanten auf Zahlung von Milchgeld nach Einbehalt eines …
- OLG Koblenz, 04.04.1991 - 5 U 388/90
Zeichnung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts mit "i. V."
Rechtsprechung
BGH, 16.06.1987 - X ZR 102/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1, § 306
Wirksamkeit der Verzichtserklärung im Anwaltsprozeß - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwaltszwang - Verzicht - Erklärung
Papierfundstellen
- NJW 1988, 210
- MDR 1988, 51
- WM 1987, 1266
- AnwBl 1988, 172
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
Auszug aus BGH, 16.06.1987 - X ZR 102/85
Es ist deshalb auf Grund einseitiger Verhandlung auf Antrag durch Versäumnisurteil zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81 ff).
- BGH, 14.12.2021 - X ZR 147/17
Verzichtsurteil - Klageverzicht im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde; …
Eine Zulassung der Revision und eine mündliche Verhandlung sind nicht erforderlich (Aufgabe von BGH…, Beschluss vom 28. September 2010 - X ZR 112/07, Rn. 3; Urteil vom 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).Der Senat hat in zwei früheren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass ein Verzichtsurteil nur nach Zulassung der Revision und mündlicher Verhandlung ergehen kann (BGH…, Beschluss vom 28. September 2010 - X ZR 112/07, Rn. 3; Urteil vom 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).
- BGH, 06.05.2014 - X ZR 11/14
Anerkenntnis in der Revisionsinstanz durch den zweitinstanzlichen …
Insoweit hat der Bundesgerichtshof zwar entschieden, dass die von den zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Bundesgerichtshof abgegebene Verzichtserklärung als prozessual unwirksam anzusehen ist (BGH, Urteil vom 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, NJW 1988, 210). - BGH, 28.09.2010 - X ZR 112/07
Voraussetzungen für einen wirksam erklärten Verzicht auf einen Klageanspruch
Ein Verzicht auf den Klageanspruch kann nach § 306 ZPO nur "bei der mündlichen Verhandlung" und nur durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt erklärt werden (BGH, Urteil vom 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, NJW 1988, 210).
- LG Karlsruhe, 28.03.2019 - 13 O 74/18
Wettbewerbsprozess: Feststellung der Prozessfähigkeit eines Wettbewerbsverbandes; …
Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass der Verzicht nur durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt erklärt werden kann (…BGH, NJW-RR 2014, 831 Rn. 6;… BeckRS 2010, 27057 Rn. 3; NJW 1988, 210). - BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94
Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen …
- BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05
Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität im Rahmen der Anwaltshaftung
Prozesshandlungen konnten nach § 78 Abs. 1 ZPO a.F. nur durch einen beim Prozessgericht zugelassenen Anwalt abgegeben werden (BGH, Urt. v. 16. Juni 1987 - X ZR 102/85, WM 1987, 1266 [zum Verzicht];… Zöller/Vollkommer, ZPO 21. Aufl. § 78 Rn. 9 f;… Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 78 Rn. 13;… Thomas/Putzo, ZPO 20. Aufl. § 78 Rn. 7).