Weitere Entscheidung unten: VerfGH Bayern, 02.05.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87   

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https://dejure.org/1988,2075
BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87 (https://dejure.org/1988,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1988 - 1 BvR 549/87 (https://dejure.org/1988,2075)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 (https://dejure.org/1988,2075)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3141
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 115/07

    Wirksamwerden einer im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes durch Urteil

    Die Vollziehung von Entscheidungen, die im Arrest- oder Verfügungsverfahren ergangen sind, ist zum Schutz des Schuldners vor der Erwirkung von Entscheidungen auf Vorrat und ihrer Durchsetzung erst nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen erforderlich (BVerfG NJW 1988, 3141; BGHZ 112, 356, 359) .
  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/15

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche

    Sie soll verhindern, dass Entscheidungen, die aufgrund eines summarischen Eilverfahrens erlassen werden, über längere Zeit und trotz möglicherweise veränderter Verhältnisse vollziehbar, also vollstreckbar bleiben (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1990 - IX ZR 211/89, BGHZ 112, 356, 361; BVerfG, NJW 1988, 3141; MüKoZPO/Drescher, 5. Aufl., § 929 Rn. 1).

    Den Interessen des Gläubigers trägt das deutsche Prozessrecht dadurch Rechnung, dass er sogleich erneut einen Arrest (oder eine einstweilige Verfügung) erwirken kann (vgl. BVerfG, NJW 1988, 3141; MüKoZPO/Drescher, 5. Aufl., § 929 Rn. 14).

  • OLG München, 16.11.2015 - 34 Wx 314/15

    Vollstreckbarerklärung von in Zivil- und Handelssachen ergangenen

    Als spezielle Verfahrensvorschrift des Vollstreckungsstaats beschränkt die Norm in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise aus Gründen des Schuldnerschutzes die Befugnis des Titelgläubigers zur Vollziehung in zeitlicher Hinsicht (BVerfG NJW 1988, 3141).

    Der späte Fristbeginn mag die Erreichung des mit dem Gesetz verfolgten Schuldnerschutzes (BVerfG NJW 1988, 3141) beeinträchtigen.

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3402
VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86 (https://dejure.org/1988,3402)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02.05.1988 - 18-VII-86 (https://dejure.org/1988,3402)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 02. Mai 1988 - 18-VII-86 (https://dejure.org/1988,3402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bildungs- und Erziehungsziele - Ehrfurcht vor Gott als Bildungsziel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayVerf . Art. 131 Abs. 2

Sonstiges

  • nrw.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3141
  • NJW 1989, 2442
  • NVwZ 1989, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
    Art. 107 Abs. 1 BV schließt das Recht der Eltern ein, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29/48 und 52, 223/236 zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GG).

    Gesetze, die sich gegen eine religiöse Überzeugung oder eine Weltanschauung als solche richten, sind verboten (vgl. BVerfGE 41, 29/49; 52, 223/240 f.; Meder, Rdnrn. 1 und 2 zu Art. 107).

    Dieses muß nach dem Prinzip der Konkordanz zwischen den verschiedenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern gelöst werden (BVerfGE 41, 29/50 f.).

    Die Ausschaltung aller weltanschaulich-religiösen Bezüge würde die weltanschaulichen Spannungen und Gegensätze nicht neutralisieren, sondern diejenigen Eltern und Schüler in ihrer Glaubensfreiheit benachteiligen, die das Erziehungsziel der Ehrfurcht vor Gott bejahen (BVerfGE 41, 29/49 f. ; vgl. auch Zacher, Pluralität der Gesellschaft als rechtspolitische Aufgabe in Der Staat, 1970, S. 161/183).

    Die Schule darf nicht missionarisch wirken und die Verbindlichkeit christlicher Glaubensinhalte für alle festlegen (vgl. BVerfGE 41, 29/51 f. ; 41, 65/78; 52, 223/237).

    Das Toleranzgebot verhindert ein Absolutsetzen von Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 41, 29/47 ff.; 41, 65/83 ff.; 52, 223/236 ff.).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
    Art. 107 Abs. 1 BV schließt das Recht der Eltern ein, ihren Kindern die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Überzeugung zu vermitteln (vgl. BVerfGE 41, 29/48 und 52, 223/236 zu Art. 4 Abs. 1 und 2 GG).

    Gesetze, die sich gegen eine religiöse Überzeugung oder eine Weltanschauung als solche richten, sind verboten (vgl. BVerfGE 41, 29/49; 52, 223/240 f.; Meder, Rdnrn. 1 und 2 zu Art. 107).

    Die Schule darf nicht missionarisch wirken und die Verbindlichkeit christlicher Glaubensinhalte für alle festlegen (vgl. BVerfGE 41, 29/51 f. ; 41, 65/78; 52, 223/237).

    Das Toleranzgebot verhindert ein Absolutsetzen von Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 41, 29/47 ff.; 41, 65/83 ff.; 52, 223/236 ff.).

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
    Die Schule darf nicht missionarisch wirken und die Verbindlichkeit christlicher Glaubensinhalte für alle festlegen (vgl. BVerfGE 41, 29/51 f. ; 41, 65/78; 52, 223/237).

    Das Toleranzgebot verhindert ein Absolutsetzen von Glaubensinhalten (vgl. BVerfGE 41, 29/47 ff.; 41, 65/83 ff.; 52, 223/236 ff.).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
    Er ist befugt, Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele inhaltlich festzulegen (vgl. BerfGH 33 , 33/40 ff.; 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; 39, 87/95; BVerfGE 34 , 165/182 f.; 45, 400//415 f. ; 47, 46/71 ff.; 52 , 223/236 ; Meder , RdNr. 3 zu Art. 130).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus VerfGH Bayern, 02.05.1988 - 18-VII-86
    Er ist befugt, Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele inhaltlich festzulegen (vgl. BerfGH 33 , 33/40 ff.; 34, 14/24 ; 35, 90/95 f.; 39, 87/95; BVerfGE 34 , 165/182 f.; 45, 400//415 f. ; 47, 46/71 ff.; 52 , 223/236 ; Meder , RdNr. 3 zu Art. 130).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1997 - 9 S 1126/95
    Damit sind die Erziehungsziele Ehrfurcht vor Gott und christliche Nächstenliebe auch mit Blick auf die bereits wiedergegebene Rechtsprechung des BVerfG mit der Bekenntnisneutralität des Staates zu vereinbaren (Braun, LV, Art. 12 Rdnr. 16 m.w.N.; Würtenberger, a.a.O. S. 17 ff.; zur gleichen Frage bei Art. 131 Abs. 2 BayVerf: BayVerfGH, Entscheidung vom 02.05.1988, NJW 1988, 3141) .
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1997 - 9 S 1126/95

    Schulfach Ethik für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen

    Damit sind die Erziehungsziele "Ehrfurcht vor Gott" und "christliche Nächstenliebe" auch mit Blick auf die bereits wiedergegebene Rechtsprechung des BVerfG mit der Bekenntnisneutralität des Staates zu vereinbaren (Braun, LV, Art. 12 Rdnr. 16 m.w.N.; Würtenberger, a.a.O. S. 17ff.; zur gleichen Frage bei Art. 131 Abs. 2 BayVerf: BayVerfGH, Entscheidung vom 02.05.1988, NJW 1988, 3141).
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