Rechtsprechung
BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begriff des eigenen, angemessenen Unterhalts - Verhältnis von eigenem, angemessenen Unterhalt und eheangemessenem Unterhalt - Einbeziehung von Billigkeitsabwägungen bei der Gefährdung des Unterhalts - Einbeziehung von Billigkeitsabwägungen bei der Bestimmung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 109, 72
- NJW 1990, 1172
- NJW-RR 1990, 582 (Ls.)
- MDR 1990, 422
- FamRZ 1990, 260
- JR 1990, 371
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Das Verständnis des großen Selbstbehalts als einer im Rahmen der Billigkeitsabwägung zu wahrenden Haftungsgrenze, wie es in den zuletzt genannten Entscheidungen zum Ausdruck kommt, deckt sich nicht mit der Aussage in dem Urteil vom 16. Dezember 1987 (FamRZ 1988, 265, 267), in dem der Senat in einem Fall der Bemessung von Aufstockungsunterhalt unter Anwendung der Anrechnungsmethode den Standpunkt vertreten hat, der "eigene angemessene Unterhalt" des Verpflichteten im Sinne von § 1581 BGB sei nicht schon gefährdet, wenn dieser mehr als 3/7 seines verteilungsfähigen Einkommens als Unterhalt leisten müsse, sondern erst, wenn der große Selbstbehalt nicht mehr gewährleistet sei.Da die (geschiedenen) Eheleute grundsätzlich in gleicher Weise am verfügbaren Einkommen teilhaben (zum sog. Erwerbstätigenbonus vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 - IVb ZR 102/86 - FamRZ 1988, 265, 267 m.w.N.), gibt der dem Berechtigten geschuldete Unterhalt regelmäßig auch den Maßstab für den eigenen "angemessenen Unterhalt" des Verpflichteten, wie es schon in den früheren Regelungen der §§ 1578 und 1579 BGB a.F. der Fall war.
Für den Kläger ergibt sich damit seinerseits ein entsprechender eheangemessener Unterhalt, der für die Zeiten, in denen der Lebensbedarf aus seinen Erwerbseinkünften zu bestreiten war, maßvoll zu erhöhen wäre (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 a.a.O. S. 267).
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts wird der Unterhaltsbedarf der Beklagten teilweise durch ihr zugerechnete Erwerbseinkünfte gedeckt, die das Gericht "nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen" (also wohl einschließlich der Berücksichtigung der der Beklagten als Erwerbstätiger vorab zu belassenden Quote; vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 a.a.O. S. 267 unter 3) auf monatlich rund 400 DM geschätzt hat.
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87
Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Soweit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. April 1988 (FamRZ 1988, 705) zu entnehmen sei, daß dem Unterhaltsverpflichteten stets oder auch nur in der Regel der angemessene Selbstbehalt verbleiben müsse, sei dem nicht zu folgen.Seine Äußerungen haben teilweise Kritik erfahren (…Soergel/Häberle a.a.O. Rdn. 12 Fn. 19;… Hampel aaO; Künkel Anm. zu dem Senatsurteil vom 13. April 1988 - IVb ZR 34/87 - in EzFamR § 1609 BGB Nr. 8).
In dem Urteil vom 13. April 1988 (BGHZ 104, 158) ist der Senat sodann grundsätzlich zu der früher vertretenen Auffassung zurückgekehrt mit der Aussage, nach der Regelung des § 1581 BGB solle "eine Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts des Verpflichteten unter Billigkeitsgesichtspunkten vermieden werden"; deshalb könne der Verpflichtete in Mangelfällen einen bestimmten Selbstbehalt für sich beanspruchen, der unter Umständen über der 4/7-Quote seines verfügbaren Einkommens liege (…a.a.O. S. 168 f).
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 80/84
Berücksichtigung von Schulden des Unterhaltspflichtigen bei Prüfung seiner …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Jedenfalls diese Erweiterung ist aber zulässig, da sie sich im Rahmen der fristgerecht eingereichten Berufungsbegründung hält (Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 80/84 - FamRZ 1986, 254, 255 f m.w.N.).Sie berücksichtigt nicht den Regelungshintergrund des § 1603 Abs. 2 BGB, der wesentlich darin zu sehen ist, daß minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 80/84 = FamRZ 1986, 254, 257).
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Dies ist - auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - nicht zu beanstanden (vgl. hierzu BVerfGE 66, 84, 97f) und läßt sich bei Abwägung mit dem widerstreitenden eigenen Unterhaltsinteresse des Verpflichteten auf den in § 1569 BGB niedergelegten Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit jedes früheren Ehegatten für seinen Unterhalt nach der Scheidung zurückführen (…vgl. Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG, Einführung vor § 1569 Rdn. 9). - BGH, 25.01.1984 - IVb ZR 43/82
Berechnung des Trennungsunterhalts; Wahrung der Einspruchsfrist durch Einwurf der …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
In dem Urteil vom 25. Januar 1984 (IVb ZR 43/82 - FamRZ 1984, 358, 360) ist - unter näherer Auseinandersetzung mit der Differenzmethode - ausgeführt, der im Wege der Differenzberechnung ermittelte Quotenunterhalt für den berechtigten Ehegatten biete nicht die Gewähr, daß er den vollen nach den ehelichen Lebensverhältnissen bemessenen Unterhaltsbedarf nach § 1578 Abs. 1 BGB decke; vielmehr bleibe er in der Regel, schon wegen des trennungsbedingten Mehrbedarfs, hinter dem vollen Unterhalt zurück und "stelle nur den Unterhalt dar, der gemäß § 1581 BGB nach den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der geschiedenen Ehegatten der Billigkeit entspreche". - BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 9/84
Trennungsunterhalt des in der Ausbildung befindlichen, nicht erwerbstätigen …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Ähnlich wie in der genannten Entscheidung vom 27. April 1983 hat der Senat auch in einem Urteil vom 24. April 1985 (IVb ZR 9/84 - FamRZ 1985, 782, 785) - in einem Fall, in dem die Ehefrau während der Ehe zunächst gearbeitet und später eine weiterführende Ausbildung begonnen hatte - zur Unterhaltsverpflichtung des Ehemannes ausgeführt, "gemessen an den ehelichen Verhältnissen", in denen die Parteien gelebt hätten, bevor die Klägerin ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben und die Ausbildung aufgenommen habe, werde der "angemessene Lebensbedarf" des Beklagten gefährdet, wenn er aus seinen Einkünften den vollen Unterhalt der Klägerin aufbringen müsse; damit sei er nach § 1581 BGB nur zur Leistung des sog. Billigkeitsunterhalts verpflichtet. - BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81
Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Auf diese Entscheidung hat der Senat im Urteil vom 27. April 1983 (IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678, 679) zu § 1581 BGB billigend Bezug genommen und dargelegt, die Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach Billigkeitsgrundsätzen sei stufenweise vorzunehmen. - BGH, 18.03.1987 - IVb ZR 31/86
Unterhalt - Ehegatte - Scheidung - Neuer Ehegatte - Grundgesetz
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Hierauf hat der Senat in einem weiteren Urteil vom 18. März 1987 (IVb ZR 31/86 - FamRZ 1987, 916, 917) Bezug genommen und in einem Fall, in dem der Ehemann zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 900 DM verurteilt war und bei einem Einkommen von knapp 3.200 DM mit Rücksicht auf die Bedürftigkeit seiner zweiten Ehefrau Herabsetzung der Unterhaltspflicht verlangte, erneut entschieden: Mit der Regelung des § 1581 Satz 1 BGB habe das Gesetz, ähnlich wie früher in § 59 Abs. 1 Satz 1 EheG, eine Haftungsgrenze zugunsten des unterhaltsverpflichteten Ehegatten vorgesehen, die in der unterhaltsrechtlichen Praxis durch die Gewährung des sog. großen Selbstbehalts konkretisiert werde. - BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77
Berechnung des Unterhalts bei Berufstätigkeit beider Ehegatten; Anwendung der …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
In einem Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692) hatte der frühere IV. Zivilsenat zu § 59 EheG ausgeführt, diese Vorschrift sei als "umfassende Regelung des Einflusses der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf den Unterhaltsanspruch anzusehen"; er hatte es auf dieser Grundlage bei offensichtlich unzulänglicher Leistungsfähigkeit des Verpflichteten für möglich gehalten, ohne Festlegung der Höhe des angemessenen Unterhalts nach § 58 EheG "das geringe Einkommen des Verpflichteten unter den geschiedenen Ehegatten nach Billigkeitsgrundsätzen aufzuteilen". - BGH, 13.06.1979 - IV ZR 189/77
Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Angemessene …
Auszug aus BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
In einem Urteil vom 13. Juni 1979 (IV ZR 189/77 - FamRZ 1979, 692) hatte der frühere IV. Zivilsenat zu § 59 EheG ausgeführt, diese Vorschrift sei als "umfassende Regelung des Einflusses der eingeschränkten Leistungsfähigkeit auf den Unterhaltsanspruch anzusehen"; er hatte es auf dieser Grundlage bei offensichtlich unzulänglicher Leistungsfähigkeit des Verpflichteten für möglich gehalten, ohne Festlegung der Höhe des angemessenen Unterhalts nach § 58 EheG "das geringe Einkommen des Verpflichteten unter den geschiedenen Ehegatten nach Billigkeitsgrundsätzen aufzuteilen". - BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 8/84
Abänderung einer Unterhaltsregelung bei tiefgreifender Veränderung der Grundlagen
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZR 21/82
Berücksichtigung einer zwischen Trennung und Scheidung aufgenommenen …
- BGH, 24.10.1984 - VIII ZR 140/83
Erweiterung des Revisionsantrages nach Ablauf der Begründungsfrist; Zurückweisung …
- BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09
Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung …
Sonstige Verpflichtungen gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten, die nicht bereits den Bedarf des Unterhaltsberechtigten beeinflusst haben, sind entsprechend ihrem Rang zu berücksichtigen (im Anschluss an das Senatsurteil 18. Oktober 1989, IVb ZR 89/88, BGHZ 109, 72 = FamRZ 1990, 260).Soweit dieser Grundsatz nicht bereits bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs nach den ehelichen Lebensverhältnissen berücksichtigt wurde, ist er jedenfalls bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1581 BGB zu beachten, da der eigene angemessene Unterhalt nicht geringer sein darf als der an den Unterhaltsberechtigten zu leistende Betrag (Senatsurteil BGHZ 109, 72 = FamRZ 1990, 260, 264; so auch Wellenhofer FF 2011, 144, 147; Borth FamRZ 2011, 445, 448 f.; Graba FF 2011, 102, 105; Gutdeutsch FamRZ 2011, 523, 524 f.; Gerhardt/Gutdeutsch FamRZ 2011, 597, 598 f. und Maier FuR 2011, 182; aA Maurer FamRZ 2011, 849, 856 f.).
Entsprechend hat der Senat schon in der Vergangenheit den individuellen Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen als "Kehrseite" des Unterhaltsbedarfs des Berechtigten behandelt und den angemessenen Unterhalt im Sinne von § 1581 BGB, bei dessen Gefährdung die Billigkeitsabwägung einzusetzen hat, mit dem Unterhaltsbedarf des Berechtigten nach den ehelichen Lebensverhältnissen gemäß § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB gleichgesetzt (Senatsurteil BGHZ 109, 72 = FamRZ 1990, 260, 264).
- BGH, 15.03.2006 - XII ZR 30/04
Umfang des Selbstbehalts beim Trennungsunterhalt
b) Einer zusätzlichen Grenze der Leistungsfähigkeit nach den individuellen ehelichen Lebensverhältnissen bedarf es nach der neueren Rechtsprechung des Senats zur Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten nicht mehr (Abgrenzung zu den Senatsurteilen BGHZ 109, 72, 83 f. und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.; Fortführung des Senatsurteils BGHZ 153, 358, 364 f.).b) Der Senat hat die Leistungsfähigkeit im Rahmen des Ehegattenunterhalts (§ 1581 BGB) bisher auch noch in weiterer Weise beschränkt (Senatsurteile BGHZ 109, 72, 83 ff. = FamRZ 1990, 260, 264 und vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358 f.;… vgl. Wendl/Gutdeutsch, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 4 Rdn. 567 ff.).
- BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93
Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes
Die von ihm nach allgemeinen Billigkeitsgesichtspunkten tatrichterlich getroffene Entscheidung - die als solche nur in eingeschränktem Umfang revisionsrechtlicher Überprüfung unterliegt (vgl. Senatsurteil BGHZ 109, 72, 88) - hält aber auch im Hinblick auf die Kriterien des § 1577 Abs. 2 BGB den Angriffen der Revision stand.
- BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Auch dieser gegenüber ist die Annahme einer Unterhaltsverpflichtung bis zur Grenze des notwendigen Selbstbehalts des Klägers angesichts der besonderen Umstände des vorliegenden Falles rechtsbedenkenfrei (vgl. Senatsurteil BGHZ 109, 72, 85). - BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Jedoch kann ihm, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles und eine Abwägung der beiderseitigen Interessen und Bedürfnisse dies rechtfertigen, ausnahmsweise auch eine Unterhaltsverpflichtung bis zur Grenze des eigenen notwendigen Selbstbehalts auferlegt werden (BGHZ 109, 72, 85). - BGH, 01.12.2004 - XII ZR 3/03
Geringerer Selbstbehalt des Vaters gegenüber dem Unterhaltsanspruch der nicht …
Eine solche ist aber dann eröffnet, wenn die tatrichterliche Entscheidung den gesetzlich vorgegebenen Ermessensspielraum nicht ausschöpft oder gesetzlich vorgesehene Wertungen außer Betracht läßt (Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 89/88 - BGHZ 109, 72, 88 = FamRZ 1990, 262, 266).Die darin zum Ausdruck kommende Gleichbehandlung des geschiedenen Ehegatten mit den minderjährigen Kindern, wie sie für das Rangverhältnis in § 1609 Abs. 2 Satz 1 BGB angeordnet ist, ist im Rahmen der Billigkeitsregelung nach § 1581 BGB zwischen den geschiedenen Ehegatten nicht gerechtfertigt, weil sie den Regelungshintergrund des § 1603 Abs. 2 BGB, der darin zu sehen ist, daß minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen, nicht hinreichend berücksichtigt (Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IVb ZR 89/88 - BGHZ 109, 72, 85 = FamRZ 1990, 260, 265).
- OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer …
In einem zweiten Schritt ist auf dieser Grundlage eine Abwägung dahingehend durchzuführen, ob eine Verpflichtung des Unterhaltsschuldners zu Leistungen an den Berechtigten mit Rücksicht auf die Bedürfnisse sowie der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse der früheren Ehegatten der Billigkeit entspricht (BGH, FamRZ 1990, 260). - BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Eine dadurch drohende Verkürzung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder erscheint u. a. deshalb nicht gerechtfertigt, weil ihnen - im Gegensatz zu Erwachsenen - wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen (vgl. Senatsurteile BGHZ 109, 72, 85;… BGHZ 104 aaO.; vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539, 541). - BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95
Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt
Bei der Betreuung eines einzelnen Kindes ist davon auszugehen, daß dessen Heranwachsen in ein Alter von 15 oder 16 Jahren dem betreuenden Elternteil in aller Regel die Möglichkeit eröffnet, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen (Senatsurteile BGHZ 89, 108, 111; 109, 72, 75). - BGH, 09.06.2004 - XII ZR 308/01
Abänderung eines Prozessvergleichs
Ist der Verpflichtete also nach seinen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen bei Berücksichtigung seiner sonstigen Belastungen außerstande, ohne Gefährdung seines eigenen eheangemessenen Unterhalts den vollen nach § 1578 BGB geschuldeten Unterhalt zu leisten, so schlägt der Unterhaltsanspruch des Berechtigten in einen Billigkeitsanspruch um, dessen Umfang das Gericht unter Abwägung der beiden Eheleuten zur Verfügung stehenden Mittel sowie der beiderseits zu befriedigenden Bedürfnisse nach individuellen Gesichtspunkten zu bestimmen hat (Senatsurteil BGHZ 109, 72, 83 f.). - BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
- BGH, 15.12.2004 - XII ZR 26/03
Höhe des Selbstbehalts des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht …
- OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 5 UF 16/99
Betreuungsunterhalt: Unterhaltsbedarf der Mutter eines nichtehelichen Kindes
- OLG Karlsruhe, 23.12.1992 - 2 UF 200/91
Trennungs- und Kindesunterhalts in sog echten Mangelfällen
- OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
Geschiedener Unterhaltspflichtiger; Notwendiger Selbstbehalt; Rückgriff auf …
- LAG Niedersachsen, 03.05.2000 - 16a Sa 1391/99
Wirksamkeit eines Prozessvergleichs; Entfernung von Abmahnungen aus Personalakten
- OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02
Ersatzhaftung; Leistungsfähigkeit; Selbstbehalt
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 36/89
Darlegungs- und Beweislast bei Wegfall eines Unterhaltstatbestandes
- OLG Karlsruhe, 17.08.1995 - 2 UF 45/95
Erwerbstätigenbonus, absoluter (echter) Mangelfall, Mindesteinsatzbetrag
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89
Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts
- OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96
Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners
- OLG Koblenz, 18.12.2002 - 9 UF 785/01
Erwerbsobliegenheit des bisher haushaltsführenden Ehegatten nach Trennung
- VGH Bayern, 19.02.2002 - 6 B 99.44
Erschließungsbeitrag des Eigentümers eines Grundstücks für die Herstellung der …
- OLG Karlsruhe, 22.12.2005 - 16 UF 104/05
- OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04
Produkthaftung; unerlaubte Handlung: Schadensersatzanspruch auf Grund des Einbaus …
- BGH, 26.09.1990 - XII ZR 84/89
Nachehelicher Unterhalt bei zumutbarer Vollzeitbeschäftigung
- LAG Hessen, 21.03.2003 - 12 Sa 319/02
- OLG Karlsruhe, 07.04.2004 - 7 U 26/03
Berufungsverfahren nach neuem Recht: Folgen des Teilangriffs eines in …
- OLG Bamberg, 10.10.1996 - 2 UF 46/96
Umfang der eheprägenden Einkünfte - Auswärtiger Dienst
- OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 18 UF 155/94
Unterhaltsberechnung bei nicht auseinandergesetzter Ehegemeinschaft
- OLG Koblenz, 17.07.2002 - 9 UF 40/02
Begrenzung des nachehelichen Unterhalts durch den Selbstbehalt
- OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90
Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung …
- OLG Koblenz, 07.04.2005 - 7 UF 999/04
Höhe des Trennungsunterhalts bei Hilfsbedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
- OLG München, 12.10.2005 - 16 UF 968/05
Untergrenze des eheangemessenen Selbstbehalts bei Rentnern
- OLG Nürnberg, 27.06.1995 - 7 WF 1694/95
Ermittlung der Haftungsanteile der Eltern für den Volljährigenunterhalt
- OLG Frankfurt, 05.11.1998 - 1 UF 155/98
Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei Kindern des Unterhaltsschuldners aus …
- OLG Nürnberg, 04.10.1995 - 7 UF 2836/95
Unterhaltspflicht eines geschiedenen Ehegatten gegenüber dem anderen geschiedenen …
- KG, 03.01.2003 - 13 UF 249/02
Nachehelicher Unterhalt: Prägendes Einkommen des den Haushalt führenden und die …
- OLG Bamberg, 27.11.1997 - 2 UF 165/97
Unterhaltsrechtliches Rangverhältnis zwischen der neuen Ehefrau und …
- OLG Braunschweig, 25.01.1994 - 2 UF 124/93
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Ausbruch aus intakter Ehe; Zurechnung von …
- OLG Bamberg, 11.03.1993 - 2 UF 173/92
Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten
- OLG Hamm, 28.05.1997 - 5 UF 315/96
Begrenzung des Unterhalts nach § 1578 Abs. S. 2 BGB auf den angemessenen …
- OLG Karlsruhe, 15.10.1992 - 16 UF 144/91
Selbstbehalt; Großer; Kleiner; Unterhalt
- OLG Saarbrücken, 04.12.1997 - 6 WF 66/97
- OLG München, 04.02.1993 - 16 UF 1149/92
- OLG Bamberg, 12.01.1993 - 7 UF 146/92
Unterhaltsrechtliche Relevanz des mietfreien Wohnens in der ehemals ehelichen …
- AG Detmold, 27.11.1997 - 15 F 209/97
Berechnung des monatlichen Anspruchs auf Trennungsunterhalt; Abzug …
- AG Mannheim, 04.11.1996 - 18 C 4/96
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der …
- OLG Nürnberg, 12.08.1996 - 7 UF 2110/96
Minderung der Leistungsfähigkeit infolge Renteneintritts
- OLG Nürnberg, 07.10.1991 - 10 UF 1650/91