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   OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89 - 145/89 I   

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OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89 - 145/89 I (https://dejure.org/1989,2193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.1989 - 5 Ss 384/89 - 145/89 I (https://dejure.org/1989,2193)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 1989 - 5 Ss 384/89 - 145/89 I (https://dejure.org/1989,2193)
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Sakkos unter Mantel

§ 242 StGB, zur Vollendung des Diebstahls bei Videobeobachtung

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1492
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Die Wegnahme einer Sache ist vollendet, sobald der Gewahrsam des bisherigen Inhabers an der Sache ohne oder gegen dessen Willen aufgehoben und diese in die tatsächliche Verfügungsmacht des Täters gelangt ist (BGH in NStZ 1981, 435 ; BGHSt 16, 271 ; OLG Köln NJW 1984, 810 ; Samson in SK, StGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 17).

    Die Frage, ob neuer Gewahrsam begründet ist, ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und der Verkehrsanschauung zu beantworten (Senatsbeschluß in NJW 1986, 2266; BGHSt 16, 271 ; BGH in NJW 1981, 997; OLG Köln NJW 1986, 392; Dreher/Tröndle, StGB , 44 Aufl., § 242 Rn. 14 und 15).

    Neuer Gewahrsam ist regelmäßig in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber über die Sache vollständig aufgehoben ist (RGSt 76, 131; BGHSt 16, 271 ; 23, 254; 26, 24, 26).

    Der eigene Gewahrsam des Täters an der Sache ist damit hergestellt (Senatsbeschluß in JMBl. NW 1988, 20, 21; BGHSt 16, 271 ff im Anschluß an Welzel GA 1960, 257 ff; BGHSt 17, 296; 23, 254; 26, 24, 26; Dreher/Tröndle aaO. § 242 Rn. 15; Samson aaO. § 242 Rn. 24; Ruß in LK, StGB , 10. Aufl., § 242 , Rn. 43 a; Lackner, StGB , 17. Aufl., § 242 Anm. 3 c).

  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Neuer Gewahrsam ist regelmäßig in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber über die Sache vollständig aufgehoben ist (RGSt 76, 131; BGHSt 16, 271 ; 23, 254; 26, 24, 26).

    Der eigene Gewahrsam des Täters an der Sache ist damit hergestellt (Senatsbeschluß in JMBl. NW 1988, 20, 21; BGHSt 16, 271 ff im Anschluß an Welzel GA 1960, 257 ff; BGHSt 17, 296; 23, 254; 26, 24, 26; Dreher/Tröndle aaO. § 242 Rn. 15; Samson aaO. § 242 Rn. 24; Ruß in LK, StGB , 10. Aufl., § 242 , Rn. 43 a; Lackner, StGB , 17. Aufl., § 242 Anm. 3 c).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Neuer Gewahrsam ist regelmäßig in dem Augenblick begründet, in dem die Herrschaftsmacht des bisherigen Gewahrsamsinhaber über die Sache vollständig aufgehoben ist (RGSt 76, 131; BGHSt 16, 271 ; 23, 254; 26, 24, 26).

    Der eigene Gewahrsam des Täters an der Sache ist damit hergestellt (Senatsbeschluß in JMBl. NW 1988, 20, 21; BGHSt 16, 271 ff im Anschluß an Welzel GA 1960, 257 ff; BGHSt 17, 296; 23, 254; 26, 24, 26; Dreher/Tröndle aaO. § 242 Rn. 15; Samson aaO. § 242 Rn. 24; Ruß in LK, StGB , 10. Aufl., § 242 , Rn. 43 a; Lackner, StGB , 17. Aufl., § 242 Anm. 3 c).

  • BGH, 24.06.1981 - 3 StR 182/81

    Aufladen des Tresors - §§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht vollendeter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Die Wegnahme einer Sache ist vollendet, sobald der Gewahrsam des bisherigen Inhabers an der Sache ohne oder gegen dessen Willen aufgehoben und diese in die tatsächliche Verfügungsmacht des Täters gelangt ist (BGH in NStZ 1981, 435 ; BGHSt 16, 271 ; OLG Köln NJW 1984, 810 ; Samson in SK, StGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 17).

    Entscheidend ist, ob der Täter die tatsächliche Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, daß er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits nicht mehr über die Sache verfügen kann, ohne die Verfügungsmacht des Täters zu beseitigen (Senatsbeschluß aaO.; BGH in NStZ 1981, 435 ; OLG Köln aaO.).

  • OLG Köln, 13.01.1984 - 3 Ss 896/83

    Wann ist ein Diebstahl im Selbstbedienungsladen vollendet?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Die Wegnahme einer Sache ist vollendet, sobald der Gewahrsam des bisherigen Inhabers an der Sache ohne oder gegen dessen Willen aufgehoben und diese in die tatsächliche Verfügungsmacht des Täters gelangt ist (BGH in NStZ 1981, 435 ; BGHSt 16, 271 ; OLG Köln NJW 1984, 810 ; Samson in SK, StGB , 3. Aufl., § 242 Rn. 17).
  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Die Frage, ob neuer Gewahrsam begründet ist, ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und der Verkehrsanschauung zu beantworten (Senatsbeschluß in NJW 1986, 2266; BGHSt 16, 271 ; BGH in NJW 1981, 997; OLG Köln NJW 1986, 392; Dreher/Tröndle, StGB , 44 Aufl., § 242 Rn. 14 und 15).
  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Es gibt aber keinen allgemeinen Rechtssatz, aus dem folgt, daß der Tatrichter in allen Fällen, in denen Blutproben nicht entnommen worden sind, bei der Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB anzugeben hat, von welchem höchstmöglichen Blutalkoholwert er ausgehe (BGHR § 21 StGB BAK 9).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Zwar muß der Tatrichter in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welcher Blutalkoholkonzentration er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH in STV 1984, 463).
  • OLG Köln, 21.05.1985 - Ss 103/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Die Frage, ob neuer Gewahrsam begründet ist, ist nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und der Verkehrsanschauung zu beantworten (Senatsbeschluß in NJW 1986, 2266; BGHSt 16, 271 ; BGH in NJW 1981, 997; OLG Köln NJW 1986, 392; Dreher/Tröndle, StGB , 44 Aufl., § 242 Rn. 14 und 15).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.1989 - 5 Ss 384/89
    Denn weder ist Diebstahl eine heimliche Tat, noch setzt sie Vollziehung des Gewahrsamswechsels derart voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGH in NStZ 1987, 71 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.08.1985 - 5 Ss 248/85

    Diebstahl im Selbstbedienungsladen; § 242 I StGB

  • RG, 24.04.1942 - 1 D 456/41

    Nimmt ein Beamter aus einem Aktenschranke seiner Behörde eine Postsendung, die

  • LG Potsdam, 06.10.2005 - 26 (10) Ns 142/05

    Abgrenzung des versuchten Diebstahls von der straflosen Vorbereitung beim

    Dass die Tat durch die Mitarbeiter und den Kaufhausdetektiv L. und damit durch die Stellvertreter des Gewahrsamsinhaber beobachtet worden war, schließt nach allgemeiner Ansicht weder die Vollendung noch das vorgelagerte unmittelbare Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung aus, zumal da § 242 StGB keine Heimlichkeit voraussetzt (vgl. dazu in ständiger Rechtsprechung: BGHSt 26, 273 f.; BGH, NStZ 1987, 71; OLG Düsseldorf, NJW 1990, 1492).
  • OLG Frankfurt, 16.01.1993 - 3 Ss 396/92

    Diebstahl eines Kleidungsstücks; Zeitpunkt der Vollendung; Warenhaus;

    Dies ist nach den Anschauungen des täglichen Lebens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1990, 1492 m.z.w.N.).
  • AG Lübeck, 27.06.2012 - 61 Ds 70/12

    Diebstahl: Gewahrsamsbruch beim Ladendiebstahl; Voraussetzungen einer kurzen

    Für Fälle wie den hier zur Beurteilung stehenden Ladendiebstahl hat die Rechtsprechung eine Vollendung des objektiven Diebstahlstatbestandes deshalb angenommen, wenn der Täter die handliche Beute in seiner Kleidung versteckt oder in einem leicht zu transportierenden Behältnis mit sich führt, weil der eigene Gewahrsam des Täters damit hergestellt ist (grundlegend BGH NJW 1961, 2266 f.; 1975, 320; Fischer, StGB, 59. A. 2012, § 242 Rdnr. 18, 20 f. m. w. N.), mag der Täter dabei auch - typischerweise von einem Ladendetektiv - beobachtet werden (dazu auch OLG Düsseldorf NJW 1986, 2266; 1990, 1492; abweichend bei polizeilicher "Herausforderung" und Beobachtung der Tat BGH StV 1985, 323: bloßer Versuch; grundlegend anderer Ansicht etwa Eser/Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB, 28. A. 2010, § 263 Rdn. 40).
  • KG, 23.10.2019 - 3 Ss 89/19

    Revision im Strafverfahren: Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den

    So begründet der Täter, der in einem Selbstbedienungsgeschäft mit Zueignungsabsicht Waren in seine Kleidung oder eine mitgeführte Tasche steckt, Gewahrsam an diesen Gegenständen und vollendet somit den Diebstahlstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961, a.a.O.; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 -, juris; NJW 1981, 997; NStZ 2019, 613; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1492; Fischer, StGB 66. Aufl., § 242 Rn. 18, 20).
  • KG, 23.10.2019 - 121 Ss 152/19

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    So begründet der Täter, der in einem Selbstbedienungsgeschäft mit Zueignungsabsicht Waren in seine Kleidung oder eine mitgeführte Tasche steckt, Gewahrsam an diesen Gegenständen und vollendet somit den Diebstahlstatbestand (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961, a.a.O.; Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74 -, juris; NJW 1981, 997 ; NStZ 2019, 613 ; OLG Düsseldorf NJW 1990, 1492 ; Fischer, StGB 66. Aufl., § 242 Rn. 18, 20).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.10.1989 - 5 Ss 306/89 - 118/89 I   

Zitiervorschläge
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.1989 - 5 Ss 306/89 - 118/89 I (https://dejure.org/1989,11215)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - 5 Ss 306/89 - 118/89 I (https://dejure.org/1989,11215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1492
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