Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 29.05.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91   

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BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91 (https://dejure.org/1991,851)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1991 - 1 B 142.91 (https://dejure.org/1991,851)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1991 - 1 B 142.91 (https://dejure.org/1991,851)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aktenbeiziehung - Zeugenbeweis - Urkundenbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 96 Abs. 1
    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des Urkundebeweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1186
  • NVwZ 1992, 563 (Ls.)
  • DÖV 1993, 536
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellungen allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muß (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 150.90 -).
  • BVerwG, 24.10.1990 - 1 B 150.90

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91
    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellungen allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muß (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - und vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 150.90 -).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Die Feststellung von Tatsachen darf allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Vernehmungsprotokolle gestützt werden, wenn eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (vgl. Beschlüsse vom 13. September 1988 BVerwG 1 B 22.88 Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 und vom 22. November 1991 BVerwG 1 B 142.91 Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Das LSG war aber selbst dann nicht gehindert, die Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten, wenn der Kläger die erneute Vernehmung der Zeugen durch das LSG ausdrücklich beantragt oder sich diese Form der Beweisaufnahme dem LSG aufgedrängt hätte (vgl dazu BVerwG NJW 1992, 1186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2009 - 1 A 2084/07

    Zulässigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten wegen des Konsums von

    vgl. Rudisile, a.a.O., § 96 Rn. 18 ff., m.w.N. auch zur Gegenauffassung in Fußnoten 40 und 46; Böhm, Die Verwertung mittelbarer Beweismittel im Verwaltungsgerichtsprozess, NVwZ 1996, 427 ff. (431); für die - mit § 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO identische - Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO ausführlich auch Rüsken, Beweis durch beigezogene Akten, BB 1994, 761 ff. (765 f.); a.A. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 10. September 1979 - 3 CB 117.79 -, Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 38 m.w.N., und vom 22. November 1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 96 Rn. 3 m.w.N; Garloff, in: Posser/Wolff, a.a.O., § 96 Rn. 2.
  • BVerwG, 16.12.1992 - 1 B 162.92

    Gewerbeuntersagung, Vorgesellschaft, Gewerbetreibender, Personengesellschaft,

    Abgesehen davon, daß das Gericht grundsätzlich nicht gehindert ist, in den beigezogenen und zum Gegenstand der Verhandlung gemachten Verwaltungsvorgängen enthaltene Dokumentationen im Wege des Urkundenbeweises als Urteilsgrundlage zu verwerten (vgl. Beschluß vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37 m.w.N.), beruht die Entscheidung des Berufungsgerichts nicht auf der Annahme, der Betrieb sei in der ... bereits aufgenommen worden (§ 133 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2010 - 19 A 1491/05

    Ausschluss einer Einbürgerung nach § 11 S. 1 Nr. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (

    BVerwG, Beschlüsse vom 25.8.2008 2 B 18.08 , juris, Rdn. 13, und vom 22.11.1991 1 B 142/91 , NJW 1992, 1186, juris, Rdn. 2 m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2006 - 8 LA 128/06

    Anspruch auf Umbettung einer Urne durch den letzten Lebensgefährten des

    Vielmehr stand es unter diesen Voraussetzungen mit § 86 VwGO in Einklang, dass das Verwaltungsgericht seine Überzeugung auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge und der darin enthaltenen schriftlichen Stellungnahmen gestützt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1991 - 1 B 142/91 -, NJW 1992, 1186).
  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

    Weder aus § 96 Abs. 1 VwGO noch aus einer sonstigen Verfahrensvorschrift lässt sich ableiten, dass es den Verwaltungsgerichten nur bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten erlaubt wäre, den Inhalt beigezogener und zum Gegenstand der Verhandlung gemachter Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (Beschluss vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Das FG darf seine Tatsachenfeststellungen allerdings nicht allein auf beigezogene Akten und darin enthaltene Vernehmungsprotokolle stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 22. November 1991 1 B 142.91, NJW 1992, 1186, m.w.N. aus der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10

    Formlosigkeit der Berichtigung eines bloßen Ausfertigungsmangels

    Weder aus § 96 Abs. 1 VwGO noch aus einer sonstigen Verfahrensvorschrift lässt sich ableiten, dass es den Verwaltungsgerichten nur bei Zustimmung der Verfahrensbeteiligten erlaubt wäre, den Inhalt beigezogener und zum Gegenstand der Verhandlung gemachter Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (Beschluss vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92

    Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge -

    Die Verwaltungsgerichte dürfen ihre Tatsachenfeststellung allerdings insoweit nicht allein auf beigezogene Akten stützen, als eine Zeugenvernehmung von einem Beteiligten ausdrücklich beantragt wird oder sich aus anderen Gründen dem Gericht aufdrängen muss (vgl. Beschluß vom 22. November 1991 - BVerwG 1 B 142.91 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 37).
  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 87.10

    Aktenwidrigkeit liegt bei offensichtlichem Widerspruch zwischen den in der

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 12.11

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 66.10

    Beschluss über die Trennung des Ausgangsverfahrens in insgesamt 63 Vermögenswerte

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 76.10

    Zustimmung der Parteien bei Urkundenbeweis

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 8.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 78.10

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 73.10

    Beschluss über die Trennung des Ausgangsverfahrens in insgesamt 63 Vermögenswerte

  • BVerwG, 19.11.1996 - 2 B 47.96

    Gerichtsverfassungsrecht - Ausschließung der Öffentlichkeit wegen

  • BVerwG, 13.10.1994 - 8 B 162.94

    Unzureichende Substantiierung der Aufklärungsrüge - Verstoß gegen den Grundsatz

  • OVG Saarland, 29.10.2004 - 1 Q 9/04

    Widerruf einer ärztlichen Approbation; Vorliegen eines erheblichen

  • BVerwG, 03.07.1995 - 7 PKH 16.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die Pflicht zur

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91   

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BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 B 71.91 (https://dejure.org/1991,1471)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 B 71.91 (https://dejure.org/1991,1471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1186
  • NVwZ 1992, 564 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.03.1990 - 5 CB 26.89

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Verfahrensrügen zur

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1991 - 4 B 71.91
    Soweit der Kläger mit diesem Vorbringen den Verfahrensmangel der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts geltend macht, ist die Beschwerde unzulässig, weil dieser in § 133 Nr. 1 VwGO a.F. genannte Mangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (vgl. Beschluß vom 12. März 1990 - BVerwG 5 CB 26.89 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 93).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie - wofür hier nichts ersichtlich ist - nicht offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 , Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 , stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2023 - 5 C 8.21

    Unzureichende Anhörung und ermessensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche

    Der Kläger kann sich daher auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Revisionsverfahren nicht mehr berufen, wenn sich entweder aus den Umständen ergibt, dass sein Prozessbevollmächtigter auf eine Rüge des ihm bekannten Mangels verzichtet (vgl. dazu sowie zum konkludenten Rügeverzicht Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 B 71.91 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 12 S. 8) oder den Fehler bzw. Mangel nicht im nächsten Schriftsatz an das Gericht gerügt hat, obgleich ihm der Mangel bekannt war oder bekannt sein musste.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 6 A 1229/18

    Klage gegen die (mehrfache) Verlängerung der beamtenrechtlichen Probezeit; Antrag

    BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 4 B 71.91 -, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 82.11

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit wegen abweichender Beurteilung der

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 stRspr; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 B 64.12

    Voraussetzungen für die Annahme eines offensichtlich missbräuchlichen

    Dass ein abgelehnter Richter bei der rechtlichen Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, reicht indes regelmäßig nicht aus, um eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten (Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 und vom 20. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 5; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 54 Rn. 11b m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 13 S 19.15

    Zurückgewiesenes Ablehnungsgesuch

    Die Äußerung einer irrigen Rechtsauffassung ist grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (BVerwG, B.v. 29.5.1991 - 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186/1187 = juris; BayVGH, B.v. 26.8.2010 - 13 S 10.1729 - juris).

    Zudem wäre die Äußerung einer irrigen Rechtsauffassung grundsätzlich kein Ablehnungsgrund (BVerwG, B.v. 29.5.1991 - 4 B 71/91 - NJW 1992, 1186/1187 = juris; BayVGH, B.v. 26.8.2010 - 13 S 10.1729 - juris).

  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von

    Dafür kommt es nicht auf die Richtigkeit der zugrunde liegenden Rechtsansicht an (vgl. Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 ).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht - wofür hier nichts ersichtlich ist - offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 BVerwG 1 D 2.81 BVerwGE 73, 339 [346]; Beschluss vom 29. Mai 1991 BVerwG 4 B 71.91 NJW 1992, 1186 [1187]; Beschluss vom 23. Oktober 2007 BVerwG 9 A 50.07, BVerwG 9 VR 19.07, BVerwG 9 VR 21.07 NVwZ-RR 2008, 140 [141]; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m. w. N.).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 57.09

    Maßstab bei der Beurteilung der Besorgnis der Befangenheit eines abgelehnten

    Dass ein abgelehnter Richter bei der Würdigung des maßgeblichen Sachverhalts oder bei dessen rechtlicher Beurteilung eine andere Rechtsauffassung vertritt als ein Beteiligter, ist regelmäßig nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen; das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht - wofür hier nichts ersichtlich ist - offensichtlich willkürlich sind (Urteil vom 11. Februar 1982 - BVerwG 1 D 2.81 - BVerwGE 73, 339 [346]; Beschluss vom 29. Mai 1991 - BVerwG 4 B 71.91 - NJW 1992, 1186 [1187]; Beschluss vom 23. Oktober 2007 - BVerwG 9 A 50.07, BVerwG 9 VR 19.07, BVerwG 9 VR 21.07 - NVwZ-RR 2008, 140 [141]; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. 2007, § 54 Rn. 11a, 11b m. w. N.).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 19.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 84.11
  • BVerwG, 17.10.2011 - 7 PKH 18.11
  • BVerwG, 25.07.1996 - 5 B 201.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtmäßigkeit des Vertretungszwangs vor dem BVerwG

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 85.11
  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 86.11
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 VR 21.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2019 - 19 A 773/18

    Voraussetzungen für ein nicht vorschriftsmäßige besetzes Gericht im Sinne des §

  • BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 47.00

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Aussicht der

  • VGH Bayern, 21.03.2019 - 13 S 19.164

    Ablehnung von Mitgliedern eines Spruchausschusses wegen Befangenheit oder eines

  • BVerwG, 14.06.1991 - 4 C 19.91

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • VGH Bayern, 05.02.2019 - 13 S 19.14

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Spruchausschusses im

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