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   OLG Oldenburg, 30.09.1991 - Ss 270/91   

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https://dejure.org/1991,2986
OLG Oldenburg, 30.09.1991 - Ss 270/91 (https://dejure.org/1991,2986)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30.09.1991 - Ss 270/91 (https://dejure.org/1991,2986)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 30. September 1991 - Ss 270/91 (https://dejure.org/1991,2986)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 11 Abs. 2 OWiG ; § 1 RBerG ; § 8 Abs. 1 Nr. 1 RBerG ; § 17 StGB
    Erledigung der Rechtsangelegenheit; Geschäftsmäßige Besorgung; Nahes Verwandschaftsverhältnis; Eigeninteresse; Erlaubnispflicht; Verbotsunkenntnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Rechtsangelegenheit; Geschäftsmäßige Besorgung; Nahes Verwandschaftsverhältnis; Eigeninteresse; Erlaubnispflicht; Verbotsunkenntnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2438
  • NJW 1992, 2438 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1992, 994
  • MDR 1992, 994 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.07.2001 - III ZR 172/00

    Rechtsberatung unter Ehegatten

    Teils wird die Zulässigkeit einer Rechtsbesorgung für den Ehegatten oder einen nahen Verwandten davon abhängig gemacht, daß - über das familienrechtliche Verhältnis hinaus - besondere Umstände, z.B. aus der Lebens- und Haushaltsgemeinschaft und der gegenseitigen Fürsorgepflicht oder aus einer wirtschaftlichen Interessenverflechtung, vorliegen (BayObLG NJW 1969, 1452, 1453) oder aufgrund enger familiärer Beziehungen ein eigenes Interesse des Familienmitglieds an der Erledigung der Angelegenheit besteht (OLG Karlsruhe AnwBl. 1979, 487; OLG Köln NStE Nr. 2 zu Art. 1 § 1 RBerG; OLG Oldenburg NJW 1992, 2438; Altenhoff/Busch/Chemnitz, RBerG, 10. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 85; Henssler/Prütting/Weth, BRAO, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 11; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rn. 33; ähnlich Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Art. 1 § 1 RBerG Rn. 55), teils wendet man § 6 Nr. 2 StBerG entsprechend an und läßt bei allen Angehörigen im Sinne des § 15 AO - hierzu gehören auch Ehegatten (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 AO) - eine unentgeltliche Ausführung genügen (AG Kassel NStZ 1989, 79, 80 mit ablehnender Anmerkung Wasmuth NStZ 1989, 275; Rennen/Caliebe, aaO; einschränkend Senge aaO Rn. 11).
  • OLG Oldenburg, 19.10.1998 - Ss 343/98

    Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums bei der Verwendung teerölbehandelter alter

    Ein Anlass zur Überprüfung der Rechtslage besteht in solchen Fällen nur dann, wenn der Angeklagte auf Grund seiner individuellen Lebens- oder Berufserfahrung weiß, dass er sich in einem rechtlich durchnormierten Bereich bewegt oder sein Verhalten Einzelnen oder der Allgemeinheit Schaden zufügt ( OLG Oldenburg NJW 1992, 2438 [OLG Oldenburg 30.09.1991 - Ss 270/91] ; Roxin, Strafrecht AT Bd. 1 § 21 Rn. 51 ff; Schönke-Schröder/ Cramer, StGB, 25. Auflage, § 17 Rn. 16; SK/Rudolphi, StGB, 6. Auflage, § 17 Rn. 30 f).
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