Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 25.04.1991 | BVerwG, 13.12.1990

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,283
BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 19.90 (https://dejure.org/1990,283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan eines Gewerbegebietes - Nichtigkeit eines Bebauungsplanes - Sondergebiet - Normenkontrollverfahren - Antragsbefugnis einer Kirchengemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Rechtsfolgen der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - Unzulässigkeit der Ausweisung eines Sondergebiets "Stellplätze"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 254 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 778
  • DVBl 1991, 826
  • BauR 1991, 301
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Die Beschwerde muß auch erfolglos bleiben, soweit sie rügt, das Normenkontrollgericht sei von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - (ZfBR 1989, 274 ) abgewichen.

    Ist bei einem vorhabenbezogenen, privatnützigen Bebauungsplan, der der planungsrechtlichen Sicherung zukünftiger Erweiterungsabsichten einer in der Gemeinde ansässigen Firma dient, eine für diese Erweiterungsabsichten als erforderlich angesehene, als sonstiges Sondergebiet im Sinne von § 11 BauNVO festgesetzte Stellplatzfläche von den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans, soweit sie ebenfalls der planungsrechtlichen Sicherung der zukünftigen Erweiterungsabsichten der Firma dienen, im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 -) abtrennbar? Besteht eine solche Abtrennbarkeit der als Sondergebiet ausgewiesenen Stellplatzfläche auch dann, wenn diese Stellplatzfläche ihrerseits Teil eines umfassenden Sondergebiets im Bereich des Gesamtplans ist, wobei der andere Teil des Sondergebiets als "Parkierungsbauwerk" ebenfalls der Unterbringung der Kraftfahrzeuge von Mitarbeitern der durch den Bebauungsplan bezüglich ihrer Erweiterungsabsichten begünstigten Firma dienen soll?.

    Diese Frage ist zu verneinen, wenn die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen das Planungskonzept in seinem Kerngehalt trifft, so daß nur noch ein Planungstorso übrigbleiben würde (BVerwG, Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - NVwZ 1990, 159 ).

  • BVerwG, 18.08.1989 - 4 C 12.86

    Grenzen der gemeindlichen Planungshoheit bei der Festsetzung des Maßes der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Das Normenkontrollgericht knüpft vielmehr ausdrücklich an den Beschluß vom 8. August 1989 (a.a.O.) an und führt aus, daß ein untrennbarer Zusammenhang nicht bestehe, obwohl der Bebauungsplan insgesamt der planungsrechtlichen Sicherung zukünftiger Erweiterungsabsichten der Firma P. diene.

    Unzulässig ist auch die Rüge, die Normenkontrollentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - (ZfBR 1990, 38) ab.

    Innerhalb des von § 1 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauNVO gezogenen Rahmens unterliegt die Ausweisung von Sondergebieten der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 18. August 1989 - BVerwG 4 C 12.86 - ZfBR 1990, 38 ).

  • BVerwG, 24.04.1970 - IV C 53.67

    Festsetzung von Garagenflächen durch Bebauungsplan

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen, die die Gemeinde nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB im Bebauungsplan festsetzen darf, sind (private) Stellplätze als Nebenanlagen anderen Grundflächen mit einer Hauptnutzung zugeordnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1970 - BVerwG 4 C 53.67 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 6).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zum Schutz der Allgemeinheit oder einzelner Privatpersonen, die ihre Interessen selbst geltend machen können, kann weder eine politische Gemeinde (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 4 C 36.86 - ZfBR 1990, 154 ) noch eine Kirchengemeinde ein Normenkontrollverfahren einleiten.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zu würdigen sind vielmehr die Festsetzungen in ihrer Bedeutung, die sie für den Plan in ihrer Gesamtheit haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Ein in diesem Sinne wesentlicher Unterschied liegt dann vor, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen läßt (BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan in einem Interesse betroffen wird, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt des Planes als eigenes Interessse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (vgl. BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Die Festsetzung der Zweckbestimmung hat für Sondergebiete dieselbe Funktion, die für die Baugebiete nach den §§ 2 bis 9 BauNVO dem jeweils ersten Absatz dieser Vorschriften zukommt (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 18.81 - BVerwGE 67, 23 ).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Zu prüfen ist, ob die für sich genommen unbedenklichen Festsetzungen noch ihre Aufgabe erfüllen können, eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Planbereichs zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - DVBl. 1985, 112 ).
  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 19.90
    Auf die Frage, ob die Ausweisung neuer Gewerbeflächen ohne zusätzliche Stellplätze überhaupt objektiv - etwa nach den landesrechtlichen Vorschriften über notwendige Einstellplätze - zulässig wäre (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluß vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - ZfBR 1990, 32 ), kommt es deshalb nicht an.
  • BVerwG, 06.08.1990 - 4 NB 18.90

    Nichtüberprüfbarkeit von Verfahrensfehlern im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 7.12

    Bebauungsplan; Sondergebiet; -, das der Erholung dient; sonstiges Sondergebiet;

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2017 - 1 KN 151/15

    Dauerwohnen; Ferienhausgebiet; Nutzungsmix; Parzelle; Wochenendhausgebiet;

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die restlichen Festsetzungen auch ohne den nichtigen Teil noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken kann und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen ist, daß die Gemeinde auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 8. August 1989 - BVerwG 4 NB 2.89 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG/BauGB Nr. 17 = NVwZ 1990, 159; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.).

    Auch insoweit ist bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, daß die Feststellung der Nichtigkeit des Bebauungsplans im ganzen nicht davon abhängig ist, ob der Antragsteller, der das Verfahren mit seinem zulässigen Antrag in Gang gesetzt hat, von allen Teilen des Planes selbst betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = UPR 1991, 232 = GewA 1991, 175; Beschluß vom 28. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 29.89 - unveröffentl.; Beschluß vom 4. Juni 1991 - BVerwG 4 NB 35.89 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

    Ein wesentlicher Unterschied zu den Gebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO besteht, wenn ein Festsetzungsgehalt gewollt ist, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen und der sich deshalb sachgerecht auch mit einer auf sie gestützten Festsetzung nicht erreichen lässt (Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283 ; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 S. 36).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Es ist durch einen Festsetzungsgehalt gekennzeichnet, der sich keinem der in den §§ 2 ff. BauNVO geregelten Gebietstypen zuordnen lässt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - BVerwG 4 C 30.76 - BVerwGE 56, 283; Beschluss vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25).
  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

    Mit der Nichtvorlagebeschwerde macht der Antragsteller geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) ab.

    Die nach § 47 Abs. 7 Satz 1 VwGO statthafte Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Sache an das Bundesverwaltungsgericht ist zulässig und begründet, soweit sie eine Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301) geltend macht.

    Die Beschwerde macht mit ihrer Abweichensrüge sinngemäß geltend, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) ausgeführt, ein Bebauungsplan sei insgesamt nichtig, wenn die Festsetzung der für die Erweiterung eines Gewerbebetriebes nach der Vorstellung des Plangebers erforderlichen Stellplätze ungültig sei.

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 30.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Änderungs- oder Ergänzungsplan als Gegenstand eines

    Der Senat hat wiederholt entschieden, daß Mängel, die einem Bebauungsplan anhaften, dann nicht zur Gesamtnichtigkeit führen, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87], vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25, vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59, und vom 6. April 1993 - BVerwG 4 NB 43.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 77).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Der beschließende Senat hat es allerdings in seinem Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - (GewArch 1991, 175) als im Ansatz zutreffend bezeichnet, daß ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren nicht hinsichtlich solcher abtrennbarer Teile zur Überprüfung gestellt werden könne, durch die der Antragsteller keinen Nachteil erleide.

    Kommt das Normenkontrollgericht in dem vom Antragsteller zulässigerweise angestrengten Verfahren zu dem Ergebnis, daß der Bebauungsplan nach den dafür geltenden Regeln (vgl. dazu zuletzt Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - a.a.O.) und unter Beachtung des in § 139 BGB zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatzes nur für teilweise nichtig zu erklären ist, so begrenzt es damit lediglich die Reichweite des festgestellten materiellen Fehlers auf das mögliche und gebotene Maß, um im Interesse der Rechtssicherheit das Ergebnis der gemeindlichen Normsetzung möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten (vgl. dazu BVerwGE 82, 225 [BVerwG 18.07.1989 - 4 N 3/87]).

  • VG Hannover, 26.10.2010 - 4 B 3729/10

    Zulässigkeit einer Stellplatzanlage eines im Gewerbegebiet liegenden

    Stellplätze, die als Nebenanlagen einer anderen Hauptnutzung zugeordnet sind, können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der die Kammer folgt, nur im gleichen Baugebiet wie die Hauptnutzung bzw. in einem eigens für Stellplatzanlagen geschaffenen Sondergebiet i. S. d. § 11 BauNVO zugelassen werden (so Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 19/90 -, NVwZ 1991, 778).

    Kann der Stellplatzbedarf nicht innerhalb des Baugebietes befriedigt werden, in dem sich die Hauptnutzung befindet, kommt nur die Festsetzung eines Sondergebietes in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, a.a.O.).

    Die von § 12 BauNVO erfassten privaten Stellplätze und Garagen können nur entweder Zubehör-Anlagen, die einen bestimmten Bedarf und insoweit eine Hauptnutzung voraussetzen, oder Nebenanlagen sein, die anderen Grundflächen mit einer Hauptnutzung zugeordnet sind, sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.1970 - IV C 53.67 -, BRS 23, Nr. 6; BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, aaO; VG München, Urteil vom 15.12.2009, aaO).

  • BVerwG, 29.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsschutzbedürfnis - Nichtvorlagebeschwerde

    Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Nichtigkeit einzelner Festsetzungen eines Bebauungsplans nur dann nicht zur Gesamtnichtigkeit des Plans führt, wenn die übrigen Festsetzungen für sich betrachtet noch eine den Anforderungen des § 1 BauGB gerecht werdende, sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken können und wenn zusätzlich die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch einen Plan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. z.B. Beschluß vom 18. Juli 1989 - BVerwG 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225 ; Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 19.90 - Buchholz 406.11 § 10 BauGB Nr. 25 = BauR 1991, 301; Beschluß vom 20. August 1991 - BVerwG 4 NB 3.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59 = BRS 52 Nr. 36).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.1998 - 1 K 14/94

    Festsetzungen des Bebauungsplans; Zweckbestimmung zur Freizeitnutzung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - 7a D 144/97

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

  • BVerwG, 15.08.1991 - 4 N 1.89

    Änderung übergeleiteter Bebauungspläne, Einschränkung der Nutzungsart

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 36.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken,

  • BVerwG, 09.06.2016 - 4 B 8.16

    Festsetzung des Gebietstyps; passiver Bestandsschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2015 - 2 D 1/13

    Rechtmäßigkeit eines die Umgestaltung und Erweiterung eines Golfplatzes neu

  • BVerwG, 11.07.2013 - 4 CN 8.12

    Wirksamkeit des Bebauungsplans "Sonnenhalde" der Stadt Ostfildern noch nicht

  • FG Hamburg, 05.11.2009 - 3 K 71/09

    Grunderwerbsteuer: Übergang öffentlich-rechtlicher Aufgaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 7a D 125/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Teilnichtigerklärung eines Bebauungsplans;

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1997 - 8 S 2891/96

    Belange des Naturschutzes - Verhältnis zum Baurecht - Kompensation von Eingriffen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2002 - 1 C 10098/02

    Sonstiges Sondergebiet - flächenbezogener Schallleistungspegel; höchstzulässige

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1997 - 8 S 967/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Sondergebiet für die Aussiedlung

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2001 - 1 MN 2456/01

    Altenwohnen; Baunachbarklage; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1991 - 8 S 1712/90

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - fehlender Nachteil mangels Betroffenseins

  • VG Sigmaringen, 09.06.2011 - 6 K 1825/10

    Immissionsabwehranspruch gegen Lärmbelästigung eines öffentlichen Parkplatzes

  • BVerwG, 16.03.1994 - 4 NB 6.94

    Bauplanungsrecht: Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Änderungsbebauungsplänen

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 3406/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Auslegung des Plans während der Ferienzeit;

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 24.93

    Keine Fremdenverkehrssatzung für ganzes Gemeindegebiet

  • BVerwG, 11.09.1991 - 4 NB 24.91

    Normenkontrollverfahren - Zurückverweisung ans Normenkontrollgericht - Erneute

  • VGH Bayern, 25.10.2000 - 26 N 99.490

    Bauleitplanung: Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben in einem Industriegebiet,

  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 23.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • BVerwG, 07.07.1994 - 4 C 25.93

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Städtebauliche Zulässigkeit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
  • BVerwG, 17.03.1999 - 6 BN 11.98

    Anforderungen an die Bejahung der Antragsbefugnis bei Normenkontrollanträgen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92

    Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 221.95

    Erfordernis der Bestimmtheit für Festsetzungen eines Bebauungsplans -

  • BVerwG, 10.04.1996 - 11 NB 1.96

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 37.92

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan - Einschränkung der

  • VGH Bayern, 28.06.2006 - 8 N 06.710

    Mängel eines isolierten Straßenbebauungsplans und deren Heilung

  • BVerwG, 11.06.1996 - 4 NB 9.96

    Genehmigung eines Bebauungsplans - Umdeutung eines beschlossenen Bebauungsplans

  • BVerwG, 09.06.1993 - 4 B 84.93

    Annahme der Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans - Nichtigkeit eines Grundes für

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.912

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.916

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.917

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VG Ansbach, 18.08.2020 - AN 9 K 19.00666

    Baugenehmigung für die Erweiterung von Dachgauben

  • VGH Bayern, 12.08.2014 - 2 ZB 13.918

    Vorbescheid; Bebauungsplan; öffentlicher Grünzug; Erforderlichkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92

    Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1991 - 2 S 1366/89

    Erschließungsbeitrag: Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1992 - 8 S 2818/91

    Bekanntmachung und Auslegung eines Bebauungsplans - Anstoßfunktion; Verstoß gegen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1258
BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 (https://dejure.org/1991,1258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht der Namensänderung - Wichtiger Grund - Beschlüsse im Umlaufverfahren - Bestimmtheit eines Präsidiumbeschlusses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 88, 159
  • NJW 1992, 254
  • NVwZ 1992, 162 (Ls.)
  • DVBl 1991, 1313
  • DÖV 1991, 892
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1991 - 7 C 11.90
    Zur Auswirkung der Rechtsprechung des BVerfG zur Bestimmung des Ehenamens (NJW 1991, 1602) auf das Recht der Namensänderung.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    verhinderten Mitglieder des Präsidiums mit einem Umlaufverfahren einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 254).
  • BFH, 19.05.2008 - V B 29/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Geltendmachung von Verfahrensmängeln, sachliche und

    Es kann bestimmen, dass die Heranziehung nach dem Alphabet der Namen der ehrenamtlichen Richter oder nach den fortlaufenden Nummern der Liste erfolgt (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Mai 1999 3 B 24/99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2000, 474; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. August 1999 1 BvR 1250/99, nicht veröffentlicht), und auf die Abfolge der Sitzungstage oder --nach der wohl überwiegenden Übung-- auf die zeitliche Folge der Ladungen abstellen (BFH-Urteile vom 6. November 1980 IV R 181/79, BFHE 132, 377, BStBl II 1981, 400, und vom 23. April 1996 VIII R 70/93, BFH/NV 1997, 31; BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2019 - 15 E 1026/18

    Rechtmäßige behördliche Ablehnung eines Informationszugangs aus Gründen der

    Anzumerken sei dazu ohnehin, dass der auf den 21. Dezember 2017 datierte Geschäftsverteilungsbeschluss im sog. Umlaufverfahren, vgl. zu diesem etwa BVerwG, Urteil vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 -, juris Rn. 10 ff., zustande gekommen sein kann, weswegen aus der Verhinderung der Senatsvorsitzenden am 21. Dezember 2017 kein zwingender Rückschluss auf eine Nichtbeachtung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters folgt.
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    verhinderten Mitglieder des Präsidiums mit einem Umlaufverfahren einverstanden sind (vgl. BVerwG NJW 1992, 254).
  • BVerwG, 14.02.2022 - 3 B 27.21

    Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines Gerichts

    Das ist zulässig (BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1985 - 7 C 78.84 - Buchholz 310 § 30 VwGO Nr. 20 S. 10 f. = juris Rn. 16 und vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 = juris Rn. 16; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 8 B 114.00 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 19 Rn. 5) und angesichts der einfachen Handhabbarkeit für die Geschäftsstellen auch nicht unüblich (vgl. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 30 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 1 U 18/11

    Haftung des Sparkassenvorstands für pflichtwidrige Kreditvergabe:

    Hier gelten auch bei den Gremien der Sparkassen keine anderen Kriterien als etwa für die Beschlussfassung des Gerichts in Landpachtsachen §§ 193, 194 GVG (BGH NJW-RR 2009, 286; 2012, 879), beim OVG nach § 130a VwGO (BVerwG NJW 92, 257), für die Entscheidung des Gerichtspräsidiums nach §§ 21e, 21 i GVG (BVerwG NJW 1992, 254) oder die Beschlussfassung von Gesellschaftern allgemein (vergl. Baumbach-Hopt, HGB 35. Aufl. § 119 RZ 26).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

    Im Übrigen ist höchstrichterlich bereits geklärt, dass die von § 30 Abs. 1 VwGO vorgeschriebene Heranziehung der ehrenamtlichen Richter nach einer vom Präsidium vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmten Reihenfolge der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) dient und dass dies eine generelle und so genaue Festlegung erfordert, dass die Möglichkeit von Manipulationen so weit wie möglich ausgeschlossen wird (Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 = Buchholz 300 § 21i GVG Nr. 1).
  • BFH, 12.03.2009 - XI B 23/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Umsätze aus künstlerischer Betätigung -

    Denn eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist grundsätzlich zulässig (vgl. dazu BVerwG-Urteil vom 25. April 1991 7 C 11/90, BVerwGE 88, 159).
  • BVerwG, 04.03.2019 - 9 B 1.19

    Berücksichtigen der von einer Sondernutzung ausgehenden Beeinträchtigung des

    Das Präsidium darf sich in geeigneten Fällen dieses Verfahrens bedienen, sofern kein Mitglied eine Beratung wünscht (BVerwG, Urteil vom 25. April 1991 - 7 C 11.90 - BVerwGE 88, 159 ; BFH, Beschluss vom 12. März 2009 - XI B 23.08 u.a. - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 2 B 99.91

    Berufung - Beschluß - Einstimmige Zurückweisung

    Sie ist, ohne daß es dazu der Durchführung eines Revisionsverfahrens bedarf, jedenfalls unter der Voraussetzung zu bejahen, daß sämtliche an der Entscheidung beteiligten Richter mit dieser Form der Beratung und Abstimmung einverstanden sind (vgl. auch Urteil vom 25. April 1991 - BVerwG 7 C 11.90 - zur Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren gefaßten Präsidiumsbeschlusses ).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1991 - 10 L 278/89

    Namensänderung; Wichtiger Grund; Kind

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • BVerwG, 20.10.1992 - 6 C 26.92

    Beschluss zum Ansatz der Gerichtskosten

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 65.13

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Bestellung von

  • BFH, 12.03.2009 - XI B 24/08

    Rüge der fehlerhaften Besetzung der Richterbank im Anhörungsrügeverfahren

  • BVerwG, 27.06.1995 - 5 B 53.95

    Bescheid zur Heranziehung zur Leistung gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit -

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.1991 - 4 L 19/91

    Wichtiger Grund; Änderung; Familienname; Kind; Stiefkind; Wohl; Kindeswohl

  • BGH, 07.04.1995 - RiZ(R) 7/94

    Anfechtung der Entscheidung des Präsidiums über die Zulassung der Richterschaft

  • BVerwG, 09.08.2010 - 2 B 36.10

    Disziplinarsache; Verhinderung des Beamtenbeisitzers; Verzicht auf das

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit;

  • OVG Hamburg, 18.01.2006 - 3 So 67/05

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters wegen besonders hoher

  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/99

    Veräußerungsverlust - Ehrenamtlicher Richter - Hilfsliste von ehrenamtlichen

  • BVerwG, 17.05.2000 - 8 B 114.00

    Einsatz ehrenamtlicher Richter für Sitzungstermine nach einer vorherbestimmten

  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

  • BFH, 03.09.1999 - I R 54/98

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1903/95

    Anpassung des Kindesnamens bei Kindern aus geschiedener Ehe nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1991 - 4 L 18/91

    Wichtiger Grund; Änderung des Familiennamens; Namensänderung; Scheidungskind;

  • VGH Hessen, 27.07.1994 - 11 UE 842/94

    Namensänderung in sog Stiefkinderfällen - notwendige Beiladung des nicht

  • VGH Hessen, 04.08.1992 - 11 UE 1927/90

    Wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens bei einem Stiefkind

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1992 - 10 A 2754/86

    Namensänderung; Familienname; Kindeswohl; Geschiedene Ehe; Namensrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 13 S 57/91

    Namensänderung bei Kindern aus gescheiterter Ehe nach Wiederverheiratung eines

  • BVerwG, 04.07.1991 - 4 CB 4.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1683
BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 (https://dejure.org/1990,1683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Haschischkonsum - Pflicht zum treuen Dienen - Erwerb von Haschisch - Dienstvergehen - Beförderungsverbot - Dienstgradherabsetzung

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen Unterkünften konsumierenden Soldaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 93, 3
  • NJW 1992, 254 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 891
  • DVBl 1991, 639
  • DÖV 1991, 976
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).

    Als wichtigste Auswirkungen längeren intensiven Haschischkonsums werden bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange beobachtet, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen (BVerwGE 73, 81, 82 [BVerwG 22.10.1980 - 2 WD 70/79] m.w.N.).

    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].

  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Das hat der Senat im Urteil vom 17. März 1987 - 2 WD 33/86 = BVerwGE 83, 291 nochmals ausdrücklich klargestellt.

    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 10 S 2334/87

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei regelmäßigem Haschischkonsum - Echorausch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Dies um so mehr, weil es bei Haschischkonsum - auch bei einmaliger Zufuhr - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen zu einem Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einem "flash back" oder "Echorausch", kommen kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985 Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • VG Karlsruhe, 18.07.1985 - 5 K 95/85

    Haschischkonsum; Kraftfahreignung; Medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Dies um so mehr, weil es bei Haschischkonsum - auch bei einmaliger Zufuhr - nach einem symptomfreien Intervall von mehreren Tagen zu einem Wiederaufflammen der Rauschsymptome, einem "flash back" oder "Echorausch", kommen kann, das in Tiefe und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch entspricht (vgl. Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesminister für Verkehr und beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit", 1985 Heft 67 der Schriftreihe für Verkehr S. 21; VG Karlsruhe NJW 1986, 2901 f. [VG Karlsruhe 18.07.1985 - 5 K 95/85]; VGH Mannheim NJW 1989, 1625 f.; Ladewick/Hoby/Dubacher/Faust, Drogen unter uns S. 14; Kreuzer, Jugend-Rauschdrogen-Kriminalität S. 121).
  • BVerwG, 09.10.1985 - 2 WD 25.85

    Wiederholter Verstoß eines Unteroffiziers gegen die politische Treupflicht durch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 2 WD 20.80

    Besitz, Verbrauch und Vertrieb von Rauschgift oder vermeintlichem Rauschgift

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Mit dem wiederholten Konsum von Haschisch in militärischen Unterkünften hat der Soldat - entgegen der Auffassung der Truppendienstkammer - gegen die ihm nach § 7 SG obliegende Pflicht zum treuen Dienen verstoßen; denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt (BVerwGE 73, 81; BVerwG Urteile vom 30. Juli 1980 - 2 WD 20/80 - und vom 9. Oktober 1985 - 2 WD 25/85).
  • BVerwG, 06.07.1976 - 2 WD 11.76

    Pflicht eines Soldaten zum Gehorsam - Pflicht eines Soldaten zu achtungs- und

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 53, 178, 182 [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]; BVerwG Urteil vom 14. April 1977 - 2 WD 1/77).
  • BVerwG, 14.04.1977 - 2 WD 1.77

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers wegen eines Dienstvergehens -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 53, 178, 182 [BVerwG 06.07.1976 - II WD 11/76]; BVerwG Urteil vom 14. April 1977 - 2 WD 1/77).
  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86

    Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90
    Der Senat hat daher wegen Eigenart und Schwere derartiger Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf Dienstgradherabsetzung erkannt (BVerwGE 73, 81; 83, 291) [BVerwG 17.03.1987 - 1 WB 109/86].
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Der Konsum von Betäubungsmitteln in der Kaserne stellt nach ständiger Rechtsprechung eine Dienstpflichtverletzung dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3, vom 24. September 1992 a.a.O. und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Denn er hat dadurch seine dienstliche Einsatzbereitschaft in Frage gestellt, wie der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung wiederholt ausdrücklich klargestellt hat (vgl. Urteil vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [4 f.]> und vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - jeweils m.w.N.).

    Als typische Auswirkungen eines längeren intensiven Haschischkonsums hat der Sachverständige vor allem bei jungen Menschen ein emotionales Abstumpfen, Lethargie und Wesensveränderungen mit Vernachlässigung der persönlichen Belange geschildert, die bis zum Verlust der Leistungsfähigkeit, zur Willensschwäche, Konzentrationsunfähigkeit und zu Gedächtnisstörungen führen können (vgl. hierzu bereits Urteil vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>; BVerwG 93, 3 [5] jeweils m.w.N.).

    Nach der gefestigten Auffassung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (BVerwGE 93, 3 [6 ff.]).

    Dies galt um so mehr, weil bei Haschischkonsum nach einem symptomfreien Intervall von Stunden oder Tagen ein "Echorausch" nicht auszuschließen war, der nach Intensität und Dauer dem willentlich herbeigeführten Rausch vergleichbar ist (vgl. BVerwGE 93, 3 [5] m.w.N.).

    Der Verstoß gegen die Pflicht zum treuen Dienen ist daher als teils fahrlässiges, teils vorsätzliches Versagen des Soldaten zu würdigen, durch das er die Bundeswehr in der Erfüllung ihres verfassungsmäßig festgelegten Auftrages geschwächt hat (vgl. BVerwGE 93, 3 [6]).

    Denn die Feststellung einer solchen Pflichtverletzung hätte vorausgesetzt, daß der Befehl, den der Soldat im einzelnen verletzt haben soll, in der Anschuldigungsschrift konkret bezeichnet worden wäre; eine solche Konkretisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats schon deshalb unerläßlich, weil sich der Soldat sonst nicht entsprechend verteidigen kann (BVerwGE 93, 3 [7] m.w.N.).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 73, 81; BVerwGE 83, 291; BVerwGE 93, 3 [7 f.]; Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 -) unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt.

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

    Der Konsum von Cannabisprodukten selbst in geringsten Mengen stellt eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1990 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Die Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dienstpflichtwidrigkeit des Konsums von Haschisch durch Soldaten geklärt (vgl. u.a. BVerwGE 103, 148; 93, 3; 91, 62 und 73, 81).

    Der Soldat verstößt gegen das Gebot des § 17 Abs. 2 Satz 1 SG, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Dienst als Soldat erfordert (BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats verletzt ein Soldat, der auch nur einmal Haschisch konsumiert, sei es im oder außer Dienst, selbst dann, wenn er nicht gegen seine Pflicht zur Gesunderhaltung (§ 17 Abs. 4 Satz 1 und 2 SG) verstößt, stets seine Kernpflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG (Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [6 ff.] = NZWehrr 1991, 118 = DVBl 1991, 639> und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 = NZWehrr 1995, 166 = NJW 1995, 2240>).

    Der Senat hat unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung, der Haschisch erwirbt und konsumiert, in der Regel auf ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung erkannt (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - , vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - , vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

    b) Nach den den Senat bindenden Feststellungen des Truppendienstgerichts hat der Soldat vorsätzlich soldatische Kernpflichten verletzt (vgl. etwa Urteile vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - ).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 58.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen wegen Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit

    Während der Alkoholrausch in Auswirkung und Dauer ungefähr abschätzbar sei, seien die Wirkungen des Haschischkonsums nicht voraussehbar und damit nicht berechenbar (Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25/90 -, BVerwGE 93, 3 ; Urteil vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 -, BVerwG DokBer B 1995, 49).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, an die das Revisionsgericht gebunden ist (§ 137 Abs. 2 VwGO), ist die Wirkung der Cannabis-Droge Haschisch und anderer Rauschgifte wie Marihuana auf die Bewußtseinssphäre der Konsumenten derart, daß sich das Bewußtsein und die Wahrnehmungsfähigkeit des Konsumenten vorübergehend verändern; ihr Genuß beeinträchtigt die Einsatzbereitschaft der Soldaten (zur Wirkungsweise von Drogen vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - m.w.N.; BVerwGE 93, 3 , 73, 81 ).
  • VG Greifswald, 04.04.2005 - 6 B 722/05

    Möglichkeit der fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit aus dem Dienst

    Der Konsum einer Marihuana-Droge ist demnach wegen ihrer nicht vorhersehbaren und damit nicht berechenbaren Wirkungen anders und schwerer zu werten als ein Rausch, der auf den übermäßigen Konsum von Alkohol zurückzuführen ist (vgl. dazu grundlegend BVerwG Urt. v. 13.12.1990 - 2 WD 25/90 - BVerwGE 93, 3 ff.).

    Durch dieses Verhalten hat der Antragsteller gegen seine Pflicht, auch außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die seine dienstliche Stellung erfordert, gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 SG verstoßen (vgl. nur BVerwGE 93, 3, 7) [BVerwG 13.12.1990 - 2 WD 25/90] .

    Zumindest ist das Verhalten des Antragstellers dazu geeignet, die Neugier der Kameraden zu wecken und zur Nachahmung anzuregen, sodass die Erfüllung militärischer Belange im Rahmen des durch Art. 87 a GG erteilten Auftrages beeinträchtigt wird (BVerwGE 93, 3, 8) [BVerwG 13.12.1990 - 2 WD 25/90] .

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

    Unabhängig von der Frage nach konkreten gesundheitlichen Auswirkungen stellt bereits der einmalige Genuss eines Cannabisproduktes eine Verletzung der Kernpflicht zum treuen Dienen dar (Urteile vom 13. Dezember 1990 - 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - BVerwGE 103, 148 m.w.N. sowie vom 28. Juni 2012 - BVerwG 2 WD 34.10 juris Rn. 92).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt (vgl. auch Urteil vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - BVerwGE 93, 3 ).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Der strafbare Erwerb, Besitz und vor allem die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - auch aus Gründen der Generalprävention - eine signifikante disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats), die nicht nur Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>, vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 15. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2022 - 1 L 4/22

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen Kokainkonsums

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention -

  • VGH Bayern, 17.03.2005 - 15 B 01.327

    Soldatenrecht, fristlose Entlassung nach § 55 Abs. 5 SG, einmaliger

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • VG Augsburg, 09.08.2018 - Au 2 K 18.286

    Fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • VG Minden, 07.09.2021 - 12 K 2863/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht